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1916 Nr. 2

Spalte:

44

Titel/Untertitel:

Das Neue Testament u. die Psalmen. Nach der deutschen Übersetzg. D. Mart. Luthers 1916

Rezensent:

Schuster, Hermann

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43

Theologifche Literaturzeitung 1916 Nr. 2.

44

find überall fo ftark untermifcht mit Anfchauungsformen
und Einzelvorftellungen, die der Vergangenheit angehören, j
daß die Darfteilung, abgefehen von den Beiträgen Conrads j
und Blau's, kaum eine apologetifche Kraft entfalten dürfte.

Greifswald. Ed. von der Goltz.

Bode, Wolfgang: Die Religionsdelikte unter Berücklichtigung
des Vorentwurfs und Gegenentwurfs zum Strafgefetzbuch
fowie der neueren Strafgefetz-Entwürfe in Öfterreich und der
Schweiz. Diff. (Würzburg.) (VII, 65 S.) 8n. Würzburg
1914.

Eine tüchtige Anfängerarbeit, die in recht gefchickter
Weife über den heutigen Stand des Rechtes und die
beabfichtigte Weiterentwickelung in den neuen Strafgefetz- j
entwürfen Deutfchlands, Öfterreichs und der Schweiz
orientiert. (Der hiftorifche Teil ift von geringer Bedeutung
). Naturgemäß hat die Arbeit in erfter Linie ftraf-
rechtlichen Charakter. Die Beftrafung der Gottesläfterung
rechtfertigt der Verf. aus dem Werte der Religion als
Kulturgut, die Beftrafung der Befchimpfung der Religions-
gefellfchaften aus demfelben Grunde und aus dem Ge-
fichtspunkte der Erhaltung des Friedens unter den Re-
ligionsgefellfchaften, und die ftrafrechtlichen Beftimmungen
über Behinderung Einzelner und der Gemeinden an Ausübung
des Gottesdienftes, außerdem auch aus dem Grund-
fatze der perfönlichen und der Kultusfreiheit. Nachdem
fo die Notwendigkeit auch für den modernen Staat,
Beftimmungen über Religionsdelikte zu fchaffen, dargetan
ift, erörtert der Verf. die einzelnen Delikts-Tatbeftände
und kritifiert das geltende Recht, fowie die in den Entwürfen
gemachten Vorfchläge. Er behandelt die Tat-
beftände: 1. Gottesläfterung, 2. Befchimpfung von Religions-
gefellfchaften, 3. Unfugverübung an Kultusorten, 4. Hinderung
an perfönlicher Gottesdienftausübung, 5. Verhinderung
und Störung des Gemeindekultus. Hervorgehoben
fei von den Neuerungsvorfchlägen, daß in dem Paragraphen
über die Befchimpfung von Religionsgefellfchaften — es
ift der bekannte jetzige § 166 des Strafgefetzbuchs — die
bisher vorgefehene Befchimpfung von Einrichtungen und
Gebräuchen im deutfchen Vorentwurf und Gegenentwurf
fallen gelaffen worden ift. Es wird dies von proteftantifcher
Seite gewiß dankbarft begrüßt werden, denn nicht mit
Unrecht wurde in der gegenwärtigen Faffung eine rechtliche
Ungleichheit tatfächlicher Natur zu Ungunften der
proteftantifchen Kirche gefunden, was fchon ein Blick
auf die zahlreichen Verurteilungen wegen Befchimpfung
von Einrichtungen und Gebräuchen der katholifchen Kirche
im Verhältnis zu folchen wegen Befchimpfung der proteftantifchen
Einrichtungen beftätigt. Allerdings foll nach
wie vor auch die fogen. indirekte Befchimpfung der Re-
ligionsgefellfchaften ftrafbar fein. Damit ift eine Beftrafung
der Befchimpfung fowohl der Einrichtungen und
Gebräuche, als auch der Lehren und Verehrungsgegen-
ftände einer Religionsgefellfchaft infofern möglich, als fie
(ich als mittelbare Befchimpfung der Religionsgefellfchaft
darftellt. Es muß fich dann aber die befchimpfende
Kundgebung direkt auf die angegriffene Religionsgefellfchaft
als ihr Objekt richten.

Ob damit viel gewonnen ift, dürfte erft die Handhabung
in der Praxis lehren. Die Hinderung an perfönlicher
Gottesdienftausübung foll als befonders Tatbestand
fallen. Im Einzelnen kann hier auf die Vorfchläge nicht 1
näher eingegangen werden. Es wird fich vielleicht an
anderer Stelle dazu Gelegenheit finden. Eine über-
fichtliche Tabelle ftellt die Strafen für die verfchiedenen I
Tatbeftände nach dem Strafgefetzbuche und den vier
Entwürfen zufammen. Eine knapper .Gegenvorfchlag'
des Verfaffers fchließt die Abhandlung.

Erlangen. Sehlin g.

Referate.

Das Neue Tefiament u. die Pfalmen. Nach der deutfchen Überfetzg.
D. Mart. Luthers. Neu durchgefehen nach dem vom deutfchen
evangel. Kirchenausfchuß genehmigten Text. Mit Zeichngn.
v. Rud. Schäfer. (Dresdner Schmuckteftament.) (III, 604 u.
192 S. m. 3 färb. Karten.) kl. 8'». Dresden, Sächf. Hauptbibel-
gefellfchaft 1915. Geb. von M. 1.25 bis M. 5 —

Der Text ift diefer Ausgabe durch die neue Bibelrevifion
(1912) gegeben. Für feine Mängel (vgl. den Auffatz von Bornemann,
,Chriftl. Welt' 1913, 1010) ift die fäehf. Bibelgefellfchaft nicht verantwortlich
. Wohl hätte aber der Herausgeber auf das Verzeichnis
der Wort- und Sacherklärungen etwas mehr Sorgfalt verwenden
können: ,Wacker' z. B. kann jetzt wegfallen, denn die neue Durchficht
hat dafür ,wach' gefetzt. ,Weben' (=-hin- und herbewegen)
fteht jetzt nicht mehr an der angeführten Stelle Matth. 11,7; wohl
aber noch an der nicht angeführten Stelle Jak. 1,6.

