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Ausgabe:

1918 Nr. 1

Spalte:

129-130

Autor/Hrsg.:

Stegmann, Anton

Titel/Untertitel:

Die pseudoathanasianische „IVte Rede gegen die Arianer“ als „kata Areianon logos“ ein Apollinarisgut 1918

Rezensent:

Loofs, Friedrich

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129

Theologifche Literaturzeitung 1918 Nr. 10/11.

130

rakter der Rechtfertigung; die Mitteilung der Lebensgerechtigkeit
ift ftreng davon zu fcheiden, und auch der
Glaube ift nicht Grund oder Bedingung der Rechtfertigung
, fondern nur fubjektives Mittel der Aneignung.
Nur in Rom 3, 5 und 3, 25 f. ift öixaioOvpt] &£oy als
göttliche Eigenfchaft anzufprechen, überall fonft ift es
die Gerechtigkeit, die dem Menfchen gefchenkt wird,
wobei &tov dann genit. auctoris ift. Unhaltbar fcheint
mir die Meinung, die der Verf. im 3. Kap. zu verteidigen
fucht, daß der Grundgedanke der paulinifchen Lehre
dem Evangelium Jefu entlehnt fei; ganz ungenügend ift
die Behandlung des Zufammenhangs zwifchen Rechtfertigung
und Leben (im 7. Kap.); es hätte der ganze
Komplex der mit der Heiligung, Entfündigung und .künftigen
' Rechtfertigung zufammenhangenden tragen min-
deftens geftreift werden müffen.

Von Druckfehlern fei angemerkt, daß der Verf. be-
ftändig Pfleideler und von Hengel fchreibt!
Leiden. Hans Windifch.

Löfltedt, Einar: Arnobiana. Textkritifche u. fprachl.

Studien zu Arnobius. (Lunds Univ. Arsfkrift. N. F.

Avd. 1. Bd. 12. Nr. 5.) (107 S.) gr. 8°. Lund. Leipzig,

O. Harraffowitz (1917). Kr. 2.25

Wie verbefferungsfähig der Text auch der bellen
ateinifchen Kirchenv äterausgaben immer noch ift, hatte
der fchwedifche Gelehrte E. Löfftedt 1915 an Tertullian
erwiefen; jetzt erweift er es in noch höherem Grade an
den 7 Büchern des älteren Arnobius Adversus nationes.
Über 30 Stellen heilt er durch meift leife Emendation,
an mehr als 50 Stellen bringt er den handfchriftlich überlieferten
Text wider die Konjekturen zumal Reifferfcheids
wiederum zu Ehren. In der erften Klaffe wirken nicht alle
Vorfchläge gleich überzeugend, doch wüßte ich gegen
keinen unbedingten Widerfpruch zu erheben, in der zweiten
Hälfte wird L. durchweg Recht behalten. Und das
nicht bloß wegen der fortwährenden Rückfichtnahme auf
die den Stil des Arnobius allerdings ganz anders als den
Tertullians beherrfchende Klaufeitechnik, fondern ebenfo
wegen feiner gründlichen Vertrautheit mit der Eigenart
des zu behandelnden Schriftftellers neben einer immer
noch wachfenden Belefenheit in der fpätlateinifchen Literatur
und fubtiler Beobachtung der dort nachweisbaren
Veränderungen fyntaktifcher und lexikalifcher Natur. Er
vergißt auch nicht, daß bei den textkritifchen Operationen
der Ausleger das letzte Wort zu fprechen hat. Wem
die Auslegung des Arnobius nicht gerade am Herzen
liegt, der wird trotzdem durch die Befchäftigung mit
diefem Büchlein, die ihn eine Menge anderer Texte
richtig verliehen oder zu feinem Verftändnis Vertrauen
haben lehrt, gewinnen. — Bei der Erörterung S. 40—42
über den kühnen Gebrauch des Genetivs (z.B. Arnob.116

corporis non nostri = qui non corporis nostri sunt) hätte ! AP°kr' 22' ^ S- 7£ um auf diefe enge Verwandfchaft auf-

. P „ .» ... r> . ^ _. * , ' n .. ' merk am zu marnpn Ahpr phpn w»»il c„ M r> „ tf ,-. ^«.

