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Ausgabe:

1913 Nr. 2

Spalte:

44-45

Autor/Hrsg.:

Eichmann, Eduard

Titel/Untertitel:

Kirche u. Staat. I: Von 750 - 1122 1913

Rezensent:

Werminghoff, Albert

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Theologifche Literaturzeitung 1913 Nr. 2.

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gefordert wird, fo hat der Herausgeber deshalb, abgesehen
von offenbaren orthographifchen und Akzentfehlern
(S. CVII), auch unwefentliche Varianten (z.B. S. 156,28
{heiaaozeo A, S. 157,1 rjfieXXov AL, S. 234,15 öXcxpvQcovxo B,
S. 239,23 ioxr)xeiOav B) mit aufgenommen, die vielleicht
jemand als überflüffigen Ballaft bezeichnen könnte; Ref.
billigt aber durchaus das Verfahren des Herausgebers.
Denn Vollftändigkeit ift hier in jedem Fall der Auswahl
vorzuziehen, da letztere gelegentlich recht fchwer fein
würde. Die Teftimonien: Bibelftellen, Zitate und Parallel-
ftellen und außerdem, darunter angeordnet, die fpäteren
Benutzer, find, nach meinen Stichproben zu urteilen,
richtig und genau angegeben. S. 202,19 und S. 345,91"
fehlt ,vgl. Matth. 13,55' und S. 289,26f flammt xovq [ia>-
Xconaq wohl aus Jef. 53, 5. In dem Brief des Alexander
von Alexandria 5.15,14fr fcheinen die entfprechenden
Ausführungen des Origenes, De princ. I 2,10 u. ä. Stellen
benutzt zu fein; auch das Glaubensbekenntnis S. 20, iöff
erinnert teilweife an das des Origenes, De princ. I Praef. 4.

Zum Text möchte ich folgende Bemerkungen machen. S. 23, I
fcheint mir die iateinifche Überfetzung die Verbefferung an die Hand zu
geben: (xovxo yevö/xsvov) fiexa xXjv ix vexQütv äväoxaoiv oiäaftev.
Die beiden erften Worte waren ausgefallen und am Rand nachgetragen
worden; daher flammt noch das xovxov (xovxwv oder xovxo) der HSS,
wodurch xijV verdrängt worden ift. — S. 104, 1 haben die beiden Lateiner
doch wohl den griechifchen Text: Iva a nsgl dndvxwv xu>v ovXXei-
xovQy&v . . sypatpav vor Augen gehabt. — S. 112, 19 f ift havxovg
ficherlich falfch; Loofs hat nicht ohne Grund geändert, und der Iateinifche
Text fetzt den von ihm angenommenen griechifchen voraus. Ift diefer
aber der urfprünglichet Ich fchreibe lieber: ovxwq ydp (xaS?) savxovg
voelv xbv ytyevvrifievov bixoXoyovOW. Ferner bleibt, wenn man nicht
mit Loofs ixpojü-7] lieft, iacpäyrj Z. 7 unerklärliche Tautologie. — S. 114,5
dürfte navxänaOiv (nüoiv), wie Loofs fchreibt, auch nach der Auffaffung
des Herausgebers notwendig fein. — S. 116, 17 f ift vielleicht fo zu ver-
beffern: xal bia xovxo moxevofiEV nüvxoxe a. xal «. xovxov . . .
ßaOiXeveiv. — S. 147, II wäre wohl eine Lücke hinter EQ/ivvElaiq anzunehmen
gewefen, freilich find auch Z. 11 f nicht in Ordnung. — S. 149, 14
ift aXXa bei der Lesart voaovvxaq nicht verftändlich, dagegen gibt aXXa
voovvxaq einen guten Sinn. — S. 266, 7 hat der Herausgeber nach V2
aiyrjaaq VTtEiXrjOEV gefchrieben, obwohl die griechifche (und Iateinifche)
Gefamtüberlieferung d.TCEiXr]aaq iölynoev fordert. Dies ift auch richtig:
der König drohte dem Philotheos, d. h. mit einer Gefte, fchwieg aber.
Gerade der folgende Ausdruck (Z. 8: S-QaabxSQOV cMEÜ^oa?, d. h. wohl
mit einer Waffe) beftätigt das vorhergehende ansiXijOaq. — S. 292, 10
kann man, in der Annahme, daß Sei und /xbXiq Ttoxs von einer falfch
verftandenen Randnote herrührt, nach Caffiodor den griechifchen Text
fo wiederherftellen: avvapsdxEiv moxevov.ev, 1/v oiSafjEv nptaßvxäxnv
xs ovaav. — S. 322, 13 würde ich doch iapoq ftatt degog zu fchreiben
vorziehn. — S. 325,6 fieht yov wie eine Variante zu Sansöov aus
und dürfte wohl zu ftreichen fein; jedenfalls ift die Lesart von B nicht
ohne Bedenken.

