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Ausgabe:

1916 Nr. 24

Spalte:

518-519

Autor/Hrsg.:

Braun, Joseph

Titel/Untertitel:

Spaniens alte Jesuitenkirchen 1916

Rezensent:

Stuhlfauth, Georg

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517 Theologifche Literaturzeitung 1916 Nr. 24. 518

110S.) gr. 8°. Berlin-Wilmersdorf, Dr. W. Rothfchild Herr zu werden und fein Ziel ziemlich uneingefchränkt
q & M. 3.20 ! zu erreichen. In einem weiteren Kapitel behandelt der

, , . .... , „ . Verfaffer die Gerichte und die Ämter, während er mit
Das Thema der Entwickelung eines geifthchen lern- Ruckficht auf eine Arbeit von A. Barth über das bifchöf-
toriums ift befonders glücklich behandelt von M. Mim- Hche Beamtentum auf deffen eingehendere Behandlung
ming, über deffen Buch wir an diefer Stelle unlangit glaubt _ mjt Recht _ verzjchten zu können. Die Ar-
gehandelt haben (1916, Sp. 224 f.). Wahrend St. eigene bdt) dJe auf gute Verarbeitung der gedruckten und auch
ausgezeichnete und tiefgründige Vorarbeiten zur ver- _ fur dje jüngere Zdt namentlich — ungedruckten
fügung geftanden haben und die Behandlung gerade der Que]]en aufgebaut ift, bietet immerhin einen Beitrag zur
Mainzer Fragen auf vielfeitiges Intereffe Anfpruch machen politifchen Kirchengefchichte. Die Darfteilung ift freilich
kann, hat auch A. Siedel1 in feinem Buch über die Ver- 1 Q|t fchwerfällig; für den Druck bittet der Verlar um
denerEntwicklung außerordentlich viel Anregung geboten. Nachficht. a
Hier find es gerade die Erörterungen über die geo-

graphifche und rechtlich-hiftorifche Bedeutung der Grenze, Leipzig. Otto Lerche,

die die Arbeit in den Mittelpunkt wiffenfchaftlicher Aus- 1

einanderfetzungen rücken. Die Arbeit von Schmidt- , Braun, Jofeph, S. J.: Spaniens alte Jefuilenkirchen Ein
Ewald ift nicht fo fehr von Intereffe wegen des Stoffs, ! Beitrag zur Gefchichte der nachmittelalterl kirchl
den he behandelt, und verdient auch keine behindere ' . ..' , . . c . ,VT „ .

Beachtung wegen hervorragend gefchickter Stellung des , Architektur in Spanien. (XI, 207 S. m. 27 Ab-
kirchenrechtlichen Problems. Die Erwerbung von Graf- ! bildungen u. 14 Tafeln.) gr. 8°. Freiburg i. B., Herder
fchaften und hohen Gerichtsbarkeiten durch die Kirche . 1913. M. 4.80

ift hinlänglich behandelt, und die Lage und Abgrenzung j ßraun trug Bedenken, diefe Arbeit über die alten
_ es ift immer Vorficht bei Anwendung diefes Aus- i jefuitenkirchen Spaniens zu veröffentlichen, weil fie aus
drucks zu gebrauchen — der Gaue im Oftharz ift wenn mancherlei Urfache, nicht fo vollftändig ift wie das
nicht früher, fo doch durch die Arbeit von Rudolf ! feinem Wunfche entfpricht. Wir müffen ihm danken, daß
Werneburg- genügend klargelegt. Mir will Rheinen, er feine Bedenken fallen ließ. Dazu hat gewiß ein Autor
als hätte der Verfaffer feine Ausführungen in Kapitel 1 | dn Recht) der fchreiben darf. Steht die .Arbeit an Aus-
und 2 über' den Erwerböffentlicher Rechte durch die , giebi kdt def Daten und an Rdchtum des Detaüa
Kirche bis Mitte des 11. Jahrhunderts uml über die Eilt- zurück gegenüber der eingehenden Darftellung, weiche
Wicklung der offend.ch-rechtlichen Verhaltniffe im Be- jch VQn den mdften deutfchen und belgifchen Jefuiten -
,-eiche des Halberftadtifchen Sprengeis bis etwa 1300 ^chen geben konnte, fo darf f,e immerhin gegenüber

^,aSo,-kÜrZir zu/amme Tni X kamfdock dem Wenigen, was bisher über die fpanifchen jefuiten-

Ichheßhch darauf an, zu zeigen, und damit beginnt auch ; kirchen gefchrieben wurd und gegenüber fo manchen

das 3- Kapitel, daß mit dem Erwerb von L.egenfchaften „ u%n und unzuverläffigen Mitteilungen über diefe
häufig nicht rechtmäßig, aber doch tatfachl.ch auch die ;d>dn entfchiedener Fortfehritt bezeichnet werden. Man
an der Scholle haftenden Rechte miterworben werden, fie ;m einzelnen ergänzen, eine Korrektur wird fie

daß man alfo mit Burg und Stadt zugleich gelegentlich ,,,-JL,. :„ aÄ„ „i„ ,-„u„ u;__~a-.id „ m t . • ,

,r . . , ^ er u <v u-ix ttu rö Si uV ; weder in den als nener hingeltellten Daten noch in den

Vogtei und Graffchaft erhalt. F-benfo umgekehrt: mit .„„ru.i-imr,*... ?__„u. u c 1 . u u < /e ur>

