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Ausgabe:

1916 Nr. 8

Spalte:

176-177

Autor/Hrsg.:

Schmitz, Karl

Titel/Untertitel:

Ursprung und Geschichte der Devotionsformeln bis zu ihrer Aufnahme in die fränkische Königsurkunde 1916

Rezensent:

Bonwetsch, Gerhard

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Theologifche Literaturzeitung 1916 Nr. 8.

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auf zweifelhafte Märtyrer in c. 22 der Tertullianifchen
Schrift kann, aber muß nicht auf die von Hippolyt erzählte
Epifode im Leben Kailifts gehen.

Kurz, Tertullian und Hippolyt nötigen zwar gewiß
nicht zu der herrfchend gewordenen Kombination, aber
fchließen fie auch nicht aus. Effer entkräftet mehrfach
fehr einleuchtend die Schlagfähigkeit der Argumente des
gegnerifchen Standpunkts; aber der von ihm vertretene
erweift fich als ebenfowenig fturmficher. Vielleicht er-
fcheint es angezeigt, das mit unferen Quellen nicht mehr
lösbare, letzlich aber auch nicht fehr dringende Rätfei
nach dem Verfaffer des zweifelhaften römifchen Bußedikts
ruhen zu laffen und die frei gewordene Kraft den bedeut-
famen und dankbaren Problemen der altchriftlichen Sitten-
und Rechtsgefchichte zuzuwenden; unfere Urkunden werden
uns manches wichtige Zeugnis willig darbieten, wenn wir
fie nicht mit Fragen vexieren, die fie nun einmal nicht
beantworten können.

Berlin-Dahlem. Hans von Soden.

Raufchen, Prof. DD. Gerardus: Florilegium patristicum,

digessit, vertit, adnotavit R. Fase. X: Tertulliani de
paenitentia et de pudicitia recensio nova. (III, 104 S.)
gr. 8°. Bonn, P. Hanltein 1915. M. 2 —

Die vorliegende Ausgabe der beiden nahe zufammen-
gehörigen Schriften Tertullians befitzt alle an den früheren
Heften diefer Sammlung anzuerkennenden Vorzüge. Die
Prolegomena bieten kurze Orientierung; daß dieAbfaffung
von De pudicitia unter Zephyrinus (p. 3 und 7) ftatt, wie
faft allgemein angenommen wird, unter Calliftus, nun feft-
gelegt wäre, wird wohl auch R. nicht glauben: oder follte
ihm die Unficherheit der Papftchronologie vor 250 verborgen
geblieben fein? Sein Text ift forgfältig, auch mit
eignem Urteil, konftituiert, ein zweiter Apparat (hinter dem
textkritifchen) hilft dunkle Worte erklären und gibt nützliche
Parallelftellen aus anderen Schriften Tertullians oder
Hinweife auf neuere Literatur (Hoppe, Kühner, Effer).
Wo R. von der Preufchen'fchen Edition abweicht, hat er
öfters gute Gründe, z. B. fogleich paen. 1, 1 prioris ftatt
peioris und 3,4 atquin ft. alioquin. Dagegen dürfte paen.
2,4 Preufchens si quos vor R. quos, 6, 18 crimine vacare
vor R. a crimine v. den Vorzug verdienen. Aber auch
wo Beide übereinftimmen, werden Verbefferungen noch
angebracht fein, z. B. paen. 2, 5 appropinquavit ft. -abit
(2,9 habet ft. habens), 3,12 hinter intereipit Fragezeichen
ftatt Punkt, 6,6 meremur ft. meretur. Hier dürfte die
Anmerkung Raufchens ut possimus mereri: ,ut = gefetzt
daß', einen für Tertullian zumal neben § 7 ganz unwahr-
fcheinlichen Sinn vorfchlagen, während ut einfach final zu
nehmen ift. Auch 7,1 fcheint mir R. falfch zu deuten
und darum auch falfch zu interpungieren; in den Satz
gehört überhaupt kein Semikolon, und der Schlußteil
begründet nur das ,non' vor ,oportet': ,oder fie müßten
von Buße überhaupt noch nichts erfahren haben und
nichts von ihr verlangen'. Das audientibus ift nicht als
t. t. für Katechumenen fondern entfprechend dem vorhergehenden
servi tui zu verliehen: eigentlich follte man den
Chriften von poenitentia nichts weiter als was ,hucusque',
d. h. bis Kap. 6,24 gefagt worden ift, zu hören geben,
ein Rayon, innerhalb denen das delinquere non oportet
gilt. Nach der Notiz Raufchens S. 1 Anm. 2 bin ich über
feine Faffung jenes Satzes ganz im Unklaren. Einzelne
eigne Konjekturen R.s, wie paen. 10,9 ad miserum per-
venitur, haben etwas Gewinnendes, andere wie pud. 19,21
quia (vor jam esse desiit) ft. qui find mindeftens überflüffig,
und ab illa enim tria unitamur pud. 5,9 ift übler als alles
bisher Vorgefchlagene.

