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Ausgabe:

1915 Nr. 2

Spalte:

433-434

Autor/Hrsg.:

Harnack, Adolf von

Titel/Untertitel:

Beiträge zur Einleitung in das Neue Testament. VI. Die Entstehung des Neuen Testaments und die wichtigsten Folgen der neuen Schöpfung 1915

Rezensent:

Hoffmann, Richard Adolf

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433

Theologifche Literaturzeitung 1915 Nr. 20/21.

434

ftimmte Frömmigkeit der werdenden chriftlichen Kirche
wieder, wozu lieh dann als individuelle Erfcheinung in
der Tat ein leichter Einfchlag alexandrinifcher Spekulation
gefeilt.

Göttingen. Bouffet.

Harnack, Adf. v.: Beiträge zur Einleitung in das Neue Te-
ftament. VI. Die Entftehung des Neuen Teftaments und die
wichtiglten Folgen der neuen Schöpfung. (VIII, 152 S.) 8°.
Leipzig, J. C. Hinrichs 1914. M. 4—-; geb. M. 4.80

In der vorliegenden Schrift unternimmt es FL, die
treibenden Motive der Entwickelung, die zur Bildung
des neuteftamentlichen Kanons geführt haben, im Zu-
fammenhang mit der Gefamtkirchengefchichte
fchärfer herauszuarbeiten, als er und andre es bisher getan
haben, und fodann die wefentlichen Folgen diefer
Kanonbildung für die Gefamthaltung der Kirche
möglichft überfichtlich zufammenzuftellen. Der gedrungene,
gedankenreiche Stil des Verf.s zeugt davon, daß er hier
fich endgültig zu Fragen äußern will, die ihn Jahrzehnte
lang befchäftigt haben.

Zunächft verfolgt er, obwohl das ftreng genommen
nicht zu feinem Thema gehört, die Motive, die zu der
allmählichen Entftehung der Evangelien geführt haben.
Daß man fich fchließlich auf die Autorität von vier
Evangelien feftlegte, beruht nach H. auf einem Kompromiß j
zwifchen dem Johannes-Ev. und den Synoptikern, der vor
Mitte des zweiten Jahrhunderts in Kleinafien gefchloffen
wurde. Auf die Frage, weshalb die andern vorhandenen
Evangelien keine dauernde Bedeutung gewonnen, geht
Verf. leider nicht ein. Starke Tendenzen drängten auf
die Darftellung des evangelifchen Gefamtftoffes in einer
Schrift (Evangelienharmonie). Aber das Intereffe an einer
einwandfreien Beglaubigung der evangelifchen Berichte
und, wie ich hinzufügen möchte, wohl auch die großen
Schwierigkeiten der Harmonifierung ließen diefe Strömung
nicht durchdringen.

Neben den Ew. bedurfte man der Paulusbriefe,
um das Wefen des gefetzesfreien neuen Bundes im Unter-
fchiede vom alten fchärfer herausgearbeitet zu fehen.
Freilich erregten diefe Schriftftücke auch mancherlei An-

ftoß _ noch um 180 find fie nicht völlig kanonifiert —,

zumal ihr Verf. nicht zu den Zwölfen gehörte, die bald
ein fehr hohes Anfehen in der Kirche gewannen, und
man auf die genuin apoftolifche Literatur, foweit Refte
von ihr noch vorhanden waren, immer größeres Gewicht
legte. Da fich aber Marcioniten und Gnoftiker (neben
dem Evangelium) gerade auf Paulus beriefen, konnte man
diefe Briefe nicht recht fallen laffen. Da wurde, in den
letzten Jahrzehnten des zweiten Jahrhunderts, dieApoftel-
gefchichte von großer Bedeutung. Sie gab nicht nur
willkommene Nachricht über die Zwölfe, fondern beglaubigte
auch die Paulusbriefe, da nach ihr die Zwölfe
den Paulus anerkannt hatten. Zugleich wurde fie das
Bindeglied zwifchen den Ew. und der ganzen epiftohfehen
Literatur, wodurch das werdende Neue Teftament feine
fefte Struktur erhielt. . __.

Zum Abfchluß der Kanonbildung wurde die Kirche
durch den Gegenfatz gegen die Montaniften gedrängt.
Das ,Apoftolifche' wurde immer ausfchließlicher betont —
auch die Ew. wurden unter diefe Rubrik geftellt das
.Prophetifche' trat zurück, obwohl man anfangs in der
Kirche auf dem Wege zu einer befonderen Sammlung
von Apokalypfen neben dem A. T. gewefen war. Die
Johannesapokalypfe ift nur als Werk eines Ap oft eis,
nach mancherlei Widerftänden, endgültig in den Kanon
aufgenommen worden. Prinzipiell ift die Bildung desselben
zwifchen 180 und 200 wohl in Rom zum Abfchluß
gekommen, wie der canon Muratori zeigt, deffen Verf.
Schon im Namen der katholifchen Kirche redet. Im einzelnen
hat es dann freilich noch manche Änderung ge-

j geben, vor allem unter dem Einfluß des alexandrini-
fchen Bibelkanons.