Die Brauchbarkeit der neuen Ausgabe wird durch
die Beigabe von ausführlichen und, wie zahlreiche Stichproben
gezeigt haben, gewiffenhaft angefertigten und gedruckten
Regiftern erhöht. Wir finden hier nicht nur
die Bibelzitate, die wörtlich angeführten Schriftfteller und
Synodalfchreiben, fondern auch die Parallelfchriftfteller
und Abfchreiber zufammengeftellt; befonders hervorzuheben
ift das reichhaltige 37 Seiten füllende Namenregifter.
Bei Benutzung des Wortregifters darf die Vorbemerkung
nicht überfehen werden, wonach die wörtlich von Theo-
doret zitierten Schriften nicht mit exzerpiert worden find;
diefe follen zufammen mit den Zitaten bei Sokrates und
Sozomenus berückfichtigt werden. Äußerlich unterfchei-
den fich diefe Regifter von denjenigen früherer Bände der
Sammlung dadurch, daß fie viel fplendider, höchftens in
zwei Kolumnen und teilweife mit denfelben Typen wie
die Einleitung gedruckt find. Ref. kann das nicht billigen,
da hierdurch der Umfang der Regifter unnötigerweife
vergrößert worden ift; vgl. befonders die Seiten 361—367.
Bei den Ausgaben der übrigen Kirchenhiftoriker wird
nun der Gleichmäßigkeit wegen dasfelbe Verfahren angewendet
werden müffen. Im Namenregifter durften
nähere Bezeichnungen wie 6 nävv bei Johannes Chryfo-
ftomus (S. 329, 3. 338, 8) oder fisyaq (S. 329,8) u. ä. nicht
übergangen werden. Im Wortregister trage ich nach zu
dycoviOxr)q Evoeßsiaq 194,8t, zu {ravfia: 267,18, zu
jcvBVfia: s. xxiOxög, ferner z. B. die Worte: ciqqcooxsco

244,8, ixxog (aus befonderem Grunde) 266,19, Xoyif/oq
212,7, oxcÖQcu 192,22, xavonXla (ßajixiojiaxoq) 232,6,
dazu ein Hinweis bei ßäjtxiöuia, oxoQ&fislov 186,5. 10,
XQOxXrjöiq 161,15, xcQOGQrjua 161,20, oxaycbv 312,18,
avvaXi^co 98,13, övxoopavxeco 99,6, vjcsQathXico 237,2.

Zum Lob der Ausgabe kann man fchließlich auch
fagen, daß fie recht korrekt gedruckt ift. Ich habe mir
nur etwa ein Dutzend Druckfehler notiert: z.B. S. 66,21
1. eöxi, S. 113 App. Z. 3 1. oßoXoyovaiv, S. 161,26 L
ajcsxriQvt%av, S. 193 Tefl. L 9| 11, S. 238,1 1. öia xrjv,
S. 3I7>23 tilge das Komma hinter yßövov, S. 424, 2, Kol.
Z. 13 v. o. L axQav. Aufgefallen ift mir die Schreibung
S. 153,8. 154,15. 180,5. 279,10, während xoßiöy
S. 156,24, xoivfi S. 281,24 u. ä. gedruckt ift; der Herausgeber
mußte bei öiyfi ebenfo verfahren, wie bei den
andern Adverbien, vgl. S. L Mitte. Im Schlußwort richtet
der Herausgeber Worte des Dankes an verfchiedene
Gelehrte, die feine Arbeit gefördert haben; für das wohlgelungene
Werk, das uns zum erften Male einen kritifch
feftgeftellten Text der Kirchengefchichte Theodorets
bietet, ift aber die Wiffenfchaft vor allem dem Herausgeber
zu aufrichtigem Dank verpflichtet.

