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Ausgabe:

1914

Spalte:

239

Autor/Hrsg.:

Haid, Kassian

Titel/Untertitel:

Die Besetzung des Bist. Brixen in der Zeit von 1250 - 1376 1914

Rezensent:

Heussi, Karl

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239

Theologifche Literaturzeitung 1914 Nr. 8.

Darfteilung überaus wichtige Bild des Kreuzes mit Wein-
ftock und Vafe läßt fich nach Italien zurückverfolgen; es
fei hierfür auf die zugleich die Entftehung des zufammen-
gefetzten Motivs verdeutlichenden Sarkophage in Fufignano
und Ofimo hingezeigt. Es ergibt fich fonach auch hier
wieder die Gemeinfamkeit der künftlerifchen Formen in
karolingifcher Zeit, gerade im Gebrauche der Kirche, der
inneren Einheitsmacht des Zeitalters, und ebenfo der ftarke,
weit über die Alpen greifende Einfluß des italienifchen
Denkmälerfchatzes für Kirche und Kultur der Zeit.

Straßburg. Johannes F ick er.

Haid, Dr. Pater Kafftan, O. Cift.: Die Befetzung des Bist.
Brixen in der Zeit von 1250—1376. Ein Beitrag zur Ge-
fchichte der Bifchöfe v. Brixen. (Publikationen des öfter-
reichifchen hiftorifchen Inftituts in Rom. II. Bd.) (XII,
108 S.) gr. 8°. Leipzig, G. Freytag 1912. M. 6 —

Die vorliegende Studie befchäftigt fich mit den Vorgängen
, die fich von der Mitte des 13. Jahrhunderts bis
zum Ausbruch des großen Schismas bei der Befetzung
des Bistums Brixen abgefpielt haben. Neben der Ernennung
der Bifchöfe intereffieren den Verf. befonders
die finanziellen Leiftungen, die den Ernannten von der
Kurie auferlegt worden find. Es ift fehr lehrreich, einmal
im Detail durch fünfviertel Jahrhunderte an der Ge-
fchichte eines einzelnen Bistums, noch dazu des durch
feine Lage an einem der wichtigften Alpenübergänge po-
litifch fo bedeutfamen Brixen, die Wirkungen des päpft-
lichen Regierungs- und Finanzfyftems zu beobachten.
Charakteriftifch ift, in welchem Maße die freie Wahl durch
das Domkapitel in den Hintergrund gedrängt wird, wie
häufig die Päpfte felbft die Ernennung vollziehen, wie dann
fchließlich im Laufe des 14. Jahrhunderts der politifche
Einfluß der Fürften, befonders der Habsburger, immer
ftärker die Bifchofswahl beftimmt. Die erftaunliche Be-
triebfamkeit Johanns XXII. ift auch in diefem kleinen Aus-
fchnitt aus der Gefchichte feines Pontifikats deutlich zu
erkennen. Zieht man aus H.s Unterfuchungen die Summe,
fo ergibt fich folgendes: Von den zwölf Männern, die
zwifchen 1250 und 1376 zu Bifchöfen von Brixen erhoben
worden find, find neun durch den Papft zu ihrer Würde
gelangt, davon zwei nach zwiefpältiger Wahl des Kapitels
, drei auf Vorfchlag weltlicher Fürften; nur drei Ernennungen
erfolgten ohne Mitwirkung des Papftes. Doch
verftand die Kurie auch mit folchen Bifchöfen, an deren
Erhebung fie keinen Anteil hatte, gute Gefchäfte zu
machen: von Bifchof Johann III. erhielt fie 1309 und 1310
etwa 40000 M. nach heutigem Geldwert. — H.s an inter-
effanten Einzelheiten reiche Darftellung ift von Wiederholungen
und andern kleinen Ungefchicklichkeiten nicht
ganz frei, behandelt aber, was wichtiger ift, die Dinge in
ftreng wiffenfchaftlicher, vorurteilslofer Weife. Ob das
archivalifche Material erfchöpfend ausgebeutet und durchgängig
richtig interpretiert ift, entzieht fich meiner Beurteilung
; der Verf. hat das Innsbrucker Staatsarchiv und
das Vatikanifche Archiv benutzen können.

Leipzig. Karl Heuffi.

Hefele, Dr. Hermann: Francesco Petrarca. (Die Religion der
Klaffiker. 3. Bd.) (130 S.) 8°. Berlin-Schöneberg, Pro-
teftantifcherSchriftenvertrieb 1913. M. 1.50; geb.M.2 —

Das Bändchen bietet folgendes: eine Einleitung mit
einer Charakteriftik des Petrarca, die in den allgemeinen
Zügen viel Treffendes enthält (S. 9—21); fodann in deut-
fcher Überfetzung ausgewählte Abfchnitte aus dem ,Brief
an die Nachwelt', den Gefprächen ,De Contemptu mundi'
und ,De remedio utriusque fortunae'; aus dem .Büchlein
von feiner und vieler Leute Unwiffenheit', den .Sieben Buß-
pfalmen' und (außer Gebeten) aus dem Liederbuch und

den Triomfi (die letzteren beiden in der Überfetzung von

I Karl Förfter).

