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Ausgabe:

1921 Nr. 2

Spalte:

292

Autor/Hrsg.:

Neerlandia Franciscana. Vol. I, 1914

Titel/Untertitel:

Nr. 1, 2, 3, 4. Vol. II, 1919. Vol. III, 1920, Nr. 1, 2, 3, 4 1921

Rezensent:

Lempp, Eduard

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Theologifche Literaturzeitung 1921 Nr. 23/24.

292

fchweigender Geduld die Rede. Denkbarer fcheint M.
die Möglichkeit einer rein formellen und ftiliftifchen Beein-
fluffung der Lieder vom Knecht Gottes und von Einzelheiten
ihrer Vorftellungswelt durch altorientalifche Tam-
muzlieder, obgleich auch hier fichere Beweife nicht vorliegen
.

Man wird nicht beftreiten können, daß M. mit Ge-
fchick feine Pofition zu verteidigen fucht, aber befeitigt
hat er die Schwierigkeiten, die der individuellen Auf-
faffung entgegenftehen, nicht, denn der Hinweis auf die
Klagepfalmen genügt nicht, ganz abgefehen davon, ob
M. überhaupt mit Recht diefe als Vorbild für die Schilderung
des Deuterojefaja anfleht. Ift der Knecht der Prophet
, fo bleibt es ein unbegreifliches Rätfei, daß die Erniedrigung
und die Erhöhung des Knechtes die Bekehrung
der Heiden zur Folge haben kann. Denn was ein einzelner
innerhalb eines Volkes an Leid und Freude erlebt,
wird von anderen Völkern nicht gefehen und beachtet.
Ganz anders ift das bei einem ganzen Volke; was ihm
gefchieht, kann von andern nicht unbeachtet bleiben, zumal
ja die Folgen folchen Gefchehens meint über die
Grenzen des betreffenden Volks hinausgreifen. Da nun
an einer ganzen Reihe von Stellen unleugbar unter
dem cEbed Jahve Ifrael verbanden wird, fo wird es immer
am nächften liegen, auch in diefen Liedern den Knecht
Jahves fo kollektivifch zu faffen. So begreift fleh auch
der Gedanke, daß diefer Knecht den Heiden die Erkenntnis
bringt, denn das Volk ift der Inbegriff aller
Jahve-Verehrer, das durch fein eigenes Dafein ein Prediger
Jahves ift, und gerade das Leiden diefes Volkes,
das feinen Höhepunkt in der Zerftreuung Ifraels unter die
Vöhfter erreicht, ift die Vorausfetzung für die Verkündigung
Jahves durch diefen cEbed unter den Völkern.
Mit welchem Rechte aber follte von einem einzelnen
Individuum gefagt werden, daß es durch fein Tun und
Leiden das Licht der rechten Erkenntnis gebracht habe.
All diefen Gründen gegenüber befagt die individualiftifche
Faffung diefer Lieder um fo weniger, als M. felbft davon
fpricht, daß diefe Lieder in ihrer vorliegenden Form unter
dem Einfluß individualiftifcher Klagelieder des .leidenden
Gerechten' entftanden find.

Die Darftellung verrät zwar an einigen Stellen, daß
das Deutfche nicht des-Verf. Mutterfprache ift, fie ift aber
im ganzen doch fo durchfichtig und klar, daß man ihm
unfere Anerkennung nicht vertagen kann.
Leipzig. W. Nowack.

Brewer, Prof. Dr. Heinr., S. J.: Die kirchliche Privatbuße im
christlichen Altertum. (S.-Dr. aus: Ztfchft. f. kath.Theolog.
XLV. Jahrg. 1921.) (42 S.) 8°. München, Selbftverlag
v. Prof. Dr. H. Brewer, Max Jofefftr. 5.
Unter kirchlicher Privatbuße' verlieht Br. in feiner
Abhandlung (Ztfchr. f. kath. Theol. XLV, 1821, 1—42) eine
nicht mit Ausfchluß aus der kirchlichen Gemeinfchaft,
fondern nur mit Entziehung der Eucharistie verbundene
fakramentale Buße, und er fucht nachzuweifen, daß es
eine folche von Anfang an in der Kirche gegeben habe.
Jenen Begriff gewinnt er aus Cäfarius von Arles und
Auguftin und diefen Beweis führt er im Zickzack: Cyprian,
can. 14 von Elvira, Leo L, Tertullian, die Novatianer bei
Ambrofius, can. 11 der 6. karthagifchen Synode v. J. 401,
can. 32 von Elvira, P. Stephan I bei Cyprian, Auguftin.
So find die Jahrhunderte genügend durcheinander ge-
fchüttelt, um die Lücken jeweils auszufüllen und das
Schweigen zum Reden zu bringen. Immerhin ift man
n it Tertullian doch erft an der Wende des zweiten Jahrhunderts
. Aber das macht nichts, in den vorhergehenden
150 Jahren war es halt ebenfo. .Tertullian weiß nicht
anders, als daß die Übung einer nicht mit Kirchenausfchluß
verbundenen Buße von jeher, oder wie das Tridentinum
fagt, von Anfang an in der Kirche gebräuchlich war'
(S. 39). Das foll nach Br. daraus hervorgehen, daß Tertullian
de pud. 14 vom korinthifchen Blutfchänder, dem

