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Ausgabe:

1919

Spalte:

12-15

Autor/Hrsg.:

Robert, Carl

Titel/Untertitel:

Die Wittenberger Benefizien 1919

Rezensent:

Kattenbusch, Ferdinand

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11 Theologifche Literaturzeitung 1919 Nr. r/2.

12

ments aient eu a souffrir. Une des plus puissantes, et
qu'il convient de signaler, car eile sevit encore de nos
jours avec une acuite singuliere, c'est ce goüt du change-
ment, cette recherche de la nouveaute, cette inconstance
dans les idees et dans les modes qui forment un des
principaux traits de notre caractere national .. . Ce travers
de notre esprit, cette inaladie du vandalisme a sevi a toutes
les epoques . . .' Nicht von einem Deutlchen Hammen
diefe vernichtenden Sätze, die wie ein ehernes Fallbeil
auf den unverbefferlichen Schuldigen treffen, nein, es ift
die geradezu erlchütternde Selbftanklage gegen das
eigene Volk, die einer der tüchtigsten unter den lebenden
Gelehrten Frankreichs, R. de Lasteyrie — lebt er
noch? — angefichts der furchtbaren Sünden, mit denen
feine Landsleute je und je gegen die überkommenen
Baudenkmäler gewütet haben, in feinem großen Werke
L'architecture religieuse en France ;i l'epoque romane',
Paris 1912, Seite 37 erhoben hat.

An diefe Sätze de Lasteyrie's, an diefe von ihm in
feinem Volke konftatierte ,maladie du vandalisme', die
zu allen Zeiten fich ausgetobt, erinnert die hier anzuzeigende
kleine, aber inhaltsreiche Schrift des Franziskanerpaters
Dreiling, der 2 lj2 Jahre während des Krieges
in St. Quentin tätig war und auch noch nachher drei
Mal Gelegenheit hatte, Stadt und Bafilika eingehend zu
befichtigen. Seine Mußeftunden in der Verwundeten-
feelforge benutzte der Verfaffer zum Studium diefes herrlichen
gotifchen Bauwerkes, das auf den Trümmern eines
heidnifchen Tempels der gallifch-römifchen Zeit und fünf
chriftlicher Kirchen befonders der Merovinger- und Karolingerperiode
1113—1509 errichtet ift, ohne zum Abfchluß
zu gelangen. Die Ergebniffe diefer Befchäftigung find
niedergelegt in einem Büchlein: Die Bafilika von Saint-
Ouentin. Ihre Gefchichte und ihr Charakter. Mit 26 Abbildungen
. 71 S. 1916. M. 1.50; es follte laut Notiz in dem
uns vorliegenden Hefte (S. 2 u. 4) in neuer umfassenderer
Bearbeitung erfcheinen. Diefes felbft fchildert im 1. Ab-
fchnitte (4—11) vornehmlich die Gefchicke der Bafilika
im Weltkriege, in welchem ihr der infolge der abfichtlichen
und planmäßigen Befchießung durch die englifche und
vor allem durch die franzöfifche Artillerie am 15. Auguft
1917 ausgekommene Brand befonders verhängnisvoll geworden
ift, im 2. Abfchnitt (11 —16) die an die Bafilika
bisher gewendete Forfchung, mit dem Refultate, daß es
an einem genügenden, wiffenfchaftlichen Werke über fie
noch fehlt und daß felbft die wiffenfchaftliche Forfchung
in mannigfacher Weife die tiefe Tragik widerfpiegelt, von
der die Gefchichte der Bafilika von Saint-Ouentin be-
herrfcht ift.

Eine ebenfo wertvolle als eindrucksvolle Ergänzung
und Illuftrierung des 1. Abfchnittes find die 12 ganz-
feitigen vortrefflichen Abbildungen, die die mit der
Bafilika vorgegangenen ZerftöTungen während des Weltkrieges
im einzelnen fefthalten: Dokumente bleibender
und ergreifender Art zur letzten Gefchichte des großen,
nun wohl rafch dem Untergange entgegengehenden
Denkmales, neue Zeugniffe ad oculos zugleich für ,cette
maladie du vandalisme . . .'

Berlin. Georg Stuhlfauth.

Linneborn, Prof. D. Dr. Johannes: Die kirchliche Baulalt
im ehemaligen Fürltentum Paderborn rechtsgefchichtlich
dargestellt. (VIII, 299S.) gr.8°. Paderborn, F.Schöningh
1917. M. 12 —

,Im Gebiete des früheren Fürstentums Paderborn
(wie auch des Fürstentums Corvey) trägt die politifche
Gemeinde die Baulaftverpflichtung für die katholifchen,
nicht aber die proteftantifchen Kirchengebäulichkeiten'-
Diefem Satze eines Gutachtens Freifens (abgedruckt in
Rheinifcher Zeitfchr. für Zivil- und Prozeßrecht 3 [1911]
S. 314 ff.) geht die vorliegende Arbeit auf das Gründlichste
nach.