Aber das find Kleinigkeiten. Die Hauptfache an diefer Ausgabe
ift die Ausftattung. Und das bedeutet einen großen Fortfehritt
und verdient wärmftes Lob. Die fächfifche Bibelgefellfchaft
hat m. W. als erlte ftatt des llnnftörenden Versdruckes fortlaufende
Zeilen mit finnvollen Abfätzen eingeführt; dazu kommen gefchmack-
volle leferliche Typen (nur das G lieft fich fall wie S) und gutes
Papier (Einband je nach Preis, mein Ex. grün mit Gold). Zum
.Schmuckteftament' aber hat es die Kunli Rudolf Schäfers gemacht
. Das ift keine Kunft großen Stils (der Chriftustypus
befonders darf nicht neben Dürer geftellt werden); aber es ift echt
deutfehe volkstümliche Kunft, voll Innigkeit und Gemüt, nicht
ohne Kraft. Ich hebe hervor: den verlorenen Sohn, den betenden
Abraham, die Titelbilder zu Lk., Eph., Phil., Paft. u. Petr. Reizvoll
find auch manche Initialen. Im ganzen haben wir allen Grund
zu herzlichem Dank. Es ift die ,Deutfehe Bibel', wie C. F. Meyer
fie gerühmt hat. — Volkstümlich ift übrigens auch der Preis.
Hannover. Schufter.

Ihmels, Prof. D. Ludwig: Das Bekenntnis der Kirche u. die Diener
der Kirche. Vortrag. (Hefte d. Allgem. Pofitiven Verbandes 6.)
(24 S.) 8». Leipzig, Dörffling & Franke 1914. M. — 30

Laible, Willi.: Die Aufgabe der Kirche gegen die Gemeinrchaften.

Vortrag. (Hefte d. Allgem. Pofitiven Verbandes 7.) (16 S.) 8».
Leipzig, Dörffling & Franke 1914. M. —20

Ihmels erkennt an, daß dem Theologen aus der Bekenntnisverpflichtung
Nöte erwachfen. Aufgehoben kann fie aber nicht
werden; der Gemeinde darf das Verftändnis der Offenbarung, wie
es im Bekenntnis niedergelegt ift, nicht verloren gehen. Auf die
Predigt dierer Offenbarung kommt alles an, nicht auf die lehrhaften
Formulierungen. Die Gemeinde hat ein Recht,auf den ganzen
Reichtum der Offenbarung'; immerhin foll für die Entwicklung
des Dieners der Kirche Raum fein; nur darf er nie zu den ihm
ferner liegenden Stücken der kirchlichen Wahrheitserkenntnis im
Verhältnis des ,Nicht mehr', fondern nur in dem des ,Noch nicht'
flehen. Er muß, wie jeder Chrift muß, auf dem gefamten Gebiet
der Erkenntnis ein Vertrauensverhältnis' zu der Gemeinde haben,
mit der er fich im Zentrum eins weiß, alfo auch ,zu denjenigen
Stücken chriftlicher Wahrheitserkenntnis, die noch weniger perfönlicher
Erfahrung und damit Vergewifferung zugänglich wurde'.
Natürlich kann ein fo kurzer Vortrag zahlreiche auftauchende
Fragen nicht beantworten. Auch wer, wie Ref., mit I. die Notwendigkeit
der Bekenntnisverpflichtung betont, wird daher doch
bei der Lektüre viele ernfte Fragen fich erheben fehen. Wirklichkeit
der Offenbarung: Ja! Aber wer beftimmt, welches, erkenntnismäßig
genommen, der ganze Reichtum der ,Offenbarung'
fei? Wiefo fchließt fie der perfönlichen Erfahrung ferner liegende
Stücke ein? Liegt diefen Formulierungen nicht letztlich doch wieder
eine Art Gleichfetzung von Schrift und Offenbarung zugrunde?

Laible fteht den Gemeinfchaften fehr freundlich gegenüber
; er will, daß die Kirche fie für fich gewinne, fie zur Mitarbeit
heranziehe, ihre Abendmahlsnot befeitige. In ihnen habe
die Kirche ,endlich die Truppe zur Hand, nach der fchon Wichern
rief, als er den Grundftein zur Inneren Million legte'. Die Ge-
meinfehaftsbewegung dürfte damit einfeitig günftig beurteilt fein;
manche der vorgefchlagenen Maßregeln des Entgegenkommens bedeuten
geradezu eine Kapitulation der Kirche vor diefer Bewegung.
Gießen. M. Schian.

Bauer, H.: Unfre Jugend. Vortrag, geh. am Jugendpflegertag in
Zürich 26. Oktbr. 1913. (30 S.) kl. 8". Zürich, Buchhandlung
der Evangel. Gefellfchaft 1914. M. —40

Diefer Vortrag verdiente es, einem weitern Kreis zugänglich

gemacht zu werden. Fr wiederholt nicht die übergenug wieder-