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Ausgabe:

1923 Nr. 20

Spalte:

424-425

Autor/Hrsg.:

Mejer, Wolfgang

Titel/Untertitel:

Der Buchdrucker Hans Lufft zu Wittenberg. 2., verm. Aufl 1923

Rezensent:

Clemen, Otto

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Theologische Literaturzeitung 1923 Nr. 20.

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Liber decanorum. Das Dekanatsbuch der theologischen Fakultät zu
Wittenberg. II. Tl. In Lichtdruck nachgebildet. Mit einem Vorwort
von Johannes Ficker. Halle: Max Niemeyer (157 Tafeln) 4°

Gz. 10—.

Durch die Opferwilligkeit finnischer Freunde und
des Verlegers ist es möglich geworden, der ersten Lieferung
der für D. Loofs vor fünf Jahren begonnenen
Lichtdruckausgabe des Wittenberger theologischen Dekanatsbuches
eine zweite und dritte folgen zu lassen und
damit das Werk zu einem Abschlüsse zu bringen. In 157
Tafeln liegt hier, mit einer von mir verfaßten Einführung
, die sich allerdings auf zwei Seiten beschränken
mußte, der erste, wichtigste autographe Teil des theologischen
Amtsbuches vor, der die fortlaufenden Einträge
1502—1594 enthält (in Förstemanns Druck S. 1—78.
141—151. 158. 160). Damit ist der Zugang zu dem
Brunnenhaus einer der wichtigsten Quellen der Reformation
sehr erleichtert und es ist zugleich ein wichtiges
paläographisches Hilfswerk für die Reformationsgeschichte
gewonnen. Der Liber decanorum bringt zwar
nicht die Eintragungen von allen Dekanen, und nicht
alle Einträge sind von den zuständigen Dekanen selbst
geschrieben. Aber es ist doch hier eine beträchtliche Zahl
von Händen vereinigt, auch solcher, die, aus dem Anfange
oder dem Ende des ganzen Zeitalters, von den bisher
zur sächsischen Reformation erschienenen Handschriftensammlungen
nicht einbezogen sind oder die in
den Akten sonst nicht oder nur unsicher (z. B. Trutfetter)
nachgewiesen werden können; außerdem sind bekannte
Handschriften hier in räumlich und zeitlich so ausgedehnten
Proben vorhanden, daß ein zusammenhängendes
autographes Studium ermöglicht wird. Wir haben
z. B. für Luther endlich einmal eine über mehr als drei
Jahrzehnte sich ausbreitende Reihe von eigenhändigen
Niederschriften (auf 18 Tafeln) neben einander. Einige
Hände bleiben noch zu verifizieren. Der Kundige weiß,
wie mühsam es oft ist, Autographen festzustellen und
wie überraschend mitunter das erhaltene Material versagt
(z. B. fast völlig bei Staupitz). Die Wiedergabe ist
in möglichster Originalgröße ausgeführt. Verkleinerungen
, besonders häufig den Schriftproben Luthers zuteil
geworden, sind für Vergleichungen unbrauchbar und
lassen den Charakter der Schriftzüge verloren gehen.
Die Einträge gewinnen vielfach erst durch die graphische
Veranschaulichung ihre charakteristische Bedeutung,
z. B. die von Melanchthon: daß er überhaupt und
noch dazu sehr ausgebreitete Abschnitte im theologischen
Protokollbuch vollzieht; und den ursprünglichen Ein-
zeichnungen geben die nachträglichen Zusätze noch besondere
Accente, Zufügungen teils schon aus frühesten
Jahren und bis in die späteste Zeit reichend, die Mehrzahl
aus dem Zeitalter der Orthodoxie, zumeist von
Ägidius Hunnius und Calov; in der Frühzeit tritt an
einigen merkwürdigen Stellen Karlstadts unruhige, derbe
Hand hervor: jenes bekannte Lemma: blasphemia contra
deum zu der Benennung Augustins als „gymnasii nostri
tutelaris deus" in Scheurls Statuten erweist sich ebenso
als von seiner Hand wie die Ersetzung der ursprünglichen
Eidesformel der Promoti durch eine neue: me
veritatem evangelicam defensurum; dabei ergibt sich aber
zugleich mit paläographischer Sicherheit, daß diese Änderung
erst aus Karlstadts späterer Zeit stammt und daß
Luther den alten Eid als Lizenziat geschworen hat: Juro
Romane ecclesie obedientiam.

Ich habe es selbst einst erfahren können, welch
großen Gewinn die „Handschriftenproben des sechzehnten
Jahrhunderts", 1902. 1905, für die Erkenntnis der
Straßburger handschriftlichen Bestände gebracht haben,
und ich bin gewiß, daß die Ausgabe des Liber decanorum
ebenso für das Studium der Handschriftenkunde der
neueren Zeit als für die Verwertung noch ungenützten
Gutes aus der Wittenberger Reformation die besten
Dienste leisten wird.
Halle. Johannes Ficker.

