Recherche – Detailansicht

Ausgabe:

1918

Spalte:

52-53

Autor/Hrsg.:

Huyskens, Albert

Titel/Untertitel:

Die Klöster d. Landschaft an d. Werra 1918

Rezensent:

Lerche, Otto

Ansicht Scan:

Seite 1, Seite 2

Download Scan:

PDF

51 Theologifche Literaturzeitung 1918 Nr. 4/5. : . 52

——-1-—- ; ...-—~-

er bibelwiffenfchaftliche Irrungen bekämpft, ift das reli-
gionsgefchichtliche. Denn die eigentliche Abficht, die
er verfolgt, geht dahin, das theologifche Obergutachten
zu kritifieren, das von Kittel in dem Prozeß gegen den
Leipziger Hammer-Herausgeber Th. Fritfch erftattet worden
ift. Diefer Teil feiner Kritik fetzt mit S. 39 ein und
behandelt zuerft die Stellung, die der Begriff (Volksreli-

fion' in der neueren Wiffenfchaft vom A. T. erlangt hat.
)arüber bemerkt er: ,Einem Religionsbuch vom Range
des A. T. zu imputieren, es propagiere oder dulde Hand

(abgekürzt aber ,Diosk.') nennt, ift mir unerfindlich. In den la-
teinifchen und griechifchen Zitaten finden fich leider böfefte
Druckfehler, z. B. Seite 21: de dominio mundanis, Deo gratia, quem
(Matt quum = cum), tractatus (de] . . planetis; S. 32: aiay.li; (1), S. 47
neQi (!) aiQüv (!) väcaöjv (!) xon&v (!), S. 55: ovvSeo&mq, S. 59:
fydov; der Akzent vor Enclyticis ift grundfätzlich fallen u. a. m.
Leipzig. E. Bifchoff.

Huyskens, Albert: Die Klölter d. Landlchaft an d. Werra.

Regelten u. Urkunden, bearb. (Veröffentlichungen d.
hiftor. Komm. f. Helfen u. Waldeck. IX. Klofterar-
lungen, gegen die es unermüdlich mit allen Kräften kämpft, ; chive p^ften u. Urkunden. i.Bd.) (XXV, 882 S.l er.
heißt es weder rein menfchhch begriffen noch wiffen- , w Marbur| N. G. Elwert 1916. M. 37.50; geb.M. 40-
fchaftlich erfaßt zu haben' (S. 40/.). Das ift zwar undeut- Die Kirchengefchichte keiner deutfchen Landfchaft

hch aber zielt auf einen richtigen und allerwichtigften hafc fa den letzten Jahren fo vielfeitige und reichliche
Punkt namhch die Frage, ob Verteilungenund Ubun- Förderung erfahren wie die der Provinz Heffen. Neben
gen, die im A. T. nicht getadelt find, zur .Volksreligion' dem erften Teil der Neubearbeitung des Fuldaer Urkünden-

gerechnet werden dürfen. Diefe Frage verneint er mit
Recht, aber damit bringt er nichts Neues. Denn die
Unterscheidung zwifchen der Volksreligion Ifraels, die

buchs haben wir Gelegenheit gehabt, in diefer Zeitfchrift
ausführlich das dankenswerte heffifche Klofterbuch von
Wilh. Derfch anzuzeigen. Nun folgt dem zweiten Band

nach meiner Anficht der Inbegriff aller Momente ift, ge- : der Klofterarchive (Johs. Schultze, die Klöfter und Stifter
gen die fortwahrend im A. T. proteftiert wird, und der . der Stadt CaffeI Jgl Theol. jjt Ztg. l9H Sp. 121)
legrh^vadlr P^P^hen Religion Ifraels ift der def erftg ßand diefe^ Rdh der womg Hcg noch reich-
wefentiichfte Punkt, auf den von mir feit meiner Schrift ! halti und forgfaltiger ift, als der Rhön vor einigen

> Ü- SaU? PTOn mS v T', "nd "U? aUCh !n mXnei'. uC" J^ren erfchienene zweite Band. Der Unterfchied in der
fcbichte der alteftl. Rel. hingewiefen worden ift Aber Jzeitlichen Herausgabe hat lediglich äußere Gründe: der
wie gefagt ftrebt nun auch N. auf die richtige Erfaffung zwdte Band follte fur das Jubiläum der Stadt Caftel er-
des Begriffs ,die Volksrehgion Ifraels' hin. Indes bei j fcbeilieri) und die Beendigung des erften Bandes hat dann
diefem Streben geht er gleich wieder irre. Er kommt ! uber Erwarten die militärifche Verwendung des Bearbei-
namhch zunächft auf jene Worte Jephtahs zum Ammo- ters hinausgezögert. Doch wird man nun dem ftattlichen
mterkönige ,Was dein Gott Kemofch dich befetzen laßt, j Bande mit nicht geringerer Freude entgegentreten und
follft du befetzen' (Rieht 11,24) zu fprechen und behaup- dem Herausgeber uneingefchränkt Dank und Anerken-
tet, ,der ltrengfte Monotheift könnte Jephtahs Sätze, | nung Z0Hen

