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Ausgabe:

1920

Spalte:

42-43

Autor/Hrsg.:

Oeschey, Rudolf

Titel/Untertitel:

Zur Umgestaltung des kirchlichen Wahlrechts in der evangelischen Landeskirche Bayerns 1920

Rezensent:

Schornbaum, Karl

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Theologifche Literaturzeitung 1920 Nr. 3/4.

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,die reinen klaren Sittengefetze' ihres Volkes als Vorbild
vorhalten, welche den Gefchlechtstrieb ,harmonifch
in das dem Dienfte der Allgemeinheit geweihte Leben
' einfügen. Für relative Askefe und Frühheirat
tritt er mit fehr beachtenswerten Gründen ein. Als
Zionift ift er begeiftert für die Erhaltung der jüdifchen
Raffe in ihrer Reinheit nnd verwirft deshalb folgerichtig
die Mifchehe mit Nicht-Juden. Über die Konfequenzen,
die diefer Standpunkt für die Rechtsftellung der Juden
bei den .Wirtsvölkern' haben müßte, fcheint er fich keine
Gedanken zu machen.

In neun Dialogen einer Frau, die aus der Zeit vor
dem Brautftande bis an die Wiege des Kindes führen,
liefert Gleichen-Rußwurm eine Befprechung von Ehe- !
Problemen, die manche geiftvolle Bemerkung bietet.
Von dem modernen Frauenftandpunkt ausgehend, führen
die Dialoge unter den Erfahrungen des ehelichen Lebens
, in welche die ftarken Erfchütterungen unferer Ge- '
genwart unmittelbar hineinfpielen, zu dem Ergebnis, im
Familienleben den fichern Hort gegenüber den Aus-
fchreitungen des Sozialismus wie des Militarismus zu erblicken
und der .materialiftifchen' die ethifch-myftifche
Auffaffung des Ehelebens gegenüberzuftellen, zugleich
aber dies mit der Gefellfchaft und der Gefelligkeit unmittelbar
zu verknüpfen. Falfch aufgefaßt ift S. 101
Jefu Stellung zur Ehebrecherin, und fein Wort über die
Lilien des Feldes ift S. 65 fälfchlich dem Salomo zu-
gefchrieben.

Göttingen. Titius.

5) Gleichen-Rußwurm, A. v.: Das Ehebuch. Neue Ge-
fpräche über prakt. Fragen. 6.—IO. Taufend. (127 S4 kl. 8°. Stuttgart
, W. Hädecke (1919). M. 4—; geb. M. 5.50

Cunningham, W., F. B. A.: Christianity and Economic Science.

(VIII, in S.) 8°. London, J. Murray 1914. s. 2.6
Diefe Vorlefungen des Verfaffers der englifchen Indu-
ftrie- und Handelsgefchichte behandeln den Einfluß reli-
giöfer Begriffe auf die Entwicklung ökonomifcher Lehren,
in nahem Anfchluß an ,das gelehrte und anregende I
Werk' von Troeltfch, ,die Soziallehren', das an anderer |
Stelle ein monumentales genannt wird. Nach einer Einleitung
die u. a. über den Kontraft zwifchen der religi-
öfen und der wiffenfchaftlichen Geiftesverfaffung handelt,
erörtert die 2. Vorlefung .Ordnung und Fortfehritt', die 3.
Verkörperung chriftlicher Ideen im wirtfehaftlichen Leben
in den Klöftern als einen .chriftlichen Kommunismus',

4. ,die Stadt und die Nation als wirtfehaftliche Einheiten',

5. Calvinismus und Kapital, 6. Die Begrenzungen der
ökonomifchen Wiffenfchaft. Im Anhang wird — nach
einem Vortrag aus dem Jahre 1912 — die ökonomifche
Bafis des Weltfriedens erörtert — ob fie .kosmopolitifch'
oder .international' fein follte (auf nationaler Bafis). Der
Verf., der zu den Sachwaltern der Tarif-Reform (Schutzzollpolitik
) für England gehört, entfeheidet fleh für die
internationale Bafis. — Wir müffen jetzt fagen: es wäre
beffer für uns gewefen, wenn vor dem Kriege die natio-
naliftifche Handelspolitik drüben durchgedrungen wäre.

Eutin. F. Tönnies.

Revolution und Kirche. Zur Neuordnung des Kirchenwefens
im deutfehen Volksftaat Mit Beiträgen v. Otto Baumgarten
, Wilhelm Bouffet u. a. hrsg. v. Friedrich
Thimme u. Ernft Rolffs. (VIII, 373 S.) gr. 8°.
Berlin, G. Reimer 1919. M. 10 —; geb. M. 12 —
Das Buch bringt 19 Auffätze in 4 Abfchnitten (Verhältnis
zwifchen Staat und Kirche; Neuorganifation der
Kirchen; Folgen der Trennung für das innere Leben der
evangelifchen Kirchen; Kirchen und Unterrichtswelen).
Die wichtigften Fragen, die durch die Umwälzung nahegelegt
find, finden Behandlung. Der Blick ift nicht
lediglich auf die evangelifche Kirche eingeftellt. Der
Katholik v. Brandt befpricht das Trennungsproblem und

