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Ausgabe:

1917

Spalte:

147-148

Autor/Hrsg.:

Herpel, Otto

Titel/Untertitel:

Das Wesen der Kirche nach den Voraussetzungen und Grundsätzen des jungen Schleiermacher 1917

Rezensent:

Wendland, Johannes

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Seite 1

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147 Theologifche Literaturzeitung 1916 Nr. 6/7. I48

Müllers fand. Die Briefe beleuchten ebenfo die gut evangelifche,
aber zugleich an die Tradition gebundene Haltung Georgs, wie
das vorflchtige undängftlich zurückhaltende Verfahrendes Bifchofs.
GuftavAd. Skalsky fchildert im 2. Teile feiner ,Quellen und
Belege zur Gefchichte der böhmifchen Emigration nach Preußen'
die Rebellion auf der Opotfchnoer Herrfchaft in Böhmen, d. h.
eine pietiftifch gefärbte Erregung, hervorgerufen durch Schriften
und Sendlinge Joh. Liberda's, die die Hoffnung erweckten, der
König von Preußen werde den dortigen Evangelifchen zur Religionsfreiheit
verhelfen; die Erregung wurde zur Rebellion ge-
ftempelt und von Soldateska und Jefuiten unterdrückt. Walter
Wendland behandelt .Gottfried Auguft Ludwig Hanftein als
patriotifchen Prediger in Berlin'. H. gehörte zu den Aufklärungstheologen
wie Sack, Spalding und Teller, als deffen Nachfolger
er am 31. März 1805 Propft von Kölln wurde, zugleich aber zu
den eindrucksvollften Predigern in Berlin in Preußens Unglücksjahren
und zu Beginn des Befreiungskrieges. Bedeutfam ift,daß er
durch Vorhaltung des Vorbilds Jefu herzliche religiöfe Gefühle
zu erwecken wußte. Wendland hat auch noch eine Miszelle
beigefteuert: ,Zur Einwirkung L. E. von Borowskis auf Friedrich
Wilhelm III'. Bei einer früheren Gelegenheit hatte er die von
dem Könige bekundete Hochfehätzung des Abendmahls als ein
infolge der Einwirkung Borowskis in den Tagen der Trauer um
die Königin zu der nüchternen moralifchen Grundrichtung der
Frömmigkeit Friedrich Wilhelms III. hinzukommendes myfti-
fches Element bezeichnet. Das widerruft er jetzt; das ftarke Hervorbrechen
andächtiger Gefühle bei der Abendmahlsfeier paffe
durchaus in den Rahmen der aufgeklärten Frömmigkeit des
Königs und in die Stimmungswelt der Berliner Aufklärer. Sehr
dankenswert ift endlich die in diesem Hefte beginnende gründliche
Abhandlung von G. Arndt über ,die kirchliche Baulaft in
der Mark Brandenburg'. Die Frage, wer verpflichtet ift, die
kirchlichen Gebäude Kirche, Pfarre, Küfterei nebft Wirtfchafts-
gebäuden und Predigerwitwenhaus zu bauen, zu unterhalten und
zu erneuern, ift ja von großer praktifcher Bedeutung für die
Kirchengemeinde und die Patrone, die Verwaltungsbehörden und
Gerichte. Für die Entfcheidungen in den einzelnen Fällen liefert
Arndt den kirchenrechtlichen und den gefchichtlichen Unterbau,
indem er dabei die Kur- und Altmark und andrerfeits die Neumark
gefondert behandelt.
(Mitau.) ' O. Clernen.

Herpel, Pfr. Otto: Das Wefen der Kirche nach den Vorausretzungen
und Grundrätzen des jungen Schleiermacher. (Diff. Gießen.)
(VI, 88 S.) gr. 8». Darmftadt 1915.

