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Ausgabe:

1923

Spalte:

15-16

Autor/Hrsg.:

Poland, Franz

Titel/Untertitel:

Die antike Kultur in ihren Hauptzügen dargestellt 1923

Rezensent:

Koch, Hugo

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Seite 1

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Theologifche Literaturzeitung 1923 Nr. 1.

16

Stufen hindurch entwickelnden einmaligen geiftig-himmlifchen Prozeß in
unterer Seele befchrieb', durchbrach er Luthers Grundfatz, daß die Rechtfertigung
dauernd eine justificatio impii fei, und bog zugleich die Auf-
faffung des Glaubens nach der Empfindungsfeite hin um. Seit 1531
endlich Ichritt Schwencktcld zu feiner chriftologifchen Neuerung vor,
die Hirfch als eine durch Melchior Hofmann und Seb. Franck vorbereitete
Spielart der lutherifchen Anficht von Chriftus auffaßt. Das Endergebnis
ift, daß Schwenckfeld ein Vorläufer des deutfchen Pietismus
war, dem er im großen und im kleinen nicht wenige Gedanken und
Wendungen vorweggenommen habe. — K. Holl begründet mit zahlreichen
Quellenbeweifen den bereits in feinen Lutherauffätzen geäußerten
Widerfpruch gegen die namentlich auch durch Troeltfch vertretene Anficht
, daß der Calvinismus auch fchon in feiner großen Zeit die fich
ausbreitende Geldwirtfchaft gefördert habe, und zeigt, daß wie Calvin
fo auch die führenden Männer in den reformierten Kirchen Frankreichs,
der Niederlande und Großbritanniens das Zinsnehmen nur in fehr be-
fchränktem Maße für erlaubt angefehen, gegen die Bankiers und Lombardier
aber bis in die Mitte des 17. Jahrhunderts immer wieder auch
die Mittel der Kirchenzucht aufgeboten haben. Seitdem erft fei diefes
Stück der alten Strenge im Calvinismus zergangen. — W. Köhler handelt
in feinem Artikel .Geiftesahnen des Johannes [irrtümlich ftatt Ja-
cobus] Acontius' weniger von diefem Manne als von älteren Theologen
des Reformationszeitalters, die eine ähnliche AuffafTuug des zum Heile
Notwendigen vertraten. Wenn aber Köhler Acontius als den von
folchen Vorgängern vermutlich mehr oder weniger abhängigen .Stammvater
aller der Theologen und Philofophen' zu würdigen fucht, die vom
,Wefen des Chriftentums' etwas zu fagen wußten', fo kann ich es doch
nicht für zutreffend halten, auf diefen dem 16. und 17. Jahrhundert
noch fremden Begriff die Erörterung zuzufpitzen. Vielmehr ftanden
damals die das Heilsnotwendige betreffenden Fragen bei allen fonft
noch fo verfchiedenen Richtungen unter dem Gcfichtspunkt drs funda-
mentum salutis (i.Cor. 3, 11), das man fich nach dem Vorgang der
mittelalterlichen Scholaftik immer mehr in der Form der articuli
fundamentales vorftellte, wie fie fchon Thomas von Aquino von den
articuli minus principales unterfcheiden gelehrt hatte. Acontius aber
war der erde, der zur Beflimmung der fundamentalen Artikel die ausdrücklich
in der heiligen Schrift dargebotene nota necessitatis, wie fie
fpäter Lirahorch nannte, geltend machte. Und darin folgten ihm feit
Epifcopius vor allem die Arminianer. —

