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Ausgabe:

1917 Nr. 2

Spalte:

404

Autor/Hrsg.:

Molsen, Ulrich

Titel/Untertitel:

David als religiöser und sittlicher Charakter 1917

Rezensent:

Meinhold, Johannes

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Seite 1

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403 Theologifche Literaturzeitung 1917 Nr. 22/23. 4°4

gemacht hat, nochmals fich einige Materien vornimmt j ein großes Loch in die Mauer gebohrt hat, während da-
und zu erklären verflicht. i neben ein anderer Soldat fie auf einer Leiter überfteigt.

Nach einer Einleitung, in der er über die Frage der ! — S. 37. Die Anfetzung der Wurzel als bu'uru ift recht
Sonderung älteren und jüngeren Rechts im KU. und über unficher. Formen wie ubir, ubär usw. laffen eher auf einen
die Art feiner Entftehung fpricht, fpeziell ob wir fume- ; Stamm oder T2 fchließen, deffen Infinitiv burru

rifche Vorlagen anzunehmen haben, erörtert er in fieben j lauten würde; vgl. auch Walther, Altbab. Gerichtsw. 225.
Kapiteln das Recht vom Depofitum und der Eigentums- i —S. 154. nam-dam-su ift nicht = anaassatim, fondern
Verfolgung. Verhältnismäßig einfach find die 122 und ana assütim =zurEhe. —S. 232 möchte ich faffen isip-
123. "Dagegen macht § 124 Schwierigkeiten. Während j pütsu opus ihre priefterliche Würde machte ich. — assi
in den vorhergehenden Beftimmungen ein fchriftlicher | heißt ich erhob. — nikittu (-i/r~33) ift Furcht.
Vertrag beim Depofitum vorgefchen war, ift das hier ( _
nicht der Fall, fondern es werden nur Zeugen voraus- Breslau. u. Meißner,

gefetzt. Deshalb nimmt K. hier zwei verfchiedene, fich

widerfprechende Quellen an, die yom Redaktor des KH. Mo|f Dr UIrich. Dayj(J , re,igiöfer und fittlicher Cha-
unvermittelt nebeneinander gefetzt find. Mit dem De- : .. , „. 0„ T . . .3. . .

pofitum befchäftigten fich noch §§ 125 und 126, von denen rakter- 0> 56 S.) 8» Leipzig, A. Deichert 1917. M. 1.50
der letzte wieder große Schwierigkeiten macht, ja es ift Der Verfaffer führt uns nach einigen Worten der

nicht einmal ganz ficher, ob er noch vom Depofitum . Einleitung (1—4) und einem allgemeinen Überblick über
handelt. Vermutlich wird nichts andres übrig bleiben, als mit die verfchiedenen Darftellungen und Bewertungen des
K. (S. 40 f.) im Nachfatz Subjektswechfel anzunehmen, Charakteis Davids durch die Kritik (5—10) den religiöfen
ierart, daß der Deponent feinen Verluft vor dem (!) Gotte (S. 11—27) und den fittlichen (28—50) Charakter Davids vor

Augen und gibt zum Schluß (S. $1-—56) ein Literaturverzeichnis
.

Diefe wohlgemeinte kleine Schrift bringt nicht gerade
Neues. So war ihre Drucklegung an fich kaum
nötig. Immerhin berührt fie wohltuend durch das Beftre-

genau angibt der Depofitar darauf diefem feinen Verluft
doppelt erfetzt. Sodann werden noch die Gefetze über
den Rückgriff des Verwahrers gegen den Dieb und über
die Haftung des Hehlers befprochen. Nicht mehr zum
Depofitum gehören die Beftimmungen über Löfungsan-

fprüche des Sklavenhändlers nach §§ 280 f. des KH. ben, möglichft den verfchiedenen Seiten im Leben des

Das zweite Kapitel befchäftigt fich mit dem Eherecht,
fpeziell mit der Frage, ob die altbabylonifche Fhe eine
Kaufehe war. tirhätum ift nach K. die Verlöbnisarrha
und daher auch der Brautpreis, der bei der Verlobung

David und feinem Lebensbild gerecht zu werden. Daß es da
zu einer Ablehnung der von Haß eingegebenen Verzeichnung
Davids kommt, wie fie bei Bayle (in feinem Diction-
naire hiftorique et critique 1730) und darnach befonders

übergeben wird, biblum, eigentlich nur ,das Gebrachte', bei Voltaire (an vielen Stellen) und Seinecke (Gefchichte
foll terminus technicus für Brautwerbungsgefchenk fein. J des Volkes Ifrael 1876) entgegentritt, ift nicht verwunder-
nudunnum bedeutet im KH. Ehefchenkung, in den Ur- j lieh. Diefe und andere Gelehrte haben nicht vermocht,

künden aber Mitgift, wofür auch mulügum vorkommt.
§ 130 (S. 144), der gewöhnlich auf die auch heute im
Orient noch fo häufige Kinderehe bezogen wird, möchte

fich in die Zeit des David zu verfetzen und ihn aus feiner
Zeit zu beurteilen. Anderfeits fchießt doch auch Mol-
fen vielfach über das Ziel hinaus. Nicht bloß, daß er

