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Ausgabe:

1919 Nr. 1

Spalte:

184-186

Kategorie:

Kirchenfragen der Gegenwart

Autor/Hrsg.:

Fischer, Alfred

Titel/Untertitel:

Die Trennung von Kirche und Staat in ihren kulturellen und rechtlichen Folgen 1919

Rezensent:

Schian, Martin

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Theologifche Literaturzeitung 1919 Nr. 15/16.

184

Stimmen; ein ausführliches, wenn auch nicht vollftändiges
Literaturverzeichnis macht den Schluß. Durch die große
Fülle des Inhalts und der Nachweife gerade auch aus
der jüngften Gegenwart bekommt die Schrift auch für
denjenigen Lefer Wert, dem der Gegenftand bereits fehr
vertraut ift. — Auch Bredt1 behandelt die Frage im
ganzen Umfang; aber er bleibt ftrenger bei hiftorifchen
und juriftifchen Gedankengängen, ohne daß übrigens der
kirchliche Gefichtspunkt zu kurz kommt. Die Eigenart
feiner Schrift liegt in der Heraushebung der reformierten
Anfchauung, fowohl für die gefchichtliche Darlegung wie
auch für die grundfätzliche Betrachtung. Die demokra-
tifche Gemeindeverfaffung erfcheint bei B. als dem Wefen
nach reformiert; nur hat fie in Deutfchland ihre Konfe-
quenzen nicht auswirken können. Jetzt müffen fich die
Grundgedanken ihrer Verfaffung durchfetzen; für die
reformierte Kirche ift die Trennung ,nicht nur nichts
Fremdes, fondern fogar etwas Gegebenes' (S. 55). Zu
den Einzelausführungen über die Zukunftsentwicklung
wäre manches zu fagen. Wiefo muß der Religionsunterricht
in den Schulen bei einer Trennung ,natürlich wegfallen
' (S. 62)? Wiefo foll der Gedanke einer Reichskirche
in greifbare Nähe gerückt fein (S. 61)? — Wieder
vom katholifchen Standpunkt aus ftellt Honnef2 das
Problem dar. Er bringt beachtenswerte fachliche Zu-
fammenftellungen über die Stellungnahme von Kirchenlehrern
und Päpften, von Görres, Windthorft, Reichen-
fperger und Ketteier, endlich von ,liberalen Gelehrten';
er verweilt bei den nordamerikanifchen und franzöfifchen
Verhältniffen, gleitet aber über diejenigen Trennungs-
ftaaten hinweg, in denen die katholifche Kirche felber
die Trennung begrüßte oder doch willig hinnahm. Seine
Unterfuchung des Für und Wider mündet in ein Nein:
.Nicht ein kaltes Nebeneinander, nicht ein feindfeliges
Gegeneinander, fondern harmonifches Miteinander von
Staat und Kirche, das ift unfer deutfches Programm'
(S. 48). Dabei bleiben freilich manche vom Standpunkt
des Katholizismus wefentliche Gedanken abfichtlich un-
ausgefprochen. — Der Stadtkirchenrat Braunfchweig hat
einen Ausfchuß eingefetzt mit dem Auftrag, zunächft den
gegenwärtigen Zuftand klarzuftellen und im Anfchluß
daran Vorfchläge darüber zu machen, in welcher Weife
die Trennung ohne Schädigung der kirchlichen Intereffen
am beften zu bewerkftelligen fei. Für diefen Ausfchuß
hat Kulemann3 zwei fehr eingehende Berichte verfaßt.
Durch einleitende und abfchließende Ausführungen wurden
diefe Berichte in die großen Zufammenhänge hinein-
geftellt. Natürlich hat die fo entftandene Schrift durchaus
in erfter Linie Geltung für Braunfchweig, deffen Kirche
fich zu der gründlichen, fachkundigen Darlegung be-
glückwünfchen kann. Es wäre für jede deutfche Landeskirche
von hohem Wert, wenn fie eine dermaßen genaue
Sonderdarfteilung der einfchlägigen Verhältniffe befäße.
Darüber hinaus wird die Schrift aber natürlich auch für
die Erwägung des Gefamtproblems wertvoll; es ift ja
immer fehr gut, wenn man die Dinge einmal in concreto
auch an einer anderen als der eigenen Kirche ftudiert.
Ganz befonders gilt das von den tief ins Einzelne hineingreifenden
Vorfchlägen über die Regelung der Finanzen
und die kirchliche Neugeftaltung. In letzterer Hinficht
ift K. Befürworter einer .Reform an Haupt und Gliedern'.
— Ein Gegenftück zu Kulemann bietet Steinlein4 für

1) Bredt, Prof. Dr. Joh. Victor: Die Trennung von Kirche
und Staat. Rechtsgutachten f. das Confiltorium der franzöfifch-refor-
mierten Kirche in Berlin. (68 S.) 8°. Berlin, Gfellius 1919. M. 1.75

2) Honnef, Pfarrer Dr. Johannes: Staat und Kirche. Ein
ernftes Wort in letzter Stunde. (48 S.) 8°. Effen, Fredebeul & Koenen
j 1919). M. I —

3) Kulemann, Landgerichtsrat W.: Trennung von Staat und
Kirche. Darlegung ihrer prinzipiellen Bedeutg. wie ihrer organifator.
u. finanziellen Seite. (96 S.j gr. 8°. Wolfenbüttel, J. Zwißler 1919.