Das 17. Jahrhundert ift durch die Arbeit von W. Friedens bürg
vertreten. Diefer bringt über den Conflikt des Großen Kurfürften mit
dem kurfächfifchen Luthertum und insbefonderc der Wittenberger theo-
logifchen Fakultät einige neue Auffchlüfie, ohne dabei das zu Gunften
feiner reformierten Confeffion parteiifche und gewalttätige Verhalten
Friedrich Wilhelms zu feinen lutherifchen Untertanen zu beachten.
Über den Glaubenswechfel Johann Sigismunds, von dem Fliedensburg
ausgeht, und über denen allgemeine kirchen- und ftaatsrechtliche Bedeutung
fcheint ihm bei der Abfaffung feines Artikels die diefe Frage
in entfeheidender Weife klärende Unterfuchung von Stutz Kurfürft Johann
Sigismund und das Reformationsrecht (Sitzungsber. d. pr. Ak. d.
W. 19. 1. 1922) noch nicht zur Verfügung geftanden zu haben —
G. Krüger geht den Beziehungen, die der Darmftädter Oberhofprediger
Johann Auguft Starck, ein auch wegen feiner theologifchen
Leiftungen bemerkenswerter Kirchenmann (1741—iSiöj, zur Freimaurerei
feiner Zeit unterhalten hat, mit gewohnter Sorgfalt nach und macht
uns in ihm eine nicht gerade erfreuliche Perfönlichkeit genauer bekannt.
— Carl Mirbt gibt ein lichtvolles Bild von dem Mifchehenrecht des
Codex juris canonici und zeigt, wie durch die neue päpftliche Codi-
lication des katholifchen Kirchenrechts die Mifchehenfrage zu Ungunllen
der Evangelifchcn in Deutfchland geordnet worden ift. — Die ganze
Zeit von Guftav Wafa bis in die jüngfte Gegenwart führt uns Hjal-
mar Holmquift in einem dankenswerten Überblick über die Entwicklung
des Verhältniffes von Kirche und Staat in dem evangelifchcn
Schweden vor Augen.

Der württerabergifchen Kirchengefchichte gehören die Unterfuchung
von Julius Raufcher über die große württembergifche KO. von 1559
uud der Artikel von A. B. Schmidt über Kirchliche Simultanverhält-
niffe in Württemberg an. In das Gebiet der politifchen Gefchichte
fällt die Abhandlung von Adalbert Wahl über den Einfluß, den die Erklärungen
der Menfchenrechte auf die Staatsverfaffungen nach der fran-
züfifchen Revolution geübt haben.

Bonn. Ritfchl.

Poland, Franz, Reifinger, Ernft u. Wagner, Riebard: Die antike
Kultur in ihren Hauptzügen dargeftellt. Mit 118 Abb. im Text,
6 ein- u. mehrf. Tafeln und 2 Plänen. (IX, 24; S.) gr. 8°. Leipzig,
B. G. Teubner 1922. Gz. 6,7.

Da die beiden Werke, in denen Baumgarten, Poland
und Wagner die antike Kultur und ihre Bedeutung für
die Gegenwart dargeftellt haben (Die hellenifche Kultur1*
1913. Die helleniftifch-römifche Kultur 1913), vergriffen
find und die Ungunft der Zeiten eine neue Auflage
verbietet, fo entfehloß fich der Teubnerfche Verlag, beide
zu einer kürzeren Schilderung der antiken Kultur zu vereinigen
, die zunächft von den Anforderungen des Gym-
nafiums ausgeht, aber auch für jeden Gebildeten lesbar
fein foll. Zu diefem Zwecke find griechifche und latei-

nifche Bezeichnungen und Anführungen durchweg zugleich
in deutfeher Überfetzung gegeben. Und während
in den genannten größeren Werken die einzelnen Gebiete
wie Philofophie, Religion, Staat und Kirche über die
verfchiedenen Zeiträume verteilt waren, werden fie hier
im Zufammenhang behandelt, und dabei ftehen überall
Griechen nnd Römer einander unmittelbar gegenüber.
Der Stoff ift in der Weife verteilt worden, daß Wagner
die Literatur, die Philofophie und Wiffenfchaft und die
Religion, Reifinger (für den verftorbenen Baumgarten)
die bildende Kunft fowie die Befchriftung fämtlicher Abbildungen
, Poland das Privatleben, Heerwefen und
Staatsrecht, fowie die Abfchnitte über das Bühnenwefen
und über dio Kultformen und Spiele bearbeitet hat. Die
Darftellungen find durchweg bei aller Kürze fehr lehrreich
und anziehend. Der Theologe wird namentlich die wenigen
Worte über die chriftliche Literatur (S. 75f.), den Ab-
fchnitt über die Philofophie (S. 77 ff-) und den über die
griechifche und die römifche Religion (S. 95 ff. S. 107 ff.)
mit ihrem beidemaligen Ausblick auf das Chriftentum
mit Befriedigung undAnerkennung lefen. Die Ausftattung
des Buches und die beigegebenen 118 Abbildungen im
Text, fechs ein- und mehrfarbige Tafeln und zwei Pläne
find ganz vorzüglich. Einige der Bilder finden fich hier
zum erftenmale.

