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Ausgabe:

1914 Nr. 5

Spalte:

143-144

Autor/Hrsg.:

Brackmann, Albertus

Titel/Untertitel:

Regesta pontificum romanorum. Germania pontificia. Vol. I, pars II 1914

Rezensent:

Ficker, Gerhard

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143

Theologifche Literaturzeitung 1914 Nr. 5.

144

Prinzip: omne quod est per accidens reducitur in id quod | wegen befonders intereffant, weil es eine fehr befcheidene
est per se 90,12 und fonft, die ftufenweife Anordnung der I Rolle fpielte; nur feiten wagte fich die Kurie felbftändig
Urfachen 224,15 ufw.). Diefes fpekulative Moment tritt hervor; die päpftlichen Anfchauungen ftanden in Gegen-
jedoch gegen das ethifche und myftifche ganz zurück.! fatz zu den eigenartigen Rechtsanfchauungen der bayrifchen
Bachja ift kein Philofoph, was feine Gottesbeweife (43,9) i Kirche und fcheiterten daran, bezw. mußten fich nach
zeigen, die fich in einem circulus vitiosus bewegen und • ihnen richten. Erft gegen Ende des 11. Jhs. macht fich

ein ftärkeres Vordringen der kurialen Wünfche unter der
Einwirkung der klöfterlichen Reformbewegung bemerkbar.
Aber auch fo ift ihre Wirkung nicht eben bedeutend.
Denn die Verbindung zwifchen den Bistümern und ihren
Eigenklöftern konnte nicht gelöft werden. Dasfelbe be-
weifen die Fälfchungen, denen der 2. Teil gewidmet ift.
Es kommt Brackmann wefentlich darauf an, die Motive

von mißverftandenen philofophifchen Gedanken ausgehen.
Der Hauptwert diefer Lebensarbeit Bachjas liegt vielmehr
auf dem Gebiete der Sittlichkeit, und hier hat er manches
Selbftändige in der Anordnung und Darftellung.

Es werden acht theologifche Tugenden dargeftellt:
Gehorfam gegen Gott, Gottvertrauen, Reinheit der Abficht,
Demut, Buße (Bekehrung), Gewiffenserforfchung, Welt-

fagung, Liebe zu Gott. Die Bafis diefer Tugenden refp. I herauszuftellen, die die Fälfchungen veranlaßt haben. Es
frommen Übungen ift die Lehre über Gott, die in den j ift in den meiften Fällen der Gegenfatz gegen den Epi-

zwei erften Kap. gegeben wird. — Der Verfaffer bezweckt
durch die Ausgabe des arabifchen Textes auch auf den
Islam zu wirken und die dort herrfchenden Vorurteile
über das Judentum zu befeitigen.

Bonn. Horten.

Regesta pontificum romanorum. Congessit Paul. Fridol. Kehr.
Germania pontificia sive repertorium privilegior. et
litterar. a romanis pontificibus ante a. 1198 Germaniae
ecclesiis, monasteriis, civitatib. singulisque personis
concessor. Vol. I, pars II. Prov. Salisburgensis II et
episcopatusTridentinus, auctore Alberto Brackmann.
(XXXIV u. S. 267—412) Lex. 8°. Berlin, Weidmann
1911. M. 6 —

Brackmann, Alb.: Studien u. Vorarbeiten zur Germania pontificia
. I. Die Kurie u. die Salzburger Kirchenprovinz.
(XIV, 271 S.) gr. 8°. Berlin, Weidmann 1912. M. 8 —

Der 2. Teil des 1. Bandes der Germania pontificia
(vgl. diefe Zeitung 36. Jahrg. 1911 Nr. 6, ij6i) enthält
außer den auf den ganzen Band bezüglichen Stücken,
d.h. dem Titel, dem Vorwort, dem Inhaltsverzeichnis und
der Lifte der verzeichneten päpftlichen Urkunden nach
den Regierungen der Päpfte in chronologifcher Anordnung
mit Angabe der Nummer bei Jaffe die Regelten der
Papftbriefe für die Bistümer Regensburg, Freifing, Neuburg
und im 1. Anhange die Regelten der päpftlichen
Schreiben an die Herzöge, die Bifchöfe, die Grafen des
Herzogtums Bayern, im 2. die Regelten der auf das Bistum
Trient bezüglichen Schreiben. Obgleich Trient einft
zum Patriarchat Aquileja gehörte, ift es doch hier aufgenommen
worden, da es ein Teil des deutfchen Reiches
war. Es ift alles in der bekannten Anordnung gegeben; die
Literatur ift reichlich verzeichnet; die hinter die Literatur-

