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Ausgabe:

1914 Nr. 2

Spalte:

657-659

Autor/Hrsg.:

Loesche, Georg

Titel/Untertitel:

Von der Toleranz zur Parität in Österreich 1781 - 1861 1914

Rezensent:

Zscharnack, Leopold

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Theologifche Literaturzeitung 1914 Nr. 24/25.

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zu können', (Ref. und Inquif. in Italien S. VIII) hoffent- I
lieh nicht allzu lange mehr auf fich warten laffen.

Königsberg. Benrath.

Loelche, Prof. Dr. Geo.: Von der Duldung zur Gleichberechtigung
. Archivalifche Beiträge zur Gefchichte des
Proteftantismus in Öfterreich 1781/1861. Zur 5ojähr.
Gedenkfeier an das Proteftantenpatent. (LH, 812 S.)
gr. 8°. Wien, Manz 1911. M. 15 —

— Von der Toleranz zur Parität in Öfterreich 1781—1861.

Zur Halbjahrhundertfeier des Proteftantenpatentes.
(96 S. m. 3 Abbildgn.) Leipzig, J. C. Hinrichs 1911.

M. 1 —

Zum 50. Jahrestag des am 8. April 1861 erlaffenen
öfterreichifchen .Proteftantenpatentes', durch das Kaifer
PYanz Jofef den Proteftanten feiner Länder die bis dahin
entbehrte gemeinfame öffentliche Religionsübung und die
Gleichheit vor dem Gefetz zuerkannte, hat Löfche, der
Gefchichtsfchreiber des Proteftantismus in Öfterreich, ein
Werk herausgegeben, das von der ThLz durch Schuld
des Rezenfenten bisher leider nicht berückfichtigt worden
ift, obwohl es für die Gefchichte des öfterreichifchen Pro- j
teftantismus vom Jofefinifchen Toleranzedikt des Jahres |
1781 bis 1861, wenigftens was deffen äußere und rechtliche 1
Entwicklung betrifft, grundlegend ift. Die Grundlinien |
diefer Gefchichte hatte Löfche in feinem bekannten Um- !
riß der Gefchichte des Proteftantismus in Öfterreich,
1902, S. 199fr. bereits gezeichnet und damals fchon in
Ausfeilt geftellt, auf breitefter bibliothekarifcher und vornehmlich
archivalifcher Grundlage eine eingehende Ge- j
fchichte des öfterreichifchen Proteftantismus zu fchreiben, i
deren Vorbereitung freilich erft im Laufe von Jahrzehnten
abgefchloffen fein werde. Daß das Jubiläum des Pro-
teftantenpatentes ihm Anlaß gab, gerade den Teil zuerft j
vorzubereiten, der die Gefchichte von Jofef II bis über die
Mitte des 19. Jahrhunderts hinaus behandelte, ift befon- |
ders erfreulich. Denn gerade hier klaffte die empfindlichfte ,
Lücke in der genaueren Erkenntnis der Entwicklung des
öfterreichifchen Proteftantismus, nachdem die älteren
Perioden durch Löfches eigene kleinere Studien und
durch Arbeiten Loferths, C. F. Arnolds u. a. archivalifch
begründete, neuere Darftellungen gefunden hatten.

Löfches Werk zerfällt in eine Reihe relativ felb-
ftändig neben einander flehender Teile, die zufammen-
gehalten werden durch die ihnen vorausgefchickte, befand
ers paginierte Einleitung (S. XIII—LH): eine Skizze
des Hintergrundes der öfterreichifchen Proteftantenge-
fchichte von 1781 —1861, in der die Träger der Krone in
dem genannten Zeitraum, die hohe ftaatliche Beamten-
fchaft und die katholifche Hierarchie charakterifiert und
auch die Wandlungen der öffentlichen Meinung bis zum
Erlaß des Patentes hin gefchildert werden. Sind hier
natürlich auch fchon die Refultate von Löfches neuen
Detailftudien verwertet, fa liegt der eigentliche Wert des
Werkes doch in den auf diefe Einleitung folgenden, von
reichen archivalifchen Mitteilungen durchzogenen Einzel-
abfehnitten, die teils in territorialer Ordnung an einigen
Extremen die verfchiedenartigen Wirkungen des Jofefinifchen
Toleranzediktes in den verfchiedenen Reichsteilen
illuftrieren (S. 1—81), teils fachlich-rechtlich gegenein- i
ander abgegrenzt die Entwicklung der fjbertrittsbeftim-
mungen, des Verfaffungs- und Vermögensrechts, des
evangelifchen Schulwefens, der Bücherzenfur und dergl.
verfolgen (S. 159—515), teils endlich in chronologifcher
Reihenfolge die im 19. Jahrhundert erfolgte allmähliche
Entfchränkung der Toleranz, infonderheit unter Einwirkung
der konftitutionellen Bewegung des Jahres 1848,
fchildern und die Begründung des heutigen Rechtszu-
ftandes als Zielpunkt haben (S. 516—654).

