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Ausgabe:

1922 Nr. 6

Spalte:

143-144

Autor/Hrsg.:

Koeniger, Albert Michael

Titel/Untertitel:

Grundriß einer Geschichte des katholischen Kirchenrechts 1922

Rezensent:

Sehling, Emil

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Seite 1

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143 Theologifche Literaturzeitung 1922 Nr. 6. 144

feine zuiammenfaffende Arbeit wohl gelungen ift. Natürlich wird man
überall Einzelheiten vermiffen und vieles gern anders geftaltet fehen,
aber als kurze Überlicht leiftet die Arbeit ganz vortrefflich die Dienfte
einer Einführung. Daß ich mir von einer Trennung von Gefchichte
und Syriern bei der Behandlung des Kirchenrechts keinen fonderlichen
Nutzen verfpreche, habe ich an anderer Stelle ausführlich auseinander-
gefetzt. Auch diefer Verfuch, durch die Tat für die Idee Propaganda
zu machen, hat mich nicht von ihrer Richtigkeit überzeugen können.
Erlangen. E. SeIlling.

ftalt. Der Unterbau ift die presbyerial organifierte Ge- I nehmen. Der Verf. hat es gewagt, und man muß anerkennen, daß
meinde. (Die Pfarrbefetzung erfolgt abwechfelnd durch
Wahl der Gemeinde und Befetzung durch den Landeskirchenrat
). Der „Kirchenkreis", an denen Spitze ein j einer Einführung. Daß ich mir von einer Trennung von Gefchichte
Kreisoberpfarrer fleht, ift nur Auffichtsbezirk. Die Landeskirche
felbft hat drei Organe: Die Landesverfamm-
lung, den Landeskirchenrat, das Landeskirchengericht.
In der erfteren ift alle Gewalt konzentriert. Der Landeskirchenrat
ift die oberfte, vollziehende Stelle, wird
von der Landesverfammlung auf die Zeit ihrer eigenen
Dauer berufen und bedarf ihres Händigen Vertrauens,
bei deffen Fehlen es zurücktreten muß. Diefes parlamen-
tarifche Syftem, das fich auch in anderen Punkten der
Verf. offenbart, und welches die Kirche und ihr Leben
von den fchwankenden Majoritäten abhängig macht und
eine fefte, autoritative, zielbewußte Regierung ausfchließt
— eine perfönliche Spitze fehlt felbftverftändlich — mag
ein Spiegelbild unferer Zeit fein, für die ev. Kirche kann
es günftigftenfalls ein Experiment genannt werden.
Erlangen. E. Sehling.

Befig, Hans u. Johs. Hofemamv. Das kirchliche Gemeindewahlgeretz
u. d. Gefetz betr. e. außerordentl. Kirchenverfammlung z.
Feftltellung d. künft. Kirohenverfaffung. Berlin, c. Heymann
1920. M. 10 —

Die Schrift bringt Text und Erläuterung des kirchl. Gemeinde-

wahlgefetzes und der Wahlordnung für die altpreußifche Landeskirche

vom 19. Juni 1920. Die Erläuterung ift inftruktiv und erfüllt ihren

praktischen Zweck in ganz ausgezeichneter Weife.

Erlangen. E. Sehling.

Kaltner, Dr. theol. Karl: Kirchliche Gegenwartskunde. (VII, 126 s.)
8°. Breslau, F. Goerlich 1921. M. 12 —

Diefe Einführung in die katholifche Kirche der Gegenwart behandelt
I die Verfaffung und Verwaltung der Kirche (Die röm. kath.
Weltkirche; die oriental. Kirchen; die kath. Kirche im deutfchen
Reiche), II die kirchliche Gefetzgebuhg (wichtige Beflimmungen des
Kirchenrechts, mit befonderer Berückfichtigung des codex iuris canonici
), III die kirchliche Kultur (WifTenfchaft., Kunft, Literatur, die Kirche
im öffentl. Leben) und ift „für Schule und Haus" fowie „für die
Volksbildungsarbeit in kath. Vereinen" beftimmt. Die klare Darflellung
und der reiche Inhalt geben der Schrift gute Ausrichten. Sie kann auch
anderen, die fich über die gegenwärtige kath. Kirche unterrichten wollen
, in manchen Stücken erfte informatorifche Dienfte leiden.

