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Ausgabe:

1919 Nr. 2

Spalte:

300-301

Autor/Hrsg.:

Honigsheim, Paul

Titel/Untertitel:

Die Staats- und Sozial-Lehren der französischen Jansenisten im 17. Jahrhundert 1919

Rezensent:

Tönnies, Ferdinand

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299

Theologifche Literaturzeitung 1919 Nr. 25/26.

300

von dem felbftändigften, Zwingli — fondern lehnte fich
einfach an die Form des Mittelalters an. Das läßt fich aber
doch leicht erklären: gerade in diefer Hinficht hat das Volk
immer eine konfervative Art; es waren gute Gründe pfy-
chologifcher und pädagogifcher Art, die die Reformatoren
zu ihrer Haltung beftimmten. Bei diefem gemeinfamen
Grundfatz zeigen fich aber doch in Süddeutfchland ge-
wiffe Unterfchiede: Nürnberg (Brandenburg) und Hall
lehnen fich an die Lutherfche formula missae 1524 an
und übernehmen damit das Meßfchema: missa catechume-
norum, missa fidelium mit eingefügter Predigt. Zürich
und vor allem Bafel ließen fich von der kath. Form für
den Predigtgottesdienft und die Kommunion leiten. Eine
Verbindung beider Typen zeigt Straßburg, wo die luth.
Meffe unter fchweizerifchem Einfluß immer mehr zur
Wortverkündung wird. Die Gründe der Verfchiedenheit
zwifchen Bafel und Wittenberg find klar. Während
Luther den gefamten Gottesdienft regeln konnte, wirkten
neben Ökolampad noch lange Meßpriefter, daß man nur
die Form der Predigt und des Abendmahls ändern konnte.
Diefer Grund erklärt auch, warum bis 1536 die Bafeler
Form fich faft überall in Süddeutfchland, zuletzt noch in
der Württemberger Agende 1536 durchfetzte, während
die Nürnberger und Straßburger Form fo ziemlich auf
die Stätten ihrer Entftehung befchränkt blieben. Nur
allmählich gelang es dem Evangelium, in den einzelnen
Territorien Platz zu greifen. Bezeichnend ift, daß die
noch am meiften eigene Gedanken aufweifende Züricher
Form über Zürich eigentlich nie hinaus gedrungen ift.
Von der Wittenberger Konkordie bis zum Interim macht
fich ein Stillftand im Vordringen der Bafler Ordnung
bemerkbar; die Nürnberger und Straßburger Form gewinnen
immer mehr Bedeutung; letztere wird fogar von
Calvin angenommen. Die 3. Periode beginnt mit der
Verdrängung der Interimsordnungen. Die Stuttgarter
Ordnung von 1553, die unter Beibehaltung des fchweize-
rifchen Charakters der Agende 1536 doch viele luth.
Beftandteite aufnahm, verdrängte die Basler Ordnung faft
ganz. Die Nürnberger Ordnung wurde zu einem ge-
wiffen Stillftand verurteilt; wenn in manchen Gebieten,
wie Pfalz-Zweibrücken, Pfalz-Neuburg der luth. Charakter
fich zeigte, fo gefchah es auf dem Umweg über die
Mecklenburger Ordnung von 1552; die Straßburger Ordnung
kam auf dem Umweg über Genf in die reformierten
Territorien vor allem in die Kurpfalz. Eine andere Entwicklung
hatte das große Kirchengebet: Luther und
Zwingli hielten feft am alten gemeinen Gebet mit den
Aufforderungen; in der Nürnberger Kirchenordnung finden
fich zuerft die auf Althamer zurückgehenden Kollekten
, die Württemberger führten 1553 ein eigenes kleines
Gebet ein, die Straßburger flehten an Stelle des Kanons
kurze Formeln; auch hier aber vielfache Anknüpfung ans
Mittelalter; den gleichen Charakter der Entftehung hat
auch das Eingangsgebet vor der Predigt. — Schon diefe
Überficht zeigt, welche Bedeutung diefer Studie zukommt
; das unfichere Taften hat nun ein Ende; man
kann auf ficheren Boden fußen. Aber nunmehr tun fich
neue Fragen auf, und die Forfchung fieht fich vor neue
Aufgaben geftelit; nicht nur, daß Nachprüfungen noch
einzelne Veränderungen ergeben können, über manche
Territorien verlautet ja fehr wenig, nicht nur, daß durch
neue Funde der Geltungsbereich der einzelnen Typen
noch erweitert werden kann, denn noch manche Ordnungen
, befonders in ritterfchaftlichen Gebieten ruhen
ungedruckt in den Akten, fondern es heißt nunmehr
den Werdegang fo mancher Veränderungen erft näher
zu ergründen; es kommt doch in jeder Ordnung ein be-
fonderer Charakter zum Ausdruck, und gerade darüber
find wir nur zu wenig unterrichtet. Dem Verfaffer aber
fei für feine mühevolle und entfagungsreiche Arbeit der
Dank ausdrücklich ausgefprochen.
Alfeld. Schornbaum.

