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Ausgabe:

1922 Nr. 15

Spalte:

355-356

Autor/Hrsg.:

Binding, Karl

Titel/Untertitel:

Die Freigabe der Vernichtung lebensunwerten Lebens. Ihr Maß und ihre Form 1922

Rezensent:

Titius, Arthur

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Seite 1

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355

Theologifche Literaturzeitung 1922 Nr. 15.

356

ift vielleicht die wahrfcheinlichfte. Welches find dann
aber genau die erftrebten neuen Lebensformen? Oder
handelt es fich wefentlich darum, unfere Kultur innerlich
zu verurteilen und zu verneinen, im übrigen aber in
myftifcher Gottesgemeinfchaft fie gleichfam fub fpecie
aeternitatis zu betrachten und fo fie famt allen ihren Nöten
in geduldiger Ergebenheit abwartend zu ertragen und
fich in fie äußerlich zu fügen? Mehr als eine Wendung
lpricht doch auch für diefe Deutung. Auf jeden Fall kann
man fich vielfach des Eindrucks nicht erwehren, als ob
aus dem Vortrag einer der fo zahlreichen durch den
Weltkrieg bis ins Innerfte erfchütterten Menfchen fpräche,
die nur noch zu fagen wiffen, daß alles, alles anders
werden müffe, ohne jedoch genaue Auskunft darüber
geben zu können, was und wie es nun eigentlich werden
falle. Ein Eindruck übrigens, der durch die erregte,
dithyrambifche Ausdruckweife des Autors leicht verftärkt
wird.

Einer weiteren Kritik enthalte ich mich. Nur gegen eine, im
Zufammenhang allerdings nebenfächliche, Auslage möchte ich ausdrücklich
noch Verwahrung einlegen. Es heißt einmal: .felbft Religion entging
nicht dem Schickfal, gerade als Objekt emfiger pfychologifch-
hiftorifcher wie philofophifch-kritifcher Bearbeitung des ihr grundwefent-
lichen unmittelbaren Bezugs auf ein Letztes, Letzletztes, Transcendentes
fo gut wie ganz verluftig zu gehen'. Dies eine Anklage, die heute vielfach
erhoben wird, namentlich im Kreife jüngfter Geiftesverwandter
Natorps. Nun mag ja gewiß hin und wieder pfychologifch-hiftorifche
Forfchung mißbraucht worden fein zu dem Zwecke, der Religion die
Beziehung zu einer letzten transcendenten Realität abzufprechen. Die
Ausfichtslofigkeit eines folchen Unternehmens wird aber jedem fofort
einleuchten, der fich nur klar geworden ift über den Unterfchied der
genetifchen Frage und der Geltungsfrage. Und andeifeits — abusus
non tollit usum — ift nicht doch auch oft genug gerade in der Vor-
ausfetzung, daß die Religion die Wirkung einer letzten transcendenten
Realität fei, dies gottgezeugte, pfychifch und hiftorifch gewordene,
Phänomen nun erft recht mit gefteigertem Eifer und Intereffe pfycho-
logifch-hiftorifcher Forfchung unterzogen worden? Man braucht einzelne
Namen wie den Schleiermachers und vieler anderer nicht ausdrücklich
zu nennen.

Gießen. E. W. Mayer.

Muckermann, Heim., S. J.: Um das Leben der Ungeborenen.

(48 S.) gl. 8°. Berlin, F. Dümmler 1920. M. 4.50
Binding, Prof. Dr. jur. et phil. Karl und Prof. Dr. med.
Alfred Ho che: Die Freigabe der Vernichtung lebensunwerten
Lebens. Ihr Maß und ihre Form. (62 S.) 8°.
Leipzig, F. Meiner 1920. M. 3 —

Gegenüber den Beftrebungen, den Eingriff in das
keimende Leben völlig oder doch weitgehend ftraffrei
zu machen, vertritt M. in einer fehr lefenswerten, allgemein
verftändlich gefchriebenen Brofchüre das felbftän-
dige Recht des ungeborenen Kindes auf Leben. Auf
Grund unanfechtbarer ärztlicher Zeugniffe konftatiert er
die erfchreckend große tatfächliche Ausbreitung der Eingriffe
und weift nach, daß die erftrebte Straffreiheit nicht
die erwarteten günftigen Folgen haben könne, fondern
Volksgefundheit und Volksfittlichkeit aufs empfindlichlte
fchädigen müßte. Wenn er, leider mit Recht, feftftellt,
das die Achtung vor der Heiligkeit der Mutterfchaft in
den allerweiteften Kreifen ganz erheblich gefunken ift,
fo zeigt fich damit, daß das Problem nicht nur ein bio-
logifches oder foziologifches, fondern in feiner Tiefe vor
allem ein religiöfes ift und daß hier auch der Kirche
Aufgaben und Pflichten gegeben find, die in den prote-
ftantifchen Kreifen zumal noch weit ernfter genommen
werden müffen als bisher.