fkopat, der zur Anlehnung an die Kurie, an die entferntere
Macht, und zur Fälfchung des gefchichtlichen Tatbeftandes
führte. Hier ift es öfter notwendig geworden, auf das
13. Jh. überzugreifen; auch dabei kann man fich davon
überzeugen, daß es fehr fchade ift, daß das Regeften-
werk nicht über das 12. Jh. hinausgeführt wird. Von Einzelheiten
ift zu erwähnen, daß B. die Benedikt-Urkunde für
Salzburg als eine Fälfchung des Erzbifchofs Friedrich aus
den Jahren 973—77, wahrfcheinlich 977, gerichtet gegen
Piligrims Fälfchungen, nachweift und daß er zum erften
Male eine Reihe unechter Urkunden über die päpftlichen
Patrimonien in Bayern verwertet und in den Zufammen-
hang der Gefchichte der päpftlichen Verwaltung einließt.
Das ift überhaupt das Anziehendfte an diefen Unter-
fuchungen, daß B. es verlieht, die allgemeinen hiftorifchen
Beziehungen aufzudecken, und fo viele Einzelheiten auch
geboten werden, nicht in ihnen Hecken zu bleiben. Wenn
man vollftändig fein wollte, fo wäre noch Vieles hervorzuheben
, fo z. B. die Darfteilung des Streites zwifchen
Tegernfee und Dietramszell oder aus dem 3. Teile der
erftmalige Abdruck der beiden einzigen päpftlichen
Privilegien, die vor dem 13. Jh. für das Bistum Regensburg
ausgeftellt wurden; aber das Gefagte wird genügen,
einen Eindruck von der Reichhaltigkeit des Bandes und
der Sorgfalt und Umficht der Arbeit zu geben.

Kiel. G. Ficker.

Bifrun, Jakob: Das Neue Teftament, erfte rätoromanifche
Überfetzung, 1560. Neudruck, m. e. Vorwort, e. Formenlehre
u. e. Wörterverzeichnis verfehen v. Theodor Gärtner
. (Gefellfchaft f. romanifche Literatur, Bd. 32.)
(XII, 683 S.) gr. 80. Dresden 1913. Halle, M. Niemeyer
. M. 28 —

Jedermann weiß, was für einen Ehrenplatz in der
angaben geftellte kurze Gefchichte der einzelnen Bistümer, neuhochdeutfchen Literatur Luthers Bibelüberfetzung
Kirchen und Klöfter ift in ihrer präzifen Kürze ein vor- , einnimmt; ein gleicher Ehrenplatz gebührt im rätoroma-
treffliches Mittel zur Orientierung und ein Zeugnis für die j nifchen Schrifttum Jakob Bifruns Überfetzung des Neuen

folide Gelehrfamkeit des Verfaffers. Die geographifche

Teftaments. Die literarifche Leiftung des rätoromanifchen

Anordnung finde ich deswegen fehr willkommen, weil da- Überfetzers überragt fogar die des deutfchen an Selb-
durch der reiche Inhalt der Regelten am Bellen für die ftändigkeit und als erfter Anftoß, infofern Bifrun überhaupt
Lokalgefchichtsfchreibung wird ausgenutzt und fördernd der erfte war, der ein Buch in rätoromanifcher Sprache
werden können. Darum finde ich es aber immer wieder | drucken ließ.' Mit diefen Anfangszeilen des Vorworts
als einen Mangel diefes neuen Regeftenwerkes, daß es | zu feiner Ausgabe Hellt uns Gärtner vor den gewaltigen
fchon mit dem Jahre 1198 abbricht. Eindruck, den die Reformation Luthers und Zwingiis

Der erfte Band der Germania pontificia bringt viel j bis in die entfernteften Alpentäler hinauf hervorgerufen

Neues; er verzeichnet 709 Schreiben von Päpften, Kardinälen
, Legaten und Schreiben an die Päpfte; von diefen
709 Stücken find nur 467 bei Jafife zu finden.

Einen Teil der neuen Funde und Erkenntniffe bietet
Brackmann im 1. Bande feiner Studien und Vorarbeiten.
Sie zerfallen in drei Teile; der erfte behandelt die Gefchichte
des päpftlichen Privilegs innerhalb der Salzburger
Kirchenprovinz; der zweite die Fälfchungen der Salzhat
. Diefer Eindruck erfcheint umfo nachhaltiger als
Bifruns Übertragung fchon 1607 in zweiter Auflage in
der auf ein Dutzend Dörfer befchränkten Mundart des
Oberengadins vorlag. Kurz darauf kamen dazu noch
eine neue Überfetzung von Johann Griti 1640 und neuerdings
eine weitere von J. Menni 1861, abgefehen von den
Übertragungen der ganzen Bibel in das Unterengadinifche
und in das Oberländifche am Vorderrhein. Von den drei

burger, Paffauer, Regensburger und Freifinger Diözefe, j oberengadinifchen Verfionen ift aber die erfte unbedingt
und der dritte Teil bietet Exkurfe und unbekannte Ur- ! die wertvollfte, und zwar wegen der fprachlichen
künden. Das päpftliche Privilegium in Salzburg ift des- Schwierigkeiten, die derÜberfetzer ohne irgend welche