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Ausgabe:

1922 Nr. 6

Spalte:

124-125

Autor/Hrsg.:

Reitzenstein, Richard

Titel/Untertitel:

Das iranische Erlösungsmysterium 1922

Rezensent:

Geldner, Karl F.

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123 Theologifche Literaturzeitung 1922 Nr. 6. 124

kommenden Tatfache, nämlich daß Thomas im J. 1245
oder vielleicht beffer Ende 1244 nach Köln kommt, ftimme
ich ihm zu. Herbft 1245 ift Albert nach Paris berufen
worden. Nach Echard nahm man bisher an, daß Thomas
ihn begleitet habe. Allein Pelfter zeigt, daß diefe Annahme
in der Luft fchwebt und die Quellen den Thomas
feine Studien eben in Köln, und nicht in Paris machen
laffen. Ich glaube, daß er damit Recht hat. 1248 kehrte
Albert nach Köln zurück. Thomas ift 1252 nach Paris
gegangen. Die beiden Männer haben alfo etwa vier Jahre
neben einander gelebt, und zwar ift Thomas jetzt wohl
fchon als Lehrer in dem 1248 in Köln begründeten Studium
generale tätig gewefen. Unter den Refultaten der Arbeit
möchte ich noch den urkundlichen Nachweis der Teilnahme
Alberts an dem 2. Lyoner Konzil 1274 hervorheben
(S. 92 Anm. 3).

Der letzte Teil der Arbeit ift der Chronologie der
Schriften Alberts gewidmet. Er geht aus von der Summa
de creaturis, deren zweiter Teil die Summa de nomine die
Pfychologie Alberts enthält. M. Grabmann hat neuerdings
drei weitere ungedruckte Teile diefer Summa entdeckt,
welche von der Moral, den Sakramenten und der Efcha-
tologie handeln (Quellen und Forfchungen zur Gefch. d.
Dominikanerordens in Deutfchland Heft 13, 1919). Nach
der Benutzung des Werkes in dem Speculum des Vincenz
v. Beauvais und vor allem nach der Bevorzugung der älteren
(arabifch-lateinifchen) Ariftotelesüberfetzung wird die j
Herftellung des Werkes auf die Zeit um 1250 verlegt. —
F. Pangert (Studien über Alb. d. Gr. in Ztfchr. f. kath.
Theol. 1912) hat gemeint, daß der Sentenzenkommentar
Alberts die Summa theologica und die Kommentare zum
Areopagiten wie zu den meiften ariftotelifchen Schriften
vorausfetze. Da aber im Buch die Jahre 1246 und 1249
als Gegenwart erwähnt werden, müffe die uns vorliegende
Geftalt des Kommentars als fpätere Bearbeitung beurteilt
werden. Dem gegenüber fcheint mir Pelfter Unrecht zu
haben, wenn er diefe Verweifungen auf die Schriften des
Ariftoteles und des Areopagiten felbft bezieht, nicht aber
auf die Kommentare Alberts zu ihnen. Übrigens wird die
Summa de creaturis in ihrem ganzen Umfang herangezogen.
Albert fcheint im übrigen an mehreren Büchern des Sentenzenkommentars
gleichzeitig gearbeitet zu haben. Das
2. Buch ift nach dem 3. entftanden, wie fich aus den Verweifungen
zu ergeben fcheint. Der Verf. meint, es fei
gleichzeitig mit der nahe verwandten Summa de creaturis
ca. 1250 gefchrieben. Man wird fich hier freilich vor allzu
großer Sicherheit hüten müffen. Das Refultat würde
etwa fein, daß Albert in Paris über die Sentenzen las
(daher die angeführten Jahreszahlen), dabei diefe Summa
ausarbeitete und dann fpäter, vielleicht erft wieder in Köln,
das Sentenzenwerk zur Veröffentlichung bereit machte.
— Die Erklärung des Pfeudoareopagiten — der Kommentar
zu De divinis nominibus ift bisher nicht gedruckt —
fcheint in die fünfziger Jahre zu fallen, kaum früher. Die
Frage ift von Bedeutung, wegen des neuplatonifchen Ein-
fchlages in Alberts Gedankenwelt. — Hinfichtlich der
großen und gefchichlich fo bedeutungsvollen Erklärung
der Ariftotelesfchriften herrfcht zur Zeit die vonMandonnet
und bef. Endres verfochtene Anficht, daß fie mit dem Jahr
1256 wefentlich abgefchloffen gewefen fei. Schon B.Geyer
hat dem widerfprochen (Philos. Jahrb. 1917). Dasfelbe tut
jetzt Pelfter. Ich kann die verwickelte Beweisführung hier
nicht wiedergeben. Der Hauptgrund für Mandonnets An-
nahmefcheint mirzutein, daß in der nach Alberts Angabe bei
feinem Aufenthalt an der Kurie in Anagni 1256/57 entftan-
denen antiaverriftifchen Schrift De unitate intellectus mehrfach
die Metaphyfik Alberts citiert wird. Aber Pelfter wird
im Recht fein, wenn er die betr. Stelle Alberts (summ,
theol. II q. 77 m. 3) nur auf eine Sammlung des Materials
und Difputationen bezieht. Et factus fuit in de libel-
lus fahrt Albert fort und läßt damit durchaus offen, daß
die Verarbeitung des Stoffes zu einem Buche erft fpäter
ftattgefunden habe. Pofitiv verfucht P. zu zeigen, daß