Schwieriger noch ift das von Binding und Hoche
behandelte Problem. Binding zeigt zunächft, daß nach
heute geltendem Recht Selbfttötung und Beihilfe zur
Euthanafie unverboten find, und erörtert dann die An-
fätze zu weiterer Freigabe. Als entfeheidend wirft er
die Frage auf: Gibt es Menfchenleben, die fo ftark die
Fägenfchaft des Rechtsgutes eingebüßt haben, daß ihre
Fortdauer für die Lebensträger wie für die Gefellfchaft
dauernd allen Wert verloren hat? Als erfter Grundlatz
ergibt fich ihm die volle Achtung des Lebenswillens
aller, auch der nutzlofeften Menfchen, aber für innerlich

berechtigt erachtet er die Freigabe der Tötung 1. der zufolge
Krankheit oder Verwundung unrettbar Verlorenen,
die im vollen Verftändnis ihrer Lage den dringenden
Wunfeh nach Erlöfung befitzen und ihn in irgend einer
Weife zu erkennen gegeben haben, 2. der unheilbar Blödfinnigen
. Die Freigabe follte durch eine mit Medizinern
und Juriften befetzte Staatsbehörde erfolgen. Man follte
auch den .Beteiligten' geftatten, im Drange der Umftände
das Rifiko zu laufen, felbft nach beftem Gewiffen zu
handeln. Hoche geht von der Mentalität des Arztes aus;
der fo oft in die Lage kommt, in ein Menfchenleben
einzugreifen, und urteilt, daß der Arzt kein abfolutes,
fondern nur ein relatives, unter neuen Umftänden veränderliches
, neu zu prüfendes Verhältnis zu der grund-
fätzli ch anzuerkennenden Aufgabe der Erhaltung fremden
Lebens unter allen Umftänden habe. Auch er bejaht
die Exiftenz von Menfchenleben, deren Fortdauer für die
Lebensträger wie für die Gefellfchaft dauernd allen Wert
verloren hat. Bei Bindings erfter Gruppe werde nicht
immer der fubjektive und der objektive Lebenswert
gleichmäßig aufgehoben fein. Was die geiftig Toten betrifft
, fo habe bei den ganz frühen Fällen ein geiftiger
Rapport mit der Umgebung nie beftanden, während bei
andern ein großer .Affektionswert' ins Spiel kommen
könne; auch die wirtfehaftliche und moralifche Belaftung
der Umgebung fei in beiden Fällen ganz verfchieden.
Die Fälle, in denen keinerlei geiftiges Leben und kein
Rapport mit der Umgebung zu finden ift, beziffert er
auf 3—4000, und in der Befeitigung folcher ausgefprochenen
.Ballaftexiftenzen' würde er einen erlaubten nützlichen Akt
erblicken, durch den irgend ein fubjektiver Anfpruch
nicht verletzt würde.

Für die Aufrollung und fachkundige Bearbeitung des
tiefgreifenden Problems wird man, wie man auch end-
giltig fich entfeheide, den verdienten Autoren aufrichtig
dankbar fein müffen. Die Schwierigkeit fcheint mir nicht
in erfter Linie in prinzipiellen Erwägungen über die Un-
antaftbarkeit eines Lebens, das kein menfehliches mehr
genannt werden kann, zu liegen; wenigftens macht die
Annahme keine Schwierigkeit, daß nach entfprechender
Geftaltung der Rechtsordnung mancher mit gutem Gewiffen
den Eingriff in ein Leben fordern oder auch felbft
vollziehen könnte. Aber ob man eine folche Neugeftaltung
auch nur wünfehen kann, ift mir keineswegs ficher. Wenn
die abfolute Unantaftbarkeit menfehlichen Lebens in
Zweifel gezogen wird und man hier zu vernünfteln beginnt
, fo läßt fich zu unverrückbaren Grenzen menfeh-
licher Willkür überhaupt nicht mehr gelangen; auch
über die von Binding und mit noch größerer Vorficht
von Hoche gezogenen Sicherungen läßt fich hinwegkommen
. Wenn nun gar die öffentliche Rechtsordnung
ein Abftufung im Schutze des Lebens vornehmen und
Ausnahmen legitimieren wollte, wer ift wohl naiv genug
zu glauben, daß dann nur die 3—4000 von Hoche preisgegebenen
völlig Verblödeten auf der Strecke bleiben
würden? So ift es verftändlich, daß bei einer Göttinger
Verfammlung hochangefehener Juriften und Mediziner,
wenn ich mich recht erinnere, auch nicht einer für eine
Reform im bezeichneten Sinne eintrat. Übrigens tritt in
Hoches Argumentation ein deutlicher Widerfpruch hervor
; er motiviert nämlich die ernftliche Befchäftigung mit
der Frage mit der momentanen traurigen Lage unferes
Volkes, die jede Kraftvergeudung verbiete, hebt dann
aber hervor, daß feine Auffaffung noch ,für weite Zeit-
ftrecken' lebhaftem Widerfpruch begegnen und fich prak-
tifch nicht verwirklichen laffen werde (55f); .heroifche'
Mittel find, wie er felbft fleht, nur im Ausnahmefall verwendbar
(59).

Berlin. Titius.

Seeberg, Prof. D. Erich: Zur Frage der Myftik. Ein

theologifcher Vortrag. (46 S.) 8°. Leipzig, A. Deichert
1921. M. 9 —