Recherche – Detailansicht

Ausgabe:

1915

Spalte:

189

Autor/Hrsg.:

Herrmann, Johannes

Titel/Untertitel:

Unpunktierete Texte aus dem Alten Testament 1915

Rezensent:

Steuernagel, Carl

Ansicht Scan:

Seite 1

Download Scan:

PDF

Theologifche Literaturzeitung 1915 Nr. 8.

190

Hunger, Dr. Jon., u. Dr. Hans Lanier: Altorientalilche Kultur
im Bilde. Hrsg. u. m. Erläutergn. verfehen. (Wiffenfehaft u.
Bildung 103.) (IV, 64 S. m. 96 Tafeln.) kl. 8». Leipzig,
Quelle & Meyer 1912. M. 1.—; geb. M. 1.25

Das vorliegende Heft der von Prof. Dr. P. Herre in Leipzig
herausgegebenen Sammlung ,V/ifTenfchaft und Bildung' behandelt
die alte Kultur des vorderen Orients. Von den 193 Abbildungen
betreffen 93 Ägypten, 83 Babylonien und Affyrien, 15 Perfien und
das weltliche Vorderafien. Den begleitenden Text zu Abb. 1—177
hat Joh. Hunger, die Einleitung und die erläuternden Abfchnitte
zu Abb. 178—193 hat H. Lamer gefchrieben — im Ganzen 62S.
Text und 2 S. Quellennachweife für die Bilder. Diefe lind gut
ausgewählt, und auf ihre Wiedergabe ift große Sorgfalt verwendet;
manches ift freilich reichlich klein ausgefallen. Der Text ift im
Wesentlichen eine Erläuterung der Bilder, die nach allgemeinen
Gerichtspunkten, wie Religion, Staat und Privatleben geordnet find
und in treffender, lehrreicher Weife durch ihn beleuchtet werden.
Daher kann das Buch allen, die fleh über die ,aItorientalifche
Kultur' in Kürze unterrichten wollen, beltens empfohlen werden,
'm Befonderen berührt es angenehm, daß der altrale Zug der
habylonifchen Religion wohl hervorgehoben, aber doch in be-
fonnener Weife begrenzt wird (S. 34). Bei den Gottheiten follte
e'n Hinweis auf ihre urfprüngliche natürliche Grundlage nicht
fehlen. Vom Sargonspalalt (S. 40) erfährt man nicht, wo er geltanden
hat. Die phönizifche Kultur ift zu kurz weggekommen, für ihren
gemifchten Charakter in Syrien ift ein Beleg überhaupt nicht
gegeben. Daß die fchönlte Ruinenftätte des Oftjordanlandes,
Dfcherafch oder Gerafa, S. 61 nicht erwähnt wird, wundert mich.
Im Stil ift mir der Ausdruck ,manicurte Hände' S. 26 aufgeftoßen.
Leipzig. Guthe.

lacobsen, Johannes: Om .Den gammeltestamentlige Theologie' som
theologisk Disciplin. (79 S.) Lex. 8°. Kopenhagen, G. E. C. Gad
1912.

Vf. gibt eine für die ältere Zeit unmotiviert ausführliche,
die religionsgefchichtliche Phafe nur ftreifende Gefehichte der
altteftamentlichen Theologie ohne jede wertvolle Eigenart.
Lauenburg a. Elbe. Schmidt.

Herrmann, Prof. Lic. Johs.: Unpunktierte Texte aus dem Alten
Teftament. Für akadem. Übgn. u. zum Selbftunterricht hrsg.
(32 S.) gr. 8». Leipzig, J. C. Hinrichs 1913. M. 1 —