die Kommentare zu den naturphilofophifchen und meta-
phyfifchen Werken des Ariftoteles ficher über 1256/57 und
bis tief in die fechziger Jahre reichen. Vor der Metaphyfik
war der Kommentar zur Nikomachifchen Ethik,
der in jener öfter erwähnt wird, fertig. Die Politik muß
nach der Erwähnung eines Erlebniffes nach 1263/64 gefchrieben
fein. Die Schriften des ariftotelifchen Organons
fcheinen nun nicht, wie gewöhnlich angenommen wird,
vor den naturphilofophifchen Werken erklärt worden zu
fein. Das zeigt eine Reihe von Bezugnahmen in den logifchen
Schriften auf die naturphilofophifchen. Da nun aber auch
umgekehrt in letzteren auf erftere Bezug genommen wird,
fo fcheint man urteilen zu müffen, daß Albert die beiden
Gruppen nicht in einem Zuge nach einander erledigt hat,
fondern die Erklärung von Schriften der einen Gruppe
in die der anderen hineingefchoben hat. Im einzelnen
bleibt hier freilich manches unficher und ohne eingehende
Nachprüfungen ift ein Urteil nicht möglich. Aber dem
Verf. bleibt das Verdienft, die Probleme mit Sachkunde
und Energie angepackt zu haben. Die große Summa
theologiae, von deren in Ausficht genommenen vier Büchern
nur zwei vollendet find, ift das Alterswerk Alberts, das ihn
im letzten Decennium feines Lebens befchäftigt hat.

Ich habe etwas ausführlicher über das intereffante
und anregende Buch referiert, um dem Lefer einen ge-
wiffen Einblick in die mannigfaltigen und komplizierten
Problem zu geben, die es aufrollt.

Berlin. R. Seeberg.

Reitzenftein, R.: Das iranifche ErlöTungsmytterium. Reli-
gionsgefchichtl. Unterfuchgn. (XII, 272 S.) 8". Bonn,
A. Marcus & E. Weber 1921. M. 45 —

Die Unterfuchung nimmt ihren Ausgang von mehreren
der neugefundenen Turfanfragmente, insbef. von
einem angeblichen Zarathustra-Fragment (S. 2—10), das
die manichäifche Umarbeitung einer älteren aus Zoroas-
trierkreifen flammenden Myfterienformel fei. Soweit man
aber ohne Einficht in den Originaltext urteilen kann, ift
das Fragment alles andere als zoroaftrifcher Herkunft,
vielmehr ein echtes Manichäerprodukt. Die Formel von
der Erweckung der Seele aus dem Trunkenheitsfchlummer
kehrt genau fo in dem großen manichäifchen Fragment
M. 4 (S. 11) wieder. Yasht (foll heißen: Yasna) 28,4,
worauf fich Verf. ftützt, liegt viel zu weit ab. Die Berufung
auf Zarathustra in dem Fragment foll der Erlö-
fungsformel nur einen befonders altertümlichen Anftrich
geben. Die Idee des Todesfchlafes der Seele in der
Materie und ihre Erweckung klingt eher indifch. So
heißt es in der Kärikä des Gaudapäda 1,16: „Wenn die
in anfangslofer Verblendung fchlafende Seele erwacht. . .".
Jedenfalls ift das fragliche Erlöfungsmyfterium — Läuterung
und Neueinkleidung der Seele und ihr Aufftieg
zu Gott — manichäifch, mag es fich auch an anderweitige
ältere Myfterien und an gewiffe zoroaftrifche Vor-
ftellungen anlehnen, aber nicht eigentlich altiranifch d. h.
zoroaftrifch. Hier mag überhaupt die Frage am Platze
fein, ob das phantaftifche Mixtum compositum der Ma-
nireligion noch als iranifch angefprochen werden darf.
Die Frage ift wohl mit Nein zu beantworten. Dann aber
kann der Titel des Buches leicht irreführen und er hat
Ref. irregeführt, der deffen Befprechung nur übernommen
hat in der Vorausfetzung, daß es fich um ein ira-
nifches Erlöfungsmyfterium handelt.

Diefer Irrtum im Ausgangspunkt tut aber der Bedeutung
des Werkes keinen Eintrag. Ref. zollt der Kombinationsgabe
und Belefenheit des Verf. im ganzen Gebiet
der orientalifchen und helleniftifchen Myfterienlitera-
tur und Apokalyptik feine volle Bewunderung, wenn er
auch den oft weitgreifenden Schlußfolgerungen nicht
immer zu folgen vermag. Sehr richtig bemerkt Verf.,
daß orientalifche und kfaffifche Philologen auf dem Gebiete
des Hellenismus einander nicht entbehren können.