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Ausgabe:

1922

Spalte:

54-55

Autor/Hrsg.:

Kißling, Wilh.

Titel/Untertitel:

Das Verhältnis zwischen Sacerdotium und Imperium nach den Anschauungen der Päpste Leo d. Gr. bis Gelasius I. (440 - 496) 1922

Rezensent:

Grützmacher, Georg

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des Volkes Ifrael nicht nur ein weit- und kulturgefchichtliches, fondern
vor allem ein heilsgefchichtliches Problem darftellen; ein Problem, das
auch die chriftL Dogmatik im allgemeinen viel zu fchr veruachläffigt.

Ein endgültiges Urteil über Tendenz und Wert der L.fchen Ausführungen
wird erft möglich fein, wenn der Verf. in den weiteren in
Ausheilt geheilten Heften feine Gedanken klarer zum Ausdruck bringt.
Göttingen. Piper.

Leipoldt, Prof. D. Dr. Johannes: Urchrirtentum und Gegenwart.

(32 S.) 8". Herrnhut, G. Winter. M. 1.65

Dieter Vortrag von Joh. Leipoldt (am 24. Mai in Leipzig gehalten)
hellt einige Züge aus dem Urchrihentum kurz zufammen um das ganz

Eigentümliche jener Zeit den Hörern und Lefern deutlich zu machen. f ^ ^ ^ ^ ^ 8wifchen dem zu unterrcheiden, wai ein

Objekt des Satzes bildet, leuchtet nicht ein; mit Befremden lieh man
zu napaotr'i<JEiEv 58,9: .Übrigens habe ich das Verbum napiaxaitaiQ)
im Sinne von .beweifen', .dartun' mit tfjot und Genitv nirgends gefunden
". Zu S. 51, 26 tu xal t(ü %fivtf 7iporjyijaü/UEVu wundert hch
S. über den Aor. med. hatt pass., als ob die Medialform im Helle-
nihifchen nicht die gewöhnliche wäre. Merkwürdig ih, daß er bei
exegehetenden Bemerkungen wiederholt die Hauptfchwierigkeit gerade
übergeht, z. B. zu 52, II axpatElav xal avxog havxij) axpaxevEi wird
das allein auffällige iavxw nicht befprochen, axpatsüiv fogar gegen
OXQaxtav verleidigt, zu 58, 9 f. allerlei überfeLt, aber nicht das dclftn
bedürftige oixiiiEXQOv in ,!Jo"a de osvli/uetpov napaoti/osiev uv xal
änoöttsEX1, wo übrigens Sigalas' Vorfchlag ,auch durch Beweife1 feine
Lesart nicht gerade unterhützt. Schade, daß fo viel treuer Fleiß es

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D.e Eigenart der Menfchen (Zeitgefühle, Lautiefen und Lautdenken, Editor ]m ^ ^ ^ ^ ^

geringere Diffenzierung der Menichenieele und geringer Individualismus, M . *, y .,- ,

Kritiklofigkeit) und die behinderen Erlebniffe der erhen Ohrihen. Was j Marburg.__Ad. Julicner.

Verf. über Rhythmen und Verfe bei Paulus mitteilt, fcheint mir noch
nicht ficher und reif genug, um fchon popularifiert zu werden. Die

Charakterihik des chrihlichen llewußtfeins vou dem neuen Licht —
dem neuen Leben — dem neuen Gefchlecht, wäre m. E. für den
zweiten Abfchnitt wichtiger gewefen.

Greifswald. Ed- v. d. Goltz.

Des Chrysippos von Jerufalem Enkomion auf den hl. Theodoros
Teron. Textkritifche Ausgabe v. Dr. Antonius Sigalas
iByzantinifches Archiv, hrsgeg. v. Helfenberg, Heft 7.)
(VIII, 102 S.) 8°. Leipzig, B.G.Teubner, 1921. M. 18 —
Auf S. 50 bis 79 diefes Heftes findet man die kri-
tifche Ausgabe eines Werks aus der reichen Heiligenliteratur
der griechifchen Kirche, von dem es bisher nur
eine vorläufige und fchwer zugängliche Ausgabe, die von
Phokylides in der Neu 2ic6v von 1911, gab. Der Ver-
faffer des Encomiums auf einen Märtyrer, von dem die
Kirche verzweifelt wenig wußte und der trotzdem als
großer Wundertäter weithin Verehrung genoß, ift ein
478 oder 479 in Jerufalem geftorbener Presbyter Chrysippos
, der dem Cyrill von Scythopolis, dem wundervollen
Mönchsbiographen um 550, als ein glänzender Schrift-
ftellererfchien. Nachdem was wir bisher von Chyfipp kennen,
insbefondere nach der dem Theodor gewidmeten Lobrede
und Wunderaufzählung, ift Chryfippos, nicht bloß mit
Cyrill verglichen, ein kümmerlicher Phrafeur; nur als ein
Glied in der Kette der Wundergefchichten bzw. der Ausbildung
ihres Typus hat fein Büchlein einen gewiffen
Wert.