an der Neubearbeitung in der .Kemptener Bibliothek'
(.Des hl. Athanafius vier Reden gegen die Arianer' in
.Athanafius Bd.P, Kempten und München 1913) und durch
einen Auffatz ,Zur Datierung der drei Reden des hl. Atha-,
nafius gegen die Arianer' der Tübinger Theol. Quartals/
fchrift (Bd. 96, 1914, S. 423—450, mit Nachtrag Bd. 98,
1916, S. 227—231) bereits früher an der Athanafiusfor-
fchung beteiligten jungen katholifchen Theologen zeichnet
fich aus durch großen Fleiß, Sorgfalt und ausgedehnte
Literaturkenntnis. Sonderlichen Geift und Scharffinn
aber kann man ihr nicht nachfagen. Und der Wert ihrer
Hauptrefultate fleht in ftarkem Mißverhältnis zu ihrem
Umfange. Denn (1.) daß die vierte der orationes c. Ari-
anos nicht von Athanafius herrührt, war fchon in weite-
ften Kreifen anerkannt; und (2.) die pofitive Thefe des
Verf.'s, daß die [um 340 entftandene] Schrift von dem
jugendlichen Apollinaris herzuleiten fei, ift zum minderten
fehr fragwürdig, ja, da die dogmatifche Haltung der
Schrift in nichts an den fpäteren Apollinaris erinnert,
vielmehr eher antiochenifche Färbung zeigt, m. E. unannehmbar
. Auch (3.) der in die Arbeit (S. 42—87) eingefügten
neuen Textrezenfion der oratio IV vermag ich
trotz der vielen und mühfamen Arbeit, die Verf. auf fie
verwendet hat, nur geringen Wert zuzufprechen. Denn
fie weift, abgesehen von dem v &<pelxvoxtxöp und dem
ovrmq ftatt ovxco fowie der viermaligen, fachlich (vgl.
I. Kor. 15, 49, Blaß, Grammatik § 16,1) wie handfchriftlich
unberechtigten Korrektur des kpoQsoev in eqpoQtjOtv,
nach meiner Zählung nur 22 zumeift fehr unbedeutende
Abweichungen von dem Texte Montfaucons auf; und
die bedeutfamfte Abweichung (öcoöovOi ftatt (pr'jöovac in
c. 20, S. 66, 15, angeblich [?] nach allen Hff) ift für den
Sinn gleichgiltig. Überdies find fall alle hier in den Text
aufgenommenen Lesarten fchon bei Montfaucon unter
dem Texte erwähnt, und in Einzelfällen ift ihre auf eklek-
tifcher Benutzung der Hff beruhende Bevorzugung auch
anfechtbar. In formaler Hinficht wäre die Zugrundlegung
der bellen Handfchrift (R) überfichtlicher gevvefen; der
Apparat enthält viel Unnötiges. Ich meine nicht, daß an
Montfaucons Text mehr zu ändern gewefen wäre. Die
17 vom Verf. nachgewiefenen und, wo es nötig war, verglichenen
Hff find zu nahe verwandt, um den Text von R
wefentlich korrigieren zu können. Üm zu fchweigen von
den m. E. unverkennbaren Lücken — z. B. fehlt c. 19 die
Entgegnung auf die Marcellifche Verwertung von Joh.
14,9; auch nach dem erften Satze von c. 23 vermißt
man etwas; dagegen kann zwifchen c. 30 u. 31 höchftens
Unbedeutendes ausgefallen fein (fchwerlich das von Stegmann
ergänzte dxb xov Aevixixov) —, es genügt ein
Hinweis auf die f dem Herausgeber nicht aufgefallene
falfche LA Jikaxvpopxsg (ftatt JtkvpovxEq) im Zitat von

ich außer Matth. 8,26 auch 14,31 genannt und auf die j merkfam zu machen. Aber eben weil an Montfaucons
zahlreichen Stellen hingewiefen, wo in der altlateinifchen | ^^^^J^S^^S?^^^ ™n%H3
Bibel huiusmodi als Nominativ und Akkufativ, aber auch
nach Präpofitionen, wie „ab huiusmodi", ein griechifches oi
xoiovxoi oder 6 xoiovxo? vertritt. Wenn Vigilius I Kor.
6,19 in der Form zitiert: Corpora vestra templum in vobis
est spiritus sancti ftatt des Vulgata-Textes: membra vestra
templum est Spiritus sancti qui in vobis est, fo gehört
das in die gleiche Kategorie.

Der allgemeinen Würdigung des Geiftes und des
Stils von Arnobius auf S. 5—9 ift uneingefchränkte Annahme
durch die Fachgenoffen hoffentlich jetzt gefichert.
Marburg. Ad. Jülich er.

Stegmann, D. Anton: Die pteudoathanalianifche „IVte Rede

gegen die Arianer" als „xaxä 'Aquciviov Adyog" ein

Apollinarisgut. (XII, 214 S.) gr. 8«. Rottenburg a. N.,

W. Bader 1917. M. 4.50

Diefe in gleichem Umfange und mit dem gleichen
Titel gleichzeitig als Würzburger theologifche Doktor-
differtation erfchienene Schrift des durch feine Mitarbeit

eine neue Textrezenfion unnötig. — Trotz alledem wird
niemand, der fich mit dem Schrifttum des Athanafius be-
fchäftigt, an Stegmanns Arbeit vorübergehen dürfen.
Sein Fleiß hat inbezug auf die Handfchriften des Athanafius
, inbezug auf feinen Sprachgebrauch, feinen Stil
und feine dogmatifche Terminologie, fowie zur Kritik
der Didymus-Hypothefe mancherleiWertvolles zufammen-
getragen. Erlchöpft hat er das, was die mit Eufebs Polemik
etwa gleichzeitige Schrift des bei uns namenlofen, nicht
unbedeutenden, aber mehr formal gewandten als religiös
lebendigen ,Athanafius' in dogmengefchichlicher Hinficht
uns lehren kann, nicht. Die in der Schrift vorliegende
griechifch-altnicänifche, aber antimarcellifche
Chriftologie ift nach manchen Seiten hin intereffant. Und
für Marcell ift trotz der Vortrefflichkeit der nun fchon
50 Jahre zurückliegenden Arbeit Zahns ihr noch allerlei zu
entnehmen, u. a. auch das, daß Marcell felbft im Orient
nicht fo allein geftanden hat, wie man zumeift annimmt.
Halle a. d. Saale. Loofs.

M