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Ausgabe:

1920 Nr. 2

Spalte:

260

Autor/Hrsg.:

Apel, Theodor

Titel/Untertitel:

Über städtische Kirchenpatronate, besonders im ehemaligen Kurhessen 1920

Rezensent:

Schian, Martin

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Theologifche Literaturzeitung 1920 Nr. 21/22.

260

werden. Jedoch Bellt er neben die Erfahrung einer fitt-
lich-religiöfen Wiedergeburt einen ebenfo berechtigten rein
ethifchen Typus, der auf autonomen Willensentfchlüffen
der fich felbft achtenden Perfönlichkeit ruht. — M. E.
hätte die Selbständigkeit des Glaubens dem beweisbarem
Wiffen gegenüber herausgearbeitet werden müffen. Ferner
hätte der religiöfe Glaube nicht bloß als berechtigt fondern
auch als unentbehrlich für das Freiwerden fittlicher Energie
erwiefen werden müffen. Die Zerfpaltung der Perfönlichkeit
durch Leid und Schuld ift stärker zu werten. Gott
ist mehr als ein gewohnheitsmäßiges Summationszentrum
fittlich-religiöfer Gefühle.
Bafel. Johannes Wendland.

Filetier, Prof. Paul-. Bekenntnis und Gewi (Ten. Einleit. Vortrag bei
der Kundgebg. der Freien Volkskirchl. Vereinigg. zur Bekenntnisfrage
am 7. Jan. 1920 in Stuttgart. (Sammig. gemeinverft. Vorträge
ufw. 94.) (24 S.) gr. 8°. Tübingen, J. C. B. Mohr 1920. M. 1.50
Die Schrift ift als Vortrag in der Freien Volkskirchlichen Vereinigung
in Württemberg gehalten und wehrt fich gegen die Verfuche,
die alten Bekenntniffe als Grundlage der Landeskirche in die Verfaffung
der evangelifchen Kirche Württembergs hereinzubringen. F. fucht eine
Verltändigung mit denen zu gewinnen, die fich in ihrem Gewiflen an
die alten Bekenntniffe gebunden fühlen; bei aller Verpflichtung, den
reichen Gehalt des Evangeliums fich anzueignen, verbietet doch vielen
ihr Gewiflen und ihr Gehorfam gegen Gottes Führungen in der Ge-
fchichte, die alten Bekenntniffe als Norm der Amtsführung zu betrachten.
F. betont den Unterfchied vom perfönlichen Erleben und dem Ausdruck
diefes Erlebens in einem Bekenntnis; er tritt für Beweglichkeit,
Freiheit, Leben und auch ,TJnruhe' in der Kirche ein. — Mir fcheint,
daß die Einigung der Geifter in einem weitherzigen Bekenntnis ein
anzuftrebendes Ziel ift. Das Evangelium von Jefus Chriftus, das in der
Bibel verkündet und von der Reformation bezeugt ift, müßte in jeder
Verfaffung der Kirche als ihre Grundlage genannt werden.

Bafel. Johannes Wend land.

Niebergall, Friedrich: Die religiöfe Erziehung in Haus und

Schule. (Aus Natur und Geifteswelt, 599. Bdchen.)
(128 Sf) kl. 8°. Leipzig, B. G. Teubner 1920 M. 2.80
Das Buch enthält drei Teile

I. Ziele, Aufgaben, Wege. Religion ift eine
Sache der Bildung, Unwiffenheit in Sachen der Religion
ift befchämend, denn Religion ift die Wurzel der Kultur
auch heute noch. Aber mehr: Religion fchafift Charakter
, macht lebenstüchtig, und folche lebenstüchtige
Charaktere brauchen wir in der demokratifchen Zukunft
, die überall Selbftbeftimmung und Selbftver-
antwortung fordert, noch viel mehr. Daher auch, trotz
allen Rätfein der religiöfen Anlage, unfere Pflicht zur
religiöfen Erziehung der Jugend, in der wir unfere Art
fromm zu fein nicht der Jugend aufnötigen, aber als Reiz
auf ihre Bildfamkeit wirken laffen. Im Unterricht ift dabei
ein verfchiedenartiger Einfluß verfchiedener Lehrer ganz
heillam. (Aber doch nur für ältere, reifere und felbftändig
denkende Zöglinge, nicht für die zarte Jugend, die einer
einheitlichen geiftigen Atmofphäre bedarf?)