Will man an diefen fcharffinnigen Darlegungen H.s
J Kritik üben, fo wäre befonders eine genauere Beftimmung
des Begriffs des ,Apoftolifchen' zu defiderieren. Auch
find einige Schriften, wie z. B. der Barnabasbrief und der
Hebräerbrief, felbft der Hirt des Hermas, etwas ftief-
mütterlich behandelt.

Sehr intereffant ift auch der zweite Teil der Arbeit
(S. 76—106), in dem in kurzen, knappen Paragraphen die
fegensreichen wie die verhängnisvollen Folgen der Kanonbildung
für die Kirche gegen einander abgewogen werden,
wobei H. freilich zwifchen den unmittelbaren und den
weiteren Folgen nicht immer deutlich fcheidet. Sehr be-
deutfam ift hier § 9: ,Das N. T. hat die verhängnisvolle
! Identifizierung von Herrnwort und Apoftellehre befördert
; und vollendet; aber es hat, indem es das paulinifche
Chriftentum auf die höchfte Höhe ftellte, ein fegensreiches
Ferment in die Kirchengefchichte eingeführt'. Wie die
Dinge gegenwärtig liegen, würde ich den erften Teil diefes
Paragraphen noch ftärker unterftreichen als den zweiten.

Unter den mancherlei Anhängen der Schrift hebe
ich hervor Nr. 2: Die Vorftufen und Rivalen des N.
T.s, Nr. 4: Der Gebrauch des N. T.s in der kartha-
ginienfifchen (und römifchen) Gemeinde z. Z. Ter-
tullians (mit äußerft inftruktiven Beifpielen) und Nr. 6:
Kurze Darfteilung und Prüfung der Ergebniffe
Zahns, den Urfprung des N. T.s betreffend. H.
weift hier nach, daß Zahns Abweichungen von feiner Auf-
faffung trotz wefentlicher Differenzen nicht fo groß find,
als fie häufig dargeftellt werden.

Königsberg i. Pr. R. A. Hoffmann.

Schilling, Dr. theol. et sc. pol., Otto: Naturrecht und Staat
nach der Lehre der alten Kirche. (Görres-Gefellfchaft
z. Pflege der Wiff. im kath. Deutfchld. Veröffentlichungen
der Sekt. f. Rechts- u. Sozialwiff. 24. Heft.) (VIII, 247 S.)
gr. 8°. Paderborn, F. Schöningh 1914. M. 7—

In meinen ,Soziallehren' hatte ich die Thefe vertreten,
daß die Rezeption des griechifch-römifchen Naturrechts
durch die Chriften das Mittel gewefen, wodurch die
chriftliche Idee und Kirche die politifch-foziale Kultur in
fich habe aufnehmen können; fie habe jenes Naturrecht
geradezu zu einem chriftlichen Naturrecht umgebildet
und in ihrer Kulturethik mit der eigentlich chriftlichen, prinzipiell
apolitifchen Ethik verbunden, wobei der Gedanke
Gottes als des Hüters der formalen Gerechtigkeit den in die
Dogmatik geworfenen Reflex diefes Naturrechts bedeutet
und mit dem eigentlich chriftlichen Gottesbegriff der
Gnade durch analoge Kompromiffe fich ausgleicht. Im
einen wie im andern Fall ift es dann fpäter — nach Überwindung
des Gnoftizismus, der ja manche Berührungen
mit dem Paulinismus hatte — das Alte Teftament gewefen
, das jener Rezeption die biblifche Stütze gab.
Der fo gefchaflene Gedankenzufammenhang beherrfcht die
ganze Chriftenheit, jedenfalls die des Abendlandes, und damit
auch den gefamten Altproteftantismus, und ift erft feit
der Ablöfung des chriftlichen Naturrechts durch das moderne
profane und feit der Verweltlichung der eigentlich-
chriftlichen Moral zu einer alle Diesfeitsfragen durch Humanität
und Nächftenliebe löfenden Sozialmoral den
Theologen felber nicht mehr verftändlich, d. h. den prote-
ftantifchen, während die Katholiken heute wie je auf diefer
Grundlage flehen und fie fehr elaftifch den modernen poli-
tifch-fozialen Zuftänden anzupaffen verliehen. Diefe Thefe
ift freilich in Wahrheit gar keine Thefe, fondern für jeden,
der die überwältigend deutlich fprechende Literatur einmal
ohne modern theologifche Vorurteile lefen gelernt hat, eine
Selbftverftändlichkeit. Nur bei der Einzeldurchführung,
Einzelausdeutung und allgemein prinzipiellen Beurteilung
diefes Sachverhaltes kann es verfchiedeneMeinungen geben.

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