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Ausgabe:

1914 Nr. 15

Spalte:

463-464

Autor/Hrsg.:

Manen, Charlotte Aleida van

Titel/Untertitel:

Armenpflege in Amsterdam in ihrer historischen Entwicklung 1914

Rezensent:

Köhler, Walther

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Seite 1

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Theologifche Literaturzeitung 1914 Nr. 15.

464

IS74—1591 aus Stolp zeigt den Untergang zahlreicher
evangelifcher Gemeinden im polnifchen Preußen.

Dankbar find die Berichte über die neue Reformationsliteratur in
jedem Heft zu begrüßen. Ein Anachronismus ift S. 5 Z. 11 .reformiert'
ftatt zwinglifch. S. 37 find die .offenbaren' Gebete Kirchengebete in der
Zeit der Erledigung einer I'farrei gegenüber den heimlichen, d. h. Privat-
gebeten. S. 195 Z. 2, v. u. L. manerent, S. 197 Z. I 1. patiuntur, S. 285
Z. 10 wäre eine Erklärung von (iL%Qi ßiOfxCov erwünfcht gewefen. Zu
den Origeniften S. 345 vgl. Kolde, die ältefte Redaktion der Augsb.
Konfeffion S. 15 u. 54.

Stuttgart. G. Boffert.

Manen, Charlotte Aleida van: Armenpflege in Amlterdam in
ihrer hiftorifchen Entwicklung. Inauguraldiffertation.
(XIV, 224 u. VS.) gr. 8°. Leiden, A. W. Sijthoff 1913.

Diefe Erftlingsarbeit, eine ftaatswiffenfchaftliche Differ-
tation der Züricher Univerfttät, ift eine fehr erfreuliche,
fleißige und gediegene Arbeit, was bei der Schwierigkeit
der Materialbefchaffung befondere Heraushebung verdient
. Die Vf., deren Buch auch äußerlich dank ver-
fchiedener, gut ausgewählter photographifcher Reproduktionen
von Gemälden und Stichen fleh fchmuck repräfen-
tiert — die die Lifte der vorgefetzten Errata weit über-
fteigenden, die Holländerin verratenden Druckfehler wird
man gerne verzeihen, da fle fachlich nicht von Belang find
— gibt einen fehr inftruktiven Aufriß der Armenpflege
in der größten niederländifchen Stadt, deren Verhältniffe
natürlich vielfach typifch find. Die ftarke Vorherrfchaft
nicht-kirchlicher Gewalten in der Armenpflege während
des Mittelalters in den Niederlanden beftätigt fleh von
Neuem, doch ift ein Gegenfatz der bürgerlichen Hilfe gegen
die (fpärliche) kirchliche nicht vorhanden, es handelt fleh
um obrigkeitliche Wirkfamkeit auf der Bafls der Einheit
des religiöfen und ökonomifchen Lebens (S. 8). Sehr in-
tereffant find die Mitteilungen über das vorreformatorifche
Nachtafyl und die Bedeutung der Zünfte. Die die m.-a.
Einheitsgrundlage zerfprengende Reformation plaziert
nach und nach in Amfterdam Lutheraner, Mennoniten,
Calviniften, Englifch-Reformierte, portugiefifche Ifraeliten,
hochdeutfehe Ifraeliten, Wallonen, Quäker, Armenier,
Anglikaner, Remonftranten, Janfeniften, Kollegianten neben
die Katholiken, und dem Mufterbeifpiele der Calviniften
folgend, bilden alle diefe 14 Gemeinfchaften ihre befondere
, von der Vf. eingehend dargelegte kirchliche Armenpflege
neben der ftädtifchen. Die Entwicklung ift alfo
mutatis mutandis diefelbe gewefen wie in England (vgl.
das vonTroeltfch in diefer Ztg. 1913 Nr. 22 angezeigte
Buch). Daß der Calvinismus dabei eine privilegierte
Stellung einnahm, die Obrigkeit doch wieder im Sinne
einer Einheit des kirchlich-politifchen Lebens fleh mit
calviniftifcher Gefinnung identifizierte, zeigt die Tatfache,
daß der Calvinismus regelmäßig für die interkonfeffionellen
ftädtifchen fogenannten Hausfitzenhäufer kollektieren ließ,
und umgekehrt bei Legaten die Hälfte an die reformierte
Diakonie fiel. Tragikomifch wirkt die Armenunterftützung
aus den Einkünften des Schaufpielhaufes; fie fpielte fchließ-
lich die ganze Theaterverwaltung einfchließlich der Wahl
der Stücke den Regenten des Waifenhaufes und der alten
Männer- und Frauenanftalt in die Hände. Bei der S. 88 f.
gefchilderten Privatwohltätigkeit hat wohl jedenfalls das
Vorbild der Beginen mitgewirkt. Das feit Ende des
18. Jahrhunderts auftauchende Problem der Armenpflege
wird von der Vf. richtig dahin beftimmt: ein Zentraifyftem
zu fchaffen, das allen Hilfsbedürftigen alsStaatsbürgern
helfe. In lehr verfchiedener Weife ift an diefer Frage gearbeitet
worden. Die Regierung der batavifchen Republik
hat wohl den konfequenteften Verfuch gemacht,
mußte aber vor den hiftorifchen Zuftänden kapitulieren
und die kirchliche Armenpflege refpektieren. Umgekehrt
war am wenigften modern der Gefetzentwurf von 1853:
,Die Unterftützung der Armen wird den kirchlichen und
privaten Einrichtungen der Armenpflege überlaffen'. 1912
wurde die jetzt beftehende Ordnung gefchaffen: den kirchlichen
und privaten Armenverwaltungen wird vollftändige
Freiheit gelaffen; daneben anerkennt es der Staat als
feine Pflicht, dem Staatsbürger in feiner Not beizuftehen.
Zu dem Zwecke wird in den Städten ein Armenrat gebildet
. Damit wird auch das moralifche Niveau der
kirchlich-Armen gehoben, fofern das Motiv, zum Zwecke
einer Unterftützung einer Religionsgemeinfchaft beizutreten
, fortfallt. — Weitere Einzelheiten (man vgl. S. 191 ff.
über die Heldring-Pierfon Stifte =Magdalenenhäufer) kann
ich hier nicht angeben, das Ganze fei der Beachtung der
Pliftoriker und praktifchen Theologen fehr empfohlen.

