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Ausgabe:

1917

Spalte:

9-12

Autor/Hrsg.:

Doering, Oscar

Titel/Untertitel:

Georg Busch 1917

Rezensent:

Stuhlfauth, Georg

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Theologifche Literaturzeitung 1917 Nr. 1.

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Kaas, Trieft. Dr. Ludwig: Die geiltliche Gerichtsbarkeit der
katholifchen Kirche in Preußen in Vergangenheit u.
Gegenwart, m. befond. Berückficht, des Weftens der
Monarchie. 2. Bde. (Kirchenrechtliche Abhandlungen.
84—87. Heft.) (XL, 489 u. X, 482 S.) gr. 8n. Stuttgart
, F. Enke 1915. M. 38 —

In zwei ftattlichen Bänden bietet der Verfaffer eine
Darfteliung der Geiftlichen Gerichtsbarkeit der katholifchen
Kirche in Preußen in Vergangenheit und Gegenwart, mit
befonderer Berückfichtigung des Weftens der Monarchie.
Verfaffer meint damit die Zeit vom Beginne des 19.
Jahrhunderts bis auf die Gegenwart; eine fummarifche
Darfteliung des geiftlichen Gerichtswefens in Preußen vom
Zeitalter der Reformation an erfchien dem Verf. mit
Recht fchon deswegen als unerläßlich, weil fie die hiftorifche
Grundlage bildet für die Anfänge der in der erften Hälfte
des 19. Jahrhunderts von der preußifchen Regierung der
Geiftlichen Gerichtsbarkeit gegenüber geübten Politik.
Den Schwerpunkt bildet die Entwickelung des 19. Jahr- |
hunderts mit ihren fo verfchiedenen Stufen und Phafen, |
namentlich feit der Bulle De salute animarum. Ganz
befonders tritt uns hier — der Verfaffer hat fein Haupt-
intereffe der Erzdiözefe Köln zugewandt — die Perfönlich-
keit des Grafen Spiegel, als des eifrigen Vorkämpfers
der kirchlichen Gerichtsbarkeit entgegen; aber auch feine
Nachfolger verdienten die liebevolle Berückfichtigung, die
der Verfaffer ihnen zu Teil werden ließ.

Eine einheitliche zufammenfaffende Darfteilung der
Gefchichte diefes fo außerordentlich wichtigen und inte-
reftänten Abfchnittes aus dem Tätigkeitsbereiche der
katholifchen Kirche in Preußen hat bisher gefehlt. Der
Verfaffer füllt damit eine Lücke, und wie unfer zufam-
menfaffendes Urteil lauten muß, in ganz vortrefflicher
Weife aus. Ein reichhaltiges Quellenmaterial, aus kirchlichen
und ftaatlichen Archiven, hat ihm zur Verfügung
geftanden und ift in lichtvoller Form verwertet worden.

Die eingehende Darfteliung des geltenden Rechtes
ift befonders wertvoll. Es werden behandelt: Die Zuftän-
digkeit der geiftlichen Gerichte in fachlicher, perfönlicher,
und örtlicher Beziehung. In der Darfteliung des fachlichen
Umfanges der geiftlichen Gerichtbarkeit tritt uns
befonders die Befcheidung entgegen, welche die vigens
ecclesiae disciplina in der Zivil- und Strafrechtspflege
gegenüber den Forderungen des ius commune eintreten
läßt. Es folgt die Darfteliung der Gerichtsver-
faffung, wobei ich befonders die eingehende Klarlegung
des Inftanzenzuges der preußifchen geiftlichen Gerichte
— alfo die Bildung der zweiten und dritten Inftanzen —
hervorheben möchte. Sodann wird der Prozeßgang behandelt
und endlich die heutige Stellung des preußifchen
Staates zu diefer geiftlichen Gerichtsbarkeit.

Ift diefe Darfteliung, als Selbftzweck, an fich höchft
dankenswert, fo fiel doch noch eine wertvolle Nebenfrucht
ab. Die Gefchichte der geiftlichen Gerichtsbarkeit
in Preußen ift zugleich ein eigenes Kapitel aus der Gefchichte
des Verhältniffes von Staat und Kirche; gerade
auch auf diefem Gebiete haben fich die ernften Konflikte
zwifchen dem preußifchen Staat und der katholifchen
Kirche im 19. Jahrhundert abgefpielt. Eine Darfteilung
diefer Konflikte unter dem fpeziellen Gefichtswinkel des
Rinkens um die geiftliche Gerichtsbarkeit ift ein befonders
reizvoller Ausfchnitt aus der Gefchichte der Kirchenpolitik
. Der Verfaffer hat auch hier feine vorzügliche
juriftifche Schulung nicht verleugnet, die ihm eine objektive
Gefchichtsfchreibung ermöglicht hat.

Es wäre zu wünfchen, daß wir eine ebenfo vortreffliche
Darfteilung auch für die nicht-preußifchen Diözefen
erhielten.

Erlangen. Sehling.

