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Ausgabe:

1919

Spalte:

103

Autor/Hrsg.:

Wähler, Martin

Titel/Untertitel:

Die Einführung der Reformation in Orlamünde 1919

Rezensent:

Clemen, Otto

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io3 Theologifche Literaturzeitung 1919 Nr. 9/10. 104

erfolgen follte. Wenn wir hier die Refultate Schmeidlers
nur kurz als abfchließend und in zuftimmendem Sinne
begrüßen, fo gefchieht das aus der Not der Zeit. Daß
die von Peitz (Regifter Gregors I. vgl. Theol. Lit.-Zeitg.
1918, Sp. 293) angeftellten Unterfuchungen zu anderen
Ergebniffen kommen, daß die Schmeidlerfchen Feftftel-
lungen über die Unechtheit der hamburgifchen Pallium-
verleihungen von P. in einer noch ausftehenden Unter-
fuchung gänzlich umgeftoßen werden, ift ficherlich über-
rafchend, und der Kirchenhiftoriker darf auf die Beweisführung
gefpannt fein. Wefentlich für die Urkundenkritik
ift, daß Schmeidler zur Beurteilung der angegriffenen Urkunden
zum Vergleiche Kaiferurkunden und das, was wir
Privaturkunden nennen, alfo in erfter Linie erzbifchöfliehe
Urkunden in einem bisher nicht dagewefenen Maße heranzieht
. So kommt Schmeidler zu Ergebniffen, deren Richtigkeit
fchlechterdings nicht beftritten werden dürfte.
Hannover. Otto Lerche.

Schultze, Prof. Alfred: Stadtgemeinde und Reformation.

Eine Antrittsvorlefg. in erweiterter Faffg. (Recht u. Staat
in Gefchichte u. Gegenwart 11.) (51 S.) gr. 8°. Tübingen
, J. C. B. Mohr 1918. M. 1.80
Der Nachfolger Sohms beleuchtet in feiner Antritts-
vorlefung die Reformation nach einer bisher nicht genug
beachteten Seite, indem er den großen Anteil des
deutfehen Stadtbürgertums an der Reformation ver-
faffungsrechtlich unter Befchränkung auf die lutherifche
Kirchenverfaffung behandelt und mit Gierke Körperfchaft
und Anftalt fcharf unterfcheidet. Zuerft erweift Sch.
die Bildung des ftaatlichen Kirchenrechts in der Stadt
als Notwehr gegenüber der vorreformatorifchen Kirche,
deren Glauben und Lehre unangetaftet blieb. Im zweiten
Abfchnitt geht er vom religiöfen Erlebnis Luthers aus,
das in die Tiefe der Gemeinde zündet und mit dem allgemeinen
Prieftertum den übernatürlichen Vorrang des
Berufsprieftertums bricht. Er erkennt mit Holl die Bedeutung
des Wortes und des Predigtamts an und betont
mit Sohm, daß für Luther die fichtbare und unfichtbare
Kirche keine Rechtsgemeinde ift, aber man dürfe in der
Annahme eines Quietismus, einer Unintereffiertheit Luthers
gegenüber dem Rechtsbereich nicht zu weit gehen. Denn
er fei mit der verfaffungsrechtlichen Verwendung der
politifchen Stadtgemeinde und des Stadtrats als ausführenden
Organs der Bürgerfchaft einverftanden. Die
von Theologen verfaßte Kirchenordnung erhielt durch
den Rat gefetzliche Geltung. Der Anteil der Stadtgemeinde
am Sieg der Reformation war groß.

Mehrere Kirchfpiele (S. 11) hatte von den zahlreichen nicht genug
berückfichtigten Städten Schwabens nur Hall und Ravensburg. S. 31
überfieht Sch. das vorreformatorifche Predigtamt.

Stuttgart. G. Boffert.

Wähler, Dr. Martin: Die Einführung der Reformation in Orlamünde.