Das Heftchen bietet 25 Abfchnitte aus Gen.—II Reg., 25 aus
den Propheten und 20 aus den Ketubim, läßt alfo an Mannigfaltigkeit
nichts zu wünfehen übrig. Textfehler find, foweit nötig,
korrigiert. Dem Bedürfnis der Anfänger ift dadurch Rechnung
getragen, daß in den erften 10 Abrchnitten der diakritifche Punkt
über dem tö, in den erften 5 außerdem auch Dagefch forte und
Mappik beibehalten und die weniger bekannten Eigennamen
je bei ihrem erften Vorkommen punktiert find. Doch wäre
im Anfang wohl noch etwas weitergehende Hilfe ratfam gewefen;
wenigftens bei allen Formen, deren Ausfprache erft nach dem
Zusammenhang ermittelt werden kann, hätten die entreheidenden
Punkte gefetzt werden follen. Nicht glücklich fcheint mir die
Aufnahme von Jef. 28,1—6. Im übrigen kann das Heftchen zum
Gebrauch bei akademifchen Übungen beftens empfohlen werden.
Breslau. c- Steuernage'l.

Leiregang, Dr. Hans: Die Begriffe der Zeit und Ewigkeit im
späteren Piatonismus. (Beiträge zur Gefehichte der Philofophie
des Mittelalters, Bd. XIII, Heft 4.) (60 S.) gr. 8". Münfter, Archendorff
1943. M. 2 —
Die Arbeit geht von der Timaeusftelle (37 c ff.) über Zeit und
Ewigkeit aus und befpricht diefe Begriffe in eingehender Weite
°ei Plutarch, Philo, Plotin, Jamblich, Proklus und Damascius.
Die Hauptfragen, die in Betracht gezogen werden, find die nach
dem Weren von Zeit und Ewigkeit, ihrem Verhältnis zueinander,
"■Ier Entftehung der Zeit und ihrem Verhältnis zur Welt- und
Menfchenfeele. Man erkennt auch an diefer Darfteilung oft genug,
w'e vergeblich der nicht nur bei Damascius (49) hohl und gequält
^mutende Verfuch zur Überwindung des platonifchen Dualismus
^ feinen Nachfolgern ift. Die Vermutung des Verf., daß die
°'fche Definition der Zeit als ötäatrifja t//c xivißtuio, mit der Formel
t=== v übereinftimme, vermag ich allerdings nicht anzuerkennen,
da Ich die Formel nicht auf das von den Stoikern allein gefuchte
eale Weren der Zeit, fondern lediglich auf die Größe der in
L6.m Was n*cht weiter beftimmten Zeit bezieht.
Königsberg. Goedeckemey er.

Räufelten, Relig.-Lehr. Prof. DD. Gerhard: Grundriß der Patro-
logie m. betond. Berückficht, der Dogmengefchichte. 4. u. 5.
verm. u. verb. Aufl. (XII, 274 S.) 8". Freiburg i. B., Herder
1913. M. 2.50; geb. M. 3 —

Über diefes nützliche, für nicht hochgefpannte Anforderungen
ausreichende Büchlein wurde zuletzt 1911 Nr. 3, Sp. 80 berichtet
. Die neue Doppelauflage hat gegen die dritte, abgefehen
von Buchung und Verarbeitung der neueften Literatur, einige
fachliche Änderungen erfahren. Von Belang find darunter die,
freilich noch immer verklaufelte Zuftimmung des Verfaffers zu
Brewers Zeitanfatz für Kommodian, die Zurücknahme feiner Zuftimmung
zu Meifters Chronologie der Peregrinatio und die beifällige
Verwertung von Schweitzers Forfchungen zu den Kirchenordnungen
.

Gießen. G. Krüger.

Itafißezaog, ÄXe^ävÖQoq B.: Eioayoyij eig zö iKi.rjvixöv
sxxXriaiadzixdv öixaiov r&v Öq9-o<S6§o)V. (VIII, 179 S.)
gr. 8°. 'Ev AO-r/vai?, B. A. A. Pa<prav7j 1911. Dr. 5 —

