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Ausgabe:

1917 Nr. 1

Spalte:

337

Autor/Hrsg.:

Epstein, J. N.

Titel/Untertitel:

Der gaonäische Kommentar zur Ordnung Tohoroth 1917

Rezensent:

Bischoff, Erich

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Seite 1

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337

Theologifche Literaturzeitung 1917 Nr. i6;17.

33?

unter Berückfichtigung der Einzelerklärung zwei Punkte
herausgreifen.

Nach Seite 77 ift der Abfchnitt Kap. 7—9 jünger als
die umgebenden Stücke 1—6 und-10—19 und von dem
urfprünglichen Verfaffer des Ganzen, oder einer fpäteren
Hand erft nachgetragen. Der 6, 22 ausgesprochenen Abficht
, der Weisheit ä.t' aorn« ytvioemq nachzufpüren, ent-
fpreche 10, 1 ff. die Ausführung durch die Aufzählung

Schumacher, Doz. Heinrich: Chriftus in leiner Präex'ltenz
und Kenofe nach Phil. 2,5—8. r. TL: Hiftorifche Unter-
fuchung. Von dem Bibelinftitut zu Rom preisgekrönt.
(Scripta Pontifkii Inftituti Biblici.) (XXXI, 236 S. m. 1
Tabelle.) gr. 8°. Rom, M. Bretfchneider 1914. L. 4.50

Als Unterbau für eine Erklärung von Phil. 2,5—8
unterfucht der Verf. die Gefchichte der Exegefe diefer

der Wunder der Weisheit in der Gefchichte Jfraels von , Stelle v0n den griechifchen Vätern an bis zur modernen
Adam an. Aber diefe Auffaffung von der engen Ver- . Exegefe Der Grundfatz, daß unfere Exegefe aus der der
bindung zwifchen 10,1 ff mit 6,22 ift nur möglich, wenn . griechifchen Väter lernen kann, wo es fich um fprachliche
ytvtoq 6,22 von der Schöpfung der Welt verftanden wird, , Fragen handelt; in denen das Sprachgefühl der Alten
was nach dem Zufammenhang ausgefchloiien ilt. In 6,22 , vielfach f]Cherer ging, ift durchaus richtig. Nur ift er an
fpricht der Verf. auch_dayon, daß er verkünden will, ri dner SteUe vorliegenden, deren Erklärung fo

dt iöTLV oocpta xm xtas tytvtro — und davon ut mcnt | ftark von dogmatifchen Motiven abhängig ift, mit großer
10, 1 ff., fondern 7,21 ff. die Rede. Auch yiveOq in 6,22 Vorflcht anzmvenden, Diefe Vorflcht gfi der Verf. verbezieht
fich auf den Anfang oder Urfprung der Weisheit
— ebenfo wie 7, 5 Pfeudo-Salomo mit yevioeoiq
anyjiv nicht den Anfang der Welt, fondern den Anfang
feines eigenen Dafeins meint.

miffen.

Die Mufterung der griechifchen Exegefe ergibt, daß

das slvai loa dem ftets als ein gegenwärtiger Befitz des

Füridie Fra<*e nach der Entftehungszeit adoptiert ; Rräexiftenten Chriftus angefehen worden ift und das ovy
G die Anficht von Farrar S. 17 und läßt das ganze ' uQxayuov nyi]Oaxo als der Ausdruck dafür, daß Chriftus
Werk ca 40 n. Chr entftanden fein. Ausfchlaggebend ! diefe Gottgleichheit als etwas Naturgemäßes befeffen hat.
ift ihm (wie ähnlich Bouffet, Religion des Judentums2 ! Aber die Folgerung, dm der Verf. daraus für die Deu-
S 35) 14 16 f ■ die Verehrung des abwefenden Herrfchers ' tung des Begriffs agnayfioq zieht, ift unrichtig. Die mei-
im Bilde.' Das kann fich nach G. nur auf Caligula (37—41) [Jen Väter legen für die Wendung ovy OQ*. rff. gar kein
beziehen cf. Jofephus Antiquit. XVIII, 8, 2 ff. Auch 6,1 | Intereffe an den Tag fondern erklären einfach, als ftünde
fei ÖixaOtalxeQarmvym eine Anfpielung auf die römifchen : da ovX wnaoev. Dabei laßt fich der Begruff aox. ver-
Kaifer. Indeffen ift die Königsvergötterung fchon zu j fchieden deuten; bei den meiften liegt am nachften: res

rapienda: Chriftus brauchte die Gottgleichheit nicht an
fich zu reißen, da er fie fchon hatte, avtbqmv vsoq (Eufeb.).
Der Verf. dagegen findet durchweg den Sinn von res

alter Zeit in Aegypten, der wahrfcheinlichen Heimat des
Verf. der Sapientia, üblich gewefen und auch während
der helleniftifchen Periode beibehalten worden fcf. Er man,

Die äg. Religion2 229 zitiert von Steuernagel, Lehrb. ™pta und erklart: ,unrechtmäßiger Befitz oder (!) Unrecht
d. Einl. i. d. AT. 1912, S. 797), und überdies fteht 14,16 f. ! oder Anmaßung'. Wenn die Bedeutung .unrechtmäßiger'
in dem Abfchnitt 13—15 (über die Torheit des Götzen- <L h. geraubter Befitz vorliegt — an einigen Stellen ift

dienftes), der nach vielen modernen Forfchern eine Ein-
fchaltung ift, fo daß felbft wenn 14, 16 f. nur auf Caligula
beziehbar wäre, erft dann Entfcheidendes für die gefamte
Schrift folgte, wenn die urfprüngliche Zugehörigkeit von
13 —15 zu dem übrigen Werk gefichert wäre.