Verf. liefert an der Hand eines großen Materials den

Nachweis für die Entstehung und die heutige Geltung
diefes Gewohnheitsrechts.

Ist die Arbeit fomit von eminent praktifcher Bedeutung
(auch Perspektiven auf andere Rechtsgebiete eröffnen
fich), fo bildet fie doch auch rein wiffenfchaftlich
betrachtet eine höchst wertvolle Bereicherung des Kirchenrechts
. Sie faßt ihre Aufgabe weit, erstreckt fie auf das
gefamte Baupflichtrecht und liefert fo für ein einzelnes
deutfches Territorium ein abgefchloffenes Bild der Entwicklung
feiner kirchlichen Baupflicht, wie wir es in diefer
Vollständigkeit und wiffenfchaftlichen Gründlichkeit noch
nicht befeffen haben.
Erlangen. Sehling.

Friedensburg, Walter: Gefchichte der Univerlitäl Wittenberg
. (XI, 645 S. m. 2 Tafeln.) gr. 8°. Halle, M. Niemeyer
1917. M. 30—; Halbldrbd. M. 33 —

Di bei i us, Otto: Das Königl. Predigerleminar Wittenberg.

1817—1917. (VI, 408 S. m. Bildniffen u. Abbildgn.)-
gr. 8°. Berlin-Lichterfelde, E. Runge (1917).

M- lS —i geb. M. 18 —
Robert, Carl: Die Wittenberger Benefizien. Rede, zur
ioojähr. Gedenkfeier der Vereinigung der Univer-
fitäten Wittenberg u. Halle am 21. Juni 1917 geh. v.
dem Ephorus des Wittenberger Profefforen-Kollegi-
ums, R. (Hallifche Univerfitätsreden 5.) (27 S.) gr. 8°.
Halle a. S., M. Niemeyer 1917. M. 1 —

Jordan, J., u. O. Kern: Die Univerlitäten Wittenberg-Halle
vor und bei ihrer Vereinigung. Ein Beitrag zur Jahrhundertfeier
am 21. Juni 1917. (43 S. m. 46 Tafeln.)
8°. Halle, M. Niemeyer 1917. M. 2.80

Am 21. Juni 1917 beging die Univerfität Halle
in stiller, jedoch festlicher Weife (durch Redeakt und
Ehrenpromotionen, in Gegenwart des Unterrichtsministers
ufw.) das Gedächtnis des Tags, an welchem 1817
die durch Dekret vom 12. April verfügte Vereinigung
der Universitäten Halle und Wittenberg in der Art zum
Vollzug gebracht war, daß die fieben Profefforen der
! Leucorea (fo nannte sich die Univerfität Wittenberg,
die Stadt wurde als Albiorena bezeichnet), die bereit ge-
wefen waren, nach Halle überzusiedeln, hier in den Senat
; der Univerfität durch die übliche sponsio eingeführt worden
waren. Unmittelbaren Bezug auf diefe Feier haben die
; oben an dritter und vierter Stelle genannten kleinen
Schriften. Die erftere ift die Rede, die bei dem Akte
durch den Ephorus der Wittenberger Benefizien gehalten
: wurde. Die Übertragung der Hauptfeftrede auf diefen
war darin begründet, daß jene erften Wittenberger Profefforen
in Halle als ein befonderes Kollegium mit der Aufgabe
, die verhältnismäßig hohen alten Wittenberger Stipendien
fo wie in Wittenberg lelbft zu betreuen, vereint
: worden waren, unter der weiteren durch königliches Regulativ
geordneten Bestimmung, daß diefes Kollegium ftets
erneuert werden und als lolches dauernd der Leucorea ein
Gedächtnis innerhalb der Fridericiana fein folle. Es befiehl
■ fatzungsmäßig aus je einem Mitglied der drei kleineren
und drei Mitgliedern der philofophifchen Fakultät, fo zwar
| daß man (ich gehöre zurzeit mit dazu) eigens zum
; .Wittenberger Profeffor' ernannt wird. Das jeweils ältefte
Mitglied ift der .Ephorus', gewiflermaßen der decanus
j perpetuus diefes kleinen ordo, zurzeit der Archäologe
, und Philologe C. Robert. Seine Feftrede ift überaus
i inhaltreich und fachlich für vielerlei intereflant. Die Schrift
von J. Jordan (Direktor des Predigerfeminars in Wit-
1 tenberg) und O. Kern (damals Prorektor der Univerfität)
j ift den ,im Felde flehenden Studierenden der Univerfität
j Halle-Wittenberg' gewidmet und allen einzeln gefandt
worden; fie gibt in knappster Weife das, was das große
Werk von hriedensburg, das in Aushängebogen fchon
mitbenutzt werden konnte, ausführlich bietet; es ift doch
! nicht bloß ein Auszug daraus, fondern hat auch feine
I Sonderzüge, wie es auch auf felbftändigen Studien ruht;