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Ausgabe:

1922 Nr. 24

Spalte:

528-529

Autor/Hrsg.:

Des Berliner Freidenkers Friedrich Nicolai bedeutsame Aufzeichnungen über das katholische Deutschland 1781. Regenspurg, Passau

Titel/Untertitel:

Linz, Wien 1922

Rezensent:

Mulert, Hermann

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Theologifche Literaturzeitung 1922 Nr. 24.

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ohne daß wir über deren Quellen und ihre Nachprüfung
das Geringfte erfahren, fodaß man des Zurateziehens diefer
älteren Darftellungen nirgendwo enthoben ift. Daß die
Quelle z. T. ohne Beifügung von Seitenzahlen einfach
angemerkt wird, erleichtert die Benutzung auch nicht.
Bei dem Verwobenfein der Straßburger in die allgemeine
Reformationsgefchichteiftfürdas iö.Jh.dieheranzuziehende
Literatur nicht ohne weiteres abzugrenzen, fo daß abfolute
Vollftän digkeit billigerweife nicht zu verlangen ift. Doch
vermißt man Wichtiges: Die Befprechung der älteften
Gottesdienftordnungen bei J. Smend, Die evangelifchen
deutfchen Meffen (1897) ift fo wenig gebraucht und erwähnt
, wie H. Waldenmaier, Die Entftehung der evangel.
Gottesdienftordnungen Süddeutfchlands (Sehr. d. V. f.
Ref.-G. 1916); ebenfowenig wird für die Straßburger
Katechismen auf die großen katechetifchen Quellenwerke
von Cohrs und von Reu Bezug genommen. Für Murner
wäre W. Kawerau, Th. M. und die Kirche des M. A.s,
Th. M. und die deutfehe Reformation (Sehr. d. V. f. Ref.-G.
1890/91), für den Domdekan Siegmund v. Hohenlohe die
Ausgabe des Kreuzbüchleins von J. Ficker (1912), für
den fehr dürftig behandelten Gerbel die Studie von
Varrentrapp (Straßburger Feftfchr. zur Vers, deutfeher
Philologen 1901), für Straßburgs proteftantifche Politik
M. Lenz, Zwingli u. Landgraf Philipp (Zeitfchr. für K. G.
III) und v. Schubert, Bekenntnisbildung u. Religionspolitik
(1910) zuzuziehen gewefen. Neben dem Literaturverzeichnis
fehlt eine Überficht über die gedruckten und
ungedruckten Quellen; nur teilweife find die erfteren in
das Literaturverzeichnis aufgenommen; es fehlt weiter eine
Erklärung der in den Anmerkungen verwandten Siglen und
Abkürzungen. Zu welchen Unklarheiten das führt, zeige
folgendes Beifpiel: Mehrfach wird als Quelle angeführt:
,Brants Annalen', dann wieder: ,WenckersChronik', immer
ohne Seitenzahlen und ohne daß einem je über diefe
Quellen irgend Befcheid getagt würde; dann begegnet
plötzlich die Plieroglyphe M. G. G. D. (S. 179 ff.) oder
G. D. (196 f.) mit Bandnummer und Seitenzahl ohne Auf-
löfung der Siglen. Nur wenige Eingeweihte können
wiffen, daß hier ein und diefelbe Quelle in vierfach ver-
fchiedener Weife zitiert ift, nämlich die in zwei Jahrgängen
der Mitteilungen der Gefellfchaft für Erhaltung der ge-
fchichtlichen Denkmäler des Elfaß' veröffentlichten Bruch-
ftücke der aus dem 17. Jh. flammenden, 1870 verbrannten
Chronik von Jakob Wencker, die Brants Annalen benutzt
hat, daher auch mißverftändlich fo bezeichnet wird, hauptfächlich
aber umfangreiche Auszüge aus den bis 1539
fehlenden Ratsprotokollen bietet! Eine Darftellung
vom Umfang der vorliegenden hätte unbedingt einleitungs-
weife die gedruckten und ungedruckten Hauptquellen
kurz befprechen, über die Schätze der Straßburger Archive
orientieren und die bisherigen Darftellungen kritifch
würdigen müffen.

Die Anordnung des Stoffes ift der Überfichtlichkeit
und Gefchloffenheit der Darftellung nicht immer förderlich
, zumal die der Kapp. 9—17. Es ift fachlich nicht
gerechtfertigt, die Gefchichte des Täufertums an zwei
weit von einander liegenden Stellen (Kap. 10 u. 15) dar-
zuftellen, zuerft bis 1529, dann von 1529 ab. Grade die
Täuferkrife der Jahre 1530 ff. ift aber eines der Motive für
die Entftehung der Kirchenordnung von 1534; nur fo
wird die Bedeutung der Synode von 1533 verftändlich;
jetzt wird zuerft die Verfaffungsentwicklung (Kap. 14),
dann erft die Täuferkrife befprochen. Dann gehören zu-
fammen die proteftantifche Politik von 1529/30 (Kap. 13),
die Konkordienpolitik (17) und als Einleitung zu beiden
der Abendmahlsfireit (10), Abfchnitte, die durch völlig
andersartiges Material auseinandergeriffen find. Der eigentümliche
Charakter der 40 ger Jahre mit dem fich Händig
zufpitzenden Gegenfatz von Predigern und Stadtregiment
kommt bei jetziger Anordnung nicht zu feinem Rechte,
wo (Kap. 12) von den Verhandlungen mit Bifchof Erasmus
(1541 f.) gefprochen wird, ehe noch von Speyer und Augsburg
und der Kirchenordnung von 34 die Rede war.
Der Kampf um das Straßburger Bistum (Kap. 22), der
jetzt die Darfteilung der innerftraßburgifchen Entwicklung
unterbricht, gehört fachlich, wie zeitlich ans Ende des
16. Jhs. Dazu etwas ganz Äußerliches, das das Sichzurechtfinden
merklich erfchwert: über dem Strich am Kopf
der Seite fleht lediglich die Nummer, aber weder die
Überfchrift des Kapitels noch fonft eine Inhaltsangabe.

