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Ausgabe:

1916 Nr. 3

Spalte:

68

Autor/Hrsg.:

Stutz, Ulrich

Titel/Untertitel:

Die katholische Kirche und ihr Recht in den preußischen Rheinlanden 1916

Rezensent:

Sehling, Emil

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Theologifche Literaturzeitung 1916 Nr. 3.

68

befchränkt wiffen. Dagegen werden die Drews'fchen Vor- j
fchläge, foweit fie auf Einfügung neuer Disziplinen in den
Lehrbetrieb der praktifchen Theologie zielen, abgelehnt, j
obgleich die Notwendigkeit einer Kenntnis der gegenwärtigen
fittlichen und religiöfen Zuftände der chriftlichen
Gemeinde, der chriftlichen Kirche und des religiöfen >
Lebens in der Gegenwart, fowie der religiöfen Pfychologie
hervorgehoben wird. Aber aus der Notwendigkeit der
Auseinanderfetzung der Kirchen mit dem gegenwärtigen
Volksleben wird lediglich die Aufnahme der die Schäden
diefes Volkslebens bekämpfenden chriftlichen Liebestätig- |
keit in das Schema der praktifch-theologifchen Disziplinen |
gefolgert; die religiöfe Volkskunde und die religiöfe Pfychologie
fpielen bei Predigt, Unterricht, Seelforge mit ihre
— immer durchaus der allgemeinen Aufgabe, den Samen
des Evangeliums auszuftreuen, dienende — Rolle. Kirchenkunde
kann dem Studierenden der Theologie nur als
kirchliche Heimatkunde zugemutet werden. Die Klage
Drews' über den .Notftand', im homiletifchen und kateche-
tifchen Seminar fchon auf der Univerfität Gelegenheit zu
praktifchen Übungen geben zu müffen, wird fehr kurz
mit dem Hinweis darauf abgetan, daß dies der Charakter
der erften Prüfung als Prüfung pro licentia concionandi
et catechizandi erforderlich mache. Darin findet ja aber
Drews gerade den Notftand. Man kann in der Sache 1
anderer Anficht fein als Drews (ich teile feinen Stand- I
punkt nicht mehr); aber das will grundfätzlich begründet
werden, nicht mit dem bloßen Hinweis auf die Wirklichkeit
der beftehenden Examensordnung.

Halle a. S. K. Eger.

Geißler, Lekt. Dr. Ewald: Rhetorik, 2 Tie. (Aus Natur
u. Geifteswelt 455. u. 456. Bdchn.) 8°. Leipzig, B. G.
Teubner 1914. Je M. I —; geb. M. 1.25

I. Tl.: Richtlinien für die Kunft des Sprechens. 2., verb. Aufl.
(6.—10. Tauf.) (IV, in S.)— 2. Tl.: Anweifungen zur Kunft der
Rede. (IV, 112 S.)

Das ift ein ausgezeichnetes Buch. Im erften Bändchen
gibt G., was den Inhalt der anderen Bücher mit ähnlichem
Inhalt, Benedix, E. Richter, Allihn und Hahn, ausmacht
, eine Darftellung der Entftehung der Laute und
Anweifungen zu ihrer Ausfprache und zum Vortrag überhaupt
. Aber das Wie feiner Darftellung diefer oft profa-
ifchen Dinge ift die Hauptfache. Er Hellt fie in einen fo
feffelnden Zufammenhang phyfiologifcher, pfychologifcher
und philofophifcher Art, daß man keine Zeile überfchla-
gen kann. Nirgends tritt fo wie bei G. das innerfte Geheimnis
des Sprechens zu Tage: ,Dann fehen wir die
Worte von innen ... Es liegt ein tiefer Sinn in der alten
Erzählung, daß Adam Herr der Erfcheinungen wird, indem
er fie benennt'. ,Wer die Sprechkunft nur als Ver-
lautlichung faßt, für den hat die Sprache den letzten
Schleier ihres Geheimniffes noch nicht gelüftet'. Aber
Jene Sprechweife des tiefern geiftigen Menfchenfeins läßt
fich .. bis zu einem gewiffen Grade lernen'. Die Rhetorik
,will alle Menfchen zu Künftlern machen in dem Sinn:
fie will fie fähig machen, für ein innerliches Erlebnis die
finnliche Geftaltung in Ton und Ausdruck zu finden'.
,So arbeitet die Rhetorik mit an der Vollendung des Menfchen
im leiblichen, künftlerifchen und fchließlich auch
fittlichem Sinne'. Hat fo das erfte Bändchen die Kunft
der Sprache unter die höchften Gefichtspunkte geftellt,
fo vereinigt auch das zweite bei der Behandlung der Rede
eine große Fülle eigener Erfahrungen über Zuhörer, Maffen-
feele ufw. mit den höchften Gefichtspunkten. Im kräftigen
Gegenfatz zu jeglichem Gerümpel der alten REetorik
und Homiletik gewinnt G. alles, was er zu fagen hat, aus
der Aufgabe der Rede, daß fie eben Rede, unmittelbare
Beeinfluffungs- und Erziehungsarbeit mit der Abficht, auf
das Wollen der Menge zu wirken, fein foll. Die ganze
Wonne des Redners, eine Menfchenmenge geiftig zu be-

