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Ausgabe:

1915 Nr. 1

Spalte:

252-253

Autor/Hrsg.:

Buchwald, Georg

Titel/Untertitel:

Doktor Martin Luther. Ein Lebensbild für das deutsche Haus. 2., verm. u. verb. Aufl 1915

Rezensent:

Kawerau, Gustav

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251

Theologifche Literaturzeitung 1915 Nr. 11.

außerordentlich weit reichende Bedeutung. Denn fein
Charakter ,als der eines kirchentreuen Priefters und
Bifchofs' bürgt dafür, ,daß feine Lehre die Lehre der Kirche
feiner Zeit gewefen ift. Läßt fich nachweifen, daß Auguftin
mit feinen Anfchauungen von Buße und Sündenvergebung
tief im Mutterboden urchriftlicher Lehre wurzelt, fo ift
damit auch nachgewiefen, daß die fcholaftifche und heutige
Lehre über diefen Gegenftand wefentlich die urchriftliche
ift, da diefe mit Auguftins Lehre in allen wefentlichen
Punkten übereinftimmt'.

Mit diefen Worten hat Hünermann Abficht und Ergebnis
feiner Unterfuchung deutlich kundgegeben. Ob er
die in hiftorifchen Beobachtungen wurzelnden Zweifel der
akatholifchenDogmenhiftoriker befchwichtigt hat? Obwohl
fie nicht erwarten werden, daß der an das katholifche
Dogma gebundene Forfcher die Linien verläßt, die zu
beachten die kirchliche Theorie vorfchreibt, befremdet
doch die Zuverficht, mit der hier Urchriftentum, Auguftin,
Mittelalter und Gegenwart zufammengefchaut werden. Als
gäbe es überhaupt keine innere Entwicklung von Auguftin
bis zur Scholaftik. Als hätten, um nur eins zu nennen,
die Satisfaktionen nach wie vor diefelbe Stellung und
Bedeutung. Als wäre dem Urchriftentum, das Sünder
nicht in der heiligen Kirche ertrug, ein bifchöfliches oder
gar priefterlicb.es Büß- und Beichtfakrament bekannt.
Als kennte das Urchriftentum den Gott, der fich durch
fühnende Werke bewegen läßt, feine Gnade dem gefallenen
Chriften zuzuwenden und auf grund genugtuender Lei-
ftungen durch amtliche Abfolutionsgewalt des Priefters
die Vergebung zu gewähren. Der Nachweis vom urchrift-
lichen Charakter der auguftinifchen Anfchauung, an dem
Hünermann viel gelegen ift, fchwebt ganz in der Luft.

Doch wozu dies und vieles andere nennen? Eine
Verftändigung würde ja nie erreicht. Hünermann ift freilich
überzeugt, daß die äußere Geftalt der Bußdisziplin
zur Zeit Auguftins im Wandel begriffen war. Die bis
dahin herrfchende öffentliche Buße fängt man an, nur für
die öffentlichen Vergehen zu fordern. Auguftin wird alfo
zum Zeugen einer Periode, in welcher die öffentliche Buße
im Schwinden ift. Auch feine theologifchen Erörterungen
find von großer Bedeutung. Denn indem er den Gnadencharakter
der Sündenvergebungsgewalt betonte und ihn
auf den heiligen Geift zurückführte, wurde die Ausübung
der Sündenvergebung von aller moralifchen Qualität des
Spenders losgelöft. Die Anerkennung des objektiven,
fakramentalen Charakters der Sündenvergebungsgewalt
wurde alfo durch ihn gefeftigt. Indem er ferner fchwere
und läßliche Sünden unterfchied, ließ er die pflichtmäßige
Materie der fakramentalen Buße deutlicher hervortreten,
als es bis dahin möglich war. Aber mit dogmatifchen
Neuerungen trat er nicht vor die Kirche feiner Zeit.
Denn auch vor ihm hatte es die fakramentale Buße gegeben
. Hünermann hat jedoch nicht gefehen, daß Auguftins
Auffaffung von der Todfünde, die ganz im Zufam-
menhang mit feiner Anfchauung von der rechtfertigenden
Infpirationsgnade und der durch fie gefchenkten Liebe
fleht, die alte Definition der Todfünde gründlich verlaffen
hat. Ihm ift auch verborgen geblieben, daß diefe neue
Faffung auf den Aufbau und die Praxis des Bußinftituts
keinen Einfluß gewonnen hat. Die beginnende Änderung
der äußeren Geftalt des alten bifchöflichen Bußinftituts
hat das dogmatifche Verftändnis der kirchlichen Buße
nicht berührt. Darum begreift man auch, daß Auguftin
fich als katholifcher Chrift nie dem Bußverfahren unterzog
. Er brauchte nicht ,Buße zu tun'. Die ,tägliche
Buße' hat ja mit der kirchlichen Buße nichts zu fchaffen.
Und weder die eine noch die andere Buße ift ,fakramental'.
Aber Hünermann würde fich davon nie überzeugen laffen.
So wird man feine Arbeit als eine Uluftration der katho-
lifchen Theorie würdigen dürfen. Eine Bereicherung der
hiftorifchen Anfchauung würde man von ihr vergebens
hoffen.

