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Ausgabe:

1922

Spalte:

172-174

Autor/Hrsg.:

Jakubczyk, Karl

Titel/Untertitel:

Dante, sein Leben und seine Werke 1922

Rezensent:

Brandi, Karl

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Theologifche Literaturzeitung 1922 Nr. 8.

A. H. Mc Neile, St Paul, His Life, Letters and Chriftian
Doctrine. (XIX, 319 S.) 8°. Cambridge, University
Press. 1920.

Seinem Titel gemäß zerfällt das Buch in drei Teile,
die fich mit dem Leben des Paulus, feinen Briefen u.
feiner Lehre befchäftigen. Der 3. Abfchnitt ift nur halb
fo lang wie die beiden anderen, und das entfpricht wohl
auch der ihm vom Verf. im Rahmen des Ganzen zuge-
meffenen Bedeutung. Mc K. hat nicht die Abficht, die
Forfchung fortzuführen, fondern er will einem größeren
Publikum darlegen, was die Wiffenfchaft von Paulus und
feinem Wirken denkt. Dem Leferkr#is entfprechend führt
das Literaturverzeichnis nur Werke auf, die englifch ge-
fchrieben oder doch ins Englifche überfetzt find. Auch
in dem eigentlichen Werke wird von diefer Regel nur gelegentlich
einmal — etwa zugunften von Harnack, Norden
oder Reitzenftein — eine Ausnahme gemacht.

Natürlich bedeutet das nicht, daß Verf. die Arbeit
des Auslandes nicht zu fchätzen wüßte. Er hat fich mit
ihren Ergebniffen gründlich vertraut gemacht und be-
rückfichtigt fie fortgefetzt. Die Stellung, die er felbft den
Dingen gegenüber einnimmt, ift die einer fehr gemäßigten
Kritik. Vor allem der Apoftelgefchichte traut er das
Befte zu und umfchifft die Schwierigkeit, die fich aus
dem Nebeneinander von Apoftelg. 15 und Gal 21_10 ergeben
, dadurch, daß er die beiden Berichte auf ver-
fchiedene Befuche des Apoftels in Jerufalem bezieht.
Nur die Reden der Apg. follen nicht im ftrengen Sinne
authentifch fein.

Die Briefe des Paulus werden analyfiert und dann
ihr Inhalt befprochen. Bei den wichtigften Auseinander-
letzungen über die fog. Einleitungsfragen werden die Gründe
für und wider überfichtlich angegeben. Die Paftoralbriefe er-
fcheinen als das Werk eines Paulusfchülers. Die Echtheit
des Eph. bleibt in der Schwebe. Die übrigen Briefe
find paulinifch, wobei allerdings die Verdachtsmomente,
mit denen 2. Thess. belaftet ift, ftark empfunden werden.
Rom. 16 ift wohl ein Epheferbrief, 2. Kor. ein einheitliches
Schreiben.

Der letzte Teil verfucht eine Zufammenftellung der
wichtigften Gedanken des Paulus, doch ohne daß wir fehr
in die Tiefe gelangten.

Ein Index und drei Karten find beigegeben.
Göttingen. Walter Bauer.

Seckel, Emil: Die karthagifche Jnfchrift CIL VIII 25045 —
ein kirchenrechtliches Denkmal des Montanismus ? Sitz.-
Ber. d. preuß. Akad. d. Wiff. 1921. LIV S. 989—1017
Mit einer Tafel.

In fcharffinniger Unterfuchung deutet und ergänzt
S. den rätfelhaften Text einer i. J. 1900 in Karthago
aufgefundenen kleinen viereckigen Marmortafel, die ur-
fprünglich wohl das Mittelftück von drei gleich großen
Täfelchen gebildet hat. Daß es fich um einen das
Eherecht berührenden chrifthchen Text amtlichen, ge-
fetzgeberifchen Urfprungs handelt, haben die franzöfifchen
erften Herausgeber fofort richtig erkannt. Im übrigen
glaubten fie die Bekanntmachung in die Zeit Auguftins
herab verfetzen und als eine gegen die Häretiker, namentlich
die Manichäer, gerichtete großkirchliche Kund-
ebung verliehen zu müffen. Dem gegenüber kommt
., ausgehend vom paläographifchen Befund, der ein Zurückgehen
bis ans Ende des I. Jahrhunderts geftattet,
auf Grund der im Texte vorkommenden Bezeichnungen
,patriarcha' und .protogamia' zum Ergebnis, daß das
Stück dem montaniftifchen Eherechte angehöre und
aus den fpäteren Jahrzehnten des dritten Jahrhunderts,
der nachvalerianifchen Friedenszeit, flamme. Es verbietet
unter Strafandrohung jede gefellfchaftliche und gottes-
dienftliche Gemeinfchaft mit Übertretern des Verbotes
der zweiten Ehe nach der Taufe (,protogamia' = Erflehe
nach der Taufe, vgl. Tert: ,secundae post fidem

nuptiae' u. ä.) und regelt die Zeit des Ehefchluffes.
Die Ergänzung will natürlich nur den beiläufigen Wortlaut
unter Berechnung der mutmaßlichen Buchftabenzahl
wiedergeben und den Sinn in der wefentlichen Gedankenfolge
treffen. Beides fcheint mir in befriedigender
Weife erreicht zu fein.