keine Aufhebung feiner Ifxkommunikation zu teil geworden
fei, einen andern unterfcheide, der fich hochmütig
aufgelehnt hatte und nachher Verzeihung erhalten habe.
Als ob Tertullian diefen, der nach II. Cor. 2, 4 vor Verzweiflung
bewahrt werden muß, nicht auch als vorher
ausgefchloffen hätte betrachten können I So könnte man
den Brewerfchen Ausführungen Punkt für Punkt nachgehen
und ihre Unhaltbarkeit oder Unficherheit aufzeigen.
Schon der aus dem S.Jahrhundert herausgezogene Begriff
einer .kirchlichen Privatbuße' trifft für die frühere Zeit
nicht zu. Da war eine kirchliche Buße nicht privat und
eine private nicht kirchlich. Gewiß reicht die- Unter-
fcheidung zwifchen Exkommunikation und Euchariftie-
entziehung (exeommunicatio maior und exc. minor) weiter
zurück (vgl. meine Schrift .Kallift und Tertullian' 1920,
19 ff. 35 A. 2), aber die Buße bei diefer fpielte fich in ähnlichen
öffentlichen, wenn auch weniger ftrengen, Formen
ab wie bei jener. Im allgemeinen war der Unterfchied
der, daß die Exkommunikation (bei .Todfünden', .Kapital-
fünden') zwangsmäßig erfolgte, während die Enthaltung
von der Euchariftie (bei weniger fchweren, aber auch
nicht ganz leichten Sünden) auf freiwilliges Bekenntnis
hin angeordnet wurde, falls nicht öffentliches Ärgernis
ein kirchenamtliches Einfehreiten veranlaßte. Noch bei
Auguftin (vgl. befonders sermo 56, 8, 12. Migne 38, 382)
zeigt fich, daß nur bei Sünden, die ,die äußerften Folgen
haben', die kirchliche Schlüffelgewalt in Tätigkeit treten
muß, während fie bei anderen angerufen werden kann,
und daß der Kreis jener fchweren Sünden zwar über die
Dreizahl hinaus erweitert, aber noch lange nicht bis zu
den fpäteren und heutigen .Todfünden' ausgedehnt ift.
München. Hugo Koch.

Batton, P. Dr. Achatius, O. F. M.: Wilhelm von Rubruk,
ein Weltreilender aus dem Franziskanerorden u. feine
Sendung in das Land der Tataren. (Franziskanifche
Studien, Beiheftö) (XII, 78 S.) gr. 8°. Münfter, Afchendorff
1921. M. 9 —

Wihelm von Rubruk (vielfach fälfehlich .Rubruquis'
gefchrieben) ift einer der Bettelmönche, die im 13. Jahrhundert
als Miffionare und politifche Unterhändler zur
Erkundigung in den fernen Often gefchickt wurden und
von da wertvolle Nachrichten aus den im Abendland
faft ganz unbekannten Ländern heimbrachten. Sein Reifebericht
ift freilich lange faft verfchollen gewefen und darum
war auch fein Name gegenüber den andern Weltreifenden
jenes Jahrhunderts ungebührlich wenig beachtet
. Die forgfältige und gelehrte Abhandlung B.'s, die
off enbar hauptfächlich auf den englifchen Arbeiten Rockhill's
und Yule's fußt, zeigt aber, daß Rubruk durch feinen
WarTrheitsfinn und genaueren Angaben die meiden feiner
Wandergenoffen auch Marco Polo und Johannes von Piano
del Carpine übertrifft und daher einer größeren Beachtung
wohl wert ift. Sehr zu vermiffen ift eine wenn auch noch
fo fkizzenhafte kartographifche Zeichnung der Reife
Rubruks, die ihn bis Karakorum führte; es hat doch nicht
jeder einen Atlas zur Hand, auf dem alle die vielen Namen
zu finden wären.

Stuttgart. Ed. Lempp.

Neerlandia Franciscana, Vol. I 1914 Nr. t. 2. 3. 4., Vol. II 1919, Vol.
III Nr. 1. 2. 3. 4- 1920. Ifeghem. _
Im Jahr 1914 wurde in Ifeghem diefe zweifprachige (franzöfifch und
flämifch) Zeitfchrift gegründet Im Vorwort verwahrte fich die Kedak-
! tion dagegen, daß man Größenwahn in dem Unternehmen erblicke, da
fie keinen apologetifchen fondern hiftorifchen Zweck verfolge. Während
des Kriegs lag Ifeghem 4 Jahre lang ganz nahe an der Feuerlinie und hatte
auch mehrfach durch Gelchützfeuer zu leiden, dagegen ift offenbar von
der deutfehen Bcfatzung dem Klofter und feinen Studien kein Leid gefche-
hen. Nach dem Krieg konnte die Herausgabe der Zeitfchrift fortgefetzt
werden. Die einzelnen Auffätze find natürlich von fehr verfchiedenem
Werte und verlieren fich teilweife in Dinge, die kaum auf allgemeines
Intereffe Anfpruch machen können; fo z. B. weift ein durch 3 Jahrgänge
gehender langer Auffatz nach, daß Konig Albert von Belgien
zahlreiche Angehörige der Franziskanifchen Orden unter feinen Vorfahren
zählt I Doch fehlen auch nicht wertvollere Auf! ätze, z. B. der über