Löfche bezeichnet fein Werk felbft als .Archivalifche

Beiträge zur Gefchichte ufw.' und tagt damit von vornherein
, was er nicht hat fchreiben wollen: keine ge-
fchloffene, chronologifch fortfehreitende, nach allen Seiten
hin lückenlofe Gefchichte des öfterreichifchen Proteftantismus
. Man mag bedauern, daß wir infolge diefer felbft-
gewollten Befchränkung Löfches nur Baufteine und Beiträge
erhalten, bei der Beurteilung und Benutzung feines
Werkes muß aber diefe feine Abficht im Auge behalten
werden. Ihr entfprechend gewinnt man z. B. nie auf
Grund nur eines Abfchnittes ein genaues Bild von irgend
einem beftimmten Zeitraum, fondern man muß das fa
gewonnene Bild durch Heranziehung weiteren Materials
aus den anderen, in fich natürlich chronologifch geordneten
Abfchnitten ergänzen und all dies Detail dem in
der Einleitung gebotenen allgemeinen Bild der betreffenden
Zeit einordnen. Ebenfowenig lag es in Löfches Abficht
, eine vollftändige proteftantifche Territorialge-
fchichte der einzelnen öfterreichifchen Gebiete zu
fchreiben. Wenn er daher z. B. die tatfächlichen Wirkungen
des Jofefinifchen Toleranzediktes verfolgen und
zeigen will, wie jenes durch die faktifchen Verhältniffe
der verfchiedenen Territorien bald verengt, bald erweitert
worden ift, fa begnügt er fich damit, einerfeits die Lage
in Schienen und in polnifchen fowie einigen böhmifchen
Gebieten zu fchildern (S. 1—32), wo das Edikt im Wider-
ftreit mit älteren weitergehenden Vorrechten (Altran-
ftädter Konvention, Afcher .Temperamentspunkte' v. J.
1775, Warfchauer Traktat v. 1768 und dergl.) ftand und
jenen entfprechend ergänzt wurde, anderfeits, als anderes
Extrem, unter dem Titel einer Außerkraftfetzung des
Toleranzpatentes (S. 33 — 81) die Gefchichte der Zillertaler
und die weitere Tiroler Entwicklung bis zum .Satyrfpiel
von Kropfsberg' zu behandeln, wo noch i. J. 1846 der geplante
Ankauf des Schloffes Kropfsberg durch mehrere
deutfehe evangelifche Damen den hartnäckigen Wider-
ftand des Salzburger Fürftbifchofs Fürft Schwarzenberg
und des Tiroler Gouverneurs Graf Brandis hervorrief
und die fchon 1832 ff viel umftrittene Frage nach der
(von der Hof kanzlei übrigens anerkannten) Giftigkeit des
Toleranzpatentes für Tirol nochmals eine wichtige Rolle
fpielte. Die anderen proteftantifchen Gebiete werden
nicht ex officio in Sonderabfchnitten behandelt, obwohl
die kirchenrechtlichen Abfchnitte über die Übertrittspraxis
(S. 159—224; Prohibitivunterricht und dergl.!), über
die Lage und Amtsführung der proteftantifchen Geiftlichen
mit Einfchluß der Trauungspraxis, der Mifchehenfrage,
der Friedhofsftreitigkeiten und dergl. (S. 225—373), ferner
die über das Schulwefen (S.373—392), die Vermögensfragen
(S. 393—445), das Zenfurwefen mit Einfchluß der Frage
der Bibelverbreitung (S. 446—463, 754—767) ufw. und die
darin aus allen Territorien gefammelten Beifpiele von
Einengung, ja Drangfalierung zeigen, daß es möglich wäre,
in territorialer Ordnung noch zahlreiche Gegenbilder zu
den in Kap. 1 behandelten .bevorrechteten' Gebieten zu
zeichnen. Löfche hat der territorialen Gruppierung die
praktifch-rechtliche vorgezogen und fa fein Werk zugleich
zu einem wichtigen praktifch-kirchenrechtlichen Handbuch
gemacht. Das genaue Ortsregifter S. 807—812 macht es
aber erfreulicherweife dem für die Territorialgefchichte
intereffierten Benutzer möglich, das über die genannten
kirchenrechtlichen Abfchnitte zerftreute Material für ein
Einzelgebiet leicht aufzufinden und fa jene Lücke auszufüllen
.

Schwerer empfindet man eine andere, gleichfalls be-
abfichtigte Lücke, auf die zuletzt hingewiefen fei: die
Nichtberückfichtigung der Probleme der inneren Kir-
chengefchichte des öfterreichifchen Proteftantismus
während des ausgehenden 18. und beginnenden 19. Jahrhunderts
, deren genaue Kenntnis uns noch verfchloffen
ift, aber nötig wäre, um z. B. das von Löfche S. 92—158
behandelte Verhalten des akatholifchen evangelifchen
Kirchenregiments gegenüber den böhmifchen Adamiten-
Abrahamiten-Deiften, fowie den fchwärmerifch-pietiftifchen