Diefe kleine, einen gebildeten Geift verratende Schrift befaßt
fleh in ihren drei Kapiteln mit dem Wefen des Hellenifchen Kirchenrechts
, alfo dem Kirchenrecht des Königreichs Hellas. Sie verfolgt
einen praktirchen Zweck durch wiffenfchaftliche Darftellung,
die wefentlich die Arbeit deutfeher Kirchenrechtslehrer benutzt
aber wie gefagt geiftvoll und mit der perfönlichen Haltung, die
an dem gebildeten Hellenen Wohlgefallen. Im erften Kapitel
führt diefe perfönliche Behandlungsweife allerdings etwas zu
Weitläufigkeiten. Es bedurfte nicht fo weiter erkenntnis-
theoretifcher Unterfuchungen und hiftorifcher Erörterungen, um
zu dem Ergebnis zu kommen: Die Gefetze haben ihre Quellen
in der herrfchenden Staatsgewalt, drücken den Willen der für fie
geltenden Ordnung aus, fie regulieren die zukünftigen menfeh-
lichen Handlungen und verknüpfen mit deren Übertretung unvermeidliche
Folgen aus der herrfchenden Ordnung (38). Im
zweiten Kapitel handelt es fich dann um das Kirchenrecht, das
Recht der Kirche, alfo zuerft um die Kirche. Jefus fah als feine
Jünger an, die feinen oder Gottes Willen tun wollten, Paulus hat
den Begriff des Jüngers dahin erweitert, daß es die find, die
glauben und des Herrn ethifche Gebote halten. Solange diefe
Jünger die chriftliche Gemeinfchaft, die Kirche bildeten, vertrug
diefe fich nicht mit dem Recht. Aber der äußere Kultus kam hinzu
durch die hinzutretenden Jünger, Heiden oder Juden, die den
Kultus gewohnt waren. Und durch die Taufe, die Disziplin und
die werdende Verfaffung bekommt die Kirche das Äußere, an
das die Maffe fich hält. Damit ift die katholifche Kirchenform
vollendet (S. 70). Der ftaatlichen Gewalt gegenüber verhielt fie
fich anfangs ablehnend, namentlich mißbilligte fie die Gewalt gegen
die Chriften. Größer geworden, bedarf fie der Macht des Staates,
um fich gegen Andersgläubige durchzufetzen. Sie wird eine
menfehliche Einrichtung, für die die öffentliche Gewalt die letzte
Entfcheidung in der Hand hat. So kommt es zu einem Kirchenrecht
in weiter Ausdehnung. Jeder Staat hat fein eignes Kirchenrecht
, auch jetzt noch (107—112). Das gilt auch von Hellas, auf
deffen Kirche die ganze Deduktion wohl unter befonderer Be-
rückfichtigung des Oftens zugefchnitten ift. Diefe Vorausfetzungen,
die unter Beifeitelaffung alles Beweismaterials, das mit Gefchick
aus Abend- und Morgenland benutzt ift, nur in ihren äußerften
Umriffen gegeben find, führen im dritten Kapitel zu der Aufftellung,
daß für die Kirche von Hellas nur das Kirchenrecht gilt, das von
dem hellenifchen Staat feine Anerkennung gefunden hat. Das
gilt namentlich mit Bezug auf das Byzantinirche (124—158). Die ge-
fchichtlichen Ausführungen befchäftigen fich namentlich mit den
Verhandlungen zwifchen der Kirche von Hellas und dem ökume-
nifchen Patriarchen um die Mitte des neunzehnten Jahrhunderts.

Nun die praktifche Spitze: Die Kirche hat fich im Lauf der
Entwicklung, auch in Hellas, um in der Wirklichkeit Fuß zu raffen,
in das Recht und feinen Geltungsbereich hineinbegeben. Dadurch
ift fie fehr menfchlich geworden, aber fie ift, was Hellas anlangt,
ein fehr wichtiges Stück des gemeinfamen lebendigen Volkslebens.
Hannover. Ph. Meyer.

Holmquist, Hjalmar: Luther, Lojola, Calvin, ideras reformatoriska
genesis. En kyrkohistorisk parallellteckning. (169 S.) gr. 8».
Lund, C. W. K. Gleerup. Kr. 2.50

Vf. zeichnet den Entwicklungsgang der drei Männer, jeden
für fich. ,Parallelen'zieht er nur ganz gelegentlich, allerdings mit
fehr charakteriftifchen Linien. Er beherrfcht durchaus die neuere
Literatur und verlieht es meifterhaft, die darin verhandelten Pro-