II. Erziehung durch Geilt. Dies fchöne Kapitel
beftätigt meine eben geltellte Frage, indem es warm und
überzeugend die religiöfe Erziehung nach der fittlichen
und gemütlichen Seite durch den Geilt des Haufes
fchildert, feine zu pflegenden Grundlagen und feine zu
bekämpfenden Hemmniffe.

III. Erziehung durch Unterricht. Nach einer
Schilderung des überwundenen alten, konfeffionell dog-
matifchen Religions-Unterrichts und der Reformbewegung
befürwortet N. gegen gefchichtslofen Rationalismus, der
uns einen über- oder interkonfeffionellen Religions-Unterricht
oder einen unkonfeffionellen Moral-Unterricht aufreden
möchte, den recht verftandenen konfeffionellen, d.
h. den gefchichtlichen Religions-Unterricht, in dem wir
als dankbare Erben, in voller Freiheit die lebendigen
Schätze der Gefchichte wählen und werten. Prächtig zeigt
er, wie unfere höchften Wertmaßftäbe, der Perfönlichkeit
und der Gemeinschaft, in der Bibel und ihrem Geilt unlösbar
verankert find. Die Spannungen zwifchen Gefchichte
und gegenwärtigem Leben macht N. ganz deutlich
, gibt aber kluge Anleitung, fie auf dem weiten Gebiete
der gefchichtlichen Stoffe von Gen. l bis zur Gegenwart
zu überwinden.

Hannover-Kleefeld. Schufter.

Schremmer, Lyz.-Dir. B.: Lebensbilder aus der Kirchen-
gelchichte. Gefammelt von S. (VIII, 381 S.) gr. 8°.
Tübingen, J. C. B. Mohr 1919. M. 10 —; geb. M. 12.50
Diefes Buch habe ich mit den größten Erwartungen
begrüßt. Es kommt in der Tat einem lange fchmerzlich
empfundenen Bedürfnis der Schule entgegen. Der Verf.
hat ganz recht: fchon in der Prima wünfeht man etwas
mehr biographilchen Stoff als unfere heutigen ausgezeichneten
, aber mehr auf den Ideenzufammenhangeingeftellten
Darftellungen ihn zu bieten pflegen. Man braucht als
Religionslehrer etwas wie das fchöne Werk von Beß:
Unfere religiöfen Erzieher (f. d. Ztg. 1918, 116). Nun gar
für die Mittelftufe, die endlich jetzt auch ihren propä-
deutifchen Lehrgang in der Kirchengefchichte erhalten
hat. Da muß man erzählen, mit Anekdoten und farbiger
Ausmalung. Alfo Schremmers Buch war wirklich nötig.

Schade nur, daß m. E. die Ausführung dem Plane nicht voll gerecht
wird. Wahrfcheiulich weil S. zu viel tun, auch dem Studenten
dienen wollte. Daher ift das Buch zu theologifch geworden. Kalixt
von Rom, Hilarion, Gelafius L, Honorius L, Chrodegang, Johannes von
Damaskus, Gottfchalk, Lanfrank ufw., gehören entweder gar nicht oder
wenigftens nicht mit ihrem Lebenshildin die Kirchengefchichte der Schule.
Luther umgekehrt ift für dies Buch zu gro ß. Ihn darf kein Religionslehrer
hier fuchen. Dagegen ift das 19. Jahrhundert, wie S. felbft empfindet,
gar zu dürftig ausgefallen: Schleiermacher, Gerock, Alban Stolz, die
Mormonen, Bodelfchwingh! die Auswahl ift alfo gründlich zu ver-
beffern. Unfere heutige Jugend lehnt die Gefchichte fonft ganz ab. Der
Verf. hat, wie er mit aufrichtiger Befcheidenheit berichtet, den Stoff
anderen Darftellungen meift wörtlich entnommen und ftellt auch zu Anfang
die benutzte reiche Literatur zufammen. Er möge aber bei einer
Neuauflage für jedes Lebensbild die Quelle angeben. Auch möchte
man wünfehen, daß er bei Männern wie Origenes und Auguftin fich
nicht auf das Biographifche befchränkt, fondern auch den Ideengehalt
aus ihrem Leben ableite. Hoffentlich hat der Verf. bald Gelegenheit,
in einer 2. Aufl. fein fleißiges, dankenswertes Werk zu vervollkommnen,

