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Ausgabe:

1913 Nr. 4

Spalte:

121

Autor/Hrsg.:

Kierkegaard, Sören

Titel/Untertitel:

Einübung im Christentum 1913

Rezensent:

Hoffmann, Raoul

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121

Theologifche Literaturzeitung 1913 Nr. 4.

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Auffaffung, die vielmehr die praktifche Fruchtbarmachung
pflegt, durchaus nicht konform ift. Möglich, daß noch
allerhand prinzipiell-homiletifche Erörterungen im Lager
der kath. praktischen Theologen an fie anknüpfen.

Gießen. M. Schian.

Kierkegaard, Sören: Der Begriff der Angft. (Gefammelte
Werke. Bd. 5.) (174 S.) 8°. Jena, E. Diederichs 1912.

M. 3—; geb. M.4 —

— Einübung im Chriftentum. (Gefammelte Werke. Bd. 9.)
(243 S.) 8°. Ebd. 1912. M. 3.50; geb. M. 4.50

Kierkegaard kann auf zweierlei Arten gelefen werden:
entweder man fleht von der Perfon des Verfaffers ab,
nimmt jedes feiner Bücher für fleh und unterfucht feinen
Inhalt bloß nach literarifchen und philofophifchen Richtlinien
; oder aber man ergänzt diefe Methode (die natürlich
nicht gering geachtet werden darf, da fie die Grundlage
einer richtigen Würdigung Kierkegaards ift) durch
Hinanziehen all der Momente in Kierkegaards Lebens-
fchickfalen und übrigen Verfafferfchaft, welche von Nutzen
lein können, wenn man ihn verftehen will. Diefe letztere
Art ift die richtigere. Wir glauben fogar, daß fie notwendig
ift, wenn man gewiffe Bücher Kierkegaards, wie
gerade den .Begriff der Angft', lieft, wo einem fo vieles
gezerrt, gekünftelt oder veraltet vorkommt. (Siehe das
Kachwort, S. 164—173, wo fich Chr. Schrempf mit dem
Inhalt des Buches auseinanderfetzt.) Leicht ift man geneigt
, das Buch beifeite zu werfen, fchon der vielen
Dunkelheiten und des philofophifchen Jargons wegen,
Welche an ihm zu tadeln find. Weiß man aber, wo
Kierkegaard hinaus wollte, weiß man, welchen Platz das
Buch in der literarifchen Produktion des Verfaffers nach
deffen eigener Anficht einnehmen follte, und fühlt man
das Sittliche und religiöfe Intereffe, von dem es getragen
wird, dann kann man von dem Buche .etwas' haben, ja,
vielleicht fogar .vieles' aus ihm herausbekommen.

In der zweiten Schrift tritt Kierkegaard als der Verteidiger
der .Werke' auf, aber wohlverftanden nur damit
die .Gnade' nicht eitel genommen werde, was mit ihrer
Abfchaffung gleichbedeutend fein würde. Es ift nämlich
gar zu leicht, fich gleich von vornherein auf die

handelt fich dabei .nicht nur um die wenigen Lyriker
und lyrifchen Gedichte, die im eigentlichften Sinne
religiöfen Ton und Inhalt haben', fondern vielmehr auch
um folche Lyrik, in deren Unter- und Nebentönen ,das
religiöfe Element nur ein Mitfchwingendes ift', um folche
auch, deren Klänge demfelben Seelengrund entftrömen,
wie die religiöfen, ,ohne doch mit ihnen gleichgefetzt
werden zu können oder auch nur zu wollen'. Diefe Auffaffung
trägt der hiftorifchen Tatfache Rechnung, daß
die Religion, wie im Leben fo in der Dichtung, infolge
der ganzen geiftigen Entwicklung feit den Tagen der
Reformation und der Renaiffance mehr und mehr aufgehört
hat, eine beherrfchende Stellung einzunehmen.
Ein kurzer, klarer Überblick über die religiöfe Dichtung
von Luther bis Klopftock verdeutlicht diefen Prozeß,
der erft leife einfetzt, dann aber, von Goethe ab, immer
unaufhaltfamer verläuft und die Dichter der aufeinander
folgenden Generationen in einem jeweils individuell und
zeitgeiftig verfchieden beftimmten Verhältnis zur Religion
erfcheinen läßt. Behandelt find diejengen Dichter, bei
denen das Religiöfe eine Macht bildet, fei es im pofitiven,
fei es im negativen Sinne; fo erhalten wir eine Reihe
von Scharf charakterisierten Bildern, bei denen forgfam
die verwandten wie die unterscheidenden Züge aufgewiesen
find. Neben dem fpezififch Modernen in den
Erfcheinungen treten die Entwicklungslinien, die Zusammenhänge
klar hervor. Ein zufammenfaffender Rück-
und Ausblick Schließt die vieles neu erhellende Arbeit ab.