Druckfehler wie augustiis ft. ang. in paen. 4, 5, quae-
dem ft. quaedam S. 13 n. 5, S. 27 n. 1 94,2 ft. 94,26
find entfchuldbar wie auch Unvollkommenheiten im Wort-
regifter: doch follte dort 103b nicht privatus c. gen.

(= proprius) fondern privatum und proprium flehen. Zu
ingratia hätte entweder auf S. 9 oder S. 80 doch die
lehrreiche Parallelftelle adv. Marc. IV 24 (p. 369,4 ed. Kroy-
mann) nicht unvermerkt bleiben dürfen.

Wenn ich fonach durchaus bereit bin, diefer neueften
Edition Raufchens alle Ehre zu geben, wie ich befonders
anläßlich feines Streites mit Schrörs fein Verdienft um
den Text von Tertullians Apologeticus gern anerkenne,
fo darf ich doch das Befremden darüber nicht unaus-
gefprochen laffen, daß das Florilegium fo wenig bemüht
ift, den fchon wiederholt erhobenen Vorwurf, daß es an-
ftößige mimicry treibe, von fich abzulenken. Unter den
bisher erfchienenen 10 Heften bieten 5 lediglich Texte,
die anderswo ebenfo bequem und ungefähr ebenfo gut
zugänglich gemacht find, 4 davon allein in der Krüger'fchen
Sammlung. Wenn R. der Meinung wäre, katholifche
Studenten dürften keine von Proteftanten herausgegebenen
Texte lefen und wenn er feine Ausgaben eben nur für
Katholiken beftimmt hätte, würde fich eine Debatte mit
ihm ja erübrigen. Auch will ich ihm für den von mir
edierten Erzkatholiken Vincentius gern eine Ausnahme zubilligen
; deffen Ol mag unter ketzerifchen Händen leiden.
Aber Raufchens Ausgaben find ja auch für Proteftanten
beftimmt, und genügt felbft bei dem häretifchen Tertullian
nicht ein Text, wie der von Preufchen im Jahre 1910
bearbeitete? Ift es zu rechtfertigen, daß 1915 ein über-
konfeffionelles Konkurrenzwerk fie aus dem Felde jagt?
Wären denn wirklich nicht, z. B. aus Auguftins und Hieronymus
' Briefen, aus Kommentaren und Predigten der
Väter des 4. und 5. Jahrhunderts Stücke leicht zu finden,
die für ein Florilegium patristicum eine Zierde bildeten,
wenn es auf eigenen Bahnen wandeln wollte?

Marburg (Lahn). Ad. Jü Ii eher.

Schmitz, Dr. Karl: Urfprung und Gefchichte der Devotionsformeln
bis zu ihrer Aufnahme in die fränkifche Königsurkunde
. (Kirchenrechtliche Abhandlungen. 81. Heft.)
(XVIII, 192 S.) gr. 8°. Stuttgart, F. Enke 1913. M. 8 —

Die Devotionsformel ift ,diejenige Formel im Protokoll
der Urkunden, durch die der Ausfteller dem Gefühl der
eigenen Niedrigkeit oder der Abhängigkeit von einem
Höheren, namentlich von Gott, Ausdruck verleiht, meift
in einem demütigen Zufatz zum Titel'. Daß eine derartige
Unterfuchung notwendig und vielverfprechend war,
lehrt fchon die Erinnerung an die hiftorifche Bedeutung
der Formel ,Dei gratia', ,von Gottes Gnaden' in alter und
neuer Zeit. Sie ift nur eine unter vielen. Ihnen allen ift
Schmitz in gründlichfter Forfchung nachgegangen bis zu
ihrem erftmaligen Auftauchen. Die Früchte feiner Arbeit
wird er freilich erft im 2. Teil ernten können. Denn erft
nach dem Zeitpunkt, den er vorläufig als Grenze gefetzt
hat, beanfpruchen diefe Formeln rechtliches Gewicht. Erft
dann find fie alfo hiftorifch verwertbar, dann wird auch
die Arbeit ausführlicher zu würdigen fein.

Aber auch der vorliegende Teil beanfprucht mehr
als rein diplomatifches Intereffe. Spiegelt fich doch in
der Geftaltung und Anwendung der Devotionsformeln der
Geift der Zeit vortrefflich wieder. Ich übergehe hier die
Befprechung vorchriftlicher Ergebenheitsausdrücke und
die Nachweifung neuteftamentlicher Stellen als Vorbild
chriftlicher Devotionsformeln und greife nur einige bezeichnende
Beifpiele aus der fpäteren Zeit heraus. Da
häufen fich etwa gegen Ende des 4. Jahrh. die Devotionsformeln
auffallend; befonders beliebt ift die Selbftbezeich-
nung als peccator. Zweifellos ein Niederfchlag der lebhaften
asketifchen Bewegung jener Zeit. Eine beftimmte
Abficht dürfen wir dagegen mit Sch. annehmen, wenn der
Bifchof Severus von Minorka fich misericordia Dei indigens
et omnium ultimus nennt. Es gefchieht ,gewiffermaßen
als Proteft gegen die Lehre des Pelagius'. Für die Verbreitung
der Formeln und für die Formelhaftigkeit im