Gleichwohl find wir dem Herausgeber Dank fchuldig
für die Mühe, die er auf feinen Text verwendet hat, und
bedauern, daß er nicht fogleich mit diefem Teil die ge-
famten Werke des Chryfippos vorgelegt und in .Literar-
gefchichtlichen Unterfuchungen' über feinen Autor eine
abfchließende Monographie veröffentlicht hat. Solche
verheißt er uns nämlich, wie auch, daß demnächft eine neue
Ausgabe der beiden großen Viten Cyrills — von P.
Mich. Haber in Metten — erfcheinen wird. Manches,
was in unferem Heft zur Erörterung gelangt, wie z. B.
die von Delehaye beftrittene Abfaffung des Theodoros-
Enkomions durch Chryfippos, kann eigentlich erft wenn
deffen ganzer Nachlaß vorliegt, erledigt werden. Im Übrigen
bleibt von Sigalas' Abhandlung der Eindruck: Zu viel
des Guten. Schon der Riefenapparat aus allen Hand-
fchriften, der durchweg größeren Raum als der Text be-
anfprucht, ift bei folch einem Werk überflüffig; ein paar
Seiten in diefer Ausführlichkeit hätten genügt, nachher
in Auswahl die ernft zu nehmenden Varianten. Die kri-
tifchen Bemerkungen zum Text S. 79—102 find überaus
breit gehalten; das Notwendige daraus hätte im Apparat
felber angebracht werden können.

Der § 2: die Überlieferung, umfaßt mehr als 41 hohe
Seiten; verfchwenderifch wird das Material zur Frage
nach dem Abhängigkeitsverhältnis der Handfchriften ausge-
fchüttet. Auch in der Einleitung fteht fchon Einiges,
was nicht notwendig dahingehört, wie die auch nicht ge-

Kißling, Dr. theol Wilh.: Das Verhältnis zwüchen Sacer-
dotium und Imperium nach den Anfchauungen der Päpfte
von Leo d. Gr. bis Gelafius I. (440—496.) Eine hiftorifche
Unterfuchung. (Görres-Gefellfchaft, Veröffentlichungen
der Sektion f. Rechts- und Sozialwiffenfchaft, 38. Heft.)
XIII, 149 S.) 8°. Paderborn, F. Schöningh 1920

M. 18.--1- 5o<y0 V.-T.-Z.

In der Einleitung handelt der Verfaffer von den
Beziehungen zwifchen Kirche und römifchem Staat bis zu
Papft Leo dem Gr. Als rechtlich gefchloffene Einheit
traten die Chriften dem Staat bis auf Konftantin noch
nicht gegenüber. Nur als karitative Kollegien fuchten
fie hier und da juriftifche Perfönlichkeitsrechte mit
wechfelndem Erfolg geltend zu machen. Seit Konftantin
aber drang in Staat und Kirche die Anfchauung durch,
daß der Kaifer als chriftlicher Herrfcher die Pflicht habe,
die Religion zu fchützen. Diefe Schutzpflicht ward bald
zum Schutzrecht über kirchliche Disziplin und auch kirchlichen
Glauben und fand ihren Ausdruck in der Berufung
der Konzilien und in dem Erlaß von Glaubensbekennt-
niffen. Eine klare Scheidung zwifchen ftaatlichem und
kirchlichem Recht war noch nicht zur allgemeinen Rechts-
anfehauung geworden. Erft Ambrofius und befonders
Auguftin haben dann eine ,im großen und ganzen einheitliche
, wenn auch nicht fyftematifche und nicht bis
ins Einzelne entwickelte Auffaffung über das Verhältnis
von Kirche und Staat vertreten' (Troeltfch). Ausführlich
erörtert dann K. die Haltung Leo I. zu dem Verhältnis
von Sacerdotium und Imperium. Er kommt zu dem
Refultat, daß auch bei ihm von einem Syftem noch keine
Rede fein kann. Der Kaifer ift für ihn ein hervorragendes
Glied der Kirche, dem in erfter Linie die Macht von
Gott zur Wahrung der religiöfen Intereffen übertragen ift.
Leo betrachtet die Beziehungen beider Gewalten faft
noch ganz nach dem alten Typus unter dem Gefichtspunkt
des Staatsfchutzes. Das Verdienft, das Leo fich um die
Selbftändigkeit der Kirche erworben hat, ift feine ener-
gifche Betonung des päpftlichen Primats. Er wollte die
Kirche aus der Enge der Patriarchatsverfaffung herausheben
, in der fie zuletzt in Landeskirchen unter ftaatlicher
Vormundfchaft zerfallen wäre, heraus zur großen Einheit
unter dem gottgewollten Oberhaupt, dem Papft. K. formuliert
dies dahin, daß Leo nicht fo fehr Verfechter der
kirchlichen Selbftändigkeit als ihr machtvoller Begründer
war. Erft unter Felix II. 483—92 und vor allem Gelasius
492—96 nimmt die Entwicklung einen Fortgang. G. ift
nach K., vom Gefichtspunkt der Befreiung der Kirche
von den Feffeln ftaatlicher Vormundfchaft aus beurteilt
wohl der größte Papft, dem LeoL, der größere im Gefamt-
bild feines Schaffens und feiner Erfolge, in diefer Frage
die Palme reichen muß. In Anknüpfung an Auguftin
hat G. fich zu voller felbftbewußter Höhe der Gleichberechtigung
und Unabhängigkeit von Sacerdotium und
Imperium erhoben und fchon Anfätze zur Weiterbildung,

rade zutreffende Notiz über den Pflichtenkreis des oravoo- ' zurr Suprematie der Kirche gezeigt. Die Gründe für diefe

fpvla§ S. 4 n.'4 oder die über den olxovöiiog im Klofter
S. 3 n. 9.

in der Textkonftitution trifft S. meiftens das Richtige; in feinen
kritifchen Bemerkungen iff mehrercs verunglückt. Daß 71Ü01 62, 10 das

rafche Fortentwicklung find der Niedergang des weft-
römifchen Kaifertums, die antiorthodoxe Religionspolitik
der Kaifer Zeno und Anaftafius. So find Leo und Gelafius
Brückenpfeiler in der Entwicklung, die über Nico-