Zugleich e. Beitrag zum Verftändnis v. Karlltadts Verhältnis
zu Luther. (VIII, 135 S.) 8». Erfurt, K. Villaret 1918. M. 3 —
Wähler vergegenwärtigt zuerft die vorreformatorifchen Zu-
ftände in Orlamünde. Ergebnis auch hier: ftarke Religiofität und
Kirchlichkeit. Mögen einzelne von dem Unwert der Brüderfchaf-
ten, Wallfahrten, Stiftungen, der Heiligen-und Reliquienverehrung,
des Ablaffes ufw. überzeugt und über die Geldmachereien der
Kirche aufgebracht gewefen fein, eine allgemeinere kirchenfeindliche
Stimmung ift nicht bemerkbar. Es folgt das Hauptkapitel:
Karlltadts Reformation in Orlamünde. W. hat fleh mit der mit
Barges Karlftadtbiographie einfetzenden Literatur vertraut gemacht
. Es iltgut, daß einmal ein Neutraler in die Debatte eingriff,
der feinen Ausgangspunkt außerhalb derfelben nahm und Karlltadts
Überfiedlung nach Orlamünde, feine Wirkfamkeit dort und
feine Vertreibung von dort, fein Verhältnis zu feinem Vorgänger
Glitfch und feinem Nachfolger Glatz und zu Thomas Münzer ufw.
fozufagen nicht von Wittenberg, fondern von Orlamünde her
beleuchtete. Barges Darftellung wird im allgemeinen und in
vielen Einzelheiten beftätigt. In einem Schlußkapitel werden die
1. und die 2. Kirchenvifltation 1527 und 1529 und des weiteren
die Wiedertäufer in Orlamünde und in der Saalegegend und
ihre Unterdrückung 1535 36 behandelt.
Mitau. O. Clernen.

We idel, Dr. Karl: Reformation und Volksrchule. (49 S.) 8". Magdeburg
, K. E. Klotz 1917. M. 1.50
Es handelt fich in diefer Schrift nicht eigentlich um neue
Unterfuchungen über die Fragen, 1. ob es im Mittelalter Volks-
fchulen gegeben hat/was in dem erlten Abfchnitte ,Volksunterricht
im MA.' S. 5-15 verneint wird, und 2. wie es durch den Einfluß
der Reformation allmählich zu der Einrichtung wirklicher Volks-
fchulen etwa bis 1585 (Lauenburger Kirchenordnung) gekommen
ift. Der Verf. gibt vielmehr nur eine allgemeine, aber gut orientierende
Überficht der Refultate bisheriger Forfchungen über jene
Fragen, der man durchweg zuftimmen kann. Am felbftändigften
verfährt er, was hervorzuheben ift, im zweiten Abfchnitte, wo er
,die prinzipielle Grundlegung der Volksfchule durch die Reformation
' nachzuweifen fucht. Mit Recht fleht er diele Grundlegung
in der Wertung der einzelnen Seele, welche die Reformatoren
betont haben, in der Wertung der menfehlichen, von Gott gewollten
Ordnungen neben der Kirche und in der kirchlichen Ordnung
der Kindertaufe. Diefer ganze Abfchnitt S. 15—31 verdient
befonders beachtet zu werden. Nicht zutreffend ift es, wenn S. 38
Luthers (erfte) Vorrede zu den hymnologifchen Sammlungen im
Reformationszeitalter als Vorrede zu dem Achtliederbuche bezeichnet
wird. Sie findet fleh zuerft in dem Joh. Waltherfchen Geift-
lichen Gefangbüchlein 1524. — Der Druck ift forgfältig, doch ift
S. 18 Z. 21 u. 0. ,bemeift' ftatt ,beweift 'gedruckt.
Göttingen. K. Knoke.

