Recherche – Detailansicht

Ausgabe:

1923 Nr. 22

Spalte:

461-463

Autor/Hrsg.:

Hoberg, Gottfried

Titel/Untertitel:

Katechismus der biblischen Hermeneutik. 2. u. 3., verm. Aufl 1923

Rezensent:

Lohmeyer, Ernst

Ansicht Scan:

Seite 1, Seite 2

Download Scan:

PDF

461

Theologische Literaturzeitung 1923 Nr. 22.

462

der Urzeit, den Baumtotem des Paradieses (S. 115). Dann
aber wird zur Entlastung der Christusfigur der Judas-
Mythos gebildet. Stellt „Jesus eine Person gewordene
Projektion der gegen Jahwe gerichteten revolutionären
Impulse dar, so bedeutet die Judasgestalt die Projizierung
derselben, jetzt auf Jesus verschobenen abgewehrten
Regungen" (S. 121). Als zusammengehörige Figuren
profanisieren beide „Triebregungen, Wünsche und Impulse
des hellenisierten jüdischen Volkes" (S. 118, vgl.
108 f.). Ebenso sind Gott und Teufel nur die einander
ergänzenden Teile eines einheitlichen Ganzen (147);
letzterer kann als Personifikation des verdrängten unbewußten
Trieblebens aufgefaßt werden (S. 150), in dem
der Gott in seiner roheren primitiveren Gestalt von der
eines höheren, später erreichten Kulturniveaus geschieden
wird (S. 143. 180).

Es bedarf für den Sachkundigen keiner Beweisführung dafür, daß
in diesen Mythologemen die Gestalt Jesu ins Unkenntliche verzerrt wird;
auch wer diese in ihrem Kern wie R. als mythologische Figur ver-
stchn will, muß doch eben als diesen Kern der evangelischen Erzählung
anerkennen, daß er der „Heilige Gottes" ist, gehorsam bis
zum Tode am Kreuze und völlig frei von libidinösen Regungen. Mit
dem Oedipuskomplex kann man an das Verständnis dieser Gestalt nicht
heranreichen. Ebenso hat die Maria der Evangelien, selbst in den
Geburtserzählungen, mit der semitischen Muttergöttin nicht das Geringste
gemein. Ausschreitungen, wie sie hier vorliegen, können nur
dazu dienen, die ganze Methode der Psychoanalyse zu diskreditieren
Auch steht der Autor sich seihst im Lichte, denn Ausführungen, wie
er sie über das Problem des Judentums und des Antisemitismus, über
Beschneidung, Ritualmord, über das Unheimliche fremder Kultur
macht, zeigen, daß er bei ausreichender Selbstkontrolle Anerkennenswertes
zu leisten vermag. Gut, wenn auch wohl zu fein durchgeführt
ist die Analyse des Fanatismus, der auf eine innere Geteiltheit, eine
„Äquivalenz von Triebgegensätzen", zurückgeführt wird. Wenn R.
S. 223 sagt: „Die unbewußte Feindseligkeit gegen den eigenen Gott
gehört zum Wesen der eigentlichen Religion und ist nicht von ihr
ablösbar", so steht das in unbewußter Ubereinstimmung mit dem
Luther der Frühzeit, drückt aber freilich nur das Wesen des Uner-
lösten aus, und rechtfertigt sich bei Luther von dem hohen Standpunkt
der Gesetzesrcligion aus, nicht von einem primitiven Oedipuskomplex
. Immerhin wird man e7ne Methode, die so tiefe Sachverhalte
aufdecken kann, nicht a limine ablehnen, sondern mit sicherer
Hand verwendet wünschen. '

Berlin. Titius.

H Oberg, Prof. D. Dr. Gottfried: Katechismus der biblischen
Hermeneutik. 2. u. 3., verm. Aufl. Freiburg i. Br.: Herder
S Co. 1922. (VIII, 49 S.) kl. 8° = Herders Theologische Grundrisse
. Gz. 1 —.
Dobschütz, D. Ernst von: Vom Auslegen insonderheit des
Neuen Testaments. Rede gehalten beim Antritt des Rektorats
der Vereinigten Friedrichs-Univ. Halle-Wittenberg am 12. Juli
1922. Halle a. S.: Max Niemeyer 1922. (34 S.) 8» — Hallische
Universitätsreden 18.
Behm, Prof. D. Johannes: Heilsgeschichtliche und religionsgeschichtliche
Betrachtung des Neuen Testaments. Berlin-
Lichterf.: Edw. Runge 1922. (28 S.) 8° = Zeit- u. Streitfragen d.
Glaubens, d. Weltanschauung u. Bibelforschung. Hrsg. v. Joh.
v. Walter XV, 1/2.

Wenn schon alles Auslegen ein doppeltes Gesicht
hat, philosophischer oder religiöser Weltanschauung
ebenso zugewandt wie dem Zusammenhang geschichtlicher
Bewegungen, so steht noch deutlicher jede Lehre
vom Auslegen mitten inne zwischen Metaphysik und
Historie, sichert die Geschichte gegen romantische Willkür
und subjektive Skepsis und bewahrt die Metaphysik
vor lebloser Erstarrung oder abstrakter Vergewaltigung
historischer Lebendigkeit. Die drei oben genannten
Schriften, die verschiedene Probleme dieser Lehre vom
Auslegen verschieden angreifen, mögen deshalb zusammen
betrachtet werden.

