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Ausgabe:

1922 Nr. 5

Spalte:

107-109

Autor/Hrsg.:

Arbusow, Leouid

Titel/Untertitel:

Die Einführung der Reformation in Liv-, Est- und Kurland 1922

Rezensent:

Benrath, Karl

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107 Theologifche Literaturzeitung 1922 Nr. 5. 108

Tat durch ihren Mummenfchanz ins Lächerliche gezogen hätten; fie ift
eine Strafrede. Auch die der Bulle von dem Kreife um Hutten vindizierte
Bedeutung dürfte es verbieten, ihre Verbrennung als nebenfächliche
Zugabe zu betrachten. Mir fcheint doch die Sache umgekehrt
zu liegen, daß nämlich das geiftliche Recht und die Scholaftiker neben
die Bulle als Verbrennungsobjekte getreten find als Grundlagen des in
der Bulle zum Ausdruck gekommenen papaliftifchen Syftems. Daß
diefe Grundlagen, vorab das geiftliche Recht, dann vielfach (nicht überall
) in den Vordergrund rückten, eben weil fie die Grundlagen waren,
ift von B. fehr dankenswert aufgezeigt worden. Wenn Melanchthon in
feinem Anfchlag an der Stadtkirche die Bulle nicht erwähnt, fo dürfte
ihn Vorficht geleitet haben — wie fehr er Recht hatte, bewies der nachfolgende
Mummenfchanz; und daß Luther in der Rechtfertigungsfchrift,
,warum des Papftes und feiner Jünger Bücher von D. M. L. verbrannt
find' von der Verbrennung der Bulle ,auch nicht ein Wort fagt', ift an-
gefichts der Worte WA 7, 180 Z 7—15 fchief ausgedrückt, da Luther
a. a. O. deutlich an jenen Akt anfpielt. Er tritt zurück als das ihn
perfönlich betreffende Moment. Damit war es aber noch lange nicht
,in Luthers Augen etwas abfolut Nebenfächliches', vielmehr für ihn
die entfcheidende Hauptfache. Wollte er aber die Chriften von dem
in der Bulle offenbaren Syftem befreien, fo mußte er auf das geiftliche
Recht verweilen. So fcheint fich mir das Nebeneinander von
Bulle und geiftlichem Recht zu erklären.

Zürich. W. Köhler.

Arbusow, Dr. Leouid: Die Einführung der Reformation in
Liv-, Est- und Kurland. Im Auftrage der Gefellfchaft
für Gefchichte und Altertumskunde zu Riga. (Quellen
u. Forfchungen z. Reformationsgefchichte, hrsgeg. v.
Verein f. Reform.-Gefchichte Bd. III.) (XX, 851 S.)
Lex. 8°. Leipzig, M. Heinsius Nachf. 1921. M. 70 —
In der Reihe der .Quellen und Forfchungen', welche der
Verein für Reformationsgefchichte neben feinen .Schriften'
herausgibt, ift als dritter Band das Werk von Arbufow, Dozent
an der lettländifchen Hochfchule in Riga, erfchienen.
Es wird damit eine bedeutfame Bearbeitung eines Stoffes
geboten, der zwar in einzelnen Teilen wiffenfchaftlicher
Darfteilung bereits vorlag, aber in den Zufammenhang
erft jetzt gerückt wird und nach manchen Seiten geradezu
als Neuland hiftorifcher Forfchung erfcheinen wird.

