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Ausgabe:

1913 Nr. 2

Spalte:

58-59

Autor/Hrsg.:

Herrmann, Max

Titel/Untertitel:

Zeitschrift für Geschichte der Erziehung und des Unterrichts. 1. Jahrg 1913

Rezensent:

Knoke, Karl

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Theologifche Literaturzeitung 1913 Nr. 2.

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z. B. beim Dienfteinkommen (S. 85—106), bei der Trauung

wünfchenswert. Das Buch ift dadurch natürlich umfang

Zeitfchrift für Gefchichte der Erziehung u. des Unterrichts.

(303—319). Aber dann machte die Sache das auch (Neue Folge der Mitteilungen der Gefellfchaft f.

deutfche Erziehungs- und Schulgefchichte'.) 1. Jahrg.

licher geworden als einem nur nach dem aktuellen Recht I VerantWortlich: Prof. Dr. Max Herrmann. 4 Hefte,

fragenden Benutzer heb fein wird; aber welche fchone, ! LV7 , oft „ ,. .,

geordnete Orientierung erhält der nach den Entftehungs- (III, 314S. m. Abbildgn.) gr. 8». Berlin, Weidmann 1911.

gründen Fragende! Welche Vorarbeit für eine heffifche M. 8 — ; f. Mitglieder (Jahresbeitrag) M. 5—
Kirchenkunde ift hier geleiftet! Um ihretwillen muß der 1

praktifche Theologe, und zwar befonders mit Bezug auf
die Gefchichte des Gottesdienftes und der kirchlichen
Handlungen, lieh über diefen Band aufrichtig freuen

Es handelt fich bei diefer Zeitfchrift um eine ,Neue
Folge' der .Mitteilungen der Gefellfchaft für deutfche
Erziehungs- und Schulgefchichte', welche 1891 von

Uberall greift ja die Gefchichte des Rechts mit Natur- j Kehrbach begründet und nach deffen Tode von Heunotwendigkeit
in die Gefchichte der kirchlichen Sitte i bäum fortgefetzt wurden. Der frühere Name Mitein
. Aber auch die Befprechung des geltenden Rechts 1 teilungen' hat mehrfach zu der irrigen Auffeftung gefuhrt,
ift in jeder Beziehuno- deutlich, präzis und zuverläffig. ' als enthielten he ,nur Mitteilungen über Gefellfchaftsan-

Manchmal ift ein Urteil (fo S. 381), ein kritifcher Wink
oder ein Wunfeh beigegeben (fo S. 353, wo eine Neuregelung
der Beteiligung der Pfarrer bei Feuerbeftattung
gefordert wird); meift wird einfach der Rechtszuftand
befchrieben. In Einzelnem ift inzwifchen die Rechtsentwicklung
bereits über den gefchilderten Stand hinausgediehen
; z.B. für das theologifche Fakultätsexamen ift eine
veränderte Prüfungsordnung vom 10. 7. 19U ergangen,
nach der die Angaben S. 18 f. umgeftaltet werden müffen.
Wichtig daran ift die Berückfichtigung der Vorbildung
auf Realgymnafien und Oberrealfchulen durch Sonder-
beftimmungen. Auch die Ergebniffe der Beratung der
Landesfynode 1912 verändern die Lage bereits in einzelnen
Punkten; vielleicht könnte dem 1. Band ein Anhang beigegeben
werden, der diefe Fortfehritte nachträgt. Zuweilen
begehrt man wohl auch ein wenig eingehendere
Mitteilung, als fie geboten wird; fo z. B. bei der Einzelkelchfrage
(S. 282). Aber im Verhältnis zum Ganzen
kommen folche kleine Wünfche garnicht in Betracht Für
den Ratfuchenden ift freilich der Wunfeh nach dem
baldigen Erfcheinen des Regifters geradezu dringend. Zu
wünfehen wäre, daß die Benützer fich nicht nur aus dem
engeren Kreis der Fachleute und der heffifchen Intereffenten
rekrutieren. Die heffifche Landeskirche zeigt in ihrer
rechtlichen Geftaltung viele fehr bemerkenswerte Eigentümlichkeiten
, die zum Studium reizen müffen. Die
Löfung der Pfarrbefetzungsfrage, die den Gemeinden
herzlich wenig feft umfehriebene Rechte gewährt, die
Ordnung der Vifitationen. insbefondere der unangemeldeten
Pfarrbefuche, die Befonderheiten in den Rechten
der Pfarrer (z. B. kein Recht auf Verfetzung in den
Ruheftand), die fchöne Regelung des Studienganges der
Theologen, — das und vieles andere fordert, wenn man die
Reihe der deutfehen Landeskirchen überblickt und ihre
Eigenart erwägt, Beachtung. Der 1. Band follte 1912
herauskommen; nach meiner Kenntnis der Dinge ift er
1913 ficher zu erwarten; es wäre fehr erfreulich, wenn
er das Werk bald vervollftändigte. — Einige kleine
Notizen: S. 99fr. ift in der Seitenüberfchrift mehrfach
.Gefchichtliches' in ,Gefchäftliches' verdruckt. Da nach
Paragraphenzahlen verwiefen wird, wäre zu wünfehen,
daß fie oben beim Seitentitel angeführt wären; jetzt muß
man bei jeder folchen Verweifung erft das Inhaltsverzeichnis
befragen. Die Abkürzungen find in befonderem
Verzeichnis erklärt; dennoch wäre für Deutfche Ztfchr. f.
Kirchenrecht wohl beffer das übliche DZKR als das
allzu farblofe DZ gewählt worden; ebenfo für die Ztfchr.
f.Kirchenrecht eine weniger unbeftimmte alsZ. oder Zeitfchr.
— Wer irgend Belehrung über den Rechtszuftand in
Heften in Gefchichte und Gegenwart auf einem der in
diefem Band behandelten Gebiete fucht, muß E. für fein
wertvolles Buch aufrichtig dankbar fein.