Mejer, Dr. Wolfgang: Der Buchdrucker Hans Lufft zu Wittenberg
. 2., verm. Aufl. Mit 82 Abb. Leipzig: Karl W. Hiersemann
1923. (IV, 90 S.) 4° Gz. 21—.

Es wird nicht gleich wieder vorkommen, daß eine
Erstlingsarbeit, kurz nachdem sie in einem Heft einer
angesehenen Zeitschrift (Ztschr. des deutschen Vereins
für Buchwesen und Schrifttum) aufgenommen und schon
dadurch ausgezeichnet worden war, in 2. Aufl. in splendidester
Ausstattung, durch die ein vornehmer Verlag sie
seinen Veröffentlichungen einpaßt, erscheint. So gern
ich das Verdienst, das sich Dr. M. mit seiner Arbeit um
den „Bibeldrucker" erworben hat, anerkenne, so kann ich
es doch nicht so hoch einschätzen, daß mir die kostbare
Ausstattung gerechtfertigt erschiene. Aber freilich —
Bibliographica sind jetzt bei den neureichen Bibliophilen
ein beliebter Modeartikel.

Verdienstvoll ist besonders die Verarbeitung neuen
Quellenmaterials aus dem Wittenberger Ratsarchiv.1 Im
Anhang werden u. a. abgedruckt ein Vertrag zwischen
Lufft und seinem Verleger Christian Döring vom 17.
Aug. 1531 (danach haben sie schon seit einigen Jahren
zusammengearbeitet), ein Schreiben Kurfürst Augusts
an den Rat zu Witt, vom 6. Mai 1561 (Lufft soll seinen
Bibeln das Porträt des Kurfürsten in Kupferstich, nicht
in Holzschnitt beigeben), Luffts Rücktrittsgesuch vom
Bürgermeisterposten vom 22. Dez. 1577 (danach war
L. damals 82 Jahre alt, hatte 55 Jahre lang in Witt, gelebt
und 42 Jahre lang — soll wohl heißen: seit 1542 —
„dieser Stadt und Gemeine im Rath und Regiment....
treulich gedienet") und eine Erbvergleichung der Lufft-
schen Erben vom 15. April 1586 (Lufft f am 1. Sept.
1584). Hieraus und aus andern archivalischen Notizen
fällt auf die Lebensgeschichte und die Wittenberger
Druckertätigkeit Luffts manch neues Licht. Über die
Königsberger Druckertätigkeit Luffts und seine Beziehungen
zu Herzog Albrecht von Preußen hat M. dagegen
kein neues Material zu Tage gefördert. M. handelt
ferner über die technische Einrichtung und die Leistungsfähigkeit
der Lufftschen Druckerei in Witt., über den
Rückgang in Produktion und Ausstattung seit c. 1560,
über Typen, Initialen, Bordüren, Illustrationen, Druckerzeichen
, Verleger, Korrektoren, Bücherpreise, Autorenhonorare
usw. Man findet da manches Belehrende, vermißt
aber doch auch öfters die rechte Gründlichkeit.
Z. B. hat M. die im Zentralblatt für Bibliothekswesen
niedergelegten Untersuchungen Joh. Luthers und die in
der W. A. über den Bibelbildschmuck nicht weitergeführt
; er hat auch die Ergänzungen von W. Menn im
Zentralblatt 39, 148—152 für die 2. Aufl. nicht restlos
ausgeschöpft. So gewiß man bei der Bestimmung unsig-
nierter Drucke auf Grund der Titeleinfassung vorsichtig
sein muß, so gewiß sind doch die Bordüren, die M.
S. 22 aufführt: die „Löwenbordüre" (= Joh. Luther
Nr. 37), der „Leierspieler" (S. 75 besser: Spinettspieler,
Schuchardt, Cranach 2, 295 Nr.147: Klavierspieler; Joh.
Luther Nr. 39), der „Gute Hirte" (= Joh. Luther Nr. 38)
für Lufft charakteristisch und hätten genauer behandelt
werden müssen. Die S. 23 reproduzierte wird von Dodg-
son (Catalogue of Early German and Flemish Woodcuts
in the British Museum 2 S. 359 Nr. 10) Georg Lemberger
zugeschrieben. Die Bordüre S. 26 = Joh. Luther
Nr. 57. Luffts Signet S. 34 ist aus dem des Joh. Petrejus
in Nürnberg zu verstehen. Bedauerlich unvollständig
und ungenau ist das Verzeichnis der Wittenberger und
Königsberger Drucke Luffts. Gleich der erstgenannte
Druck (Weller 2655) ist gar nicht von Lufft, sondern
von Jörg Gastel in Zwickau; Sendbrief und Mandat
Philipps von Hessen 1524 = Weller 3167; Eberlin,
wider die Schänder = Enders, Joh. Eberlin von Günz-

1) Vgl. freilich schon Nik. Müller, Zeitschr. des Vereins für
Kirchengesch, in der Provinz Sachsen 8,113 Anm. 1.

2) Heinrich Röttinger, Beiträge zur Gesch. des sächs. Holzschnittes
(= Studien zur deutschen Kunstgesch. H. 213), Straßhurg 1921, S.lSf.
66ff. war zu berücksichtigen.