herrfchen—und die Wonne der Hörer, im Bann eines folchen
Mannes zu ftehn; die Schönheit der Rede, nicht als äußere
Regelmäßigkeit, fondern im Sinn der Ausdruckskultur
als Durchfcheinen gefteigerter Innerlichkeit und als die
Ehrlichkeit der Eifenkonftruktion unferer Bahnhöfe; die
Rede als Schöpfung des Augenblicks, der weniger gram-
matifche und ftiliftifche Fehler als die mangelnde Unmittelbarkeit
fchadet — das find einige der Grundfätze, unter
denen fich G. feiner Aufgabe entledigt. Für die Menge
des unentbehrlichen Kleinen hat er den Grundfatz, daß
nichts fogenanntes Äußerliches in der Beredfamkeit befpro-
chen werden kann, ohne daß man fofort in ihre letzten
Grundlagen kommt. — Wie viel Prediger und Lehrer
der Predigtkunft daraus lernen können, braucht nun nicht
mehr hervorgehoben zu werden, zumal da G. reichlich
im Tone hoher Ehrfurcht und feinen Verftändniffes von
religiöfen Dingen und der Predigtaufgabe fpricht.

Heidelberg. F. Niebergall.

Stutz, Prof. D. Dr. Ulrich: Die katholifche Kirche und ihr
Recht in den preußilchen Rheinlanden. (36 S.) Lex. 8°.
Bonn, A. Marcus & E. Webers Verl. 1915. M. 1.20

Diefe Schrift nennt fich einen erften Vernich, das
Recht des Erzbistums Köln und, bis zu einem gewiffen
Grade, des Bistums Trier in feiner gefchichtlichen Entwicklung
und in feiner gegenwärtigen Geltung darzulegen.

Den Ausgangspunkt bildet die Bulle de salute ani-
marum. Nachdem der territoriale Beftand des Erzbistums
gefchildert ift, wird das Recht der Bifchofswahl erörtert, das
Breve Quod de fidelium, das ftaatliche Mitwirkungsrecht,
fowie der Erlaß des Kardinals Rampolla; dann werden
die einzelnen Bifchofswahlen gefchildert. Darauf werden
die Kapitelsverfaffung, das Kollegiatftift Aachen, und
das Inftitut der Weihbifchöfe behandelt. Nunmehr geht
die Schrift über zu einer Darlegung der organifatorifchen
j Tätigkeit der einzelnen Erzbifchhöfe, namentlich des
j Erzbifchofs v. Spiegel; befonders hervorgehoben wird
I dabei die Reftitution des Metropolitankapitels und die
Reorganifation der Gerichtsbarkeit. Eine eingehende
Würdigung erfährt weiter die Tätigkeit des Erzbifchofs
v. Geißel. Sie betraf die missio canonica für die theologifche
Fakultät zu Bonn, die Umgeftaltung der Gerichtsbehörde
, Befetzung der Pfarrftellen, Pfarrkonkurs,
Disziplin, Exerzitien, Volksmiffionen, geiftliche Gefell-
fchaften, Heranbildung des Klerus, Mifchehen, Neuregelung
des gerichtlichen Inftanzenzuges, Dekanate, Defini-
toren ufw. Durch Abhaltung der Provinzialfynode zu
Köln 1860 krönte der Erzbifchof fein Organifationswerk.—
Eine knappe Darfteilung des Kulturkampfes und feiner
Beendigung, fowie ein kurzer Überblick über die neueften
rechtlichen Maßnahmen, Anordnungen und Vorgänge be-
I fchließen die Schrift.

Man fieht, ein reicher Inhalt, der in meifterhafter Weife
dargeboten, auch für den proteftantifchen Leferkreis von
hohem Werte ift. Der ,erfte Vernich' ift glänzend gelungen
, und es wäre zu wünfchen, daß diefer Vernich
auch für andere Diözefen eine gleiche Nachahmung fände.

Erlangen. Sehling.

Referate.

Geyer, Dr. Johs.: Pap« Klemens III. (1187—1191.) (Jenaer hifto-
rifche Arbeiten. 7. Heft.) (XVI, 68 S.) gr. 8». Bonn, A. Marcus
u. E. Weber 1914. M. 1.80
G. fetzt mit diefer Arbeit die Studie Kiemanns über Gregor
VIII. fort. So fehr reich das Leben Gregors VIII. an Plänen
und Taten, trotz feiner kurzen Regierung von nur 57 Tagen ge-
wefen ift, fo arm daran ift das Klemens' III. Er fetzt im allgemeinen
die von feinem Vorgänger inaugurierte Verföhnungspolitik
fort. Doch hätte er zu noch belferen Erfolgen kommen können,
wenn nicht der Grundzug feines Wefens zu fehr irenifch gewefen