Doering, Dr. Ose: Georg Bufch. (Moderne Meifter chrift-
licherKunft. Plaftiker. 1. Bd.) (96 S. m. 88 Abbildgn.

u. 6 Taf.) hoch 40. München, Verlag ,Glaube u. Kunft'
1916. M. 6 —

Diefes in Ausftattung und Illuftration vornehm gediegene
Heft ift die erfte Nummer einer Reihe von Künft-
lermonographieen, die ausfchließlich modernen lebenden
Meiftern der Plaftik und der Malerei gewidmet fein werden
. Die Architektur ift mithin ausgefchloffen. Der Grund
ift naheliegend; unfere Meifter der Baukunft werden wohl
nie fo im eigentlichen und engeren Sinne Meifter der
chriftlichen Kunft fein, wie es viele Plaftiker und Maler
oder Kunftgewerbler find, deren Lebensarbeit im Schaffen
für religiöfe Zwecke aufgeht und nur höchftens ab und
zu dem fchlicht Profanen Geftalt gibt. Es dürfte im
Untcrfchiede zu diefen keiner unferer modernen Kirchen-
baumeifter weder auf katholifcher noch auf evangelifcher
Seite fein, der nicht Gleichbedeutendes oder doch
fehr Wefentliches auch im Profanbau geleiftet hätte.
Dennoch wäre es zu wünfchen und zu begrüßen, wenn
unfere modernen Meifter vom Zirkel und Winkelhaken
mit ihren Schöpfungen auf dem Gebiete des Kirchenbaus
uns in ähnlicher Weife vorgeftellt würden wie die
vom Meißel und Pinfel. Freilich wäre es dann wohl
zweckmäßig, wenn diefe Aufgabe nicht konfeffionell angefaßt
, fondern von einem allgemeinen Architekturverlag
in die Hand genommen würde, der unfere katholifchen
und evangelilchen Meifter gleichmäßig zur Darfteliung
kommen ließe.

Allein auch in feiner Befchränkung auf die Plaftik
und Malerei ift das neue Unternehmen ein guter und
glücklicher Gedanke. Und der Verlag hat recht, wenn er
meint, mit ihm eine Pflicht zu erfüllen, der bisher nicht
hinlänglich genügt worden ift. ,Viel zu wenig weiß die
Öffentlichkeit von unferer modernen Kunft und felbft
über ihre Häuptkünftler ift fie bedauerlicherweife unaufgeklärt
.'

Zwar haben bisher fchon die fehr verdienten Knack-
fußfehen Künftlermonographieen und die ausgezeichneten
Stuttgarter .Klaffiker der Kunft' den und jenen modernen
Künftler mitaufgenommen: Uhde, Thoma u. a. Aber
abgefehen davon, daß das nur fehr vereinzelte find, hat
es in unferen Tagen und gerade in unferen Tagen Sinn
und Zweck, die Meifter der chriftlichen Kunft als folche
für fich in extenfo vorzuführen. Denn die chriftliche
Kunft tritt gegenüber der ,weltlichen' noch immer ungebührlich
in der Öffentlichkeit zurück, und es kann nur
nützlich fein für beide, für Kirche und Welt, wenn fie
fehen, daß es eine hervorragende chriftliche Kunft in
unferer Gegenwart gibt, die es verdient, beffer gekannt,
beffer gewürdigt und beffer gefördert zu werden.

Das neue Unternehmen wird nach Herkunft und Art
nur die Meifter der chriftlich-katholifchen Kunft umfaffen.
Der Krieg, während deffen es ins Leben tritt, vor deffen
Beginn es aber fchon geplant und feftgelegt war, hat ihm
das erfte Auftreten infofern verfchoben, als ein Maler,
Gebhard Fugel von P. Ansgar Pöllmann, es eröffnen
follte. Pöllmann ließ jedoch bei Kriegsausbruch die Feder
liegen und ging als Seelforger ins Feld.

An des Malers Stelle ift ein u. E. gleich würdiger
Plaftiker getreten. Georg Bufch, 1862 in Hanau geboren
und großgeworden in Groß-Steinheim a. Main, wo er bei
feinem Vater, einem Altarbildhauer, drei Jahre in die
Lehre ging, hat feit 1882, nachdem ein Stipendium feines
großh. heffifchen Minifteriums ihm den Zugang zur hohen
Schule der Kunft ermöglicht hatte, in München feine
dauernde Heimat gefunden. Von dort hat der 25jährige
feinem Minifterium mit einer hl. Apollonia, die auf dem
Scheiterhaufen knieend den Tod erwartet, feinen Dank
ausgefprochen. Sie zeigt den Jüngling als reifen Meifter,
verfichert der Verfaffer unferer Monographie, der leider
eben diefes Stück, das im Lebensbilde des Künftlers
immerhin einen Markftein darftellt, nicht wiedergibt
Dennoch glauben wir ihm feine Verficherung. Denn
alles, was folgt und was wir im Bilde fehen, ift die Be-