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Ausgabe:

1917

Spalte:

451-453

Autor/Hrsg.:

Pedersen, Johannes

Titel/Untertitel:

Der Eid bei den Semiten in seinem Verhältnis zu verwandten Erscheinungen sowie die Stellung des Eides im Islam 1917

Rezensent:

Bertholet, Alfred

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452

Pederfen, Johs.: Der Eid bei den Semiten in feinem Verhältnis
zu verwandten Erfcheinungen fowie die Stellung
des Eides im Islam. (Studien zur Gefch. u. Kultur
des islam. Orients. 3. Heft.) (IX, 242 S.) Straßburg i. E.,
K. J. Trübner 1914. M. 14 —;

f. Abnehmer d. Zeitfchr. >Der Islamt M. 12 —

Wer die Rolle des Eides im Geiftesleben der Semiten
bedenkt, der nimmt eine ftattiiche Monographie mit
obigem Titel nicht ohne große Erwartungen zur Hand.
Ich darf fagen, daß fie durch das, was Pederfen bietet,
übertroffen werden, und fo begrüße ich fein Buch mit
lebhafter Freude. Es zeugt von vorzüglicher methodifcher
Schulung und lehrt uns im Verfaffer einen Gelehrten von
ebenfo gründlichem Sprachverftändnis als lebendigem In-
tereffe für das Gedankliche und Stoffliche kennen. Zu
zeigen, wie die Semiten felber gedacht haben, darum ift
es ihm vor allem zu tun, und das macht, daß er tief in
ihr geiftiges Leben einführt, fein Buch auf breiter Bafis
aufbauend. Denn er faßt den Begriff des Eides nicht
enge, fondern verfteht darunter jede Ausfage oder Zulage
, die mit übermenfchlicher Beftätigung abgegeben
wird' (S. 20), und richtig hat er erkannt, daß dem fo ver-
ftandenen Eid verfchiedene Vorftellungen zugrunde liegen,
fo daß es einer verhältnismäßig eingehenden Darlegung
der Begriffe bedarf, in denen er wurzelt. Schon die lexi-
kalifche Überficht zeigt nämlich, daß die Ausdrucksweife
auf diefem Gebiet bei den Semiten fließender und
beweglicher ift als in unfern Sprachen, ein Zeichen dafür,
daß der Schwur bei ihnen kein erftarrtes Überbleibfei,
fondern vielmehr ein natürliches Glied im ganzen geifti-
gen Organismus ift. Aber eben weil der Begriff lebendig
ift, gibt es fo viele, mit denen er verwandt ift und
organifch zufammengehört (S. 19). Naturgemäß find an
diefer Stelle die Ausführungen vorwiegend zu berückfich-
tigen, welche fich auf Israel und das A. T. beziehen,
wenngleich fich der Verfaffer am meiften über die betreffenden
Fragen bei Arabern und im Islam verbreitet
(vgl. fpeziell das 15. Kapitel: ,Die Stellung des Eides im
Islam' mit feinen prächtigen Beifpielen von Spitzfindigkeiten
mul limifcher Logik, S. 194 — 220). Darin aber
liegt gerade der Hauptwert des Buches für den Theologen,
daß es das Ifraelitilche in die größern Zufammenhänge
des Semitifchen hineirftellt und aus ihnen heraus erklärt,
wobei fich dann ergibt, daß die betreffenden Begriffe der
Ifraeliten denen der Araber naheftehen, wenn auch modifiziert
durch das feßhafte Wohnen im Lande (vgl. S. 68),
während hier die Babylonier und Affyrer mit ihrer Stadt-
und Staatskultur und der auf dem Königtum beruhenden
Zentralifation etwas mehr abfeits flehen (vgl. S. 51).

An die Spitze ftelle ich die forgfältige Unterfuchung
über berit. Daß das Wort übrigens Infinitivbildung fei
(S. 45), würde ich nicht unterfchreiben. P. definiert bei It
als ,das gegenfeitige Verhältnis der Zufammengehörigkeit
mit allen Rechten und Pflichten, welche dies Verhältnis
für die Beteiligten mit fich führt' (S. 33). Dabei liegt das
Hauptgewicht bald auf dem Verhältnis (S.34 f.), bald auf
den mit dem Verhältnis gegebenen Rechten und Pflichten
(S. 36 f.). Daß aber der Hebräer in dem Wort immer
dasfelbe empfindet, hängt mit etwas zufammen, was P.
fchon dem arabifchen 'ahd gegenüber treffend beobachtet
hat: .Begriffe wie Pflicht und Recht find für uns einfeitig,
weil wir vom Individuum ausgehen. Der Semit geht
von der Gefamtheit aus. .Pflicht' ift für ihn cur ein Teil
eines größern Begriffes, der auch .Recht' in fich begreift;
und diefer größere Begriff ift das ganze Verhältnis zwifchen
den Zufammengehörigen' (S. 9).

