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Ausgabe:

1922 Nr. 15

Spalte:

345-347

Autor/Hrsg.:

Seeck, Otto

Titel/Untertitel:

Regesten der Kaiser und Päpste für die Jahre 311 bis 476 n. Chr 1922

Rezensent:

Jülicher, Adolf

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Theologifche Literaturzeitung 1922 Nr. 15.

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gelehrten zu lefen; aber B. trägt außer einer jüdifchen
Brille auch noch eine eigene Brille, die ihn verleitet, in
die jüdifchen Schriften und in die Evangelien hineinzu-

Kern bilden die in den codex Theodofianus aufgenommenen
kaiferlichen Gefetze und Verordnungen, darum fo
wertvoll, weil fie, meift mit Angaben über Ort und Ta°-

lefen, was Andere kaum darin finden werden. des Erlaffes verfehen, uns den Aufenthalt der oberften

Leiden. H. Windifch.

Grupp, Georg: Kulturgefchichte der römifchen Kaiferzeit.

I. Teil: Die untergehende heidnifche Kultur. Zweite
und dritte, wefentlich verbefferte u. vermehrte Auflage
. (XV, 358 S.) 8°. Regensburg, Jofef Habbel
1921. M. 33 - ; geb. M. 39-—

Zwifchen der 1. und der vorliegenden 2.—3. Auflage
des Werkes liegen 20 Jahre, aber das treffliche Werk,
das feit vielen Jahren vergriffen war, hätte fchon früher
eine Neuauflage verdient. Der Verfaffer, der fich anderen
Arbeiten zugewandt hatte, konnte fie erft jetzt herftellen.
Wenn auch die Anlage im Ganzen diefelbe geblieben ift,
fo hat der Verfaffer die gerade auf diefem Gebiete zahlreichen
Spezialarbeiten fleißig benutzt und fich aufs neue
in die Quellen vertieft, fo daß feine im edlen Sinne populäre
Darfteilung einen ffifchen und lebendigen Eindruck
hinterläßt. Der befondere Vorzug feines Werkes ift die
Zeichnung der abfterbenden heidnifchen Kultur als Hintergrund
für die fich entwickelnde chriftliche Kultur. Alle
aus der antiken Kultur fich erklärenden und für die
kulturellen Zuftände der römifchen Kaiferzeit verwendbaren
Zeugniffe im neuen Teftament und die der altkirchlichen
Literatur bis zu Hieronymus und Auguftin hat
Grupp in fein Bild eingezeichnet, wodurch vielfach neues
Licht auf das chriftliche Schrifttum fällt. Ob dabei der
Verfaffer nicht die chriftliche Kultur gegenüber der heidnifchen
zu hoch eingefchätzt hat und die Schwäche der
erfteren, wie z. B. ihre Kunftfeindlichkeit überfehen und
die Vorzüge der letzteren auch in ihrer Decadence, in
der fie fich in der Kaiferzeit befindet, wie z. B. die gewaltigen
Bauten der Römerftraßen zu wenig gewürdigt
hat, darauf kann ich hier nicht eingehen. Auch erfcheint
mir neben den Vorzügen des Buches als Mangel, daß
eine ftreng gefchichtliche Anordnung fehlt, was fich in
einzelnen Abfchnitten, wie z. B. bei der Religion der
Römer, bei den Kaifern und ihrem Regiment, bei der
Sklaverei ftärker als bei anderen Abfchnitten, wie z. B.
bei der Nahrung, Tagesordnung, Kleidung, Schaufpielen
bemerkbar macht. Daß der Verfaffer, um Platz für neue
Stoffe zu gewinnen, die Hinweife auf die Spezialarbeiten
unterlaffen mußte, bedaure ich. Aber diefe Ausftellungen
fallen nicht ins Gewicht gegenüber dem Wert des auch
durch feine gefchickt gewählten Bilder ausgezeichneten
Werkes, das neben der bekannten Sittengefchichte Fried-
länders wegen feiner Eigenart feinen Platz behaupten
wird.

Münfter i. W. G. Grützmacher.

Seeck, Otto: Regelten der Kaifer und Päpfte für die Jahre

311 bis 476 n. Chr. Vorarbeit zu einer Profopographie
der chriftlichen Kaiferzeit. 2 Halbbände. (200 u.
X, 287 S.) 32/24 cm Stuttgart, J. B. Metzler 1919.

Je M. 100—; in 1 Bd. geb. M. 250 —
Mit diefer Vorarbeit zu einer vor 2 Jahrzehnten von
ihm und mir in Angriff genommenen Profopographie der
Kaiferzeit hat der leider inzwifchen geftorbene Hiftonker
Seeck ein Werk gefchaffen, das im wahren Sinne des
Wortes unentbehrlich für jeden Forfcher auf dem Gebiete
der Gefchichte des 4. und 5. Jhts. n. Chr. werden wird;
ausgezeichnet durch Reichhaltigkeit, Zuverläffigkeit und
Uberfichtlichkeit. Die Ausstattung ift ganz dem Zwecke
entfprechend, die Raumerfparnis wird nicht zum Schaden
des Benützers erftrebt; wo Oft- und Weftreich unter
verfchiedenen Herrfchern ftehen, werden die Ereigniffe in
jedem für fich auf je 2 gegenüberliegenden Seiten angeführt
, natürlich in ftreng chronologifcher Folge, die nicht
auf den Tag datierbaren möglichft zwifchen den beiden
Tagdaten, denen fie am nächften zu liegen fcheinen. Den