Göttingen. Carl Mirbt,

Pohl, Prof. Dr. Heinrich: Zur Gelchiohte des Milchehenreehts in

Preußen. Berlin, F. Dümmler 1920. (65 S.) 8°. M. 7.50

Diele Schrift befchäftigt fich mit der berühmten Kabinettsordre
Friedrich Wilhelm's IV, in welcher der König die Offiziere, welche
die vom Bifchof Arnoldi von Trier für die Eingehung einer Mifchehe
aufgeftellten Bedingungen eingehen würden, mit Dienftentlalfung bedrohte
; fie behandelt die Vorgefchichte der Ordre, die Fälle, in denen
fie Anwendung gefunden hat (hier müßten allerdings wohl auch noch
eingehende Nachforfchungen in den Archiven, befonders auch den bi-
fchöflichen, angeftellt werden), und ihre Bekämpfung, an der zuletzt
noch Erzberger fich beteiligt hat. Denn formell hat die Ordre bis
zum Zufammenbruch der Königl. Preußiichen Armee gegolten. In
einem weiteren Abfchnitt unterfucht der Verf. die Gültigkeit der Ordre
nach der formellen und materiellen Seite (Verfloß gegen die Gewiffens-
freiheit, die Parität, das geltende Verfaffungsrecht). Die Schlußfolgerungen
des Verf. fchaflen den Conflikt nicht aus der Welt; lallen ihn
vielmehr in feiner vollen Schärfe beliehen. Wie wäie es denn, wenn
die Evangelifche Kirche genau denfelben fchroflen Standpunkt einnehmen
würde? Die Hoffnung, welche der Verf. auf S. 2 feiner intei-
effanten Schrift ausfpricht, durch leidenfchaftslofe, ruhige Juriftenarbeit
kirchenpolittifche Konftikts-Möglichkeiten aus der Welt zu fchaffen,
vermag ich — leider — nicht zu teilen.

Erlangen. Sehling.

Koeniger. Prof. D. Albert Michael: Grundriß einer Gelchichte des
katholilchen Kirchenrechts. (V, 91 S.) gr. 8°. Köln, J. P.
Bachem 1919. M. 3.20; geb. M. 4.20.

Auf 52 Seiten eine Gefchichte des katholifchen Kirchenrechts zu

fchreiben, wenn auch nur im Grundriß, ift gewiß ein kühnes Unter-

Mitteilung.

Die Teylersohe Theologische Gesellschaft fchreibt als Preisfrage zur
Beantwortung vor dem 1. Januar 1924 aus:
„Der Erlöfungs- und Heilsgedanke von freisinnig pro-
teftantifchem Standpunkt aus".

Zur Beantwortung vor dem 1. Januar 1923 bleibt ausgefchrieben :
DasVerhältnis zwifchen der morgenländifchen
undder abendländifchenKultur inphilofophifcher,
religiöfer und ethifcher Hinficht.

Der Preis befteht in einer goldenen Medaille von f 400 an innerem
Wert oder in f 400.

Bewerbungen find mit Motto und verfiegeltem Namenszettel zu
richten an die Adreffe: Fundati huis van wijlen den Heer
P. Teylervan der Hulft te Harle m.

J. C. Hinrichs'sche Buchhandlung in Leipzig

Vor kurzem erschien:

Die religiösen Erlebnisse

Ihr Sinn und ihre Eigenart.
Ein Beitrag zur Frage nach dem Wefen der
Religion.

Von

Lic. Wilhelm Mnndle

PrivatJozent an der Universität Marburg.
Preis geheftet M. 10. —

Das ist eine ganz vorzügliche Arbeit. Die Religion
wird hier phänomenologisch betrachtet, d. h. es wird
beschrieben, was dem Propheten und religiösen Genius
die Religion ist. „Nicht irgendwelche Konstruktionen
dogmatisierender Religionsphilosophen oder Historiker,
sondern nur die Aussagen der religiösen Menschen vermögen
uns darüber Auskunft zu geben, was eigentlich
zum Wesen der Religion gehöre". „Die Objekte des religiösen
Glaubens können so beschrieben werden, wie sie
vom Standort des religiösen Menschen aus gesehen werden,
ohne daß eine dogmatische Aussage über die Religion
gefällt wird." „Zu orientieren hat sich die Forschung
an den ausgeprägt religiösen Typen, den sogen, prophetischen
Naturen, bei denen das Religiöse zu seinem reinsten,
unreflektierten Ausdruck kommt." „Jeder Kultus, jede
religiöse Handlung und jedes Gebet sind nur so lange
sinnvoll, als der Glaube lebendig ist, daß die Wirklichkeit
, mit der es der Fromme zu tun hat, existiert". „Der
Glaube stellt sich einmal in Gegensatz zu aller natürlichen
Erkenntnis und behauptet auf der anderen Seite doch
wieder eine Erkenntnis von höchster Gewißheit zusein."
„Der Glaubensakt, für den das sog. religiöse Erleben nur
ein anderer Name ist, ist immer auch ein Sehen auf eine
unsichtbare Wirklichkeit." Man sollte meinen, alle diese
Sätze müßten den Theologen selbstverständlich sein. Aber
gerade weil sie es leider nicht sind, ist es notwendig,
daß sie ausgesprochen und begründet werden.

_Christentum und Gegenwart.

Zu dem angegebenen Preise tritt kein Vcrlagsteuerungszusrhlag.
Nach dem Ausland unter Hinzurechnung des für unsern Verlag
jeweils gültigen Valutazuschlages.

Mit einer Beilage der J. C. Hinrichs'schen Buchhandlung in Leipzig.

Die nächste Nummer erscheint am 8. April 1922.

Verantwortlich: Prof. D. E. Hirsch in Göttingen, Hoher Weg 10.
Verlag der J. C. Hinrichs'schen Buchhandlung in Leipzig, Blumengaffe 2. — Druck von Auguft Pries in Leipzig.