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Ausgabe:

1914 Nr. 16

Spalte:

494-496

Autor/Hrsg.:

Kusmín, I. O.

Titel/Untertitel:

Materialien zur Frage der rituellen Verbrechen, deren die Hebräer beschuldigt werden. I. u. II 1914

Rezensent:

Grass, Karl Konrad

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Theologifche Literaturzeitung 1914 Nr. 16.

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den Gefchäftsleuten Venedigs, fondern auch den türkifchen
Behörden mit ihren evvigenRanzionierungen und Vexationen,
den konzeffionierten und nicht-konzeffionierten Ciceroni,
Bettlern, Räubern e tutti quanti des Orients Ströme von
Gold brachte, dabei aber fowenig Sicherheit bot, daß die
Reifenden faft täglich um Leib und Leben bangen mußten.

Berlin. Siegmund Keller.

Heidrich, Dr. Paul: Karl V. und die deutfchen Proteftanten
am Vorabend des Schmalkaldilchen Krieges. 1. TL: Die

Reichstage der Jahre 1541 — 1543. — 2. TL: 1544—1546.
Auf Grund vornehmlich der Reichstagsakten darge-
ftellt. (Frankfurter Hiftorifche Forfchungen 5. 6.)
(VIII, 164 u. IV, 161 S.) Lex.-8°. Frankfurt a/M.,
J. Baer & Co. 1911. 12. je M. 5 —

Durch eine Darfteilung der Reichstage von 1541—46
will H. dartun, wie Karl V. allmählich zu der Erkenntnis
fich hindurchrang, daß ein Krieg gegen die Proteftanten
nicht zu umgehen fei, fodann auch, daß er viel leichter
durchzuführen fei, als der Kaifer gefürchtet hatte; wie
er darauf den Plan trotz aller Hinderniffe nicht mehr
aus dem Auge verlor, um endlich 1546 loszufchlagen.
Man wird die Befchränkung auf die Reichstage nicht
gerade für empfehlenswert halten; aber da bis 1545 die
Tagungen fchnell auf einander folgten, fo ift es bis dahin
H. einigermaßen gelungen, die Lücken zu verkleben.

Da H. eine fehr ftattliche Reihe von Archiven zu
Rate gezogen hat, war es ihm möglich, zwar nicht die
bisherigen Anfchauungen wefentlich umzugeftalten, doch
eine Reihe von erfreulichen Ergänzungen zu liefern. So
war wohl fchon die Rede davon, daß Karl V. 1541 auch
den Katholiken eine Deklaration geben mußte; man
kannte fie aber nicht. H. hat fie in Würzburg gefunden
(I, 44). Und dort liegt auch die geheime Deklaration
Ferdinands an die Katholiken vom Reichstag von Speier
von 1542, von der man bisher gar nichts wußte (I, 83 f.).
Auch die fpätere Erklärung Karls, daß Granvella feit
1541 zum Religionskrieg gedrängt habe (Nuntiaturbe-
richte VIII, 236), ift durch Brüffeler Akten beftätigt worden
(I, 51 f. u. 153 f.), wie wir überhaupt einigen Einblick
in die überlegene Gefchäftsbehandlung Granvellas erhalten
(I, 149m u. II, 66). Aber ihm gegenüber fcheint mir H.
das Vorgehen der Proteftanten manchmal gar zu fcharf
zu beurteilen. War z. B. ihr Befchluß auf dem Reichstag
von Speier von 1544, zunächft für eine mit den Katholiken
gemeinfame Beratung einzutreten, wirklich fo
naiv, wie H. meint (II, 12)? Sie hatten doch in Nürnberg
1543 einmal durch ihr Zufammengehen mit den
gemäßigten Katholiken felbft im Fürftenrat die Majorität
erlangt (I, 129fr.) und hofften wohl auch hier wieder darauf
. Und auch die Ablehnung der vom Landgrafen
1545 beantragten Rüftungen dürfte doch milder aufzuraffen
fein, als H. (II, 82) es tut, wenn man hört, wie
die Gegner die Lage anfahen. Ferdinand fürchtete gerade
damals, daß die Proteftanten, wenn man fie fchroff
abweife, in 14 Tagen angreifen würden (Nuntiaturber.
VIII, 136).