, 5V u n cr u a. 1 r t • r * 1 welenthchen Lrgebniffen zu befurchten haben (S. Vf.l

dem Erwerb von Graffchaft und Vogtei gelangt der neue 1 n;.t,^v,,,„L ,,„.o. 1 1 ,r 1 v- aT-a •
V , . , . . D r . i 8n p. u r. j Jöisner hat nur einer unter den deutfehen Kunfthifton-

Inhaber auch in den Befitz des den Rech en anhaftenden kern(kh mjt d fpanifchen Jefuitenkirchen eingehender
Bodens. Auf Grund diefes nie gefchr.ebenen Gewohn- befaß Qtto Schu,-ert in fehler namentlich hinfichtlid
he.tsrechtes haben 1^^iemznStdo^pAt r^t ^- der zeichnerifchen und illuftrativen Beigaben vorzüg-
gifche Halberftadter Bifchofe das Territorium ihrer Kirche ... _ c.Mi,W rf« i„ CnX T^Q Sri

liehen .Gefchichte des Barocks in Spanien', 1908. Mit
ihm fetzt fich denn auch Braun in fehr förderlicher Weife
auseinander. Braun kam dabei fehr zu ftatten, daß er nicht
nur durch feine gründlichen Arbeiten über die deutfehen
und die belgifchen Jefuitenkirchen und als genauer
Kenner auch der italienifchen Jefuitenkirchen aufs treff-
lichfte vorbereitet an die Jefuitenkirchen der Pyrenäen-
halbinfel herankam und überdies ein fehr wichtiges inneres
, liturgifches Verliehen für die baulichen Einrichtungen,
z. B. für die Bedeutung und Beftimmung der Emporen
oder für die Choranlage, mitbrachte, fondern auch
daß er zum einen das gefamte bauliche Material als
folches, der kleineren, für die Charakterifierung der
Kirchenbauten der fpanifchen Jefuiten bedeutungslofen
Kirchen ungeachtet, überfehen und ftudieren konnte (nur
ein außerordentlich tätiger braunfchwe.gifcher Herzog, bd dner firch der Kolle kirche zu Alcalä, ftützt er
ans Werk. Er hatte die fchwiengften Auseinander- | fich ^ Aut fie ganAuf die Angaben Schuberts,
fetzungen mit deh Grafen von Anhalt-Afchersleben, die 5 g ff} und daß &m *~ anderen intei-nes handfchrift '
fich als Erben Albrechts I. fühlen wollten, und ferner ,■ h Ordensmatirial ^„^nrrli.h »«■ h.c n.« k.; .im.

im Zeitraum von etwa 50 Jahren fo abrunden können,
wie es dann das fpätere Mittelalter überdauert und
fchließlich an Preußen gelangt ift. Außerordentlich in-
tereffant ift es, wie der erfte der beiden Bifchöfe,
Albrecht I. (t 1324), ein Graf von Anhalt, feine Territorialpolitik
gegen die Nachbarn, ja gegen die eigenen
Verwandten und fchließlich gegen den Bruder durchfetzt
. Die Politik Albrechts ift eigentlich nur mit der
aanz dynaftifchen Kabinettspolitik fpäterer Jahrhunderte
zu vergleichen. Allein dem Intereffe feiner Kirche, die
nun an die Stelle feines Haufes getreten ift, folgend,
fetzt er fich kämpfend mit benachbarten Städten, Stiften
und Edlen Herren auseinander. Noch fchärfer wie
Albrecht I. geht fein Nachfolger, Albrecht II. (+ 1358),

mit den Grafen von Regenftein, Blankenburg, Falkenftein

liches Ordensmaterial zugänglich war, das ihm bei aller
Knappheit und Lückenhaftigkeit doch über die Bau-

und Wernigerode. Trotz mancherlei Wechfelfallen die fchichte der Kjrch die pekuniären Verhältniffe der

lhV irr wRAa,V;d mS A^runds §ebrctC1ht .JÄJS I fpanifchen Jefuiten, namentlich auch über die baukun-

es dem B.fchof Albrecht gelungen, aller Schwierigkeiten djgen und kunftlerifchen Krafte deg Qrdens vieIfaltjg

1 wertvollen und authentifchen Auffchluß bot.

,) Unterfuchungcn über die &,twicklung der Landeshoheit und;der j SfJ fließt d aucb der Gewinn aus dem Studium

Landesgrenre des ehemaligen Fiirftbistums Verden (bis 1586). Ver- i , fla;n- du 11 • 11 • • r 1 tt-

öffentlichungen der hiftorifchen Kommiffion für die Provinz. Hannover, das °" Heißigen Buches alles in allem in mannigfacher Hin-

Groliherzogtum Oldenburg, das Herzogtum p.raunfcliweig, das Fürftentum j ficht. Wir lernen die Bauten an fich kennen, deren Be-

Schaumburg Lippe und die Freie Hanfelladt Bremen: Studien und Vor- fchreibung und Analyfe in fyftematifcher Ordnuno- die

arbeiten zum hiftorifchen Atlas Niedermeiens Heft 2. gr. 8» 69 S. Göt- Hauptmaffe des Buches ausmacht und in deren prätrnan-

tincen Vandenhoeck & Ruprecht 1015, M. 5— fS D i/i -n. «a • 1 1 • 1

g 2) Gau, Graffchaft und Herrfcliaft in Sachfen bis zum Übergang *? 1 Ormul'e[Unff Bl.aiVT M,e,ftel" lftl Wir machen hierbei

in das Landesfürftcutum. Diff. Göttingen 1910. die überrafchende Peftftellung, daß, ausgenommen die