M. 1.60

4) Steinlein, Pfarrer D. Hermann: Trennung von Kirche und
Staat (mit befonderer Berückfichtigung der evangelifchen Landeskirche
im diesfeitigen Bayern). (47 S.) 8". Ansbach, C. Junge (919. M. — 5;

das rechtsrheinifche Bayern. Die allgemeinen Darlegungen
(Luther wird befprochenl) behandelt er kurz, um
alles, was in der Frage größerer Selbftändigkeit der
rechtsrheinifchen bayrifchen Landeskirche gefchehen ift
und was für ihre zukünftige Organifation zu beachten ift,
forgfältig zu überlegen. Bemerkenswert ift, wie diefer
konfervative Lutheraner für einen kirchlichen Aufbau
,von unten' her eintritt und die Gentrahynode ,auf eine
wefentlich breitere Grundlage als bisher' geftellt fehen
will, allerdings ohne direkte Wahlen zu diefer Synode
zu empfehlen. Er urteilt, daß mit diefem Neubau wieder
zu Luthers eigentlichen Anfchauungen zurückgebogen
werde; Luthers urfprüngliches Ideal fei der freie Aufbau
der Kirche auf der Gemeinde gewefen. Das ift wohl etwas
zu fcharf formuliert, aber viel richtiger als die Behauptung
, daß Luther im Herzen ltaatskirchliche Ideen gehabt
habe. — Ohr6, anfcheinend freireligiös, behandelt
die Frage aus ftarker Abneigung gegen die Kirchen
heraus, indem er mit einfeitiger und oberflächlicher Begründung
die Trennung verlangt. — Noch mehr im allgemeinen
bleibt Poftinfpektor Brandt6, der fich aus
Religion zu keiner Religion bekennt und mit religiös-
philofophifchen Ausführungen, die auf allerhand Fragen
übergreifen, ohne irgendwo in die Tiefe zu dringen, Lö-
fung der Religion vom Staat und des Staates von der
Religion als Erlöfung für beide empfiehlt.

2. Material zur Urteilsbildung. Die in den Erörterungen
zur Sache viel genannte Bafeler Kirchenver-
faffung von 1910 hat Pfannkuche7 zufammen mit den
einfchlägigen Beftimmungen der Schweizer Bundesver-
faffung, des Schweizerifchen Zivilgefetzbuchs und der
Verfaffung von Bafel-Stadt fowie dem entfprechenden
Bafeler Staatsgefetz abgedruckt; ein kurzes Urteil ift angefügt
. Zugrunde liegt diefer Veröffentlichung der Gedanke
, daß uns gerade diefe Ordnung als Vorbild dienen
kann; aber auch wer anders urteilt, kann fie dankbar benutzen
. Die Beftimmungen über den Religionsunterricht
in Bafel hätten hinzugefügt werden können.

3. Für weitefte Kreife beftimmte Schriften zur
Trennungsfrage. Eine Reihe anderer Verfaffer hat
weniger die Abficht, das Für und Wider abwägend zu
klären, als vielmehr breite Volksfchichten über die Trennungsangelegenheit
zu unterrichten und zugleich in be-
ftimmtem Sinn zu beeinfluffen. So Zfcharnack8 im
erften Heft der neuen, vom Evangelifchen Bund herausgegebenen
.Volksfchriften zum Aufbau'. Was er gibt,
ift eine klar gefaßte Überficht über die Gefchichte des
Trennungsgedankens im allgemeinen (dies fehr knapp),
und in Deutfchland vor und nach der Revolution, bis
Anfang Januar 1919, im befonderen (dies ausführlicher).
Diefe letzten Darlegungen bedürfen natürlich jetzt fchon
wieder der Ergänzung; aber die übrigen Teile der trefflich
orientierenden Schrift behalten ihren Wert. —
Fifcher,J befpricht die kulturellen, Kraemer die rechtlichen
Folgen der Trennung. Beide Führer des Proteftan-
tenvereins wägen fehr befonnen und ernft; beide nehmen
fcharf gegen radikale Trennung Stellung; beide wollen
,eine freie, ftarke Kirche im freien, gefetzmäßigen Staat'.
— Eine bei aller Kürze fehr umfafiende, alle Seiten der

5) Ohr, Dr. H.: Die Trennung von Staat und Kirche. Ihre
Vorausfetzgn. u. Wirkgn. (24 S.) gr. 8». Breslau, M. Jahnz 1919.

M. I —

6) Brandt, Poftinfp. ,Berthold: Religi

on und Staat. Eine
Begründg. ihrer Trenng. (20 S.) 8°. Kiel, Chr. Haafe & Co. 1918.

M —.75

7) Pfannkuche, Pfarrer Dr. phil. A.: Die Bafeler Kirchen-
verfaffung als Vorbild für dieNeuverfaffung der deutfch-evangelifchen
Landeskirchen. Mit Einleitg. u. Anmerkgn. (28 S.) 8°. Berlin, Hutten-
Verlag (1919). M. i —

8) Zfcharnack, Prof. D.Leopold: Trennung von Staat und
Kirche. (Volksfchriften Nr. 1.) (48 s.j 8". Berlin, Verlag des Ev.
Bundes 1919. M. _55

9) Fifcher, Pfr. Alfred, u. Rechtsanwalt Dr. Wilhelm Krae nie r:
Die Trennung von Kirche und Staat in ihren kulturellen und
rechtlichen Folgen. (24 S.) 8°. Berlin, Hutten-Verlag (1919). M. 1 —