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Ausgabe:

1913

Spalte:

620-621

Autor/Hrsg.:

Meyer, Johannes

Titel/Untertitel:

Luthers Kleiner Katechismus 1913

Rezensent:

Cohrs, Ferdinand

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6ig

Theologifche Literaturzeitung 1913 Nr. 20.

620

als unmöglich erwies. Die mittelalterliche Kirche war nicht
fähig, fich aus fich heraus zu reformieren.

Kiel. G. Ficker.

Urkundenlehre I. u. II. Teil. Grundbegriffe. Königs- u.
Kaiferurkunden v. Prof. Dr. R. Thommen. Papft-
urkunden v. Priv.-Doz. Prof. Dr. L. Schmitz-Kallenberg
. 2. Aufl. (Meifters Grundriß der Gefchichtswiffen-
fchaft. Bd. I, Abtlg. 2.) (VI, 116 S.) Lex. 8 °. Leipzig,
B. G. Teubner 1913. M. 240; geb. M. 3 —

Der Grundriß der Gefchichtswiffenfchaft, herausgegeben
von A. Meifter, bekommt immer mehr den
Charakter einer zwanglofen Reihe von Heften zur Einführung
in das Studium der Gefchichte, befonders ihrer
Hilfswiffenfchaften. Diefer Umftand hat einerfeits den
Nachteil, daß eine ganze Reihe von ursprünglich vor-

fenommenen Themen immer noch der Bearbeitung harrt,
o fehlen z. B. immer noch die Hiftoriographie der
Neuzeit, die Verfaffungsgefchichte der Neuzeit, die Ver-
faffungsgefchichte der katholifchen Kirche der Neuzeit:
Gegenftände, die einer kurzen wiffenfchaftlichen Zu-

,die Siegel der deutfchen Kaifer und Könige'. Beträchtlich weiter gekommen
ift Th. in den Abfchnitten, die von der Kanzlei und Kapelle
berichten, auf Grund der vorzüglichen Arbeiten von M. Tangl und
W. Läders (Archiv für Urkundenforfchung I. IL), ebenfo in den Notizen
über Kanzleiformeln und Kanzleiperfonal, auf Grund der Arbeiten von
A. Walther und R. v. Heckel (ebenda). Im ganzen kann man von
diefer um 14 Seiten verftärkten Neuauflage mit Befriedigung Kenntnis
nehmen.

Schmitz-Kallenberg hat demgegenüber nur wenig in feinem
Abfchnitt geändert. Er hat die Neuerfcheinungen in forgfältiger Weife
benutzt und das Wefentliche nachgetragen. So hat er den Stand der
Regifterpublikation bis auf den Herbft 1912 gebracht und fonft hier und
da z. B. in der Uberlieferung der Originale Kleinigkeiten ergänzt und
hinzugefügt. Für die fpätere Zeit find ihm von großem Werte gewefen
die Arbeiten E. Göllers und P. M. Baumgartens. Der letzte Abfchnitt
ift bis auf die Kanzleireformen Pius' X. hingeführt. So ift auch diefes
Heft des Grundriffes von Sch.-K. in feiner neuen Geftalt eine willkommene,
gediegene Einführung.

Wolfenbüttel. Otto Lerche.

Der Unterricht der Vilitatoren. 1528. Hrsg. v. Hans Lietz-
mann. (Kleine Texte f. Vorlefgn. u. Übgn. 87.) (48 S.)
8°. Bonn, A. Marcus & E. Weber 1911. M. I —
Bugenhagen's, Johannes, Braunfchweiger Kirchenordnung

1528. Hrsg. v. Hans Lietzmann. (Kleine Texte f.
fammenfaffung dringend bedürfen. Andrerfeits ift aber I Vorlefg. u. Übgn. 88.) (152 S.) 8°. Ebd. 1912. M. 2.40

au_cl? diefe Sprengung des ftrengen Programms im Grund- ) Luthers Kleiner Katechismus. Der deutfche Text in feiner

gefchichtl. Entwickig. v. Prof. D. Johannes Meyer.
(Kleine Texte f. Vorlefgn. u. Übgn. 109.) (32 S.)
8°. Ebd. 1912. M. —80

Drei Ouellenfchriften von fundamentalem Wert für
die evangelifche Kirche, die eng zufammengehören, haben

riß freudig zu begrüßen. Auf diefe Weife find der Herausgeber
und der Verleger imftande, die ausgezeichneten
und meiftbegehrten Abfchnitte gefondert auszugeben und
fchneller in neuer Auflage erfcheinen zu laffen. So haben
fich die lateinifche Paläographie von Bretholz und die
Chronologie von Grotefend auch in diefer Form fchnell

durchgefetzt und dementfprechend eine zweite Auflage die .Kleinen Texte' in den vorgehenden Verö^

erreicht. Erfreulich ift nun auch die zweite Auflage der >, herausgegeben: die Wittenberger und die norddeutfche

Urkundenlehre, die hiermit zum größten Teile — nur die
Lehre der Privaturkunden von Steinacker fleht wegen
Erkrankung des Bearbeiters noch aus — erfcheint. In
keiner Hilfswiffenfchaft find wohl die Neuerfcheinungen
der letzten Jahre fo zahlreich und fo vielfeitig, z. T. auf
ganz neuen, verfeinerten Methoden beruhend, wie in der
Urkundenlehre. Genannt fei hier vor allen das Archiv
für Urkundenforfchung, das feit 1908 neben den Mitteilungen
des Inftituts für öfterreichifche Gefchichtsfor-
fchung eine Zentralftelle der Diplomatifchen Fortfehritte

