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Ausgabe:

1917 Nr. 13

Spalte:

266-267

Autor/Hrsg.:

Preuß, Hans

Titel/Untertitel:

Unser Luther. Eine Jubiläumsgabe der Allg. Ev.-Luth. Konferenz 1917

Rezensent:

Kawerau, Gustav

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Theologifche Literaturzeitung 1917 Nr. 13.

266

auf jeden Fall, wieviel man an ihr auch im Einzelnen
mit Recht ausfetzen mag.

Der Angelpunkt des Inveftiturftreites ift die Wahl.
Das Wormfer Konkordat, mit dem der unfelige Streit
ein Ende findet, regelt die Wahl alfo in folgender Weife:
die kaiferliche Faffung fchreibt ,dimitto . .. omnem investi-
turam per anulum et baculum, et concedo in omnibus ec-
clesiis, quae in regno vel imperio meo sunt, canonicam fieri
electionem et liberam consecrationem', während es in
der päpftlichen Imffung lautet .concedo electiones episco-
porum et abbatum Teutonici, qui ad regnum pertinent,
in praesentia tua fieri absque simonia et aliqua violentia;
ut, siqua inter partes discordia emerserit, metropolitani et
comprovincialium consilio vel iudicio saniori parti assensum f
et auxilium praebeas'. Während in der einen Faffung alfo
ganz allgemein von den Kirchen die Rede ift (doch darf
ecclesia auch präzis als die Bifchofskirche gefaßt werden),
nimmt die päpftliche Formulierung ausdrücklich auch auf
die Reichsabteien Bezug. Da nun die Wahl der Bifchöfe
im Zeitalter des Inveftiturftreites fchon eine recht eingehende
Darftellung und mehrfache Erörterung gefunden
hatte, fchien es fehr angebracht, einmal auf die Wahl
der Reichsäbte und Reichsäbtiffinen einzugehen. Denn
die Wahl, die kanonifch-freie Wahl oder die willkürliche
Ernennung des Leiters, ift im großen ganzen maßgebend
für die Stellung des Stiftes. Dementfprechend verfucht
F., foweit das bei den recht lückenhaften Quellen möglich
ift, in allen Reichsabteien alle Wechfel in der Perfon des
Leiters feftzuftellen und klarzulegen. Der Hauptteil feiner
Arbeit (S. 37—187) gibt nach der Ordnung der Diözefen
das auf die Quellen gegründete Tatfachenmaterial über
die in der Zeit Heinrichs IV. und Heinrichs V. beftehenden
Reichsabteien. F. behandelt ungefähr 70 Reichsabteien:
über manche ift nur recht wenig zu fagen, mit einigen
Zeilen find ein paar ganz belanglofe Bemerkungen gemacht
. Über andre Klöfter dagegen ift viel und Erfreuliches
zu fagen: aber die Corveyer Blütezeit hat doch mehr
literarifche und kulturgefchichtliche Bedeutung als gerade
politifche. Nur etwa 25 Abteien laffen erkennen, wie die
Prälaten ernannt und erwählt werden. Aber auch da gibt
es zu feiten eine Reihenfolge, als daß von einer gewiffen
Stetigkeit die Rede fein kann. Überhaupt fcheint es mir
unzweckmäßig, die Stellung einer Reichsabtei zum König
lediglich im Querfchnitt der Zeit Heinrichs IV. und
Heinrichs V. zu betrachten. Das gegenfeitige Verhältnis
zwifchen Abtei und König hat feine gefchichtliche Ent-
wickelung, die bei Beurteilung des Verhältniffes im Invefti-
turftreit berückfichtigt werden muß. Dazu wäre jedoch
ein weiteres Ausholen nötig, und das würde zwar die
Problemftellung vertiefen, aber weit über das von F.
geftellte Thema hinausgehen. In der Zeit des Inveftiturftreites
bedingen die politifche Stellung der Reichsabteien
nach F. zwei Momente, ein kirchlich-religiöfes und ein
wirtfehafthebes. Das kirchlich-religiöfe Moment ift in
erfter Linie die Hirfchauer Reformbewegung, die die
Klöfter in enge Verbindung mit dem Papft zu bringen
geeignet war. Eine wirtfehaftliche Not war den Reichsabteien
aus der häufigen Vergabung von Reichskirchengut
an geiftliche Füriten, befonders feit 1065, erwachfen.
Diefe Befürchtungen aber, die den Klöftern aus dem
Aufhören ihrer Reichsunmittelbarkeit erwuchfen, konnten
nicht durch einen noch fo engen Anfchluß an Rom ausgeglichen
werden. Im Gegenteil: Der König mußte felbft
einfehen, daß er in den unmittelbaren Reichsftiftern, wenn
er fie in ihrem Eigentum und in ihrer wirtfehaftlichen
Macht unterftützte und aufrecht erhielt, ftarke Stützen
feiner Macht haben würde. Wenn er alfo einerfeits auf
feinem königlichen Ernennungsrecht beftand, fo war es
doch notwendig, daß er mit feinen Kandidaten der Abtei
nicht gerade Unannehmlichkeiten bereitete. Die in dem
Hauptteil der Arbeit nach einzelnen Klöftern gegebenen
Materialien werden von F. dann in einem vierten Kapitel
fyftematifch zufammengezogen. Hier zeigt fich) daß