Die Differtation von Herpel befchränkt fleh darauf, den
Kirchenbegriff des jungen Schleiermacher darzuftellen. Die
,Reden' und Monologen fowie die Schriften Schl.s bis 1803 werden
herangezogen. H.s Unterfuchung greift infofern weit aus, als er
zeigt, wie überhaupt nach Schi, ethifche Gemeinfchaften entliehen
. Die erfte Hälfte feiner Diff. befchäftigt fleh mit dem
in den ,Reden' fo ftark hervortretenden Begriff der ,Anfchauung'
und analyfiert ihn forgfältig. Durch Anfchauung des Universums,
wie dasfelbe im Individuum fleh offenbart, foll Freundfchaft, Ge-
relligkeit, Ehe und Familie entliehen, fo auch Religion. — Die
Arbeit H.s wäre noch fruchtbringender gewefen, wenn er den
Rahmen der Unterfuchung erweitert und auf die verfchiedenen
Ausarbeitungen der philofophifchen Ethik Schl.s eingegangen wäre.
Dann hätte fleh gezeigt, inwiefern die Gedanken der Reden
über die verfchiedenen Gemeinfchaften dort in fyftematifcher
Ableitung wiederkehren, und inwiefern fie modizifiert find. Im
allgemeinen tritt feit 1806 die Anfchauung bei Schi, zu Gunften
des Gefühls zurück. Aus dem Gefühl und dem Sich-äußern
des Gefühls (=Offenbarung) wird Gefelligkeit, Religion und Kirche
abgeleitet. Dagegen findet fleh fchon in den Reden und Monologen
der Grundgedanke der Ethik, daß alle ethifche Gemein-
fchaft durch ein Handeln der Vernunft auf die Natur entlieht.
Nicht für richtig halte ich es, wenn H. aus der Polemik Schl.s
gegen die äußerliche Auffaffung der Erwerbsgemeinfchaft in der
Aufklärung (Monologen III) fchließt, daß Schi, hier ,der geringen
Energie der Romantiker zu ihrer Ethifierung zum Opfer gefallen'
fei (S. 63). Hier hätte auch ein Blick auf die philofophifche
Ethik gezeigt, wie Schi, die ethifierte Erwerbsgemeinfchaft nicht
bloß als fernes Ideal, fondern ftets fchon irgendwie als vorhanden
anfleht. Richtig ift das Refultat H.s, daß Schl.s Kirchenbegriff
weder der Kirchenbegriff der Sekte ift, da Schi, eine univerfale
Kirche erftrebt, noch auch der orthodox-fupranaturale Begriff der
Kirche als göttlicher Stiftung, denn Schi, leitet die Entftehung

der Kirche pfychologifch-hiftorifch ab. Doch nimmt er Elemente
des fupranaturalen Kirchenbegriffs auf. Daher ift fein Begriff
der Kirche eine eigenartige Bildung. Dies wäre auch durch
Heranziehen der Glaubenslehre noch deutlicher geworden.
Bafel. Johannes Wendland.

Heinzelmann, Prof. Lic. Gern.: Die erkenntnistheoretifche Begründung
der Religion. Ein Beitrag zur religionsphilofoph.
Arbeit der gegenwärt. Theologie. Antrittsvorlefung, geh. den
11. Juni 1915 in Bafel. (48 S.) gr. 8". Bafel, Helbing& Lichten-
hahn 1915. M. 1.20