Befondere Umftändc haben dazu beigetragen, daß der Verein für
Ref. Gefchichte zu der Veröffentlichung einer (o umfangreichen Monographie
inftand gefetzt wurde. Die Gefellfchaft für Gefchichte und
Altertumskunde in Riga war nach dem erften Baltifchen Hiftorikertage
1908 dem Gedanken einer allgemeinen baltifchen Reformationsgefchichte
näher getreten als einer Gabe zum Jubiläum der Reformation. Sie beauftragte
ihren gelchäftsfiihrenden Sekretär, indem fie ihn für drei Jahre
von feinen fonftigen Obliegenheiten entband, und neben ihr ftellten
andere Körperfchaften Mittel zum Druck des Werkes zur Verfügung.
In Riga erfolgte 1918 f. die Drucklegung der erften 26 Bogen. Damit
aber waren die Mittel erfchöpft, und die Zeitlage fehlen nun dem zur
Hälfte fertig gedruckten Werke den Abfchluß definitiv zu vertagen.
Auch der V. R.-G. fah fich bei dem erften Anerbieten, das Werk in
feinen Verlag herüber zu führen, dazu außer Stande. Erft die bedeutende
Zuweifung, welche er 1918 dem preußifchen Unterrichtsminifterium verdankte
, hat dies möglich gemacht, da die erfte Hälfte des Werkes ihm
ohne Erftattung der Druckkoften übergeben wurde. Die urfprüngliche
Abficht des Verfaffers, die Darfteilung bis 1555 zu führen, mußte in-
zwifchen aufgegeben und der Abfchluß auf 1535 gefetzt werden.

Die Einleitung S. 1 —167 zeichnet die allgemeinen,
fpeziellen die kirchlichen und religiöfen Verhältniffe im
baltifchen Mittelalter bis in die erften Jahrzehnte des
16. Jahrhunderts. Sie unterfcheiden fich in dem Bilde,
welches Kirche und Geiftlichkeit darbieten, wie auch in
dem Wefen der Volksfrömmigkeit nicht von anderwär-
tigen Erfcheinungen. Spuren von Reformbewegungen
treten teils auf innerkirchlichen Boden, teils von außen
veranlaßt zutage — der Dorpater Franziskanerlektor
Johann Hilten und der Roftocker Nicolaus Rutze find
fchon vor der Reformation ihre Träger. Aber erft das
dritte Jahrzehnt des 16. Jahrhunderts, etwa von der Zeit
der Bannbulle gegen Luther an, läßt von .Einführung der
Reformation in Livland, Eftland und Kurland' reden
(S. 168—820). Wie anderwärts fo hat auch hier die
humaniftifche Strömung den Weg frei geftellt, und wenn
Andreas Knopken mit Recht als der Reformator Riga's
gefchätzt wird, fo hat ihn dazu die enge Verbindung
religiöfer und humaniftifcher Intereffen qualifiziert. Indem
Knopken in deutlcher Sprache, alfo für die gehobenen
Schichten der ftädtifchen Bewohnerfchaft den Römerbrief

in evangelifchem Sinne auslegt, bildet fich 1522 um ihn
die erfte kleine Gemeinde. Trotz der Gegenwirkung, wie
fie in der Abkündigung des gegen Luther ergangenen
Bannes durch Bifchof Blankenfeld in Dorpat ins Werk
gefetzt wurde, erfolgte auch dort ein Fortfehreiten der
Bewegung, die im Jahre 1524 in Riga, Dorpat und Reval
fich bis zu Bilderfturm und Vertreibung der Klofterin-
faffen auswirkte.

Die einzelnen Phafen der weiteren Entwicklung laffen
fich hier nicht einmal andeuten; in dem vorliegenden
Werke find fie aus dem reichlichen Quellenmaterial vornehmlich
der politifchen Akten mit großer Sorgfalt zur
Darfteilung gebracht. Den entfeheidenden Wendepunkt
bildet das Ubergreifen der durch Herzog Albrecht im
Nachbarlande Preußen durchgeführten Bewegung, die
Wolter von Plettenberg und Blankenfeld nach der Wahl
des Erfteren zum Ordensmeifter vergebens zurück zu
dämmen verbuchten. In den Jahren 1525 und 26 fehen
wir Melchior Hofmann bemüht, fein Prophetentum in den
Städten zu errichten; die von ihm inaugurierte Separation
weift in Livland weithin vorübergehend ihre Spuren
auf. Dagegen bleibt die Reaktion katholifcherfeits ohne
Einheit und darum kraftlos; die Einfetzung des Koadjutors
Markgraf Wilhelm von Brandenburg neben Bifchof Schöning
war am allerwenigften geeignet, dem Widerftande gegen
die von den politifchen Gewalthabern im Lande unter-
ftützten Neuerungen nachhaltige Wirkfamkeit zu ver-
fchaffen. Andrerfeits war allerdings auch, was von außen
zur Beförderung der Reformation im Lande erfolgt ift
durch Schriften oder durch perfönliche Vertreter bis auf
Briesmann, lange nicht fo durchgreifend wie die konfequente
Haltung, mit welcher die ftädtifchen Gewalten fich Schritt
für Schritt der alten Kirche entgegen ftellten.