München. Hugo Koch.

Harden, J. M., B. D„ L. L.D.: PSalterium iuxta Hebraeos Hieronymi.

With introduetion and apparatus criticus. (XXVIII, 195 S.) 8".

London, S. P. C. K. 1922. 10 sh.

Die dritte .Überfetzung' des Pfalterbuchs ins Latei-
nifche, die Hieronymus herausgegeben hat, die einzige
aus dem hebräifchen Urtext, hat fich den Weg in die
Bibel der Kirche nicht zu bahnen vermocht; um fo größer
ift ihr Wert für den altteftamentlichen Porfcher. Bisher
lag von diefem Pfalterium nur eine den Anfprüchen der
modernen Wiffenfchaft einigermaßen entfprechende Ausgabe
vor, die von de Lagarde (Lpzg 1874). Weil fie
inzwifchen überaus feiten geworden ift, hat ein englifcher
Gelehrter, Harden, es unternommen, einen Erfatz für fie
zu fchaffen, der natürlich zugleich Ergänzung und Ver-
befferung darfteilen foll. Lagarde's Text bedurfte deffen
in der Tat; mit Recht beklagt fich Harden darüber, daß
man ihn häufig unbefehen wie kanonifch behandelt hat;
einen amüfanten Beleg liefert er auf S. 194: Buhl in
Kittels hebräifcher Bibel nennt tp 102, 7 Hieronymus (bos)
als Garanten der Variante 0133 ftatt des maforethifchen
0133: dort hat Lagarde zwar das richtige bubo, aber
Buhl nimmt den Uhu für ein Rind.

Was H. in den knappen Prolegomena zur Sache mitteilt
, wird man mit Nutzen lefen, fein Text fcheint forg-
fältig und mit felbftändiger Kritik herausgebracht, aber
abfchließende Arbeit hat er auch nicht geleiftet. Eine
Reihe bisher nicht, oder nicht ausreichend, verwerteter
Handfchriften, namentlich englifche und fpanifche.hat H. verglichen
und die Ergebniffe in feinem Apparat vorgeführt —
gegenüber der Überladenheit des Lagarde'fchen Apparats
wirkt der Harden'fche wohltuend — aber fo lange fo
wichtige Zeugen wie der Amiatinus und der Theodulfia-
nus dem Herausgeber unzugänglich bleiben, kann er nur
Vorläufiges empfehlen. Das fchlechthinige Vertrauen
zu der Zuverläffigkeit und Vollftändigkeit feines Apparats
hat H. leider dadurch vermindert, daß er feine Abweichungen
von Lagarde keineswegs immer, wie man
erwarten dürfte, verzeichnet, z. B. nicht y> 45, 13 die Fort-
laffung des o vor filia, 1/; 73, 10 hic ft. his, tp 77, 5 sus-
pectum ft. suspectus, tp 139, 1 cognovisti me ft. blos
cognovisti, und tp 5, 1 canticum ft. canticum David. Und
warum ift die Vorrede des Hieronymus ganz unter den
Tifch gefallen? Zwei Regifter fügt H. bei, die aber nichts
weniger als vollftändig find; im erften vermiffe ich z. B.
promptuarium 144, 13, || redargutio 38, 15, || terribiliter
139, 14, scopere und suspectus 77, 5; im zweiten decor
4S> 3- 5- 5- I2, st'lus 45, 2, supereffundo 144, 13. Außer-