Gießern M. Schian.

gelegenheiten für die Mitglieder' der genannten Gefellfchaft
, während die Zeitfchrift doch eine Menge wichtiger
Dokumente aus der Gefchichte der Pädagogik und felb-
ftändige Unterfuchungen auf diefem Gebiete bot, und formt
als eine willkommne Ergänzung zu dem großzügig
angelegten Werke der Monumenta Germaniae Paedago-
gica anzufehen ift. Der veränderte Titel war fchon zu
Heubaums Lebzeiten befchloffen, konnte aber von ihm
wegen feines frühzeitigen Todes nicht mehr mit dem
erften Hefte des neuen Jahrganges hinausgefandt werden.
An Heubaums Stelle hat Prof. Dr. Max Herrmann in
Berlin die Schriftleitung übernommen. Unter der neuen
Flagge hat das Programm der Zeitfchrift infofern eine
Erweiterung erfahren, als fie fich nicht mehr, wie bisher,
auf deutfche Verhältniffe befchränken wird, fondern auch
die einfehläglichen Erfcheinungen anderer Nationen fowie
pädagogifche Erörterungen des Altertums berückfichtigen
wird. Ein Anfang der Berichterftattung im Sinne diefes
erweiterten Programms ift durch die ausführliche Befprechung
der Arbeiten von Nikoltfchoff über das Bul-
garifche Bildungswefen S. 57 und von Degenhardt über
Japanifches Schulwefen S. 59 gemacht. Im übrigen bietet
der vorliegende Jahrgang 1911 neben einer Reihe kurzer
bloß nachrichtlicher Notizen fehr wertvolle Arbeiten
größern Umfanges, fowie mancherlei für die Gefchichte
der Pädagogik brauchbarer Dokumente. Zu den umfangreichern
Auffätzen gehören z. B. die Unterfuchung
von Dr. Barth über ,Montaignes Pädagogik im Verhältnis
zu feiner Philofophie' S. 3—32, die Monographie von
Dr. Schwartz über ,die preußifche Schulpolitik in den
Provinzen Südpreußen und Neuoftpreußen' (1795—1806)
S. 135—195, fowie die Abhandlung über ,Ludwig Tiecks
Anfchauungen über die Erziehung' von Dr. Kammradt
S. 233—273. An pädagogifchen Urkunden werden u. a.
die folgenden dargeboten: Eine Inftruktion des General-
fuperintendenten M. Fergen in Gotha für feinen 1698 auf
die Univerfität Gießen gehenden Sohn S. 41—46, zwei
Inftruktionen aus den Jahren 1630 und 1637, welche der
Markgraf Chriftian von Bayreuth für die Erzieher feiner
Söhne Erdmann Auguft und Georg Albrecht erlaffen
hat S. 73 — 85, ferner zwei Schwarzburg-Rudolftädter
Schulordnungen aus den Jahren 1667 und 1671, welche
für die Regelung des Volksfchulwefens in Rudolftadt
grundlegend gewefen find S. 279—292. Intereffant ift
ein S. 295—299 mitgeteilter Brief von Salzmann, welcher
fich gutachtlich zu dem Entwürfe eines für Hannover
vorbereiteten Katechismus ausfpricht, der 1790 als der
weithin bekannt gewordene Landeskatechismus erfchien.
Ein befonders bedeutungsvolles gefchichtliches Dokument
ift dann auch die Gedächtnisrede, welche der jetzige
Herausgeber der Zeitfchrift auf feinen Vorgänger Heu-
baum gehalten hat. Sie findet fich S. 99—113 mit einem
Anhange S. 114—119 abgedruckt, in welchem Käthe
Böhme die Druckschriften Heubaums zufammengeftellt hat.

Auf Einzelheiten, die in diefem Bande der Zeitfchrift
mitgeteilt werden und die zum Teil für den Forfcher
auf dem Gebiete der Gefchichte der Pädagogik von
hohem Intereffe find, einzugehen, verbietet der Raum.