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Ausgabe:

1913 Nr. 18

Spalte:

559-560

Autor/Hrsg.:

Schiller, Emil

Titel/Untertitel:

Bürgerschaft und Geistlichkeit in Goslar (1290 - 1365). Ein Beitrag zur Geschichte des Verhältnisses von Stadt und Kirche im späteren Mittelalter 1913

Rezensent:

Lerche, Otto

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559

Theologifche Literaturzeitung 1913 Nr. 18.

560

4. Jahrhunderts: über Gregor von Nyffa ift nicht hinauszukommen
(S. 252), die Schriften des Damasceners mögen
einer künftigen Union von Orient und Occident als Grundlage
dienen (S. 285). Daraufhin werden nun die früheren
Väter forgfältig abgehört und erhalten ihre Zenfur nach
dem Maß ihrer Übereinftimmung mit jenen.

Um fo höher anzufchlagen ift der gefchichtliche Sinn,
der die Unterfchiede überall deutlich macht, und das
religiöfe Verftändnis, das vor allem auf die Äußerungen
über erfahrene Geifteswirkungen achtet: der fchönfte Ab-
fchnitt in dem zufammenfaffenden Schlußteil ift der vom
Werk des Geiftes in Heiligung des Lebens. So führt
der Verf. feine Lefer — und diefe beiden Bände wenden
fich ausdrücklich an den weiteren Kreis der kirchlich-
theologifch intereffierten Laien — unmerklich aus der
alten rein dogmatifchen Betrachtungsweife in eine neue
über, wie wir fie jetzt gern als religionsgefchichtlich bezeichnen
. Keine Frage: wir gehen darin fchon viel weiter;
wir ftellen den alten Autoren noch ganz andere Fragen
und gewinnen ihnen dadurch mehr ab; wir unterfcheiden
fchärfer zwifchen dem als Formel wirkenden Trinitäts-
bekenntnis und den auf Erfahrung ruhenden Aussagen
über die Wirkungen des h. Geiftes. Aber es ift ungerecht,
ein Buch wie das vorliegende an diefem Standard zu
meffen: es hat feine Stärke an der oft fehr feinen knappen
Charakteriftik der Quellen und erhebt fich weit über viele
gleichartige englifche Literatur durch das wahrhaft evan-
gelifche Verftändnis vom Verhältnis der Gnade zu den
Sakramenten (119. 134. 395 ff.), durch den Vernich, das
religiös Wertwolle auch bei dogmatifch inkorrekten Autoren
anzuerkennen. Von befonderem Intereffe find die
Zufammenftellungen über trinitarifche Doxologien S. 152 fr.
und die beiden Anhänge über die Didache (gegen Armi-
tage Robinfon's Kritik) und über die Salomo-Oden, die
Swete als chriftliche Dichtung des 2. Jahrhunderts anzu-
fehen geneigt ift.

Nicht die Rede ift von dem Kampf zwifchen Infpirierten und Klerus
: hier läßt die anglikanifche Succeffionstheorie den Blick nicht frei
werden. Überfehen fcheint die von Amelli (Spie. Cas. III 2) herausgegebene
Widerlegung von Origenes Deutung von Jef. 6 durch Hieronymus.
Erwähnung verdient hätte auch, daß von den Kappadociern aus eine
trinitarifche Interpolation in den Bibeltext gekommen ift bei I. Kor. 8, 6:
f. Tifchendorf z. St., wo Theodor. Stud. adv. Iconomachos (MSG 99,
487), der Armenier Vanacan bei Kirakos hist. arm. 53, die lat. Paulus-
Akten p. 351a Lipfms (dazu Corden, ZntW. 1905, 328), Hilarius Pict.
de trin. II 1, 29 (bei Swete felbft S. 297. 304) zu ergänzen find. S. 97
A. I 1. 149 ft. 139.

Halle. von Dobfchütz.

Schiller, Dr. E.: Bürgerfchaft u. Geiftlichkeit in Goslar

(1290—1365). Ein Beitrag zur Gefchichte des Ver-
hältniffes von Stadt u. Kirche im fpäteren Mittelalter
(Kirchenrechtl. Abhandlgn. 77. Heft.) (XXIV, 228 S.j
gr. 8°. Stuttgart, F. Enke 1912. M.9 —

Das Buch Schillers ift eine im hohen Maße erfreuliche
Erfcheinung. Während wir über die Fragen der äußeren
Kirchenverfaffung, über Bistumsangelegenheiten und Klo-
ftergefchichten in den letzten Jahren reichliche Belehrung
empfangen haben: faft jedes Domkapitel ift in einer behinderen
Monographie behandelt, die Ordensgefchichte
ift von vielen Forfchern als eine befondere Spezialwiffen-
fchaft betrieben, hat das von Schiller geftellte Thema
noch niemand zu bearbeiten verfucht. Zwar ift wohl die
eine und andere bedeutende Stadtkirche als folche wie
diefes oder jenes Klofter ausführlich behandelt, doch hat
fich noch niemand daran gemacht, die gefamte Geiftlichkeit
, oder auch nur, wie das Schiller tut, die Stiftsgeift-
lichkeit einer Stadt mit der Bürgerfchaft, d. h. mit ihren
ordnungsmäßigen Vertretern im Rat zu vergleichen. S.
handelt nicht von den verfchiedenen Rechtsinftituten, die
in den wechfelvollen Beziehungen zwifchen Bürgerfchaft
und Stiftsgeiftlichkeit eine Rolle fpielen. Ihm kommt es
darauf an, das Verhältnis von Stadt und Kirche in ihrer