Henner, Theodor: Julius Echter von Melpelbrunn, Fürft-
bifchof v. Würzburg u. Herzog v. Oftfranken (1573
bis 1617). (Neujahrsblätter. Hrsg. v. d. Gefellfch. f.
Fränkifche Gefch. XIII.) (96 S. m. 1 Bildnis) gr. 8<>.
München, Duncker & Humblot 1918. M. 3 —

Die Zeit, eine wirkliche Biographie des großen
Bifchofs Julius Echter von Mefpelbrunn (1573—-1617) zu
fchreiben, ift noch nicht gekommen. Dazu müffen noch
viele Vorarbeiten erledigt werden. Aber ein wertvoller
Bauftein zu derfelben ift die vorliegende Studie. In
kurzen Zügen, aber unter voller Beherrfchung des Stoffes
entwirft fie ein treffendes Bild von dem Wirken des
größten Mannes, der vielleicht je auf dem Würzburger
Bifchofs-Stuhle faß. Mit Recht lieht fie feine Bedeutung
in feiner Tätigkeit als Landesherr und Bifchof; dagegen
tritt die äußere Politik ganz zurück; hier hat Echter mit
weifem Bedacht keine führende Stellung eingenommen.
Darum gliedert fich der Stoff in folgende Ünterabteilungen:
1) Zuftände in Würzburg vor Fürftbifchof Julius; 2) Julius
Echters Familie. Sein Eintritt ins Domkapitel und die
Wahl zum Bifchof; 3) Territorialverwaltung; 4) Kirchliche
Reftauration; 5) Der Kampf um das Stift Fulda; 6) Ju-
liushofpital und Univerfität; 7) Äußere Politik; 8) Beziehungen
zur Kunft; 9) Perfönliches. Gern hätte man
manchmal mehr vernommen; aber der Verfaffer mußte
fich kurz faffen. Das Büchlein bietet auch ein Bildnis
des Fürftbifchofs aus dem Jahre 1586 und Auszüge aus
der Chfonk des J. W. Ganzhorn.

Alfeld. Schornbaum.

Honigsheim, Dr. Paul: Die Staats- und Sozial-Lehren der
franzöfifchen Janfeniffen im 17. Jahrhundert. (Diff. Heidelberg
.) (226 S.) 8°. Fleidelberg 1914.
Der Janfenismus nimmt eine fo bedeutende Stelle,
auch in der politifchen Gefchichte Frankreichs ein, daß
die Lehren feiner Vertreter über Staat und Gefellfchaft
um fo mehr der Aufmerkfamkeit wert find, wenn unter
diefen ein Schriftfteller wie Pascal ift. Das vorliegende
Buch ftellt als eine Ergänzung teils zu Troeltfch' Soziallehren
, teils zu Gierke's Genoffenfchaftsrecht Band III
und IV fich dar. Dabei wird es nicht wundernehmen, daß
bei jenen franzöfifchen Autoren mit der eigentlich foziolo-
gifchen Theorie die ethifchen Flrwägungen und Forderungen
fo vermifcht find, daß fie in dem Ganzen ftark überwiegen,
fo daß man folglich oft Auszüge aus einer Moraltheorie
zu lefen glaubt. Etwas weniger tritt dies in den
letzten Kapiteln zu Tage, fo in dem über Befitz und
Kapitalismus. Hier begegnen freilich Urteile des Ver-
faffers, denen ich keineswegs Beifall geben kann. So,
daß das 17. Jahrhundert ,wie wenige' fich als das Jahrhundert
der Entmenfchlichung(l) bezeichnen kann. Und
auf der gleichen S. 113: ,Der abfolute Staat und die ka-
tholifche Kirche, das weltliche Naturrecht und die Myftik
des Spinoza .... alle beliehen aus einer Verknüpfung
von Rationalismus und Myftik', was in mehreren Abfätzen,
aber durchaus nicht in überzeugender Weise ausgeführt
wird. Auch was S. Ii8f. über kapitaliftifche Ethik und
kapitaliftifchen Geift gefagt wird, ift nicht befonders
lichtvoll. Sie find nicht nur dem Janfenismus ,fremd',
fondern der Janfenismus bezeichnet offenbar eine der
vielen Reaktionen des alten Katholizismus gegen diefen
Geift, der ja der Kern der oft angegriffenen ,Verwelt-
lichung' ift. Intereffant ift im Zufammenhange mit der
Frage der Abfchnitt über den Beruf, d. i. über die Berufsethik
und ihre foziologifche Bedeutung. Er kommt
zu dem Schluffe S. 154, daß dem Janfenismus eine Berufsethik
eigen, die auch der lutherifchen verwandt fei.
Nach meiner Kenntnis der Tatfachen find fo fcharfe
Trennungen wie die, daß der traditionaliftifche Wirt-
fchaftsgeift außer im Janfenismus im gefamten Katholizismus
und im Luthertum, fein Gegenftück, der kapitaliftifche
Geift, in angedeuteter Form im reinen, in ausgebildeter
Form im asketifchen Calvinismus fich finden,
nicht gerechtfertigt. Der kapitaliftifche Geift ift nicht