Ich weiß freilich nicht, ob P. die an fich richtige Beobachtung der
Gegen'eitigkeit des VerhiillnilTes nicht auf die Spitze treibt, wenn er erklärt
, die Krage, ob die b*rit Zwilchen Ebenbürtigen eingegangen werde
oder nicht, fei für den Charakter des Begriffes ohne Belang (S. 37 f. 47).
Nach alttcftamentlichem Sprachgebrauch ift es doch immerhin die ver-
fchwindende Ausnahme, wenn beide Partner als Subjekt des Eingehens
einer b rit erfcheinen; für gewöhnlich auferlegt fie der Über-
geordne'e dem Untergeordneten. Auch möchte ich daran feilhalten, daß
der Urlprung von r.^a P'iS in der finnlichen Bedeutung von 0^3 =
Ichneiden (sc. das Op.erlier, urlprünglich vielleicht fogar den Korper
der Kontrahenten telber) zu fuchen fei und nicht, wie P. (S. 46) will,
in r~3 ent cheiden, abmachen'. Es ift doch lehr die Frage, ob nicht
Gen 15 und Jer 341s f. in der Weife mileinander zu kombinieren re en, daß
nach ur prünglicher Aulfaffung beide Konlrahenlen Zwilchen den Stücken
des zerfchnitlentn Opferlieres hindurchzugehen hatten, wobei ich wiederum
(entgegen S. 50J den Gedanken, daß das Ganze zugleich eine Kluch-
zeremonie lei, nicht von der Hand weilen würde. Ich verweile dafür
— abgelchen von Jdc 19p 1 Sam n7 — auf den Text der Zeremonie
mit dem Bock beim Verlrag, der zwifchen Aäsurniräri und Mati'ilu ge-
Ichlofen wird: ,Wenn M. wider diefe Verpflichtung fich vergeht, gleich
wie das Haupt die es Bockes abgelchnitlen ift, ... . toll das Haupt des
M. a'ogelchniiten werden' |S. 110). Daß Gen 15 die Vögel nicht auch
geeilt werden, hat füglich — man vergleiche nur Lev i,7 5S — kaum
elwas auf fich. Daß aber eine b' rit ohne alle Förmlichkeiten habe eingegangen
werden können (S. 47), bezweifle ich. Es möchte wohl nur Zufall
lein, wenn wir von ihnen nicht immer erfahren. So richtig es ift,
daß wenn Leule einen Bund fchließen, ,ihre Sphären vereinigt werden'
(S. 47), fo verlangt der Orientale dafür doch wohl ftets nach irgendeinem
finnlichen Ausdruck.

Die Verwandtfchaft von bcrit und Eid beruht auf dem
im Bundesbegriff liegenden bindenden und verpflichtenden
Element (S. 40). Wie im Eid das Bindende, fo tritt im Fluch
das Drohende in den Vordergrund (S. 64), indem ihm
diei Hauptvorftellungen zugrunde liegen: Ausftoßung aus
der Gefellfchaft, Beraubung desG'ückes und der Ehre, Bann
und Befeffenheit (S. 78). Der Fluch bezeichnet .alles was
böfe und fchädlich ift, alles was mit normalen Verhältniffen
nicht übereinftimmt, die Negation des Lebens' (S. 64). In diefem
letzten Umftand ift es begründet, daß zwifchen Fluchfitten
und Todesfitten eine innige Verbindung befteht(S. IGT).
P. meint darum, die meiften Trauerfitten feien zu verliehen,
wenn man fie als zum Fluche gehörig betrachte: Beim Todesfalle
nämlich fei der Fluch in der Familie zu Haufe und
ftrahle vom Geftorbenen aus. Indem man fich felbft in
den Fluchzuftand verfetze, wehre man fich gegen fchäd-
lichen Einfluß (S. 102). Ohne Zweifel gewinnt diefer Gedanke
an Richtigkeit, je weniger man fich von der modernen
Auffaffiing des Fluches als eines reinen Wunfehes
beherrschen läßt (vgl. S. 86 f. 89). — Mit Recht betont P.,
daß die Vorftellungen vom Fluche nicht einheitliche feien.
Neben der Auffaffung feiner abfoluten Wirkung geht hypo-
thetifche Verfluchung einher (S. 103—107). Es genügt,
daß der Redende fie gegen fich felber anwende, um fie
zum Eid werden zu laffen (S. 108). Die Verwandtfchaft
von Fluch und Eid wird für das A. T. namentlich am
Sprachgebrauch von nbs nachgewiefen (S. 112 ff.). Als etwas
dem Bundeseid in gewiffer Hinficht Analoges er-
fcheint auch das Ge'übde. Hier der m. E. gelungene
Nachweis, daß für diefen Begriff der geweihte Zuttand
von Haus aus wefentlich fei (S. 121 ff).

Nachdem fo die dem Eid verwandten grundlegenden
Erfcheinungen erörtert worden find, befchaftigen fich die
folgenden Ausführungen mit den verfchiedenen Seiten
feiner Eigenart, den Bedingungen, unter denen er zuftande
kommt (Zeremonien, Einbeziehung der Gottheit, Befchwö-
rung eines andern) und unter Umftänden auch gelöft wird,
fowie den mannigfachen Fällen feiner Anwendung (affer-
torifcher und promifforifcher Eid, jener entweder Reini-
gungs - oder Bekräftigungseid). Als befonders beachtenswert
hebe ich den Gefichtspunkt hervor, daß für den Semiten
das Entfcheidende fei, die Wahrheit nicht nur im
Verhältnis zur Tatfache, fondern vor allem im Verhältnis
zum Menfchen zu betrachten (S. 130). .Recht haben
heißt feine Sache durchfetzen können', eine Einheit von
Wahrheit und Stärke, die ihren deutlichften Ausdruck in
der Wurzel sdk finde (S. 131). Dementfprechend erfcheint
der Eid als ,eine Stärkeprobe zwifchen den beiden Parteien
' (S. 132). Das fuhrt zur wichtigen Auffaffung des
Eides als einer kräftigen potenzierten Ausfage, die eben,
weil fie kräftiger ift, wahrer ift als das gewöhnliche Wort
(S. 134). Indem man bei Jahwe fchwört, fpricht man in
der Kraft, die man von ihm hat; aber zugleich fetzt man
fein Verhältnis zu ihm aufs Spiel (S. 142). — Ein eigenes