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Ausgabe:

1921

Spalte:

116

Autor/Hrsg.:

Benz, Gustav

Titel/Untertitel:

Herodes und Jesus. Predigten 1921

Rezensent:

Schian, Martin

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Seite 1

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US Theologifche Literaturzeitung 1921 Nr. 910. 116

Standpunktes nicht fonderlich durchfichtig geraten ift. Als
Erfatz dafür erhält der Lefer nebenher zahlreiche Belehrung
über Sprachwiflenfchaftlich es, Biographifches,Philo-
fophiegefchichtlicb.es.

Alles im allem kann man die fo entwickelte Ethik
als eine empiriftifch-pofitiviftifch unterbaute, rein diesfeitig
bleibende Humanitätsmoral ftark rationalen Charakters
bezeichnen, wobei Kantifche Gedanken ftärker als fonft
in diefem Typus einwirken und dem Ganzen eine männliche
Herbigkeit verleihen. Zwifchem dem natürlichen und dem
fittlichen Leben liegt dem Verfaffer eine Schwelle. Sie
wird überfchritten, wo der Menfch fein Handeln in vollkommener
Autonomie nach allgemeinen, am Begriff
des Menfchentums orientierten Lebensgrundfätzen regelt.
Leitfterne find die drei .Tugenden' der Bildung, Arbeit
und Menfchenliebe.

Wer fich mit Herbart und Wundt auseinandergefetzt
hat, wird durch diefe Ethik vor neue Probleme und Gedanken
nicht geftellt.
Bonn. E. Hirfch.

Dehnow: Die Zukunft des Strafrechts. (120 S.) gr. 8°. Berlin,
Vereinigg. wiffenfch. Verleger 1920. M. 12 —

Das Heft enthält 24 felbltändige Auffätze, in denen
fehrverfchiedeneAuffaffungen vertreten werden, verftändige,
weniger verftändige und unverftändige. Man kann fie in

folgende Gruppen einteilen: j Notwendigkeit hieraus fich ergebenden Konfequenzen zu

pathie entgegenbringt als feinem Opfer. Mehrfach (Martens,
Dehnow, Magnus Hirfchfeld) wird gefordert, daß von der
Beftrafung folche Handlungen ausgefchloffen werden
follen, die freilich unfer Gefühl beleidigen, aber keinen
Angriff gegen das Rechtsgut eines Anderen darfteilen wie
Gottesläfterung, Tötung einer Einwilligenden, Zweikampf,
Abtreibung, Blutfchande und widernatürliche Unzucht,
v. Münchhaufen bekämpft die falfche Scheu vor der Anzeige
von Verbrechen und fordert fie als fittliche Pflicht.
Mamroth warnt davor, unter der augenblicklichen Herrfchaft
einer unreifen, radikalen Strömung die Abänderung
des Strafgefetzbuches in Angriff zu nehmen. —

Eine kritifche Stellungnahme zu den hier kurz fkizzierten
Auffaffungen wird durch die Rückficht auf den Raum
verboten. Das gilt insbefondere hinfichtlich der alten
Streitfrage über den Determinismus. Nur darauf mag hin-
gewiefen werden, daß deffen Vertreter einen doppelten
Fehler begehen. Erftens gehen fie unberechtigterweife
davon aus, daß "wir nur die Wahl zwifchen zwei extremen
Standpunkten haben, nämlich abfoluter Freiheit und abfoluter
Unfreiheit. Zweitens füllten fie es endlich aufgeben, mit dem
Determinismus die Begriffe der Verantwortung und Moral
in Einklang bringen zu wollen. Eine Beftrafung ift bei
ihrer Auffaffung finnlos; das Gewiffen ift eine Selbft-
täufchung. Glücklicherweife ift — wenigftens heute noch —
das natürliche Rechtsgefühl zu ftark, um die mit logifcher

I. Es gibt kein Verbrechen. Deshalb darf es auch
keine Strafe geben. Strafe ift ein Verbrechen am Verbrecher
.

1. Wir find nicht befugt, darüber zu entfcheiden, ob
unfere Anficht über Recht und Unrecht oder die eines
anders denkenden Menfchen richtig ift. Das ganze Strafrecht
ift ein Atavismns, der Überreft barbarifcher Sitten.
Der Menfch ift ein Produkt der ihn umgebenden Verhält-
niffe. Die Gefängniffe müffen durch Pflegeanftalten erfetzt
werden. Abhilfe bietet nur die Eugenik, der Weltvölkerbund
, die Abfchaffung der Kriege, der Sozialismus, das
Frauenftimmrecht, der Freihandel und eine internationale
Verftändigungsfpräche (Forel).

2. Der Verbrecher ift ein irrender Bruder, dem wir
nicht mit Strafe, fondern mit Mitleid und Liebe begegnen
müffen. Jede Strafe ift Fortfetzung des Unrechts. Nur
die eigene Ein ficht des Unrecht Tuenden kann Befferung
fchaffen. Zwang und Freiheitsberaubung dürfen nicht ftatt-
finden, fondern jedes Unrecht muß durch freien Entfchluß
des Täters gefühnt werden. Die Sühnenden und Büßenden
müffen fich freiwillig zu Gewerkfchaften zufammen-
fchließen, um unter felbftverwaltender Kontrolle fich zu
erziehen und das Unrecht wieder gut zu machen (Walther
Rathenau).