die katholifche Kirche in Preußen; der Katholik Karl
Muth die Stellung der katholifchen Kirche im öffentlichen
Leben vor der Revolution; M. Rade, fehr zur Betonung
des Verbindenden geneigt, die gemeinfamen Intereffen
der beiden Kirchen angefichts der Trennungsfrage. Auch
Thimmes umfaffender hiftorifch gehaltener, fehr gut
unterrichtender Einleitungsauffatz über das Verhältnis
der revolutionären Gewalten zur Religion und den Kirchen
zieht die katholilche Kirche in den Kreis der Betrachtung,
ebenfo einige Auffätze zu Unterrichtsfragen. Die anderen
Auffätze gelten ganz oder faft ganz den evangelifchen
Kirchen: ihrer rechtlichen Stellung nach der Trennung
(Niedner); der Neugeftaltung ihrer Verfaffung (Schian);
ihrem Zufammenfchluß (Titius; die Entwicklung ift faft
genau die Bahn gegangen, die er hier klarblickend vorzeichnete
) ; der Verinnerlichung der Kirche bei Wahrung
der Einheit als Volkskirche (Mahling); der Gemeinfchafts-
bewegung und ihrer Bedeutung für die ftaatsfreie Volkskirche
(Heim; feine weitgehenden Forderungen haben
keine Ausficht auf rafche Verwirklichung, find überhaupt
mit der Art unferer Kirchen kaum vereinbar); der
Mobilmachung der Laien (Cordes). Befonders intereffant
ift ein Auffatz von R. Otto über die Miffionspflicht der
Kirche gegenüber der religionslofen Gefellfchaft. Die
Fülle der Anregungen reizt zuweilen zum Widerfpruch;
aber es wäre gut, wenn fie allfeitig durchdacht würden.
Es mag ja kränken, wenn Otto z. B. von der kindlichen,
bisweilen kindifchen Primitivität unferes religiöfen Lehr-
und Bildungsbetriebs fpricht; aber etwas richtiges ift nun
einmal daran. Von den Beiträgen, die Kirche und
Unterrichtswefen behandeln, fei nur Deißmanns zuverficht-
liches Wort für die theologifchen Fakultäten erwähnt;
er glaubt an die innere Notwendigkeit ihrer Arbeit;
fie ,find gerade dem auf die modernften Aufgaben der
Wiffenfchaft und Volksbildung eingeftellten freien Staate
unentbehrlich'. In einem klugen Schlußwort faßt Rolffs
die Mannigfaltigkeit nach Kräften zur Einheit zufammen.
Daß die Mitarbeiter fehr verfchiedenen Lagern angehören,
zeigen die Namen; daß zwifchen ihnen nur in begrenztem
Umfang eine Einheit des Handelns möglich ift, verfteht
fleh. Aber Rolffs darf dennoch mit Recht von einer
überrafchend ftarken Übereinftimmung in wefentlichen
Fragen fprechen. Der Gang der Dinge im Laufe des
Jahres, an deffen Anfang dies Buch gefchrieben ift, beweift
, daß diefes Ergebnis nicht künftlicher Auswahl der
Mitarbeiter zu danken ift, fondern daß es der wirklichen
Lage entfprach. Alles in allem: ein reiches, intereffantes,
wertvolles Buch.

Gießen. M. Schian.

Oefchey, Univ.-Doz. Dr. jur. Rudolf: Zur Umgeltaltung des
kirchlichen Wahlrechts in der evangeliichen Landeskirche
Bayerns. (35 S.) gr. 8°. München, Müller & Fröhlich
i9l9- M. 1.80

Auch die bayrifche Landeskirche r. d. Rh. fleht fleh
zu einer Neugeftaltung der kirchlichen Verfaffung genötigt
; fie ift fchlimmer dran als manche andre, die durch
ein Notgefetz fchon Vorforge getroffen hatten, wenn das
wichtigfte Glied; der landesherrliche Summepiskopat da-
hinfiele. Zu der mit den Vorarbeiten betrauten Kommiffion
gehört auch der Leipziger Univerfitätsdozent Oefchey.
In der vorliegenden kleinen Studie macht er nun mit
etlichen Ideen bekannt, die ihn bei der Behandlung der
vorwürfigen Materie geleitet haben. Naturgemäß kann
er nicht den ganzen Komplex aller auftretenden Fragen
in den Bereich feiner Erörterungen ziehen, er kann nur
etliche Hauptpunkte herausgreifen. Darum fpricht er zu-
nächft nur von unmittelbarer oder mittelbarer Wahl
zur Generalfynode, vom Frauenwahlrecht, von der Verhältniswahl
.

Oefchey weiß, daß es fich nicht um eine Wahlordnung iür die
Kirche = die Gemeinde des Herrn, fondern um die rechtlich geordnete
Kircbcngefellfchaft handelt; wenn auch der erfteren bei Feftlegung der
Grundfätze für letztere keine Gewalt angetan werden darf. Die Landes-