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Ausgabe:

1917 Nr. 2

Spalte:

444

Autor/Hrsg.:

Pötzl, Franz X.

Titel/Untertitel:

Der Weltapostel Paulus. 1. u. 2. Aufl 1917

Rezensent:

Dibelius, Martin

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443 Theologifche Literaturzeitung 1917 Nr. 24/25. 444

zu einander, bilden das Charakteriftikum der Gefchichte.
Das macht: ,Natur und Mitwelt find zwei Quellen, die
uns fpeifen, die fich aber beide inkongruent verhalten'.
Alfo läuft alle Gefchichtsbetrachtung auf ,Gefühl und
Bewußtfein eines Mangels innerer Einheit' aus. Diefe
eigentümliche Duplizität führt nun zweitens (S. 41 ff.) zu
der ,Einficht von der Möglichkeit einer Metaphyfik gerade
auf dem Grunde einer folchen Duplizität'. Denn auf Einheit
, die die Gefamtheit des Wirklichen umfaffen könnte,
geht alle Metaphyfik aus. ,Wir fuchen gegenüber der
Mannigfaltigkeit und Gegenfatzlichkeit des Gegebenen
ein umfäffendes Reales, deffen Einheit feine Transzendenz
bedeutet, während fein das Empirifche umfaffender Charakter
ihn als immanenten Begriff hinftellt'. Dem ent-
fpricht es nun, daß die Gefchichte keine objektive Einheit
in unferem Bewußtfein aufweift, fondern gerade das Bewußtfein
eines Zwiefpaltes. ,Das Bewußtfein eines folchen
Gegenfatzes im Bewußtfein transzendiert eigentümlich
das empirifche Bewußtfein'. Alfo liegt hier die Möglichkeit
einer Methaphyfik der Gefchichte vor. Diefe Möglichkeit
wird zur Wirklichkeit in der religiöfen Erfahrung
(S. 49ff). Warum der Umweg über diefe fonft farblofe
Metaphyfik eingefchlagen wird, läßt fich um fo mehr fragen
, als die religiöfe Erfahrung des dritten Abfchnitts
mit ihrer lebendigen Anfchauung in merkwürdigem Gegen-
fatz zu jenen blaffen Schemen fteht. Die Anerkennung
nämlich eines überfinnlichen Realen kann .allein aus dem
Gebiet des Sittlichen abgeleitet werden'. Das Sittliche
ift aber, wie gegen Herrmann und Mandel ausgeführt
wird, immer ein Doppelbegriff, er ift niemals ohne das
Böfe. Selbft ,bei Jefus haben wir das Bewußtfein des
Guten immer nur im Zufammenhang mit dem Mitleiden
um unfere Sünde'. Der als Kennzeichen der Gefchichte
aufgewiefene Zwiefpalt kehrt aber hier in verfchärftem
Tone wieder. Wies er aber fchon dort über fich felber
hinaus, fo handelt es fich in dem Erlebnis der Erlöfung
aus diefem Zwiefpalt vollends um das Erlebnis eine transzendenten
Einheit, in der Erfahrung nämlich des vergebenden
, rechtfertigenden, verhöhnenden Gottes. ,Die
Grundgedanken der Reformation von Luther bis zur
Konkordiaformel' find alfo, wie man will, die Grundlage
oder der Zielpunkt diefer Metaphyfik der Gefchichte.
Ich bin mit dem Vf. darin einig, daß diefer rechtfertigende
Glaube ganz der Gefchichte angehört oder daß er aus
tiefften gefchichtlichen Motiven heraus geboren ift. Es
ift mir aber fraglich, ob wir noch die Möglichkeit befitzen
, ihn als die einzig mögliche Antwort auf die
Rätfeifrage der Gefchichte überhaupt auszufprechen, und
vollends fraglich, ob die Antwort, die er gibt, fich zur
Grundlage wiffenfchaftlicher Metaphyfik eignet: wäre er
es, fo weiß ich doch nicht, ob der Glaube durch diefen
neuen Gottesbeweis viel reicher wäre als durch die alten.

Gießen. S. Eck.

Sägmüller, Prof. Dr. Johs. Baptift: Der rechtliche Begriff
der Trennung von Kirche und Staat. Akadem. Feftrede.
(36 S.) 8°. Rottenburg, W. Bader 1916. M. —60

In einer akademifchen Feftrede, die aber durch Anmerkungen
offenbar erweitert ift, behandelt der verdienft-
volle Verfaffer des ausgezeichneten Lehi buch es des katho-
lifchen Kirchenrechts den rechtlichen Begriff der Trennung
von Staat und Kirche; er fucht die Fragen ,Wie ift das
rechtliche Verhältnis von Kirche und Staat, wenn fie von
einander getrennt find, welche Rechtsanfprüche können
hier Staat und Kirche noch gegenfeitig an einander machen'
zu beantworten, und zwar nicht als Theologe, nicht als
Philofoph, fondern als Jurift. Nachdem er zunächft die
wichtigften bisherigen Löfungsverfuche hat Revue paffie-
ren laffen, unternimmt er es, durch Abftraktion von den
drei Haupttypen der Trennung von Staat und Kirche,
Nordamerika, Frankeicb, Belgien aus dem Problem beizukommen
, muß aber bekennen, daß diefe induktive