Die Feier des 400jähr. Reformations-Jubiläums in der Uni-
verfitäts-Kirche zu Dorpat. (48 S.) gr. 8°. Dorpat,
J. G. Krüger 1917. M. 2 —

Die Brofchüre enthält zuerft die Ordnung des litur-
gifchen Gottesdienftes, die am Vorabend des eigentlichen
Fefttags, dem 17./30. Oktober 1917, ftattgefunden hat.
Die Lektionen und die Liturgie hat Prof. Traugott Hahn
zufammengeftellt, während Prof. Karl Girgenlohn die
Mufik ausgewählt und die Chorleitung und das Orgel-
fpiel beforgt hat. Die Lektionen, meift aus Mathefius'
Lutherpredigten, find reichlich lang. Darauf folgt die
kernige Feftpredigt über 1. Joh. 5, 4, die Hahn im Haupt-
gottesdienft am 18./31. Oktober gehalten hat, und ein
trefflicher Vortrag von Girgenfohn: ,Luthers neuer Standpunkt
in der Welt der Religion' zum F"eftaktus am Abend
des Fefttags. G. fchildert Luthers religiöfe Entwicklung
wefentlich im Anfchluß an A. und O. Ritfchl.

Wer je einmal in der fchmucken Dorpater Univerfi-
tätskirche (vgl. J. Frey, Aus der Gefchichte der Univerfi-
tätskirche zu Dorpat. Zur Erinnerung an die Feier des
50jährigen Gedenktages der Einweihung der Kirche am
31. Januar 1910) zu den Füßen Tr. Hahns (vgl. über ihn
ebd. S. 56fr, ferner Joh. Frey, die Theologifche Fakultät
Dorpat-Jurjew 1802—1903, Reval 1903, S. 175 f.) gefeffen
und dem meifterhaften Orgelfpiel K. Girgenfohns (vgl.
Frey, die Theolog. Fakultät S. 205 f.) gelaufcht hat, der
lieft das Heft mit tiefer Wehmut. Der fchöne Traum
von einer glücklichen deutfehen Zukunft des Baltenlandes
und einer neudeutfehen Alma mater Dorpatensis ift für
immer zerronnen. Aber im Geifte bleiben wir mit den
Balten verbunden. Die fefteften Bande, die uns mit
ihnen verknüpfen, find die gemeinfame Heldenverehrung
und der gemeinfame evangelifch-lutherifche Glaube.
Diefer Geiftesbefitz ift unabhängig von politifchen Wandlungen
und äußeren Verhältniffen.

Hahn nimmt in feiner Predigt ganz in Luthers Sinne — vgl. etwa
die Predigt, die diefer auf dem Hinweg nach Worms am 7. April 1521
in der Auguftinerklofterkirche zu Erfurt gehalten hat — in der äußeren
Veranlaffung nur feinen Ausgangspunkt, dringt dann aber fofort in die
Tiefe: ,Die Sünde ift der Leute, auch der Völker Verderben; eigentlich
nur die Sünde, und aus diefem innerlichen Verderben erwächft alles
äußere Elend . . . Darum kommt für das Perfönlichkeits- wie Völkerleben
alles, einfach alles auf eine geiftige Überwindung der Sündenmächte
, auf eine gründliche Sinnesänderung oder Buße an'. Wie zeitgemäß
ift das gerade jetzt wieder! — Und Girgenfohn bezeichnet am
Schlurfe feines Vortrags das Neuverftändnis der Nachfolge Chrifti (= Berufstreue
, dienende, hingebende Liebe) als die größte Neufchöpfung
Luthers und die Auswirkung diefes Gedankens als eine der größten
Zukunftsaufgaben des Proteftantismus. ,Wir haben verlernt, die Arbeit
als einen Dienlt am Nächften und für Gott zu betrachten. Das muß
wiederkommen.' Wie nötig ift auch diefe einfache Wahrheit für unfre
jetzige aus den Fugen gegangene Zeit!

Zwickau i. S. O. Clemen.