Verbundenheit und in ihrer Gegenfätzlichkeit klarzulegen.
Mit dem Goslar des ausgehenden 13. Jhdts. hat er fich
da ein befonders intereffantes Thema gewählt. Hier flehen
den durch Handelsverkehr und Bergbau reich und durch
kaiferliche Privilegien mächtig gewordenen Bürgern eine
große Anzahl von angefehenen Stiftern gegenüber. Die
Klöfter find durch Stiftungen und Schenkungen zu bedeutenden
Gebilden herangewachfen, die innerhalb der
Stadt eine befondere Immunität genießen und einer gedeihlichen
Fortentwicklung der Stadt fehr im Wege find.
So ift es der Stadt nicht möglich, den innerhalb ihrer
Mauern liegenden Klofterbefitz in die Beteiligung einzube-
ziehen; die Stifter, im Belitz reichlicher Mühlen- u. Weide-
gerechtfame, find in der Lage, der Stadt die notwendigsten
Lebensbedingungen zu entziehen. Das Afylrecht
ermöglicht es den Klöftern allerlei lichtfeheues Gefindel
in ihren Mauern zu beherbergen und auch mit den Feinden
der Stadt in Beziehungen zu treten. Durch kluge Politik
ift der Rat jedoch imftande, all diefer Schwierigkeiten
Herr zu werden. Wie das in Goslar im einzelnen ge-
fchieht, zeigt Schiller: vornehmlich infolge ihrer dauernd
guten Beziehungen zum Bifchof von Hildesheim ift es der
Stadtregierung gelungen, die Stifter in die ftädtifche
Wirtfchaftspolitik einzubeziehen. Dann hat fich allgemach
auch eine nicht unbedeutende Auffichtsbefugnis des Rates
herausgebildet. In Steuer- und Gerichtsfragen tritt die
ftädtifche Gewalt das Erbe der verfallenen königlichen
Macht an. Die Auffichtsbefugnis des Rates dehnt fich
fchließlich auch auf geiftliche Dinge aus, ein Umftand
der in der Reformationszeit von größter Bedeutung wird.
Mit wenigen Worten geht der Verf. auch auf die rechtliche
Stellung von Altarftiftungen ein. Erft wenn wir
über eine größere Anzahl von guten Monographien gleich
der tüchtigen Arbeit Schillers verfügen, wird man fich
über den rechtlichen Charakter und die Organifation diefes
für das kirchliche Leben der mittelalterlichen Stadt fo
fehr wichtigen und bezeichnenden Inftituts einigermaßen
Klarheit verfchaffen. Welchen Schwierigkeiten man zurzeit
hier noch begegnet, zeigt die vorfichtige Studie von
Johannes Heepe, Die Organifation der Altarpfründen an
den Pfarrkirchen der Stadt Braunfchweig im Mittelalter.
(Diss. phil. Göttingen 1913, zugl. Braunfchw. Jahrb. 1913.).

Wolfenbüttel Otto Lerche.

Meier, Dr. Matthias: Die Lehre des Thomas v. Aquino de
paflionibus animae in quellenanalytifcher Darfteilung.
(Beiträge zur Gefchichte der Philofophie des M.-A.
Bd. XI. Heft 2.) (XV, 160 S.) gr. 8<>. Münfter i. W.,
Afchendorff 1912. M. 5.50

Meiers Unterfuchung ift im wefentlichen ein Referat
über den Inhalt von I, II qu. 22—48 der summa theo-
logiae des Thomas von Aquino, mit der befonderen Ab-
zweckung einer ,quellenanalytifchen Darfteilung'. Die
Hauptquelle ift Ariftoteles. Daneben Auguftin, Boethius,
Nemefius, Avicenna, Dionyfius Areopagita, Johannes
Damascenus. Die von Meier auch noch genannten Homer,
Ariftophanes, Cicero, Salluft, Vergil und Vegetius find
doch nur ,Rankenwerk'. Auch der Quellenwert der
zuerft genannten Reihe will vorfichtig eingefchätzt fein.
Zum Teil haben wir es nur mit Lefefrüchten oder Be-
weisftellen zu tun, die in Promptuarien zugänglich gemacht
waren. Sie werden von Thomas feinem Ariftotelismus
dienftbar gemacht. Meier ift allerdings überzeugt, daß
Thomas, der als Erfter die passiones in zufammenhän-
genderDarftellung unterfuchte und den wild verfchlungenen
Knäuel des Affekt-Lebens fyftematifch entwirrte, das
Material einer großen Vergangenheit mit fchöpfe-
rifcher Kraft ausbaute und harmonifch vereinigte (S. 5.
156). Das von ihm gefchaffene organifche Ganze bedeutet
den monumentalen Abfchluß einer langen und
zähen Entwicklung, der ,auch den nachthomiftifchen Er-