Die Antrittsrede des neuberufenen Syftematikers verweift
zunächft auf den Krieg als eine Beftätigung und Steigerung ,der
religiöfen Erfahrung' und handelt dann von den gegenwärtigen
Verfuchen zu ihrer ,wiffenfchaftlichen Erfaffung'. Wenn man
diefe Problemftellung hört, weiß man fchon, was man zu erwarten
hat. Unter dem Titel ,Erfahrung' wird die vom Darfteller bejahte
religiöfe Ideenwelt ficher geftellt, als ob fie eine fo ge-
fchloffene und unzweifelhafte Tatfache bedeute wie der Baum-
den wir fehen, oder die Schlacht, von der wir Berichte erhalten.
Dann werden die Theorien kritifiert, mit denen irgend jemand
diefe ,Erfahrung wiffenfehaftlich zu erfaffen' d. h. als zu Recht be-
ftehend und keine Täufchung enthaltend zu erweifen bemüht ift.
Stimmen diefe Theorien mit der vorausgefetzten ,Erfahrung' nicht,
dann find fie natürlich von vornherein erledigt und bedarf es nur
noch des Aufweifes etwaiger logifcher Unftimmigkeiten, um fie
auch aus fleh felbft zu widerlegen. Dabei verfchlägt es nichts,
daß folche Theorien meift auf einen anderen Erfahrungsftand
zugefchnitten find oder überhaupt die Feftftellung der Erfahrung
in religiöfen Dingen für das fchwierigfte und verwickeltfte Problem
halten. Sie werden an der normalen ,Erfahrung' gemeffen, wie
der altgläubige Theologe alles an der Bibel maß und die Geltung
der Bibel mit der Infpirationslehre umftändlich begründete. Für
diefe Erfahrungstheologen von beute ift fehr viel bequemer ein
gewiffer religiös-theologifcher Common Senfe beftimmter kirchlicher
Kreife der Maßftab und erfetzt damit Bibel und Infpira-
tionstheorie zugleich. So fleht es auch bei dem Redner. Er verfpricht
für feine kommende Arbeit unerbittlichen Refpekt vor den Tatfachen'
d. h. vor jenem modern-proftetantifch-pofitiven Commonfenfe und
,unerbittliche Kritik der (zu ihrer wiffenfehaftlichen Erfffaung ange-
wandten)Methoden'.In diefemFalle richtet fleh die unerbittlicheKritik
gegen mich, von dem die dürftigften Schlagworte feiner Theorie
kurz angegeben werden, gegen die Neufriefianer Bouffet und Otto,
die etwas ausführlicher dargeftellt werden, und gegen Stange,
deffen Theorie am reichlichften zu Worte kommt, mir aber trotzdem
unverftändlich geblieben, ift. Die Kritik erfolgt dann nach
den beiden oben angegebenen Maßftäben, ob die Theorie den
ftrengen wiffenfehaftlichen Maßftäben der Erkenntnistheorie ent-
fpricht (von deren heutiger Arbeit und Problematik übrigens der
Verf. kaum eine Ahnung hat) und ob fie der religiöfen ,Erfahrung,
gerecht werde. An dem erden Kriterium gemeffen, taugt meine
Theorie gar nichts, ift dieser Neufriefianer ,nicht einwandfrei' und
die Stanges ,einwandfrei als Deduktion der Religion als Problem,
rechtfertigt aber nicht die kategorifchen Urteile über die Selbft-
gewißheit der Religion als Anfchauung', mit welchen Worten ich
für meine Perfon allerdings kein Verftändnis verbinden kann. An
dem zweiten Maßftab gemeffen ergibt fich, daß jeder Verfuch,
die Religion vom Subjekt her zu begründen und das objetive
Moment in ihr aus einer allgemeinen Notwendigkeit der im Subjekt
fich durchfetzenden Einheit und Notwendigkeit der Vernunft zu verliehen
, an der Erfahrung und Gefchichte d. h. genau genommen
am modern-pofitiven Offenbarungsglauben fcheitert. Stange ift
hierbei noch am weiteften gekommen, dafür aber fällt fein Öffen-
barungsglaube aus feiner Erkenntnistheorie heraus und erweift
die Entbehrlichkeit der letzteren. Auf diefe Kritik folgen einige
Andeutungen über die eigene Theorie des Verf., daß die ,Religion'
(das ift aber in Wahrheit jener öfter genannte modern-pofitive
proteftantifche Common Sense) eine übernatürliche Tatfache
oder Offenbarung fei und infofern außerhalb und oberhalb jeder
Vernunft, aber daß diefe Offenbarung nicht ohne allgemeines
und gefetzliches Verhältnis fei zu dem ihr übrigens fremden
profanen Geiftesleben. Für diefe Gefetzlichkeit wird die bekannte
Wundtiche Jchöpferifche Synthefe' eingeführt, die freilich
Wundt nicht als Offenbarung und am wenigften als modern-
pofitiv-proteftantifche Offenbarung gedacht hat. Den Schluß
bildet das bereits erwähnte Verfprechen unerbitttlicher Refpek-
tierung der Tatfachen und unerbittlicher Kritik der Theorien.
Das klingt gefährlich drohend. Aber wer follte Herrn H. bitten, er-