Weimar. Paul Koetfchau.

Eich mann, Prof. Dr. Eduard: Kirche u. Staat. I: Von

750—1122. (Quellenfammlung zur kirchl. Rechts-
gefchichte u. zum Kirchenrecht. Hrsg. v. E. Eichmann.
I.) (VII, 126 S.) 8°. Paderborn, F. Schöningh 1912.

M. 3-

E. Eichmann eröffnet mit dem vorliegenden Hefte
eine neue Quellenfammlung, deren Ziel es ift, der jungen
kirchlichen Rechtsgefchichte — dazu der Wiffenfchaft des
geltenden kirchlichen Rechts — die Seminare unferer
Univerfitäten, und nicht allein die juriftifchen, zu erfchließen
und neue Freunde wie Mitarbeiter zu gewinnen. Den
Inhalt feiner Veröffentlichung deutet ihr Titel an: er um-
fpannt planvoll ausgewählte Stücke aus der Zeit von 750
bis 1122, d. h. aus der Periode kirchlicher Rechtsentwicklung
, die den Sieg des germanifchen Eigenkirchen-
rechts erlebte, bis diefes dem neu erftarkenden und zum
kanonifchen Kirchenrecht fleh umbildenden römifchen
Kirchenrecht unterlag. E. hat die Quellenftellen aus Ge-
fchichtswerken, Urkunden, Sammlungen der Kirchenrechts
u. a. m. auf insgefamt fechs Gruppen verteilt, innerhalb
deren die einzelnen Belege fleh chronologifch folgen;
greift der Wortlaut eines Exzerpts in den Zufammenhang
der Stücke einer anderen Gruppe über, fo erinnern Ver-
weifungen den Benutzer daran, zunächft die fchon früher
gedruckte Stelle noch einmal fleh zu vergegenwärtigen,
bevor er die wieder in toto folgende Quellenftelle in
Angriff nimmt. Die Überfchriften jener fechs Gruppen
mögen weiterer Veranfchaulichung dienen: 1. Verbindung
des Papfttums mit den Karolingern, Ottonen, Saliern.
Priefterkönigtum und Gottesftaat. Einheitsgedanke; 2.
Staatskirchliche Gefetzgebung; 3. Anerkennung und Schutz
der kirchlichen Ordnung; 4. Mitwirkung der Kirche an
den Staatsaufgaben; 5. Salbung und Krönung der deutfehen
Könige und Kaifer; 6. Übergang zum hierokratifchen
Syftem. Auf diefe fechs Gruppen verteilen fleh zunächft
45 Nummern, jede einzelne Nummer aber fetzt fleh wiederum
aus mehr oder weniger Belegen zufammen, die einander
je nach ihrer Entftehungszeit fleh folgen. Um dies
an einem Beifpiel zu verdeutlichen: die vierte Gruppe
gilt wie erwähnt der Mitwirkung der Kirche an den
Staatsaufgaben und fie enthält insgefamt fünf Quellenkomplexe
, die in fich die allgemeine Mitwirkungspflicht
(n. 26), die Bifchöfe als weltliche Beamte (n. 26a und b),
den kirchenftrafrechtlichen Schutz des Königs (n. 28 a—c),
das Gebet für Kaifer und Reich (n. 29), endlich Acht und
Bann (n. 30 vgl. mit n. 25 e) zur Änfchauung bringen
follen. Jeder Text ftützt fich auf die befte erreichbare