Heidelberg. G. Beer.

Epftein, Dr. J. N.: Der gaonäifche Kommentar zur Ordnung
Tohoroth. Eine krit. Einleitg. zu dem R. Hai Gaon zu-
gefchriebenen Kommentar. (VI, 160 S.) gr. 8°. Berlin,
Mayer & Müller 1915. M. 5 —

Diefes (fchon von Rafchi) dem babylonifchen Gaön
Hai' (998—1038) zugefchriebene Werk ift der ältefte auf uns
gekommene Kommentar zur Mifchnah des Talmuds und hat
ibwohl den talmudifchen Lexikographen als Quelle wie den
fpäteren Mifchnah-Erklärern (Maimonides ufw.) als Grundlage
gedient. Es bietet u. a. manche fonft unbekannten
fprachlichen Hilfsmittel wie reichlichen Stoff zur genaueren
Kenntnis der .Materialien' der Mifchnah (Pflanzen, Land-
wirtfchaftliches, Handwerke, Geräte ufw.). Die vorliegende
Arbeit ift als Einführung zu einer vom Verf. vorbereiteten
kritifchen Ausgabe des Kommentars gedacht. Sie
behandelt: 1. die Frage nach dem Verfaffer (Hai ift es
zwar nicht, wohl aber ein Glied der babylonifchen jüdifchen
Akademien zu Pumbeditha oder Sura), 2. die Eigenart
des Kommentars, 3. feine Quellen, 4. fpätere Zufätze,
5. die Benutzer des Kommentars, 6. den K. zu Seraim
und deffen Spuren im talmudifchen Lexikon ,Arüch',
7. die Ausgaben und Handfchriften, 8. die Orthographie,
außerdem anhangsweife: 9. den Namen diefes Kommentars
, endlich 10. den (verlorenen) Kommentar des Rab
Hai Gaön zur Mifchnah. Den Schluß bilden Nachträge
und Berichtigungen (diefe nicht vollftändig; S. 1,
LZ, lies z.B.: .Caffel'). Die Ausführungen des Verf. find
faft durchweg überzeugend, die ganze Arbeit zeugt von
großem Fleiße und befonnenem Urteil.

Leipzig. E. Bifchoff.

das möglich —, fo zeigt das nur, daß die betr. Exegeten
den Zufammenhang der Philipperftelle ignoriert haben
in dem dogmatifchen Intereffe, die naturmäßige Gottgleichheit
ausgefagt zu finden. Der Verf. fieht in charakte-
riftifcher Blindheit folche Motive nicht, findet fie dagegen
bei Origenes und Theodor Mopf. In Wahrheit find Origenes
und die Antiochener, foweit ich fehe, die einzigen die es
mit dem gv% ägx. i)yrjoaro ernft genommen haben. Sie
erklären agjc. als res rapta = eine Beute, die man ängftlich
und eifrig fefthält. Auch bei den lateinifchen Vätern ftellt
der Verf. mit Recht feft, daß fie das non rapinam arbitratus
est als Umfchreibung der naturhaften Gottheit Chrifti auf-
faffen, wobei er freilich ebenfo ihr dogmatifches Motiv
ignoriert wie die Tatfache überfieht, daß der Begriff rapina
damit noch nicht eindeutig beftimmt ift; res rapta wie
res rapienda find möglich, und die Entfcheidung ift nicht
immer ficher.

Die Überficht über die folgende Periode zeigt bei
zunehmender Mannigfaltigkeit der Erklärungen, daß von
Luther an die Beziehung der fraglichen Ausfage auf den
hiftorifchen Jefus aufkommt und meift Hand in Hand
geht mit der Deutung des slvai loa {htm auf etwas, was
Chriftus noch nicht hat, fondern fich erft durch fein Erdenleben
erwirbt. Die moderne katholifche Exegefe folgt
wefentlich den Vätern, in der akatholifchen dringt die
.radikale anthropozentrifche' Auffaflung, die fich von dem
.fakrofankten' Ergebnis der Väter fcheidet, immer mehr
durch.

Die zweite Hälfte des Buches muftert die Erklärungen
der übrigen Termini der Philipperftelle, alfo vor allem
die Begriffe (iOQyrj, xsvovv, o^iolcofia und oyT/fia. Hier,
wo eigentlich fprachliche Schwierigkeiten nicht vorliegen
und bei den Vätern wie auch in der fpäteren und z. T.
in der modernen Exegefe dogmatifche Motive die Auffaffung
beftimmen, ift für die Texterklärung felbft nichts
zu gewinnen.

Alles in allem ift das Buch eine nützliche Zufammen-

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