K. von der Verlobung verliehen; indes macht das Ver- ; die letzten Verordnungen Davids betr. Joab und Simei
ftändnis dann Schwierigkeiten. Auch daraus, daß im KH. 1 als von Späteren dem David zu Unrecht in den Mund
Ehen mit, aber auch ohne tirhätum (S. 150 ff.) vorkamen, : gelegt behauptet und gar meint, das fei mit der neueren
möchte ich nicht gleich auf verfchiedene Herkunft der j Kritik anzunehmen (vgl. dagegen z. B. Budde und Kuenen).
Inftitutionen fchließen. Auch heute wird im Orient unter j Und felbft wenn die .letzten Worte Davids' 2. Sani. 23
Umftänden ein häßliches Mädchen ohne Braut preis ver- ■ wirklich echt wären, bewiefe das noch nichts gegen l!e-
mählt, oder ein liebenswürdiger Wirt bietet mir im Über- ftimmungen betr. Joab und Simei. Molfen fcheint mir
Ichwange feines Herzens feine Tochter bilä mahr an; doch manches Günftige aus den Quellen herauszulefen,
vgl. Meißner, VonBabylon nach Hira und ChawarnaqS. 22. was fie nicht befagen (vgl. z. B. die Ausführung über
Befonders intereffant find die Beftimmungen über die i David als Richter, feine Ergebenheit in Gottes Willen
Ehen mit den Priefterinnen, die kinderlos bleiben mußten, | bei feiner Flucht, die fich in der Tat mehr als Fatalismus
dafür ihrem Manne aber eine sugitu als nachkommen- , darftellt). Gewiß war David ein ausgefprochener Ver-
fehaftfehaffende Nebenfrau gaben. Zum Schluß behandelt 1 ehrer Jahwes. Aber Jahwe war ihm gewiß nicht mehr
K. die Strafe des Haarfchneidens bei falfcher Anfchuldi- als der Nationalgott (vgl. I Sam. 26,19). Ihn befragt er
gung der Ehefrau, bei Verknechtung und andern Anlät- durch Orakel wie andere auch. Befonders tiefe Frömmig-
fen. Unter den zahlreichen Nachträgen, die fich dadurch keit ift darin nicht zu finden, ebenfowenig, wie der Gott
als notwendig erwiefen haben, daß das Buch im wefent- der Lade als Weltgott anzufeilen ift (trotz Dibelius.) Beliehen
fchon im Jahre 1914 gedruckt wurde, ift befonders : fonders auffallend ift aber, daß Molfen nun David doch auch
hervorzuheben die Behandlung einer neuen Infchrift Na- ; noch als Priefterkönig nach der Chronik feftzuhalten ver-
bunids, in der der König feine Tochter dem Sin und der j fucht (S. 25). Das Bild eines David in Samuel ift mit
Ningal als entu-Priefterin weiht. dem des Chroniften nicht zu vereinigen, das hat doch

Im einzelnen bemerke ich noch folgendes: S. 8. j der von Molfen verfchiedentlich angezogene Baentfch mit
Zu der gewiß im wefentlichen richtigen Auffaffung von | Recht fcharf hervorgehoben. Weiter aber fällt ein Mangel
riksätum als fchriftlicher Vertrag ift nur noch hinzuzu- j an kritifcher Durchdringung der Sache auf, wenn der
fügen, daß das Wort ein Plural ift, der durch diefe Über- Verfaffer die Worte des Jahwiften Gen. 12,1 ff. oder gar
letzung nicht vollkommen erklärt wird. Vermutlich foll J die aus Exod. 19,6 (deuteronomifche Redaktion!) von
dadurch die beiderfeidige Bindung ausgedrückt werden. | Ifrael als einem .priefterlichen Königreich und heiligem
Während in dieferZeit das Wort nur im Pluralis vorkommt, er- j Volks' in der Seele Davids nachklingen läßt (S. 23.) Auch
fcheint es fpäter in den Boghazköitexten (z. B. I,i Nr. 7,14; ' daß der Pfalm 51 trotz feiner Unterfchrii't nicht von
Nr. 8,8) in der Form rikiltu auch im Singular in der i David flammt, dürfte doch ficher fein. Anders der VerBedeutung
Vertrag. — S. 27. nabalkattu ift das Inftru- j faffer (S. 48). An Verfehen merke an: S. 29 Anm. 1

ment zum Hinüberfteigen, die Leiter. Der Raub wird
alfo entweder durch ein in die Lehmmauer hineingefchla-
genes Loch oder durch eine Leiter, auf der man in das
Haus einfteigt, ausgeführt. Das Relief Lay ard, Mon. L20
zeigt rechts unten einen Krieger, der mit feinem Schwerte

ftatt 2 Sam. S,i7f: 23,17. S. 36 ft. 2. Sam. 18,15: 18,13.
Bös ift, daß der Wolfenbütteler Fragmentift dreimal Reime-
rus heißt ftatt Reimarus.

Bonn. Meinhold.