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Ausgabe:

1922 Nr. 6

Spalte:

134

Autor/Hrsg.:

Feine, Hans Erich

Titel/Untertitel:

Die Besetzung der Reichsbistümer v. Westfäl. Frieden bis zur Säkularisation 1648-1803 1922

Rezensent:

Lerche, Otto

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Theologifche Literaturzeitung 1922 Nr. 6.

134

den übrigen fünf Traktaten hat Nr. III die geringfte Bedeutung
. Er umfaßt nur 8 Zeilen. Nr. IV und V bieten
zwar eine ganz brauchbare Zufammenfaffung der ftritti-
gen Punkte, find aber in formeller Hinficht ziemlich dürftig
ausgefallen. Ihr Aufbau ift zu fchematifch. Nr. IV enthält
13 (urlprünglich nur 12) Fragen, die alle nach folgendem
Schema verlaufen: .Wenn es fich fo verhält,
wie die Tritheiften behaupten ufw., wie kommt es, daß nicht
ufw.r' Nr. V bringt 23 Fragen, in denen jedesmal die
orthodoxe und die tritheiftifche Ausfage gegenüberge-
ftellt werden, worauf der Lefer mit Ja oder Nein' antworten
foll. Die unbekannten Verfafier wollen durch
diele Schemata ihre Beweisführung offenbar möglichft
uberfichtlich und zwingend geftalten, haben aber kein
Empfinden für die ermüdende Wirkung folcher Eintönigkeiten
. Die wertvollften Traktate find ohne Frage Nr.

die Kirche bedrängt und peinigt (Andr. Heusler). Es
liegt alfo ein Zwiefaches in der Stellung des Vogtes.
Diefes Zwiefache ift von W. in dem Satze, der Angelpunkt
feiner Arbeit ift, S. 52 mit den Worten umfchrie-
ben: „Munt und Vogtei, Eigenkirchenrecht und Kirchen-
vogtei fallen zufammen." So richtig der erfte Teil diefes
Satzes ift, deffen Beweis W. völlig gelungen fein
dürfte, fo wenig befriedigt der zweite Teil des Satzes.
Gewiß, der Eigenkirchenherr ift Vogt, er kann Vogt fein,
vielmehr ift er es im Grunde meiftens. Aber damit ift
grundfätzlich die Übereinftimmung von Eigenkirche und
Vogtei noch nicht bewiefen. Ivigenkirche und Vogtei
find doch fehr wefensverfchieden: die Eigenkirche ift
juriftifch etwas Sachenrechtliches, und die Vogtei hat W.
als mit Munt zufammenfallend nachgewiefen. — Die
überaus forgfältigen und gutbelegten Ausführungen

I und II. In jenen beantwortet ein orthodoxer Anony- Waas' die mit diefem Hefte noch nicht abgefchloflen
mus in originalem Syrifch 11 Fragen eines Tritheiften. j find, werden eine in die Tiefe gehende Spezialerörter-
Nr. II bringt in fechs Kapiteln eine ebenfalls original- ung hervorrufen, deren Refultate wir hier hoffentlich
fyrifche Widerlegung der Bewerfe, mit denen die Trithe- I mitteilen werden.

iften ihre Anflehten aus den Schriften der Väter zu erhärten
verfuchen. Von der tritheiftilchen Schrift, gegen
die fich der Anonymus wendet, fpricht Johannes von
Ephesus im 10. Kap. des V. Buches feiner Kirchenge-
fchichte (Ed. Cureton p. 3i8f.)

Der fyrifche'Text aller Traktate ift recht lesbar. I ber die Uber-
fetzung kann ich mangels hinreichender Kenntnis des ltalienifchen kein
zuverläffiges Urleil abgeben. Auf dem Titelblatte lies — teistici für
treisiici; p. 8 u. lies oscura für oscurre; p. 9, Z. 2 dnluqbal für
de.uqbal; p. 9 u. la sostanza für a sostanza; p. 15, Z. 2 ift hedh-
jotuthakh mit tua ignoranza zu matt wiedergegeben; p. 16, Z. 3 heilit
bedhahlath allähä nicht in Dio; p. 34, Anm. 1 ftreich X>H,4; ebenda
lies Nah. II,11 für 11,10, und p. 89, Anm. 3 lies Atti XXI1.3 für XX,3.
Mochte es dem Herausgeber vergönnt fein, uns bald weitere Urkunden
zur Gefchichte der Tritheiften zugänglich zu machen! Leitungen leiner
Art werden immer willkommen fein.

Berlin NW. Diettrich.

Seppelt, Prof. Dr. Franz Xaver: Papltgelchichte von den

Anfangen bis zur franzöfifchen Revolution I. u. 2. Bd.

(Sammlung Köfel 88/99, 9°/90- i23l S. u. 200'S.) kl. 8°.

Kempten, J. Köfel 1921. je M. 14 —

Für den katholifchen Theologen beliehen in Bezug
auf die Frage der Entftehung des Papfttums und die
Gefamtbewertung dieier Inftitution feile Bindungen, von
denen er fich nicht löfen kann, ohne in eine fchiefe Lage
zu geraten. Bei Berückfichtigung diefer für ihn unüber-
fteigbaren Schranken verdient diefe klar gefchriebene
Papftgefchichte alle Anerkennung. Sie zeigt eine kritifche
Haltung gegenüber einzelnen Päpften (vgl. Renaiffance)
und verwertet die neuere Forfchung. Die beiden Bändchen
werden daher über die Kreife hinaus, für die fie zu-
nächft beftimmt find, auf Beachtung rechnen dürfen. Die
Zeit bis Leo d. Gr. wird nur fkizziert; die Darftellung reicht
bis Pius VI. und gewinnt damit den Anfchluß an Kl. Löfflers
Papftgefchichte von der französ. Revolution bis zur Gegenwart
(1916) in derfelben Sammlung.