Hannover-Kleefeld. Schufter.

Hellinghaus, Geh. Stud.-R. Prof. Dr. O.: Die kirchlichen Hymnen
in den Nachbildungen deutlcher Dichter. Mit den latein. Texten
e. Einleitg. u. Anmerkgn. hrsg. v. H. M.-Gladbach, Volksvereins-
Verlag 1919. M. 6—; geb. M. 7.20
Man kann zweifelhaft fein, ob die Verdeutfchung der lat. Hymnen
und Sequenzen einem tiefen und verbreiteten Bedürfnis entfpricht, es
fei denn dem, fchleunigft das zum Verftändnis der Originale nötige
Latein zu lernen. Hellinghaus bietet 126 Stücke, meift von Pachtler,
Schloffer, Dreves, auch von Simrok (6), Königsfeld (12), Alfred Hüffer
(10). Fortlage (1). Für die Auswahl war ihm ,die Treue gegenüber dem
jetzigen liturgifchen Texte' maßgebend. Leider gibt er z. B. Simrocks
Nachdichtungen nicht wortgetreu wieder. Die Literaturangaben find
lückenhaft. So fehlt Ferd. Bäßler, Auswahl altchriftl. Lieder vom 2.
bis 15. Jahrhdt. Berlin 1858. Unendlich weit überlegen find unferm
Büchlein: Friedrich Wolters' Hymnen und Sequenzen. Übertragungen
aus den lat. Dichtern der Kirche vom 4. bis 15. Jahrhdt. Berlin 1914.
Bedauerlich ift die Menge der Druckverfehen, nicht nur in den griech.
Wörtern. Nicht dahin gehörig ift der Hinweis auf das Weinwunder
,in Kanaan' (S. 143)! Die Heftung des Werkchens ift fehr liederlich.
Münfter i. W. J. Smend.

Apel, Paft. em. Dr. Theodor: Über ftädtilche Kirchenpatronate, be-

fonders im ehemal. Kurheffen. (Dift. Marburg). (63 S.) 8°. Marburg,
N. G. Elwert 1919. M. 2.40

Teil I ftellt das Patronatrecht im Allgemeinen, Teil II das Kirchen-
patronat der Städte in großen Zügen dar. In beiden Teilen verwertet
die Arbeit, freilich mit felbftändigem Urteil, doch wefentlich die Ergeb-
niffe früherer Unterfuchungen. Sie geben eine gute klare Zufammen-
faffung des Stoffs und find dadurch von Wert. Der Nachdruck der
eigenen Forfchung liegt auf Teil III, der die ftädtifchen Kirchenpatronate
im ehemaligen Kurheffen behandelt. Hier werden nacheinander 15 Städte
befprochen, für die teils patronatähnliche Rechte, teils Patronate in
Frage kommen; in zweien handelt es fich um ehemalige Patronate,
Für diefe Einzelunterfuchungen hat A. außer der Literatur auch Urkunden
des Marburger Staatsarchivs und Akten der Städte benutzt.
Die Abhandlung ift, obwohl die Verhältniffe in Kurheffen in mancher
Beziehung befonders liegen, doch für die Gefamtgcfchichte des Patronats-
wefens nicht ohne Bedeutung. — Der Druck müßte forgfältiger fein.
Sogar Homberg ift in Homburg verdruckt (S. 34).

Gießen. M. Schi an.