Gegen eine fo anfpruchslofe Darbietung erhebe ich

i nur ungern gewichtigere Bedenken. Aber es ift doch ein

I peinlicher Eindruck, daß hier der Mann, der mit dem Humanismus
auch der neuern Philologie eine Gaffe gefchlagen

! hat, fo ganz unphilologifch behandelt wird. Mir fcheint
es ein Unrecht an dem theologifchen Publikum, ihm keine,
aber auch gar keine von den Hilfen zu bieten, über die
der Herausgeber doch gewiß verfügt: nichts von der be-
fondern Art, in der jedes diefer Literaturwerke in Form,
Ausdruck, Bildern bedingt ift; auf Schritt und Tritt hat
man den Cicero (Tusculanen, de natura deorum etc.), Augu-

| ftinus und Boethius vor fich, aber dem Lefer wird nichts
davon verraten; ftatt deffen erhält er die Verficherung,
daß .Petrarca zu jenem immer feltener werdenden Typ
der Katholiken gehört', deffen vornehmfter Vertreter ,in

I unferer Zeit Franz Xaver Kraus war'; was dann noch

! weiter illuftriert wird.

Gott bewahre uns vor diefer Art vergleichenden Re-
ligionsftudiums, wo mit dem Verzicht auf die liebevolle

j Verfenkung in das einzelne auch ethifche Werte auf dem

I Spiele flehen 1

Göttingen. Brandi.

'■ Lang, Aug.: Der Heidelberger Katechismus. Zum 3Sojähr.
Gedächtnis feiner Entftehg. (Schriften des Vereins f.
Reformationsgefchichte. 31. Jahrg. 1. Stück.) (IV, 68 S.
m. 1 Bildnis.) gr. 8°. Leipzig, R. Haupt 1913. M. 1.20

Der Brauch der römifch-katholifchen Kirche, die Frift
von Jubiläen herabzufetzen, ift zwar im allgemeinen nicht
nachahmungswert, am wenigften für den Proteftantismus,
dem es gänzlich widerfpricht, mit feinen Leiftungen und
Gnaden Reklame machen zu wollen. Auch ift das
300jährige Jubiläum des Heidelberger Katechismus, wie
das Quellen- und Literaturverzeichnis in der vorliegenden
Schrift S. 66ff. und insbefondere das vor dem Artikel
.Katechismus, Heidelberger' von M. Lauterburg (Prot.
Realenz.3 X, S. 164.fi) ausweift, durchaus nicht fang- und
klanglos vorübergegangen, fondern hat vielmehr eine
j Reihe von Jubelfchriften gebracht, nicht nur aus Deutfch-
1 land und den reformierten Kirchen fonft aus Europa,
fondern insbefondere auch aus Nordamerika.

Nichts defto weniger ift die vorliegende Schrift durchaus
kein opus supererogativum, fondern vielmehr mit herz-
j lichem Danke zu begrüßen. Der Verein für Reformations-
' gefchichte, der ja fein Entliehen wefentlich dem Lutherjubiläum
vom Jahr 1883 verdankt, das alfo zwanzig Jahre
nach dem 300jährigen Jubiläum des Heidelberger oder
I Pfälzer Katechismus fiel, hat m. E. nicht bloß das Recht
| fondern auch die Pflicht gehabt, feine Mitglieder mit der
Gefchichte und dem Charakter des Heidelberger Katechis-
I mus in einer eigenen Schrift bekannt zu machen. Zunächft
allerdings um des genannten Katechismus felber willen.
1 Denn bei der großen Verbreitung und Bedeutung, welche
diefes Bekenntnis für den reformierten Proteftantismus
! gewonnen hat, ift es als ein Pflicht diefes Vereins zu
betrachten, über diefes wichtige Glaubenszeugnis der Reformationszeit
feine Mitglieder in zuverläffiger und all-
! gemein verftändlicher Weife zu unterrichten, um ihnen
einen klaren Einblick in die gefchichtliche Entwicklung
zu gewähren, welcher diefes Bekenntnis feinen Urfprung
! verdankt. Zudem hat der über die Enge eines befchränk-
j ten Konfeffionalismus erhabene Charakter des Vereins
| demfelben auch die Berechtigung verliehen, durch die
j Erzählung der Entftehung diefes Bekenntniffes und der
I weiteren Bewegungen, die fich daran angeknüpft haben,
entgegen dem zelotifchen Geift des Luthertums in der
I 2. Hälfte des 16. Jahrhunderts das gefchichtliche Recht
und die hiftorifche Notwendigkeit des Rückfchlags gegen
I den konfeffionellen Fanatismus, den der Heidelberger