(Bugenhagenfche)Grundlage für lutherifcheKirchenbildung
und die univerfale Grundlage für allen lutherifchen Religionsunterricht
, die aber doch fowohl durch den .Unterricht
', wiedurchdieBugenhagenfcheKirchenordnung wieder
mancherlei Ergänzungen erfährt. Melanchthon hat in
feinem .Unterricht' auch hier zum erftenmal zufammen-
gefaßt, meift auch hier nur als Dolmetfch Luthers,
felbftändig aber in feinem Stiftungsbrief der deutfeh-
evangelifchen Gymnafien, in dem Abfchnitt ,Von Schulen'
(Heft 87, S. 42 ff.); Bugenhagen geht in den Bahnen des

bildet. Wichtig ift für die Lehre von den Kaiserurkunden, j .Unterrichts' weiter, baut aus und fchafft dadurch den
die in den letzten Jahren mit der Ausgabe der Diplomata j nordifchen Kirchen gleich fefte Regeln, während die
ftets fortfehreitende Kenntnis von der Reichsverfaffung ! Wittenberger Ordnungen unter mancherlei anderen Ein-
und von der kaiferlichen Kanzlei. Für die Papfturkunden , Hüffen fich felbftändig- weiterentwickeln. Auf dem Gebiete

find von großer Bedeutung die unter Leitung P. Kehrs
flehende Neuausgabe der Papfturkunden: Italia Pontificia,
Germania Pontificia ufw., und alle aus dem k. pr. hift. In-
ftitut in Rom hervorgehenden Arbeiten. Einen ganz be-
fonderen Auffchwung hat in der letzten Zeit die Befchäfti-

des religiöfen Volksunterrichts fügt zu Luthers Enchiri-
ridion der .Unterricht' vor allem die biblifchen Stoffe,
während Bugenhagens Ordnungen dem praktifch-kirch-
lichen Betrieb des Katechismus die Wege weifen. Wer
das evangelifche Kirchenwefen in feinem Werden ftudieren

gung mit den Privaturkunden genommen, auf die an andrer I ^11, findet in den drei Publikationen das nötigfte. Deshalb
Stelle zurückzukommen fein wird. Das Handbuch der Ur- | gebührt dem Verlage und den Herausgebern Dank, daß

kundenlehre von Breßlau in zweiter Auflage hat Thom
men, deffen Abfchnitt feit Herbft 1911 fertig gedruckt
vorlag, nicht mehr benutzen können. Schmitz-Kallenberg
dagegen hat es noch zu Rate gezogen.

Im einzelnen ift Thommens Anteil ftärker umgearbeitet; er ent-
fpricht fo entfehieden mehr den Anforderungen, die man billigerweife
an eine felbft fo kurze Bearbeitung (teilen darf, wenn auch immerhin

fie die wichtigen Stücke uns fo bequem dargeboten.

Für alle drei waren ausgezeichnete Vorarbeiten vorhanden
; für den .Unterricht' neben den Neudrucken in
den Richterfchen und Sehlingfchen Kirchenordnungen
vor allem die Bearbeitung in der Weimarfchen Lutherausgabe
(Bd. 26, S. 175 ff); für Bugenhagens Ordnung
die vorzügliche Ausgabe von L. Hänfelmann (Wolfen-

noch manche Wünfche unerfüllt bleiben. So ift die Gefchichte der ..... , oo^i t- Li-:*!:»« T.i1»r--.r- Al±

Diplomatik ein klein wenig ausführlicher behandelt und die allgemeine i Buttel 1885) und für das EnchindlOn zuletzt die grund

Einleitung ift fchärfer von der Lehre der Kaiferurkunden getrennt. Der j liehen und gediegenen Arbelten AlbrecntS in der Wei-

Begriff .Diplom' wird klarer umriflen, und die einzelnen Formeln werden | marfchen Ausgabe (Bd. 30, I. Abt.).

durch eine größere Anzahl von Beifpielen plaufibler gemacht. Darin Während vom Unterricht' und der Ordnung Bugen-

fcheint mir ein Vorteil gegenüber der erften Auflage zu liegen in der 1 fa einfach der ältefte Text uns gegeben wird (vom

diefe Partien ziemlich summanfeh abgemacht find. Auch der Abfchnitt r&. , 7. . , ... . « ,„„ 1 t> u • u

über die Sprache fcheint mir in mancher Hinficht einen Fortfchritt zu .Unterricht' die in der Weim. Ausg. als B bezeichnete

bieten, wenn auch auf die Kontinuität gewiffer Formeln noch nicht ge- j Ausgabe, die als ältefter Druck erkannt ift; von derBraun-

nügend aufmerkfam gemacht ift. Befonderen Wert hat Thommen dies- fchwei°"er Kirchenordnung der Wittenberger Druck von

mal auch auf die äußeren Merkmale der Urkunden gelegt, fo hat er j l-2S) &o-jbt Meyer den Text des Enchiridions in feiner

Invokation und Lhnsmon, alfo monogrammatifche und verbale Invokation ! r P.,. , -■—> . • i,i,,„... j„„ nit n. • ll„„.

getrennt. Bei dem Abfchnitt, der über die Siegel handelt, vermiffe ich : gefchichtlichen Entwicklung, den afteften erreichbaren

einen Hinweis auf das neue monumentale Prachtwerk von Otto Poffe, ' 1 ext, alfo durchweg den 1 ext der I ateldrucke, in alter