Das führt auf die Oekonomie des Werkes. Hier fcheint
mir auf Kotten der Einheitlichkeit, Großzügigkeit und
Tiefgründigkeit zu viel Einzelmaterial gehäuft, das Einzelne
, Äußerliche und Peripherifche auf Kotten des Zentralen
und Grundlegenden zu ausführlich behandelt. Viel
wichtiger z. B. als die Vorführung aller einzelnen Täufer
mit ihrer Lebensgefchichte wäre gewefen eine Darfteilung
der verfchiedenen Typen des Straßburger Täufertums und
vor allem die Behandlung der Frage nach der pofitiven
und negativen Beeinfluffung des werdenden Kirchentums
durch das Täufertum. Zur Entlaßung der Darfteilung
wünfehte man eine Fülle von Perfonalien ebenfo in die
Anmerkungen verwiefen wie die zahlreichen genauen
Büchertitel, die 3—6 Zeilen füllen. Sogar die Exzerpte
find gelegentlich zu weitfehweifig. Hingegen wünfehte
man das ausführlicher entwickelt, worin die Eigentümlichkeit
des Straßburger Kirchentums befteht. Verf. betont
zwar feine Abficht, gerade auch in das innerkirchliche
Leben Einblick zu gewähren, wie es fich in den
Gottesdienftordnungen, Katechismen und Gefangbüchern
darfteile (S. X). Doch vermittelt das Werk von der Eigenart
der gottesdienftlichen Ordnungen fo wenig eine an-
fchauliche, nur durch Vergleichung zu gewinnende Vor-
ftellung wie von der kirchlichen Verfaffung, und von den
Gefangbüchern, den Katechismen und der literarifchen
Tätigkeit der ,Reformatoren ift nur in unzulänglicher Weife
| die Rede. Überhaupt aber, es fehlt der Verbuch, die
j führenden Perfönlichkeiten nach ihrem inneren Wefen zu
j erfaffen, zu charakterifieren und plaftifch zu geftalten.

Und fo kann fowohl von der Bedeutung der großen Ge-
j Halten des Straßburger Kreifes als von der Eigenart und
gefchichtlichen Bedeutung des Straßburger Kirchentums
und Chrißentums nur ein unvollkommener Eindruck erweckt
werden, während die Darßellung der fpäteren
Zeiten ihrer engeren Aufgabe beffer gerecht geworden iß.

In Summa: ein höchfl refpektables Werk, das von
folchen, denen es zugänglich iß — denn der angefichts
des fehr bedeutenden Druckzufchuffes der Cunitz-Stiftung
enorm hohe Preis von 50 Fr. muß die Wirkung haben,
daß es für die deutfehe Wiffenfchaft einfach nicht exißiert —
als reichhaltigfle Zufammenfaffung des bisher Erarbeiteten
und als Fundgrube für vielerlei ungedrucktes Material
dankbar benutzt werden, im übrigen aber früher oder
fpäter feinerfeits als ,Vorarbeit' dienen wird für eine endgültige
oder endgültigere Darßellung, die freilich fchwer
möglich iß, bevor die Korrespondenz des Straßburger
Reformatorenkreifes, die Diarien Wurmlers, Gerbeis und
Marbachs, wichtige Gutachten Bucers und andre archi-
valifche Schätze veröffentlicht fein werden.

Bonn a. Rh. G. Anrieh.

Des Berliner Freidenkers Friedrich Nicolai bedeutfame Aufzeichnungen
über das katholifche Deutfchfand 1781.
Regenlpurg, PaHau, Linz, Wien. (206 S.) kl. 8°. Wien,
Leonhardt-Verlag 1921.
Daß N. Anlaß zu fcharfer Kritik der Zuflände in
Ößerreich und Bayern fand, war in feinem Wefen und
feiner Denkweife hinlänglich begründet. Die Schilderungen
, in die feine Kritik verwoben iß, find anfehaulich.
Der Herausgeber hat Hark gekürzt, ohne daß, foviel
ich nachgeprüft habe, die Tendenz des Buchs dadurch
verändert würde. Beide Länder find längß nicht mehr
fo abgefchloffen, wie fie es im 18. Jhrhd. noch waren;
doch wirken der Harke Katholizismus und die behaglichen
Gewöhnungen alter Zeiten noch fehr nach. Die