3. Die herrfchende Auffaffung über das Verbrechen
beruht auf der durch die ,Wiffenfchaft' längft überwundenen
Vorausfetzung der Willensfreiheit. Die allgemeine Natur-
gefetzlichkeit beherrfcht auch das geiftige Leben. Niemand
kann anders handeln, als er handelt, Moralgefetz, kate-
gorifcher Imperativ, Schuld, Sühne find alte Irrtümer.
(Petzold; Wahle).

II. Das Strafrecht ift aufgebaut auf dem falfchen
Rache- und Vergeltungsgedanken, diefer ift grundfätzlich
aufzugeben und durch den Zweckgedanken zu erfetzen.
An die Stelle der Strafe muß Schutz, Vorbeugung und
Erziehung treten. (Freudenthal, Dehnow).

III. Die Strafe verfolgt den doppelten Zweck der
Vergeltung und des Schutzes. Beide Maßregeln müffen
in die Hand des Richters gelegt werden. Das einfeitige
Strafrecht ift zu einem umfaffenden Verbrechensbekämpfungsrecht
umzugeftalten. (v. Beling, Hellwig, Hafter,
Züricker, Seyfarth).

Von einigen Verfaffern (Hellwig, v. Beaulieu) wird
nachdrücklich gegen die falfche Weichlichkeit und Milde
proteftiert als Ausflüffe einer heute fich breit machenden
.humanitären' Richtung, die dem Verbrecher mehr Sym-

ziehen. Der Determinismus ift eine blutleere, jeder Pfycho-
logie ins Geficht fchlagende Abftraktion aus falfchen
Vorderfätzen.

Braunfchweig. W. Kulemann.

Kögel, Schloßpfr. Oberhof u. Dompart. D. Rudolf: Das Evangelium
Johannis in Predigten u. Homilieu ausgelegt, i. Hälfte 4. Aufl. (Die
vier Evangelien, 4. Abt). (402 S.) 8"- Halle a. S., C. Ed. Müller's
Verlagsbchh. 1920. M, 20— geb. M. 30 —

Pank, Kirchenrat Sup. Pfr. D. Oskar: Das Evangelium Matthiii in
Predigten u. Homilien auslegt. 6. Aufl. (Die vier Evangelien,
1. Abt.) (VIII, 442 S.) 8". M. 20 —; geb. M. 30 —

Rudolf Kogel hat feiner Zeit in Verbindung mit andern die vier
Evangelien in Predigten ausgelegt; Pank in 83 Predigten den Mtth.,
Dryander in 67 den Mk., Emil Krommel in 86 den Lok., und
Kögel in 88 den Job. Jedes Evangelium umfaßt zwei Bände. Diefes
großartige Predigtenwerk erfcheint jetzt in 4. Auflage, u. zwar ift bisher
von Matth, u. Joh. je die erfte Hälfte erfchienen. Der Druck zeigt
die Spuren des anaftatifchen Verfahrens. Aber wir müffen dankbar fein,
daß diefer Schatz zu mäßigem Preis wieder aufgetan ift, und wiinfehen
dem Werk gedeihlichen Fortgang.

Hannover-Kleefeld. S c h u (1 e r.

Eger, Pfr. Jobs.: Der Entreheidungskampf. Vier Predigten f. d. Gegenwart
. (31 S.i 8°. Leipzig, Paul Eger 1920. M. 2 —
Benz, Pfr. G.: Heroties und Jefus. Predigt, geh. am 21. März 1920
zu St. Matthäus. (14 S.) 8". Bafel, Verl. der Bafler Miffionsbuch-
handlung (1920). M- — 40
EgersPredigten behandeln die Verfuchungsgefchichte nach Matth.4.
Sie meiden das Politifche; nur vom Religiöfen und Sittlichen aus ftreifen
fie es (z. B. fehr wirkfam S. 15). Sie zeigen dem Gefchlecht unferer
Tage rehr ernft, wo es ihm fehlt. Daß dabei alle Schlagworte, alle
einfeitigen Übertreibungen, alle die beliebten himmelhohen und doch nur
halbwahren Wendungen fortbleiben, ift erquickend. Es fpricht wirklich
der Seelforger, aber nicht der weltfremde, fondern einer, der im Leben fleht.

Benz ftellt auf Grund von Luk. 23,6 fr. lediglich religiöfe Fragen.
Er gewinnt der Gefchichte viel Neues ab, ohne in gefuchte Geiftreichig-
keit zu verfallen.

Gießen. M. Scbian.

Kittel, Priv.-Doz. Lic. Gerhard: SeelTorge an jungen Mädchen. (Aus
der chriftl. Jugendbewegung, Heft 5.) (26 S.) kl. 8U. Berlin-Dahlem,
Burckhardtliaus- Verlag 1920. M. 1.25

Voll feelforgerlicher Weisheit und feiner Einrichten in die Pfycho-
logie junger Mädchen, ernft und doch weitherzig, können diefe Ratfchläge
allen, die es. fei's in der Bibelkreisbewegung, aus der fie zunächft herausgewachsen
find, fei es irgend fonft in Mädchenvereinigungen und Jungfrauenvereinen
mit der Leitung junger Mädchen zu tun haben, nur warm
empfohlen werden.

Frankfurt a./M. D. Schloffer.