Hat S. mit feiner Erklärung Recht — und ich wüßte
nicht, was grundlegend dagegen einzuwenden wäre —,
fo ift der Fund von großem Wert: ,Unfer Dekret ift
das erfte Stück gefetzten Rechls der montaniftifchen
Kirche, mit dem wir bekannt werden' (S. 998), und —
darf man beifügen — bis jetzt die ältefte chriftliche ge-
fetzgeberilche Bekanntmachung überhaupt, die uns in-
fchriftlich erhalten ift. (Unwillkürlich erinnert man fich,
daß auch die ältefte entdeckte Kircheninfchrift nicht ka-
tholifcher, fondern marcionitifcher Herkunft ift, vgl. v.
Harnack, Marcion 1921, 263). Die Entdeckung ift geeignet
, auch auf das ,edictum' des von Tertullian de pud.
bekämpften .Pontifex Maximus' neues Licht zu werfen.
Man ift zur Zeit geneigt, nicht bloß den Wortlaut jener
Kundgebung, fondern auch ihre Verhöhnung als Edikt auf
Rechnung des karthagifchen Spötters zu fetzen (vgl.
meine Schrift,Kailift und Tertullian' 1920, 47ff 84 A. 1).
Unfere Infchrift aber legt die Frage nahe, ob nicht doch
dem Edikt, von dem Tertullian fagt: ,hoc in ecclesia
legitur et in ecclesia pronuntiatur' während es paffender
,in ipsis libidinum ianuis, sub ipsis libidinum titulis'
angefchlagen würde, ein jene Bezeichnung rechtfertigender
Vorgang,eine öffentliche Bekanntmachung, zu Grunde
liege. Greller könnte der Gegenfatz zwifchen der katho-
lifchen und der montaniftifchen Kirche nicht in Erfcheinung
treten als in diefen beiden Edikten: dort die Ankündigung
der Losfprechung von Fleifchesfünden, hier das
ftrengfte Verbot jeglichen Verkehrs mit Zweimalverheirateten
1 Es ift wie eine Veranfchaulichung deffen, was Tertullian
de pud. c. 1 den Katholiken gegenüber ausführt:
ihr laßt nicht bloß beliebig oft heiraten, fondern nehmt
jetzt auch noch die Fleifchesfünder auf — wir fetzen .fchon
die digami vor die Türe.

Daß es zu Tertullians Zeit noch keinen montaniftifchen Patriarchat
gab, ift ganz zweifellos. Dagegen findet S. bei ihm vereinzelt
montaniftifche Bifchöfe erwähnt (S. 1012 A. 119). Wohl mit Unrecht.
Wenn es de ieiun. c. 16 heißt: ,haec erunt exempla et populo et episco-
pis, etiam spirituatibus', fo find die ,spirituales' ebenfo von den ,cpi-
scopi' unterfchieden, wie diefe vom ,populus', und die Dreiteilung entfpricht
dem .populus-sacerdos—prophetes' im Eingang des Kapitels
(vgl. auch den Gegenfatz de pud. 21,16: ecclesia Spiritus per spiritalcm
hominem, non ecclesia numerus episcoporum'). Auch de pud. 18,18, wo
die Möglichkeit, bei leichteren Vergehen nach der Taufe Vergebung
,ab episcopo' zu erlangen, zugegeben wird, muß nicht notwendig ein
montaniftilcher Bifchof gemeint fein, da Tertullian hier allgemein
fpricht und dem Episkopat die Losfprechungsgewalt in Einfchränkung
auf die ,leviora delicta' zuerkennt. (Was ich in meiner Schrift ,Kallift
und Tertullian' 1920, 21 f. ausgeführt habe, bedarf darnach einer ge-
wiffen Berichtigung). Ebenfo ift de cor. mil c. 3 nicht von montaniftifchen
, fondern von kirchlichen Vorftehern (antistites, praesidentes) im
allgemeinen die Rede und die ,Wir' find die Chriften überhaupt. —
Zu den die Beurteilung der Ehe überhaupt kennzeichnenden Stellen
aus Tertullian (S. 1010 A. in) kann man auch de virg. vel. c. 16
rechnen, wo die verheirateten Frauen angeredet werden mit: ,quae in
nuptias incidistis'. — Die Bezeichnung der Wochentage mit ,feria'
(S. 1010) ift ficher nicht montaniftifch, fondern gemeinchriftlich.

München. Hugo Koch.

Deutfehes Dante-Jahrbuch. Sechster Band. Hrsgeg. v.
Hugo Daffner. (167 S.) gr. 8°. Jena, E. Diederichs
1921. M. 25—; geb. M. 35 —

Falke, Konrad: Dante. Seine Zeit. Sein Leben. Seine
Werke. Mit alphabetifchem Inhalts- u. Schriftenverzeichnis
u. 64 Tafeln Abbildungen. (VIII, 760 S.) 8«.
München, C. H. Beck 1922.

M. 140 — ; in Halbperg. M. 220 —

Jakubczyk, Domvikar Karl: Dante, fein Leben und feine
Werke. Mit einem Titelbild. (XI, 291 S.) kl. 8». Freiburg
i. Br., Herder & Co. 1921.

M. 20 —; geb. M. 26 — u. Zufchl.