Darmftadt. Karl Berger.

Moreau, Dr. Karl Frhr. v.: Der Wirkungskreis der bayerifchen

Kirchenverwaltung nach geltendem Recht u. nach dem
Entwürfe e. Kirchengemeindeordnung. (IX, 150S.) 8°.
München, J. J. Lentner 1912. M. 2 —

Die Verwaltung des Kirchen Vermögens bildet für Bayern
ein eigenartiges Kapitel. Das gefamte kirchliche Vermögensrecht
gilt gemäß der Verfaffung als rein bürgerliche
Angelegenheit und wird daher ausfchließlich durch Staats-
gefetze geregelt. Die Verwaltung des kirchlichen Vermögens
wird nicht von dem Eigentümer desfelben, fondern
von einem eigenartigen öffentlichen Organe geübt, welches
1 ,die Kirchenverwaltung' genannt wird, und über deffen
Ajnade zu berufen, um allem Schweren und Ernften im , recntiiche Natur die Anflehten fehr geteilt find.
Christentum zu entgehen. Das Chriftentum wird fo zu 1 Der Verfaffer hat es unternommen.'den V

einer bloßen Komödie, wo die .Gnade' flugs alle Knoten
Verhaut, noch ehe fie wirklich gefchürzt wurden. Solcher
Mißbrauch Soll aber um jeden Preis verhindert werden,
und das gedenkt Kierkegaard zu erreichen, indem er von
einem jeden Christen verlangt, daß er mit Chriftus .gleichzeitig
' werde, und zwar nicht bloß mit dem erhöhten
v.hriftus, Sondern mit dem Chriftus, der das Zeichen des
Argerniffes war und noch ift, mit dem erniedrigten, bedienen
, immerdar gepeinigten Chriftus, kurz mit dem
CnriftuS| der unerhörte Forderungen an uns Stellt, Statt
M'e Gegenfätze in eitel Liebe und Barmherzigkeit aufzulösen
. Übermenfchlich ift die Anftrengung zu nennen,
Reiche dazu gehört, jetzt dennoch an Chriftus zu .glauben'.
Hat aber ein Menfch Sich mit Todesverachtung So weit
hinausgewagt, dann, ja dann kommt die Gnade ihm entlegen
, mehr wie halbwegs, und er verfteht ihren Wert!
Er wird fie nie mehr eitel nehmen.

Das war einer von den mannigfaltigen Gedankengangen
diefes immer aktuell bleibenden Buches. Man
Efe felbfti

Genf Raoul Hoffmann.

Frommel, Otto: Das Religiöfe in der modernen Lyrik.

(Lebensfragen 24.) (71 S.) 8°. Tübingen, J. C. B. Mohr
l9™- M. 1.20

• iPCr Feinfinnigen Ünterfuchung Frommeis liegt eine
weitherzige Auffaffung des Religiöfen zugrunde. Es

Der Verfaffer hat es unternommen," den Wirkungskreis
diefer Behörde ,nach geltendem Rechte und nach
dem Entwurf einer Kirchengemeindeordnung' darzustellen.
Indem er dies in gediegener Weife tut, nimmt er zugleich
Stellung zu einer ganzen Reihe wichtiger Rechtsfragen,
wie z. B. der rechtlichen Natur der Kirchenverwaltung,
des Begriffs der Kirchengemeinde, der Intereffenkollifionen
zwifchen Kirchengemeinde und Kirchenftiftung, der Befriedigung
der örtlichen Kirchenbedürfniffe ufw.

Inzwifchen ift die .Kirchengemeindeordnung' nach
langjährigen Verhandlungen definitiv angenommen und als
Gefetz publiziert worden. Damit ift ein fefter Boden ge-
fchaffen für die praktifche und wiffenfehaftliche Ausgestaltung
des kirchlichen Vermögensrechtes. Die vorliegende
Schrift wird dazu gute Dienfte leiften können. —

Erlangen. Sehling.
Referate.

Damaskios aus Damaskos: Das Leben des PhiloTophen Ifidoros.

wiederhergestellt, überfetzt u. erklärt v. Rudolf Asmus.
(Philolbphifche Bibliothek Bd. 125.) (XVI, 224 S.) 8». Leipzig,
F. Meiner 1911. M. 7.50; geb. M. 8.50

In der Einleitung fpricht lieh der VerfalTer über feine
Methode aus. Er hat nicht den griechischen Text felblt nach
Kräften wiederherzustellen gefucht, fondern er will die Fragmente
zum erften Mal in einen finngemäßen Zusammenhang
bringen und tut das in einer Überfetzung, zu der am Schluß Anmerkungen
hinzugefügt werden. Man wird anerkennen mühen.