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Ausgabe:

1916

Spalte:

465-466

Autor/Hrsg.:

Kehr, Paulus Fridolinus

Titel/Untertitel:

Regesta pontificum romanorum. Italia pontificia. Vol. VI, pars I et II 1916

Rezensent:

Ficker, Gerhard

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Seite 1

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466

klängen aus unferm Text gefloffen. 9. Passio Myronis
ine. erovq xq'itov. 10. Vita et passio Marcelli Apameensis
inc. vsi'OftiOrai] der Kern, die Zerftörung des Zeustempels
von Apamea, ift faft wörtlich aus Theodoret, hist. eccl.
V 21 entnommen, der Reft völlig inhaltsleere Vitenfchab-
lone. 11. Passio Diomedis inc. oOov ftei> tvet. 12. Passio
Bassae et filiorum inc. ßaöiXevovroq (Makkabäermotiv).
Zu den Texten 9. II, 12 bieten die ASS. Aug. III 421 f.,
268 ff., IV 419fr". je einen Paralleltext, inc. rrjq tmrpavEiaq,
xal TOP xXeivov, ra xaxa xr/v /isyaXrjV. Sie flammen alle
aus dem Ambrofianus B 1 inf. anni 1240 (aus Roffano;
den Schreiber der Ms., Laurentios, haben die ASS. zum
Verfaffer der Texte gemacht), von dem A. Ehrhard,
Rom. Quartalfchr. XI, 1897, S. I28ft., gezeigt hat, daß er
ein nachmetaphraftifcb.es Auguftmenologium darftellt,
deffen immer ungefähr die gleiche Länge aufweifenden
Texte wohl von demfelben Verfaffer flammen. Diefe drei
Texte find um die Hälfte kürzer als die unfern, haben
aber mit ihnen nicht bloß den Inhalt, fondern vieles im
Einzelwortlaut gemein, fo daß fie aus ihnen gefloffen fein
muffen. Hier läßt fleh alfo die Arbeitsweife des Verfaffers
des Auguftmenologium ftudieren.

Sämtliche Texte bieten nur Legende. Inhaltlich in-
tereffant ift der erfte Text, in dem das Wunderbare über das
gewöhnliche Maß hinaus gefteigert ift, fo daß das Ganze
etwas ,Volksbuch'mäßiges hat; befonders aber der zweite,
feinem Hauptinhalte nach nicht eine Lebensbefchreibung
des Bifchofs Leon, fondern die Gefchichte eines Magiers
Heliodoros und feiner luftigen Münchhaufiaden, was jedenfalls
aus einer profanen Quelle flammt, wie fie c. 28 durch
Verfchweigen einer indezenten Einzelheit angedeutet ift.
Die übrigen Texte bieten nur die bekannte Martyrien-
und Vitenfchablone.

Der Edition liegen gewöhnlich nur 1 bis 2 Hand-
fchriften zugrunde. Am meiften benutzt find Mosquensis
379 saec. XI, Parisinus 548 s. XI, in erfter Linie aber
Parisinus suppl. 241 s. X. Von den ziemlich häufigen
Druckfehlern find viele am Schluß verbeffert. S. 92, 7 ift
t7] xaXXlaxn unbedingt in xov KaXXioxov zu emendieren.
S. 129, 14 ift nicht xal und tyovxa xaxrjyayov zu ftreichen,
vielmehr mv zu ov und ötöeut'voq zu otöeuevaq zu emendieren
. Der Überfichtlichkeit ift durch Kapiteleinteilung
aller Texte und lateinifche Überfchriften gedient; wün-
fchenswert wären noch lateinifche Randinhaltsangaben
nach Art der Bollandiften.

Über die Prolegomena kann ich, als des Ruffifchen
unkundig, leider nicht berichten.

Straßburg i. E. Anrieh.

Regesta pontificum Romanorum. Iubente regia societate
Gottingensi congessit Paulus Fridolinus Kehr. Italia
pontificia. Vol. VI. Liguria sive provincia Mediola-
nensis. Pars I. Lombardia. (XLIV, 419 S.) Lex.-8°.
Berlin, Weidmann 1913. M. 15 —

— Daffelbe. Pars II. Pedemontium — Liguria maritima
. (XXXVII, 392 S.) Lex.-8". Ebd. 1914. M. 15 —

Der 6. Band des Italien gewidmeten Teiles des
großen Regeftenwerkes enthält die Regelten der Schreiben
der römifchen Bifchöfe und ihrer Legaten an die j
Bistümer, Kirchen, Klöfter, Städte der alten Kirchen- J
provinz Mailand; er umfaßt die Gebiete der Erzbistümer j
und Bistümer Mailand, Pavia, Lodi, Cremona, Brescia,
Bergamo, Como, Vercelli, Novara, Turin, Ivrea, Aofta, !
Afti, Alba, Acqui, Aleffandria della Paglia,Tortona, Bobbio, j
Genua, Savona, Albenga, Ventimiglia, Brugnato, Luni.
Nicht aufgenommen find die Schreiben der Päpfte an
die longobardifchen Könige, die mit den Schreiben an I
die Kaifer und italienifchen Könige dem letzten Bande der j
Italia pontificia vorbehalten bleiben, und die Infein Corfica j
und Sardinien, die mit den übrigen Infein Italiens ebenfalls
im letzten Bande behandelt werden follen. Wegen der |

Fülle des Stoffes ift der 6. Band in zwei Teile zerlegt,
von denen der erfte die Bistümer der Lombardei, der
zweite die von Piemont und Liguria maritima mit der

! Hauptftadt Genua umfaßt.