Das Bedenkliche der Befchränkung auf die Reichstage
zeigt fich am ftärkften bei der Schilderung des
Tages von Regensburg von 1546, der erft faft ein Jahr
nach dem Schluß des Wormfer Tages anfing und deffen
Verhandlungen, kaum begonnen, durch den Krieg unterbrochen
wurden. H. ift über die wichtige dazwischenliegende
Verhandlung der Proteftanten in Frankfurt ganz
hinweggegangen. Er erwähnt zwar ganz kurz den dortigen
Befchluß über Frieden und Recht (Auszug bei
Seckendorfs III, 66of.); aber er übergeht die Tatfache,
daß die Proteftanten fchon in Erwägung zogen, eventuell
auch ohne die anderen Stände ein Recht im Reich aufzurichten
(Abfchied der Konfeffionsverwandten in Frankfurt
; vgl. Mentz II, 440). Die Proteftanten mögen fich

über die ganze Tragweite diefes Befchluffes nicht klar
gewefen fein; Karl V. hat ihn der Schweiler gegenüber
als einen der Gründe bezeichnet, die ihn endgültig zum
Kriege drängten (Lanz II, 487). Irrig ift es auch, daß
immer mehr von den Proteftanten erkannt haben Sollen,
,daß dies Jahr [1546] für fie die Entscheidung bringen
werde" (II, 112). Sie find vielmehr Sämtlich durch den
Kriegsausbruch völlig überrafcht worden. Das gilt auch
vom Landgrafen, deffen Benehmen bei der Nachricht
der kaiferlichen Erklärung daher kein auffälliger Um-
fchlag war, wie H. meint (II, 138).

An Einzelheiten mag noch erwähnt werden, daß die
Äußerung Christofs von Württemberg (I, 11) doch wohl
ironifch gemeint war; und daß Sturm 1546 nicht nach
Regensburg ging (gegen II, 130).

Straßburg i/E. J. Bernays.

KystMHHx, H. O.: Ma-repiaabi kx Bonpocy o6x oÖBinieniflXX
eBpee-Bx bx pnTyajibiiLixx npecrynaeHiaxx. (VIII, 317 S.)
gr. 8°. C.-Üerepöyprx, A. CMoaniicKaro 1913. Rbl. 2 —
[Materialien zur Frage der rituellen Verbrechen, deren
die Hebräer befchuldigt werden. I. Dokumente, die
Sich auf die Befchuldigungen der Hebräer in Polen und
Litthauen beziehen. II. Die Literatur der Frage (Weltliches
Europa, Polen und Rußland). Gefammelt von
I. O. Kusmi'n.]

Bei I. (S. 1—228) handelt es fich zwar nicht um erstmalige
Abdrucke aus Akten. Aber die Dokumente find
zumeift polnifchen und ruffifchen Publikationen entnommen,
die für den Abendländer Schwer zugänglich find. Sie find
zum größeren Teil auch für den, der des Ruffifchen unkundig
ift, verständlich, da von vielen (warum nicht von
allen?) das lateinifche Original geboten wird, von den in
polnifcher Sprache abgefaßten neben der ruffifchen Übersetzung
zumeift auch der polnifche Text. Der Herausgeber
verfolgt nach dem Vorworte insbefondere den Zweck,
die Darbietungen in H. L. Stracks Buch: ,Das Blut im
Glauben und Aberglauben der Menfchheit' etc. (1911 nach
der 8. Auflage in der Ausgabe von 1900 ins Ruffifche
überfetzt) zu ergänzen, der, wie überhaupt die wefteuro-
päifche Literatur, Polen und Litthauen für die Frage nur
fehr wenig berückfichtige. In der Tat find ja diefe Länder
die judenreichften der Welt.

Zunächft werden die Privilegien von polnifchen und
litthauifchen Fürften und Königen vom Jahre 1264 bis 1367
geboten, die den Juden Schutz vor Verdächtigung auf
Blutmord zufichern. Obgleich Kusmin Vollständigkeit
feiner Sammlung nicht behaupten kann (Vorwort S. III
—IV), wird es kein Zufall fein, daß aus diefer Periode
keine Akten über Judenverfolgungen und -prozeffe geboten
werden. Denn damals wurden gerade die Juden durch
jene Privilegien veranlaßt, vor den Verfolgungen in Westeuropa
nach Polen und Litthauen fich zu retten, welche
Länder ihrer wegen des Fehlens eines nationalen dritten
Standes bedürftig waren. Auch im 15. und 16. Jahrhundert
find es die Könige, die durch Dekrete und Erneuerung
der Privilegien gelegentlichen Ausbruch der Volkswut
gegen die Juden zügeln und die hie und da beginnende
gerichtliche Verfolgung wegen Verdachts auf Blutmord
und Hoftienentweihung zurückdämmen. Aber nachdem
zuletzt noch 1633 Wladislaw III. Judenverfolgungen verbietet
, ändert fich alsbald die Stellung der Könige und
es beginnt eine ununterbrochenen Reihe von Prozeffen,
die fich bis zum Untergang Polens hinziehen und in denen
die Juden immer graufamer behandelt werden.

1636 werden in Lublin Juden befchuldigt, einem Mönche unter Beihilfe
eines lutherifchen Arztes und eines jüdifchen Chirurgen zu rituellen Zwecken
Blut entzogen zu haben. Nachdem fie der Folter unterworfen, wird letzterer
gevierteilt. 1639 wurden mehrere jüdifche Synagogenbeamte in Lentfchitz
wegen Knabenmordes gevierteilt auf die Ausfage eines Chriften hin auf
der Folter, er hätte ihnen das Kind verkauft. Seitdem mußten die Juden