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Ausgabe:

1922 Nr. 10

Spalte:

220-221

Autor/Hrsg.:

Adam, Karl

Titel/Untertitel:

Die geheime Kirchenbuße nach dem heiligen Augustinus 1922

Rezensent:

Scheel, Otto

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Theologifche Literaturzeitung 1922 Nr. 10.

220

in feinem neuen, demokratifchen Gewände von der jüdi-
fchen Hierarchie ausgefchieden. Und diefe Ausfcheidung
ift einer der grundlegenden Schritte zur Kntftehung des
Chriftentums geworden. Aus der Zahl ,proletarifcher
Meffiaffe', die auftauchten und verfchwanden, hat die Legende
Einen herausgegriffen und in feinem Bilde die
Stimmungen und Erwartungen der Zeit ausgefprochen.
Zur Verkündigung von der Nähe des Gottesreiches kam
die Verkündigung über den geftorbenen und auferftan-
denen Jefus als den Bringer des Gottesreichs. Auch der
Gedanke eines fterbenden und auferftehenden Gottes
war der ganzen vorderafiatifchen Kulturwelt gemeinfam.
Mit diefem Gott durch heilige Taufen und Mahlzeiten in
Gemeinfchaft zu treten und fo an feiner Wiederaufer-
ftehung teilzunehmen, war der Inhalt zahlreicher Myfte-
rienkulte. Gehegt und die Welt erobert hat aber fchließ-
lich im Chriftentum nicht die Ethik der Evangelien, auch
nicht die paulinifche Gewiffensfreiheit, die rafch verging,
oder der Myfteriengedanke vom fterbenden und wieder-
auferftandenen Heiland, den das Chriftentum geerbt,
nicht gefchaffen hat, oder das Gottesreich, wie es ein
Paulus fich dachte, das nie gekommen ift. Gehegt hat
das andere Gottesreich, das in den Köpfen jener unab-
fehbaren Prieftergefchlechter des alten Morgenlandes
gelebt hatte. Diefes ift von Babylon über Jerufalem
nach Rom gewandert und hat das ganze Mittelalter hindurch
tatfächlich die Welt beherrfcht.

Die geiftige Selbftftändigkeit und Unabhängigkeit an der Wende
unterer Zeitrechnung icheint mir der Verf. (S. 29) zu überfchätzen.
Viel größer war damals das Glaubens- und Anlehnungsbedürfnis, woraus
fich gerade die rafche Entwicklung des Chriftentums zum Kirchen-
tum erklärt. Vgl. dazu den Auffatz .Hellenentum und Geiftesfreiheit'
von R. v. Pohl mann in der kurzlebigen Ztfchr. ,Die Geifteswifien-
fchaften' (1913 Nr. 1), und feine Schrift ,Die Weltanfchauung des
Tacitus' 2. Aufl. 1913, ebenfo feine Darftellung in Ullfteins Wtltge-
fchichte Bd. 1, S. 574 ff. ■— Das Pehlen einer Jahreszahl auf dem Titelblatt
und nach dem Vorwort ift nicht zu rechtfertigen.

München. Hugo Koch.

Sa Ion iu 8, A. H.: Passio S. Perpetuae. Kritifche Bemerkungen
mit befonderer Berückhchtigung der grie-
chifch-lateinifchen Überlieferung des Textes. (IV,
81 S.) gr. 8U. Helhngfors, Helfingf. Centraltryckeri
och Bokbinderi Aktiebolag. 1921.
Von den beiden längeren (montaniftifchen) Faflungen
der Passio Perpetuae gilt feit den Darlegungen Robin-
fons und Duchesnes faft allgemein die lateinifche als
die Urfchrift, die griechifche als Überfetzung. Nur für
die Aufzeichnungen Perpetuas (c. 3—10) und allenfalls
auch des Saturus (c. 11—13) nehmen manche eine griechifche
Urfchrift an. S. aber ift überzeugt, daß die getarnten
Akten von Haus aus griechifch gefchrieben feien
und in der lateinifchen Faffting eine Überfetzung vorliege
, und er fucht dies in forgfältigem Beweisgang
darzutun. Nach allgemeinen lüwägungen über das Verhältnis
einer Überfetzung zur Urfchrift zeigt er im Ge-
genfatz zu Robinfon, der den in der lat. Faffung zu Tage
tretenden Stilunterfchied zwifchen Perpetua und Saturus
einerfeits und dem Verfaffer des Rahmens andererfeits
im Griech. verwifcht findet, die Übereinftimmung der
lat. und der griech. Eaffung in den Stileigentümlichkeiten
, namentlich hinfichtlich des verbindenden et (w),
Auch bezüglich des Wortfchatzes heben fich die Erzählungen
der Perpetua und des Saturus von der Sprache
des Kompilators im Griech. ähnlich ab wie im Lat. Was
Fremd- und Lehnwörter betrifft, fo finden fich in der
lat. Faffung, namentlich in dem von Perpetua flammenden
Stück, griechifche Wörter, die fich nicht als gebräuchliche
Lehnwörter, fondern als zufällige Entlehnungen
aus einer griech. Abfchrift darfteilen, während umgekehrt
in der griech. Faffung keine ficheren Beifpiele
für zufällige Entlehnungen aus dem Lat. vorkommen
(S. 75 Z. 12 u. 13 v. o. find ,griech.' u. ,lat.' verwechfelt.)
Soviel im I. Teil der Unterfuchung. Im II. nimmt S.

eine große Zahl von Stellen von allen drei Händen
(Kompilator, Perpetua, Saturus) vor, um an ihnen zu zeigen
, daß die lat. Faffung fich nur oder am beften aus
dem Verlefen oder Mißverftehen einer griech. Vorlage
erkläre. Unter III faßt er feine kritifchen Bemerkungen
zufammen.