Dem Plane des Werkes entfprechend reichen die

j Regelten bis an den Regierungsantritt Innocenz' III 1198;
doch find in den jeden Abfchnitt einleitenden Bemerkungen
die grundlegenden Daten auch der fpäteren Gefchichte

j gegeben, fo daß für jedes Erzbistum oder Bistum, für

I jedes Klofter oder jede Kirche, fo weit päpftliche Schreiben
an fie vorhanden find oder deren in den Gefchichts-
quellen erwähnt werden, das Gerippe einer vollftändigen
Gefchichte vorliegt. Zudem weift die vor den einleitenden
Bemerkungen überaus reichlich und forgfältig, in

] chronologifcher Reihenfolge verzeichnete Literatur den
Forfcher weiter und ermöglicht ihm, fich rafch und ficher

1 auch über die fpätere Zeit Auskunft zu verfchaffen.

Zu befonderem Danke wird jeder Hiftoriker ver-

; pflichtet fein durch die genauen Angaben über den ver-

f gangenen und gegenwärtigen Beftand der Archive und
Bibliotheken der in Betracht kommenden Stellen, über
ihre Zerftreuung und Erhaltung. Man bekommt einen
lebhalten Eindruck von der Fülle des Verlorenen, aber
auch des Erhaltenen.

Die Regelten find fehr ausführlich gehalten und es

I ift nicht anzunehmen, daß etwas Wefentliches vom In-

1 halte der Schriftftücke unberückfichtigt geblieben ift. Die

! Fundftellen find genau verzeichnet. Kritifche und erläuternde
Bemerkungen zeugen von der ausgebreiteten Ge-
lehrfamkeit des Bearbeiters und find dem Benutzer eine

wertvolle Hilfe.

Daß diefes Regeftenwerk eine Förderung der Wiffen-

! fchaft bedeutet, geht fchon daraus hervor, daß ungefähr
die Hälfte der Regelten fich bei Jaffe nicht findet. Über
die neuentdeckten Urkunden hat Kehr in den Göttinger
Nachrichten berichtet und dort auch die wichtigften Texte
abgedruckt.

Jedem Bande ift ein chronologifches Verzeichnis der
Urkunden beigegeben; darin find auch die unechten enthalten
und diejenigen, deren Originale noch vorliegen,
gekennzeichnet.

Regifter flehen noch aus. Wünfchenswert wäre es,
wenn jeder Band eine Karte enthielte, in die die behandelten
Orte und Klöfter eingezeichnet wären.

Ein fo unentbehrliches, mit der größten Sorgfalt und
Gelehrfamkeit gearbeitetes, für jetzt abfchließendes Werk
bedarf keiner Empfehlung. Möchte der große Krieg feine
Fortfetzung und Vollendung nicht allzulange verzögern

Kiel. G. Ficker.

Dalman, Prof. D. Dr. Guftaf: Die Kapelle zum Heiligen
Kreuz und das Heilige Grab in Görlitz und in Jerulalem.

(16 S. m. 9 Anflehten u. 9 Plänen.) gr. 8°. Görlitz,
Görlitzer Nachrichten u. Anzeiger in Komm. (1916).

M. — 50

Heilige Gräber, d. h. Nachbildungen der Kapelle des
hl. Grabes in Jerufalem find im Abendlande während
des Mittelalters bis herauf ins 17. Jahrhundert an nicht
wenigen Orten entftanden. So z. B. in Gernrode, vgl.
Adf. Zeller, Die Kirchenbauten Heinrichs I. und der
Ottonen in Quedlinburg, Gernrode 1916; im Dom zu
Konftanz (Mauritiuskapelle), vgl. G. Dehio, Handbuch III,
Abbildungin Herders Bilderatlas zurKunftgefchichte 1908,
67 Nr. 7; in der Bafilika zu Aquileja, vgl. Hans Folnesics
und Leo Planiscig, Bau- und Kunftdenkmale des Küften-
landes, Wien 1916, Tf. 8; uff. Seit der Ausbildung der
Kreuzwegandacht im 15. Jahrhundert dienten sie gerne
als Endftätten des hl. Kreuzweges zur Erlangung wenig-
ftens eines Teiles der mit einer Pilgerfahrt nach Jerufalem
verbundenen Gnaden und Abiäffe. Zur allgemeinen Orientierung
vgl. die freilich keineswegs erschöpfenden Auffätze