Tübingen. Otto Scheel.

Hebert, Prof. Marcel: Jeanne d'Arc a-t-elle abjure? Etüde
critique precedee de Jeanne d'Arc et ses Voix et
Jeanne d'Arc et les Fees. (Bibliotheque de critique
religieuse.) (154 S.) kl. 8°. Paris, E. Nourry 1914. fr. 2.50

Die Flut der Schriften, die fich mit der Gefchichte
der Jungfrau von Orleans im Allgemeinen befaffen oder
fich über einzelne Ereigniffe ihres Lebens befchäftigen
oder lokale Fragen erörtern, die mit diefem Gegenftand
in Beziehung flehen, ift in ftetigem Steigen begriffen.
Zählte die Bibliographie Lanery d'Arcs bereits 2120
Nummern, fo wird die Neuauflage, die bald zu gewärtigen
ift, eine ftarke Vermehrung aufweifen, wie fchon bei
Potthaft, desgleichen bei Liebermann (Deutfche Zeit-
fchrift für Gefch. III), bei Laviffe (Hist. de France IV)
und vornehmlich bei Molinier (Les Sources de l'Histoire
de France IV) eine reiche Nachlefe zu finden ift. Neben
dem großen Werke von Anatole France, von dem
bereits die 24. Auflage vorliegt, gewiß ein Zeichen,
wie begehrt der Artikel in Frankreich ift, bietet das
vorliegende Büchlein bei all feiner Knappheit unter
Benutzung der reichhaltigen neueren Literatur über
den Gegenftand eine gut zufammenfaffende Darfteilung
des Wichtigften aus der Gefchichte der Jungfrau.
Schon die beiden dem eigentlichen Gegenftand vorange-
ftellten Abfchnitte Jeanne d'Arc et ses ,Voix' und Jeanne
d'Arc et les Fees bieten mehr als fich diefen Titeln entnehmen
läßt, und was die fogenannte Abjuratio Johannas
betrifft, bringt der Verf. die wichtigften Zeugenausfagen
bei, um eine Erörterung daran zu knüpfen, was die Mitwelt
und die fpätere Zeit für Folgerungen daraus gezogen
hat. Im Anhang werden drei Exkurfe mitgeteilt: Portrait
phyfique dejeanne, Note sur les hallucinations und Vestiges
de Jeanne d'Arc ä Rouen et Orleans. Die Ausführungen
des Verf. find ftreng fachlich, die Darfteilung eine gute.
Das Büchlein wird allen, die fich über den Gegenftand
belehren wollen, gute Dienfte leiften, vor fonftigen neueren
Schriften über den Gegenftand wie z. B. vor der fauberen
Arbeit von Charlotte Lady Blennerhaffett hat es den Vorzug
reichlicher Quellenangaben und Literaturverweife.

Graz. J. Loferth.

Buchwald, Geo.: Doktor Martin Luther. Ein Lebensbild
f. das deutfche Haus. 2. verm. u. verb. Aufl. m. zahlreichen
Abbildgn. im Text u. auf 16 Taf. nach Kunft-
werken der Zeit. (X, 516 S.) gr. 8°. Leipzig, B. G.
Teubner 1914. Geb. in Leinw. M. 8—; in Perg. M. 10 —

Buchwald befitzt für die Löfung der Aufgabe, eine
ausführliche, allgemein-verftändeiche Darftellung von Luthers
Leben für das gebildete evang. Haus zu fchreiben,
fehr fchätzenswerte Eigenfchaften. Er verfügt in hohem
Maße über Bekanntfchaft mit den Quellen und der Literatur
, fo daß er befähigt ift, felbftändig den Stoff zu verarbeiten
und mit eignem Urteil ihn darzuftellen. Dabei
befitzt er aber auch die feltene Gabe einer frifchen und
anfehaulichen volkstümlichen Weife des Erzählens. Er ift
daher imflande ein Lutherbild zu zeichnen, das Köftlins
bekannten ,illuftrierten Luther' abzulöfen und zu erfetzen
geeignet ift. Buchwald hat vor diefem eine viel größere
Lebendigkeit der Darfteilung voraus, und auch der künft-
lerifche Schmuck, der dem Buche beigegeben ift, zeigt
eine kundige Hand in der Auswahl und bietet neben
Altbekanntem auch Beilagen, die auch den Sachkenner
intereffieren. Daß Buchwald auf dem Gebiet der Luther-
forfchung felber manchen fchönen Fund getan, ift feiner
Darftellung zu gute gekommen. Es entfpricht dem Zweck
des Buches, daß neben der Erzählung der Lebensge-
fchichte die praktifch-kirchliche Tätigkeit Luthers für den
Aufbau der evang. Gemeinde in der Ordnung des Gottes-
dienftes, in der Schaffung des evang. Gefangbuchs, in
Kirchen- und Schulvifitationen, durch Abfaffung der