Zürich. Walther Köhler.

Grabau,Rieh.: Dasevangelifch-lutherifchePredigerminifterium
der Stadt Frankfurt a. M. Bearb. u. im Auftrage des
evangel.-luth. Predigerminifteriums hrsg. (VIII, 647 S.
m. 1 Bildnis.) gr. 8°. Frankfurt a. M., Keffelring 1913.

M. 8.50; geb. M. 10—; in Halbfrz. M. 12 —

Dechent, Pfr. Konfift.-R. Dr. Herrn.: Kirchengefchichte v.
Frankfurt am Main feit der Reformation. 1. Bd. (VIII,
312 S. m. 50 Abbildgn.) gr. 8°. Frankfurt a. M., Keffelring
1913. geb. in Leinw. M. 5.80

— Neuere Arbeiten auf dem Gebiete der Frankfurter Kirchengefchichte
feit der Reformation. (Vortrag der theolog.
Konferenz zu Gießen. 36. Folge.) (33 S.) 8°. Gießen,
A. Töpelmann 1914. M. —70

1. Das Frankfurter Predigerminifterium, deffen Ent-
ftehung bis in die Anfänge der Reformation in der Stadt
zurückreicht, ift ähnlich wie in anderen Städten, die
korporative Gemeinfchaft der lutherifchen Pfarrer mit
dem Zweck, die kirchlichen Interefien der Stadt und die
eigenen Interefien der Geiftiichen zu wahren. Der Vorfitzende
der Frankfurter Bezirks- und der lutherifchen
Stadtfynode, Landgerichtsdirektor Grabau, hat den Bericht,
welchen er vor einigen Jahren der Stadtfynode über Ver-
faffung und Tätigkeit diefes Minifteriums zu erftatten
hatte, zu einem ftattlichen Bande erweitert und damit
einen fehr dankenswerten Beitrag zu einer Gefcbichte des
kirchlichen Lebens und des Kirchenrechtes in Frankfurt
geliefert. Denn bei der früheren umfangreichen Betätigung
des P.-M. auf Gebieten, die heute feinem Einfluß
entzogen find, werden die ausführlichen Mitteilungen,
die er aus den Akten des ftädtifchen Archivs und des
P.-M.s macht, ganz von felbft nicht nur zu einer Quellen-
fammlung für die Frankf. K.-Gefch., fondern auch zu
einer Bereicherung unferer Kenntnis der allgemeinen
Kulturgefchichte.

Der Gefchäftskreis des P.-M.s umfaßt nach Grabau: I.Mitwirkung
bei der Gefetzgebung und Verwaltung, und zwar a. Kirchenverfaffung,
Kirche und Kirchendiener im allgemeinen, b. Kultus im allgemeinen
(Kirchen- und Predigtorduung, Zeit, Ort, Befchaffenheit der Gottesdienft-
lichen Handlungen; Kirchengefang und Kollekten), c. Taufe und Trauung
, d. Beichte und Abendmahl, e. Religionsunterricht Konfirmation und
Schule, f. Reinhaltung der Lehre (Zenfur, Papiften, Calviniften, Sekten),
g. Kirchenpolizei; 2. Mitwirkung bei Berufung der Prediger, wobei auch
das Nötige über Kandidaten, StipendieD, Predigt- und Pfarrhausverteilung
und Vertretung abgehandelt wird; 3. Strafamt; 4. Ehefachen, Kirchen-
vifitation, Stadtbibliothek, Gutachten, Dispenfe; 5. Stiftungen und
Kaden.

Ein paar Stichproben mögen von der Reichhaltigkeit des Buches,
deffen Brauchbarkeit durch eiu forgfältiges Rcgifter erhöht wird, ungefähr
einen Begriff geben. Aus dem großen, für die Frankfurter Kirchengefchichte
lehrreichen Kapitel über die Lage der Reformierten erhalten
wir eine Vorftellung von der Intoleranz früherer Jahrhunderte, wenn wir
das Gefuch nachlefen, welches das P.-M. 1618 an den Rat richtete,
nachdem einige Zeit vorher der reformierte Gottesdienft in der Stadt
verboten worden war, worauf dann die Reformierten den Gottesdienft
in dem benachbarten Bockenheim befuchten: ,daß der E. Rat den
Fergen und Gutfcherrn verbieten wollte, daß fie auf die Sonntage die
Calviniften nicht zu ihrem vereinten Gottesdienft aus- und einfahren'
(S. 292). Wie die Reformierten, fo waren auch die Juden dem P.-M.
ein Dorn im Auge, und als einen Erfolg hundertjähriger Beftrebungen
konnte 1767 der Senior im Konvent mitteilen: vor jeden Eingang in
die Judengaffe follten zwei Soldaten geftellt werden, damit die .Schabbes-