Wenn das Hin- und Herwogen zwifchen dem alten und dem neuen
KirchenLum in den Städten unter Beibringung von fehr reichhaltigem
Material Schritt um Schritt aus Aktenbeftänden hat zur Darfteilung gebracht
werden können, fo ift das bei der Frage, wie die Landbevölkerung
zu dem evangelifchen Bekenntniffe herübergeführt worden ift, weit weniger
der Fall. Schon die Tatlache erfchwerte unferm Verfaffer die Arbeit,
daß es fich bei der Landbevölkerung um ,Undeutfche', Letten, Kuren,
Liven und Elten handelte, bei denen die fchriftliche Tradition naturgemäß
eine weit geringere Ausbeute bot. Sodann ftand der Durchführung der
Reformation auf dem Lande die im Verhältnis zu der zu leidenden
kirchlichen Pflege außerordentlich befchränkte Zahl der Geiftlichen im
Wege, von denen auch nur die eingeborenen der Sprache der Bevol
kerung Herr waren. So kam es, daß gegen das Ende der zwanziger
Jahre, während in den Städten die kirchliche Reform durch eine Fülle
von Kräften gelördert wurde, diefe unter der Landbevölkerung erft im
befcheidenften Umfange einzufetzen begann. Mochte auch für diese der
Ruf erfchallen, daß ,das reine Gotteswort' ihr gepredigt werden folle,
fo hing die Ausführung doch viel weniger von dem Willen der ftädtifchen
Oberen ab als von dem Intereffe des ländlichen Adels, bei dem
wir doch der Reforgniß begegnen, eine Änderung in den kirchlichen
Dingen möchte zu fozialrevolutionären Forderungen Anlaß geben. Schon
der Bifchof Blankenfeld (f 1527) erhob nach diefer Seite hin Klage, aber
zu eigentlichen Bauernunruhen fcheint es aus kirchlichen Beweggründen
nicht gekommen zu fein.

Während Blankenfeld fich au den Weg begab, um
feine Klagen und Wünfche vor den Kaifer zu bringen,
war auf Befehl des Herzogs Albrecht der Theolog nach
Riga übergefiedelt, den man als den zweiten Reformator
der Stadt bezeichnen kann: Johann Briesmann. Die Für-
forge, welche der Herzog der Pflege evangelifcher Verkündigung
in Polen durch Herftellung und Verbreitung
evangelifcher Schriften zuteil werden ließ, hat er durch
die Abordnung diefes an der Ordnung des Kirchenwefens
in Königsberg und im Herzogtum wirkfamen Mannes nach
Riga weit überboten, allerdings dadurch auch zugleich
es ermöglicht, daß fein jüngerer Bruder Markgraf Wilhelm
Coadjutor des Erzbifchofs Schöning und nach deffen
Tode Erzbifchof wurde.

Je entfeheidender die Wendung für die evangelifche Sache in Riga
und fchließlich im ganzen Baltikum dadurch beeinflußt worden ift, daß
die Coadjutorie des Markgrafen durchgefetzt und fo eine enge Verbindung
zwifchen Livland und dem Herzog ja gleichzeitig auch mit den
Oefel'fchen Vafallen ,zum Schutze des Evangeliums' gefchloffen wurde,
um fo mehr würde es zu wünfehen fein, daß das reiche Material über
Markgraf Wilhelm einheitlich bearbeitet würde, wie dies Karge in dem