ohne feiner Überzeugung etwas zu opfern; nachfprechen' | Der Pian dieler Urkundenpublikation, der in dem von
(S. 43). Aber das ergibt fich nicht aus den Worten ; Schultze veröffentlichten Bande zum erften Male Geftalt
,Es urteile Jahwe, der Richter heute zwifchen den Ifrae- 1 gewanni jft in der Tat in diefem von Huyskens vor-
hten und den Ammomtern' (V. 27). Diefe Worte pflegen ; le ten Bande zuerft praktifch durchgeführt. Er flammt
freilich von denen unerwähnt gelaffen zu werden (Kittel in feinen Grundlagen vom Archivdirektor Dr. Küch in
31), die aus jener erfteren Äußerung Jephtahs das Dogma j Marburg und hat die Billigung der hiftorifchen Kommif-
yon Jahwe als einem ,Lokalgott' ableiten, aber .ftrenglten ■ fion fur He{ren und Waldeck gefunden. Es werden die
Monotheismus', in den Worten zu finden, ift eine ebenfo Klofterarchive veröffentlicht in der Weife, daß alle Ur-
einfeitige Behauptung Das richtige Urteil ift dies, daß j kunden über eine geiftliche Stiftung bis in die Zeit der
Ifrael fchon bei.feiner^Errettungaus Not und Tod gegen- . Reformation zufammengetragen werden: dabei ift es
über den ägyptilchen Verfolgern, bei der Überwältigung des | gleichgültig, ob die betreffenden Urkunden wirklich dem
ägyptifchen Pantheons durch die von Mofe verkündigte Klofterarchive noch angehören oder ob fie nur in irgend
Gottheit che Unvergleichlichkeit oder Einzigartigkeit derfel- ; einer Weife das Klofter bzw. die geiftliche Stiftung beben
erkannt (Ex. 15,11 18,11) und deshalb die Alleinvereh- , handeln. Dabei werden allerdings, zumal in dem weiteren
rung derfelben als das erfte feiner religiös-fitthchen Pnn- , Ausbau die(er Urkundenreihe, gelegentliche Wiederho-

zipien anerkannt hat (20,3 ufw.). Alfo von Monolatrie
und nicht von ,ftrengftem Monotheismus' ift auf der alt-
prophetifchen Stufe der altteftamentlichen Religion zu
fprechen. In bezug darauf hat fich auch die legitime
Religion Ifraels entfaltet. Das darf auch die jüdifche
Forfchung nicht verkennen, wenn fie auch fonft gegenüber
Sätzen Kittels Recht behalten wird, wie die weitere
Diskuffion ergeben dürfte.

In ihr wird natürlich auch das Buch von N. ein Ferment
bilden. Von der Berückfichtigung feiner Darlegungen
darf ja auch nicht der Umftand abhalten, daß er
leider die chriftliche Glaubensüberzeugung von Alttefta-
mentlern zu deren Bekämpfung auszubeuten fucht(S. 212h
214h 216f.), während doch nur der gefchichtliche Tat-
beftand Forfchungsergebniffe begründen kann.

Bonn. Ed. König.

Venetianer, Prof. Dr. Ludwig: Afaf Judaeus, der ältefte medi-

zinifche Schriftfteller in hebr. Sprache. 2 Tie. (Im 38. bzw.

39. Jahresbericht der Landes-Rabbinerfchule in BudapefL)

(V, 60 u. VI, 80 S.) gr. 8°. Budapeft 1915/16.
Der Budapefter Jahresbericht bringt ftets etwas IntereiTantes.
Venetianers ungemein fleißige und reichhaltige Arbeit bietet einen
fehr wertvollen Beitrag zur Gefchichte der jüdirch-orientalifchen
Medizin (A. lebte im 6. oder 7. Jahrh. n. Chr. in Mefopotamien)

und zur Kulturgefchichte. Warum V. den berühmten Verf. der Veröffentlichung des großen Materials des fpäteren Mittel

lungen nicht zu vermeiden fein. Es werden Regelten gegeben
, die mit allen Namen und Orten die wefentlichen
Rechtsvorgänge einwandfrei klarlegen. Dadurch, daß die
maßgebenden Stellen der Urkunde felbft häufig wörtlich
in Klammern in das Regeft eingefchaltet find, hat der
Benutzer ziemlich große Sicherheit in der Benutzüng der
Regelten. Die befonders wichtigen Urkunden, vor allem
auch die bisher noch nicht gedruckten, find in einem
Textanhang in extenfo abgedruckt. Mit diefer Regeften-
form hofft die hiftorifche Kommiffion eine für die Veröffentlichung
des Urkundenmaterials namentlich des fpäteren
Mittelalters zwar möglichft kurze, aber doch für
alle Zwecke ausreichende Form, ein Mittelding zwifchen
Inventar und Urkundenbuch, gewonnen zu haben. Wir
meinen, daß diefe Abficht im allgemeinen erreicht ift:
eine Vollftändigkeit der Sammlung ift jedoch nicht er-
ftrebt und wohl auch nicht wünfehenswert. Es fragt
fich jedoch, ob diefe Veröffentlichungsform vonUrkunden-
material fich auch dann anwenden läßt, wenn es fich nicht
um Herrfchaftsgebiete, alfo um lokal abgegrenzte Bezirke,
fondern um Herrfcherhäuler, Fürften und geiftliche Herren
handelt, die weit über ihr Herrfchaftsgebiet hinaus zuweilen
urkundend und bezeugend tätig gewefen find.
Auch für diefe Fürften- und Herrenarchive wäre eine

Materia medica, den bekannten Dioscorides, hartnäckig Dioscurides alters einmal erwünfeht. Die Form des Ürkundenbuchs