S. ift feiner Sache ganz ficher. Pur andere werden
noch Zweifel genug übrig bleiben. Namentlich wird man
über das im Griech. völlig verwilchte Wortfpiel ,salvum
lotum etc.' in c. 21 fchwer hinwegkommen, da (ich ein
folches Wortfpiel erfahrungsgemäß in einer Überfetzung
nicht fo ohne weiteres einftellt, wie dies S. hier (S. 72)
darfteilt. Aber das wird man jedenfalls anerkennen
müffen, daß S. feine Anficht mit großem Gefchick und
Scharffmn dargetan hat und daß eine lat. Urfchrift entfernt
nicht außer Zweifel fleht. Beim Rahmen dürfte
fie jedoch ebenfo wahrfcheinlich fein wie bei den Aufzeichnungen
der Märtyrer die griechifche.

Zu ,nervus' (S. 20) vgl. auch Cypr. ep. 39,2: per decem novem
dies custodia carceris saeptus in nervo ac ferro fuit. Zu ,fratres et
filioli' (S. 21) Tert. de virg. vel. 16: oro te, sive mater, sive soror,
sive filia virgo, secundum annorum nomina dixerim. Zu öSov Xußövxsq
(S. 53) wäre an unfer deutfchcs ,den Weg unter die Füße nehmen'
(zu gehen anfangen) zu erinnern. In c. 14 (S. 62) wird es einem docli
fchwer, ein Mißverftändnis beim Lateiner anzunehmen, da der Sinn
ja nach dem ganzen Zufammenhang kaum mißverftanden werden konnte.
Das ,nisi ipsa voluisset' in c. 21 (S. 73) will vielleicht den Martertod
der hl. Perpetua an den freiwilligen Opfertod Jefu angleichen (oblatus
est quia ipse voluit, vgl. Tert. Apol. c. 21 I, 202 Oehler u. Cypr.
Quod id. c. 14: spiritum sponte dimisit).

München. Hugo Koch.

Adam, Prof. Dr. Karl: Die geheime Kirchenbufle nach dem
heiligen Augurtin. Ihne Auseinanderfetzung mit B.
Pofchmann. (Münchener Studien zur hiftorifchen Theologie
Heft 2) (III, 90 S.) gr. 8». Kempten, J. Köfel &
F. Puftet 1921. M. 16 —

Pofchmann hatte fich in feiner Schrift: ,Hat Augu-
ftinus die Privatbuße eingeführt?' gegen Adams Aufftel-
lung gewendet, daß unter Auguftins correptio secreta die
kirchlich geleitete Privatbuße zu verftehen fei. Das hat
Adam veranlaßt, fich aufs neue mit der Frage zu befaffen.
Die Einwände Pofchmanns haben ihn jedoch nicht davon
überzeugen können, daß feine Deutung der correptio
secreta irrig fei. Er gibt ihr in der vorliegenden Unterfuchung
eine ausführliche Begründung und findet die geheime
Kirchenbuße in Hippo ,fo eingewurzelt, daß der
Iliftoriker fich hier und da geradezu verflicht fühlt, auf
eine breitere vorauguftinifche Tradition zu fchließen'. Auf
alle Fälle war Auguftin der Bahnbrecher der geheimen
Kirchenbuße in feinem Sprengel wie im ganzen chriftli-
chen Abendland.

Umfaffender als jetzt gefchehen wird Adam fchwer-
lich feine Anfchauung begründen können. Und daß er
aus dem Gefamtzufammenhang der auguftinifchen Anfchauung
heraus argumentiert, ift ein Vorzug auch diefer
Arbeit. Meine früher geäußerten Zweifel find mir aber
auch durch diefe neue fcharffinnige und tief eindringende
Unterfuchung -nicht befeitigt worden. Ich möchte nur
auf einen Punkt hinweifen, den ich allerdings hier ifoliert
laffen muß. Adam findet den klaffifchen Beweis für die
Exiftenz einer geheimen Kirchenbuße in Hippo in de fid.
et op. 26,48. (Adam, S. 39). Hier redet Auguftin von
dreierlei Sünden, von jenen ,fo fchweren', daß fie mit der
Exkommunikation beftraft werden müffen, fodann von
anderen Sünden, die nicht unter die kirchliche Buße der
proprie paenitentes fallen, fondern durch ,gewiffe Heilmittel
der Zurechtweifung* (Mtth. 18,15: corripe eum in-
ter te et ipsum solum et si te audierit, lucratus es fra-
trem tuum) geheilt werden, und endlich von jenen Sünden,
die unvermeidlich find und denen die quotidiana rnedela
in der fünften Bitte des Herrengebets geletzt ift. Die
Sünden der zweiten Gruppe nehmen nach Adam eine
Mittelfteilung ein. Sie werden nicht der öffentlichen
Bußzucht der proprie paenitentes zugewiefen, andererfeits