Behörden kennen lehren; was von Briefen der römifchen
Bifchöfe und anderer Patriarchen erhalten ift, findet gleiche
Verwertung, nur daß dort feltner genaue Daten aufgetrieben
werden können. Jeder mit dem c. Theodos.Bekannte weiß,
wie umftändlich das Gefchäft der Erhebung der
Einzeldaten ift; Seeck hat fich auf diefem Gebiet eine
iolche Autorität erworben, daß es faft der eingehenden
Rechtfertigung auf den 158 Seiten der Einleitung nicht
bedurft hätte: diefe ift gleichwohl höchft willkommen,
weil fie einen Überblick über das gefamte Quellenmaterial
ermöglicht. Die Regifter, 61 Seiten umfaffend — darunter

das Perfonenverzeichnis S. 447—465 das wichtigfte _

find fo angelegt, daß eins neben den andern benutzt
werden foll. Sehr dankenswert das Verzeichnis der weltlichen
und kirchlichen Ämter, wo es nur auffällt, daß
hinter den mit Ortsangabe verfehenen Bifchöfen, von den
Episcopi Alexandrini an bis zu ep.Viennenfis des 10.Okt.463
Mamertus, eine große Schar von Episcopi ohne Zufatz
aufzieht, deren sedes in vielen Fällen, z. B. Alypius (von
Tagafte!) oder Petiüanus fich gerade fo leicht hätte be-
ftimmen laffen wie der des Mamertus.

Im Vorwort macht fich S. darauf gefaßt „gefchimpft"
zu werden, weil die neben den Regelten von ihm aufgenommenen
Notizen unvollftändig feien. Von diefer Ungerechtigkeit
halten wir uns fern; hier Vollftändigkeit zu
verlangen wäre Befchränktheit. Nur für eine hoffentlich
bald nötig werdende neue Auflage weife ich auf Ver-
befferungsmöglichkeiten hin; wer Seecks wertvollftes Werk
lebendig erhält, wird felber wiffen, welche Quellen er zur
Minderung der Unvollftändigkeit nächft den Papyri am
ftärkften heranziehen muß.

Kleine Zufätze im Texte würden ohne Vermehrung
des Umfanges den Nachfchlagenden fchneller informieren
bisweilen bedarf es nur präziferen Ausdrucks. So fehlt zu
Ian. 342: „Conftantius erfährt in Antochia, daß Hermo-
genes in Konftantinopel vom Pöbel umgebracht ift" bei
Herrn, das Amt mag. mil. — warum wird nicht auch der
Anlaß genannt? S. 408 lefen wir „Strafe des Timotheus
Aelurus", gleich dahinter auf S. 410 „Bifchofsweihe des
Timotheus": warum erhält der zweite Tim. nicht feinen
Beinamen Salophaciolus? 18. Mz. 339 hat nicht die Abfetzung
des Athanasius ftattgefunden, fondern feine Flucht.
Etwas mehr Gleichmäßigkeit in der Angabe der Quellenbelege
wäre auch erwünfcht; unter „Chron. I" werden
doch Werke von zu verfchiedenem Wert zufammenge-
faßt, auch follten von jedem Autor die beften Ausgaben
benützt und zitiert werden, Augustinus alfo oder Hieronymus
, wo wir fie im Corpus Vindobonenfe befitzen, nicht
nach Migne, Theophanes nach de Boor. Moderne und
antike Namen wechfeln, je nach Zufall; ich fchlage vor,
nur bei den Hauptftädten die moderne Form zuzulaffen'.
Mehrmals, z. B. bei Papft Hilarus S. 414, ist Tod ftatt Bei-
fetzung gefagt. Der 17. Mechir 360 wird auf S. 207 irrig
in den 11. ftatt 12. Febr. umgerechnet. Der Pomp.
Metrodorus vom 2. Juli 357 war nicht praefes Aegypti,
fondern der Thebais. Manchmal möchte ich ein ? am
Rande bei minder ficheren Datierungen beantragen; denn
die Verweife auf ein Buch, wo die Gründe für und wider
erwogen werden, behüten nur den fchon Kundigen vor
falfchem Vertrauen. Im allgemeinen ift übrigens Seeck
eher zu fkeptilch als zu hypothefenfreudig, ganz unmögliche
Konjekturen nimmt er höchft feiten an. Der mar-
kantefte Fall diefer Art liegt in der Chronologie des
Athanafius vor. Laut S. 186 foll Ath., aus dem Trierer
Exil heimkehrend, am 28. März 338 mit K. Constantius in
Viminacium an der unteren Donau zufammengetroffen
fein, ein zweites Mal nach dem 27. Juli in Caefarea Cappa
dociae; auf den 23. Nov. 338 legt Seeck den Einzug des
Kirchenfürften in Alexandria. Aber bereits zum 18. März