Göttingen. Carl Mirbt.

Waas, Adolf: Vogtei und Bede in der deutlchen Kaiferzeit.

(Arbeiten zur deut. Rechts- u. Verfaflungsgefch. Mit
Unterftützg. der Freih. v. Gremp'fchen Stiftg. in Tubingen
hrsgeg. v. Johs. Haller, Philipp Heck, Arth.
B. Schmidt. I. Heft.) Berlin, Weidmann 1919. (XVI,
173 SA gr. 8". M. 9.60

Die Frage der Eigenkirche und ihrer rechtsgefchicht-
lichen Stellung ift feit U. Stutz immer wieder und wieder
, vornehmlich von G. Schreiber und Hirfch, dann
in ganz neuer Beleuchtung von A. Dopfch (1920) be- Hieronymus Emser, De disputatione Lipsicensi, quantum ad
leuchtet. Es liegt auf der Hand, daß der Eigenkirchen- Boemos obiter deflexa est (1519). A venatione Luteri-
herr, wenn er nicht Inhaber aller grundherrlichen Gewalt 1 ana aegocerotis assertio (1519). Hrsgeg. v. Pf. Dr

Wolfenbüttel. Otto Lerche.

Feine, Privatdoz. Dr. jur. Hans Erich: Die Beletzung der
Reichsbistümer v. Weftfäl. Frieden bis zur Säkularilation
1648—1803. (Kirchenrechtl. Abhdlgn., Heft 97/98.
XVIII, 444 S.) 8°. Stuttgart, F. Enke 1921. M. 120 —
Das vorliegende Buch des Breslauer Privatdozenten
ift in jeder Hinficht eine außerordentlich dankenswerte
Erfcheinung. Seitdem die Gefchichten der Domkapitel
und die Wahlkapitulationen der Reichsbistümer Ort für
Ort und Jahrhundert für Jahrhundert in Differtationen
von fehr verfchiedenartigem Wert, häufig ohne Rückficht
auf einander behandelt waren, wurde die Forderung nach
einer gründlichen zufamnienfaffenden und vergleichenden
Darfteilung, die fowohl die reinen Tatfachen und die kir-
chengelchichtliche Entwicklung wie auch die kanoniftifche
Problemftellung eingehend berückfichtigen mußte, immer
lebhafter. Diefe Forderung ift von Feine reftlos erfüllt.
Es ift nicht die Fülle des Materials allein, es find auch
die überfichtliche Gruppierung des Stoffes, die Reichhaltigkeit
der ftatiftiiehen Beigaben und Regifter, die Genauigkeit
der Nachweifungen und vor allen Dingen die
in Anbetracht des oft fpröden Stoffes doppelt erfreuliche
glatte Darftellung, die die Lektüre diefes Buches
angenehm und feine Harke Verwendbarkeit wahr-
fcheinlich machen. Wahl und Wahlkapitulationen, Be-
ftätigung, Kumulation und Adjutorie find die Hauptthemata
, die in allen Bistümern verfchieden gewandelt,
behandelt werden.

F. behandelt nur die Reichsbistümer und geht deren eigentümlicher
Zwitterftellung als weltlichen Territorien und geldlichen Verwaltungsbezirken
bis in die Grundlagen nach. Die Schwierigkeiten, die in
diefer Zwitterdellung gemeinhin liegen müffen und fich gezeigt haben
find ohnehin bekannt. Es id das Verdieud Feines, de in jedem einzelnen
Kalle nachgewiefen zu haben. Die immer därker werdende
Verweltlichung der Reichsbistümer wurde durch die beiden tnditute der
Kumulation und der Koadjutorie katadrophal gefördert. F. vergleicht
fehr richtig die Koadjutoren mit den römifchc-n Königen. Die Entwicklung
, äullerlich immer glänzender — Mitglieder der Häufer Witteisbach
und Habsburg im Befitze von fechs Bistümern und mehr gleichzeitig
— führt um die Wende des 17118 Jahrhunderts zur Überfpitzung:
die Spiritualifierung der katholifchen Kirche, die nach 1803 glänzende
Fortfehritte machte, fetzte damals ein. Der Reichsdeputationshaupt-
fchluß, ioviel er äußerlich der katholifchen Kirche nahm, befeitigte endlich
die Zwitterftellung der deutlchen Bistümer und gab deren Inhabern
von nun an Gelegenheit, fich ganz und gar der geiftlichen Verwaltungsaufgabe
zu widmen. Der Sieg des kirchlichen Rechtes war
gleichbedeutend mit einem neuen Aufftieg kirchlicher Macht

Wolfenbüttel. Otto Lerche.

geblieben und damit an fich Vogt feiner Kirche war,
auf die Vogtei einen Marken Einfluß haben mußte. Vom
Standpunkte der Kirche aber war der Vogt nicht Herr,
fondern Beamter der Kirche, freilich ein Beamter, der

Franz Xaver Thurnholer. (Corpus Catholicorum. Werke
kathohfeher Schriftfteller im Zeitalter d. Glaubens-
lpaltung H. 4.) ( VII, 111 S.) gr. 8». Münfter, Afchendorff
!92i. M. iS_