In strengen Grenzen der Tradition bewegt sich
Hobergs Katechismus der biblischen Hermeneutik. Er
gibt katholischen Studierenden knapp und klar die Grundzüge
eines Regelwerkes, nach dem die Heilige Schrift
auszulegen sei, und gliedert sich damit an jene Überlieferung
an, in der der Katholizismus seit dem Triden-
tinum in Auseinandersetzung mit dem protestantischem
Schriftprinzip seine hermeneutischen Grundsätze fixiert

hat. Was Hobergs kleinen Grundriß charakterisiert, sind
deshalb nicht neue Weisheiten oder alte in neuem Gewände
, sondern es ist einmal praktisch pädagogische Ab-
zweckung und sodann das Bestreben, die Geltung der
traditionellen Grundsätze bis in unsere Zeit hinein durch
den Hinweis auf die jüngsten Erlasse und Enzykliken zu
kräftigen. So ist ein Werkchen entstanden, in seinen
Grenzen klar und eindeutig, aber eben deswegen auch
mit der ganzen Enge des Blickes behaftet, der nichts
mehr sehen will, was jenseits der Grenzen seines Bezirkes
an fragen und Antworten umgeht.

E. von Dobschütz' Rektoratsrede ist das genaue
Gegenteil; weite Gebiete mit offenem Auge durchschweifend
, von allem lebendig angeregt und bestrebt, aus allen
Feldern Frucht in die eigene Scheuer zu sammeln, ist
er voll offener Fragen wie Hoberg voll begrenzter Antworten
. Aber doch steht auch ihm die Praxis der wissenschaftlichen
Auslegung im Vordergrund, wird er sich
stärker des bei der Interpretation geübten Verfahrens
und seiner Rechtsgründe bewußt als jener letzten eigentümlichen
Stellung der Hermeneutik, durch die sie —
um einen bekannten Diltheyschen Ausdruck zu gebrauchen
— „Hauptbestandteil der Grundlegung der Geisteswissenschaften
" ist. Aber auch in dieser Haltung ist die
Rede ein lebendiger Weckruf zur Wiederaufnahme der
Probleme einer Lehre vom Auslegen und zur Rückkehr
zu fruchtbaren und tiefen hermeneutischen Gedanken
Schleierrnachers, in dessen Spuren sie sichtbar wandelt;
ja vielleicht in allzu großer Nähe, sodaß gegenüber den
Schleiermacherschen Grundsätzen, die aus einer Beschäftigung
mit Plato und aus einer romantischen Philosophie
erwachsen sind, wichtige Gedanken protestantischer vor
allen Dingen Lutherischer Schriftauslegung bisweilen
zurücktreten.

In gewisser Hinsicht ergänzend tritt J. Behms
Vortrag dieser akademischen Rede zur Seite. Er handelt
von den Methoden zur Erfassung urchristlicher Geschichte
und führt überall zu jener Grenze hin, wo
Fragen der „biblischen Hermeneutik" in dem weiten Gebiete
geschichtswissenschaftlicher Methodenlehre und ge-
schichtsphilosophischer Anschauung verwurzelt sind. B.
stellt die heilsgeschichtliche und die religionsgeschichtliche
Betrachtung als zwei in ihren Ergebnissen wie in
ihrem Grunde verschiedene Weisen des Erkennens und
Forschens einander gegenüber. Die eine wählt einen
übergeschichtlichen Standort und kennt und deutet nur
eine Geschichte; die andere fußt, recht verstanden, in
der Geschichte und weiß nur von einer unübersehbaren
Mannigfaltigkeit, einer letzten Gleichartigkeit und einer
unendlichen wechselseitigen Verschlingung aller Geschichte
. Beide Weisen haben recht und unrecht zugleich
; deshalb ist eine Synthese zwischen ihnen „die
große Aufgabe, vor der die neutestamentliche Wissenschaft
der Gegenwart steht". — Der Vortrag beschränkt
sich bewußt auf das neutestamentliche Gebiet; in diesem
Rahmen wird man seiner bejahenden wie verneinenden
Kritik weithin zustimmen können. Aber die Fragestellung
reicht über die Grenzen dieses Gebietes hinaus und
führt auf die Problematik des geschichtlichen Erkennens
an sich. Und aus diesen weiteren Gründen erheben sich
mancherlei Einwände vor allem gegen die Begründung
der geforderten Synthese. Denn sie sucht beide Methoden
nebeneinander zu ordnen, die Ergebnisse beider aneinander
zu korrigieren. Aber ist solches Nebeneinander
eine Synthese? Beide Methoden bleiben doch isoliert und
wie in sich verfestigt bestehen, nur erhält die religionsgeschichtliche
zu ihrer Betätigung den „Außenbezirk" —
wogegen diese, wenn auch vielleicht nicht in der Art
ihrer heutigen Anwendung, so doch in ihrer inneren
Grundrichtung sich zu sträuben ein legitimes Recht hat.
Der heilsgeschichtlichen Methode bleibt als Aufgabe, das
ergänzende und eigentlich Leben spendende „Innenbild"
zu erarbeiten; sie selbst aber läßt sich nur durch die
Eigengesetzlichkeit und Eigenlebendigkeit des religiösen
Erkennens begründen. Aber heißt das nicht religiöse