dem König feindlich eigentlich nur Reichenau war. Aber
das war keine Wirkung der Hirfchauer Reform, fondern
nur eine perfönliche Beziehung der Abtei zum Papfte.
Die fächfifchen Klöfter, die gegen den König gerichtet
waren (Corvey, Herford, Gernrode, Nienburg), haben
auch im wesentlichen eine lokal-partikularifche Politik
getrieben und waren außer Corvey eigentlich bedeutungslos
. Etwas vom Reformgeift angehaucht waren die
fpäter ins päpftliche Lager übertretenden Klöfter Rheinau,
Ottobeuern und Weffobrunn, während bei Kempten
wieder perfönliche Momente überwiegen. Wenn wir
dagegen halten, daß neben diefen wenigen alle andern
Reichsabteien auf der Seite des Königs ftanden, und
zwar darunter die wichtigften und reichften Stifter wie
Hersfeld, Fulda und Lorfch ohne Wanken, fo bildet die
politifche Stellung der Reichsabteien eigentlich kein
Problem mehr von irgend welcher Bedeutung.

Die kaiferliche Politik ift im großen und ganzen
ftetig. Nachdem Heinrich IV. fich von der Bevormundung
feiner Umgebung frei gemacht hatte, förderte er die Reichsabteien
fparfam und vorfichtig im Intereffe des Reiches.
Auch Heinrich V. folgte ihm darin und hat nur gelegentlich
die Bahnen Heinrichs II. befchritten. Zweimal — bei
Lorfch und Stablo-Malmedy — hat er in ganz eigennütziger
Weife die freigewordenen Stifte unbefetzt gelaffen.
Einmal hat er für Fulda eine ganz dem Konkordat ent-
fprechende Neubefetzung vorgenommen. F. nimmt an,
daß die Reichspropfteien nicht unter das Wormfer Konkordat
fallen. Die Befetzung der erledigten Reichspropfteien
ift daher lediglich unbeftrittenes Recht der
Könige geblieben. Doch waren fie zu verfchiedenen
Zeiten von verfchiedener Bedeutung. Goslar hat feine
Bedeutung bald verloren.

In vieler Hinficht wäre die oft breit gewordene
Darfteilung einzufchränken, auch Rheinen mir manche
Ausführungen reichlich fubjektiv und nicht genügend
zu belegen zu fein. Neuere Literatur wäre zu manchen
Stellen anzuführen: hier darf man fich das füglich fchenken.
Von manchen Unebenheiten und vielen Druckfehlern
wollen wir fchweigen. Aber trotz aller Einfchränkungen
handelt es fich um eine recht beachtenswerte Arbeit,
die der allgemeinen Kirchengefchichte Deutfchlands im
Mittelalter wertvolles Material und bedeutfame Anregung
bietet.

Leipzig. Otto Lerche.

Schriften zum Reformationsjubiläum.

Auf dem Büchermarkt erfcheinen bereits feit Wochen
zahlreiche Feftfchriften, die auf Verbreitung aus Anlaß des
vierten Reformationsjubiläums rechnen. Der Rezenfent hat
Mühe, durch den Haufen von Schriften, die fich auf feinem
Schreibtifch anfammeln, hindurchzukommen. Ich beginne
heut mit der Anzeige der beiden Schriften, die auf Anregung
der Allgemeinen Evangelifch-Lutherifchen Konferenz
verfaßt worden find. Zunächft ein volkstümliches Lutherbild
aus der Feder des Erlanger Kirchenhiftorikers H an s
Preuß1. Die Kapitelüberfchriften laffen die Art und die
Stoffauswahl erkennen: Sieben Kapitel handeln ,Vom
jungen Luther*, ,1m Klöfter', ,Der Ritter trotz Tod und
Teufel' (bis 1521), ,Feinde zur Rechten und Feinde zur
Linken' (bis 1539), ,Der deutfehe Prophet', ,1m Frieden des
Lutherhaufes' und endlich .Abendfchatten und Abend-
fonne'. Preuß ift ein fo gründlicher Lutherkenner, daß er
den Stoff völlig beherrfcht. Leider haben unfere neuen
Erkenntmffe über Luthers Prozeß bei der Kürze der Darftellung
nicht Verwendung gefunden. Und wie fchon die
Kapitelüberfchriften zeigen, ift er auch ftiliftifch der Aufgabe

1) Preuß, Prof. Lic. Dr. Hans: Unfer Luther. Eine Jubiläumsgabe
der Allg. Ev.-Luth. Konterenz. (VIII, in S. m. 66 Ab-
bildgn., 2 Titelbildern u. 9 Federzeichngn.) 8". Leipzig, A. Deichcrt 1017.
M. — 80

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