Methode zu keinem Ziele führen könne. Und das mit
Recht. Ift man fich doch nicht einmal darüber einig, ob
diefe Länder wirklich Typen der Trennung darftellen; und
können fie in der Tat nicht alle unter die Begriffe gebracht
werden, welche z. B. Rothenbücher oder Vincenzo del
Giudice dafür aufgeftellt haben. Man muß fich erft über
diefe Grundbegriffe klar fein, ehe man Anwendungsfälle:
prüfen will. Der Verf. verfucht folche Begriffsgeftaltung
auf prinzipieller Grundlage und findet die Löfung darin,
daß der Staat bei der Trennung die Kirchen, näherhin
die in ihnen befindlichen Verbände als Privatvereine nach
dem gemeinen, im Staate hierfür geltenden Recht zu behandelnhat
, ohne favorable oder odiofe Sonderbeftimmun-
gen, fo daß die kirchlichen Verbände juriftifche Perfonen
nach den Normativbeftimmungen des im Staate geltenden
privaten Rechts find. Damit gliedert der Verf. die Kirche '
aber wieder in das ftaatliche Recht ein und er kommt
auf das Refultat von Hinfchius und Kahl hinaus, daß fich
bei der Trennung von Kirche und Staat ein Mindeftmaß
der aus der Natur der Dinge heraus unvermeidlichen
Rechtsbeziehungen zwifchen Staat und Kirche im ganzen
und in ihren einzelnen Gliedern ergebe, an Stelle der
vieifeitigen und reichen Beziehungen zwifchen diefen
beiden höchften irdifchen Mächten, da wo fie nicht getrennt
find. Ohne daß ich damit das fchwierige Problem
für völlig gelöft bezeichnen möchte, find doch die wohl
orientierenden, lichtvollen und fcharffinnigen Ausführungen
als ein wertvoller Beitrag zu diefer Löfung zu bezeichnen.

Erlangen. Sehling.

Referate.

Pölzi, f Prof. Dr. Franz X.: Der Weltapoftel Paulus. 1. u. 2. Aufl.

(Biblilche Zeitfragen, 7. Folge, Heft 7/8.) (72 S.) gr. 8».
Münfter i. V., Archendorff 1914. M. 1 —

Die Darfteilung entfpricht der Art, die vor dem Einfetzen
der neueren Paulusforfchung als traditionell gelten konnte, weiß
aber gewiffe Ergebniffe diefer Forfchung in vorfichtiger Weife zu
benützen. Die vom Autor berührten Probleme werden nicht
ausführlich diskutiert — eine Ausnahme macht P. bei Gal. 2,1 ff.
und dem Verhältnis der Stelle zur Apoftelgefchichte —; der Lerer,
der mehr verlangt, wird auf des gleichen Verfaffers größere
Paulusfchrift verwiefen. Die Entfcheidungen, die P. vertritt, liegen
in der Linie der katholifchen Tradition, doch ift jede Polemik
vermieden, und die Darfteilung hält fich von Leidenfchaftlichkeit
frei. Allerdings läßt ße auch nichts von jener Leidenrchaft ver-
fpüren, die dem Helden der Schrift eigen war; und den Paulus
von Gal. 1 und Phil. 3, den Paulus, deffen äußeres Leben Welteroberung
und alle Schmach des ,Kreuzes Chrifti' zugleich umfaßte
, deffen inneres Leben die Kataftrophe der Bekehrung wie
die ivifionäre Schau des Paradiefes einfchloß, wird man in P.'s
Schrift vergeblich fuchen.
Heidelberg. M. Dibelius.

Hennig, Dr. phil. R.: Die Entwicklung des Naturgefühls. — Das
Wefen der Inrpiration. (Schriften der Gefellfchaft f. prycholog.
Forfchg. Heft 17.) (V, 160 S.) gr. 8». Leipzig, J. A. Barth.

M. 5 —

Zwei Abhandlungen, ausgezeichnet durch die Fülle von
wertvollem Material, während die pfychologifche Analyfe kaum
verfucht ift. An romantifchem Naturgefühl fehlt es bis zur Zeit
der Romantik faft völlig, während die anakreontifche Freude an
heitern und wohltuenden Eindrücken der Natur fich verhältnismäßig
früh von der bloßen Nützlichkeitsbetrachtung abhebt,
Immerhin zeigen fich Spuren romantifchen Empfindens fchon auf
dem Höhepunkt der antiken Kultur, um dann zu verfchwinden
und erft mit Petrarca, Lionardo da Vinci, Konrad Gesner,
Scheuchzer wieder aufzutauchen, bis es bei Rouffeau zu durch-
fchlagender Wirkung kommt. Daß dabei die asketifche Richtung des
Chriftentumsretardierendgewirkthat,zeigenBemerkungenAuguftins
und Petrarcas, während z. B. in Franz v. Affifi und in Luther fich
die Verbindung echten Naturgefühls mit Frömmigkeit zeigt. Ent-
fcheidend für die romantifche Stimmung ift der Kontraft, in den
die Natur zum Gegenwartsleben tritt, aber auch die durch die
Kultur gefteigerte Sicherheit, mit der der Menfch der Natur
gegenüber fteht und daher mit ihren Schrecken fpielen kann. —
Noch lockerer ift die Zufammenftellung des Materials in der