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Ausgabe:

1913 Nr. 14

Spalte:

429-430

Autor/Hrsg.:

Ziesché, K.

Titel/Untertitel:

Die Sakramentenlehre des Wilhelm von Auvergne 1913

Rezensent:

Heim, Karl

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429

Theologifche Literaturzeitung 1913 Nr. 14.

430

Tücher, welche von berühmten Heiligengräbern verfandt
oder von frommen Pilgern mitgenommen wurden. Durch
eine im Märtyrergrab eignes dazu angebrachte Öffnung
wurden fie in die Grabkammer eingefenkt, um fo mit den
Gebeinen des verehrten Heiligen in Berührung zu kommen.
Sie galten fortan als geheiligtes Andenken und felbft als
Reliquien. Ich glaube nicht, daß T. Recht hat, da Hieronymus
fich doch fo ausdrückt, als ob Vigilantius den
Reliquienkult felbft bekämpfte. Sehr gut ift, was T. über
das Verhältnis des Hieronymus zu Origenes und über feine
Stellungnahme im Origeniftifchen Streit ausführt. Er ift
hier in gründlicher Nachprüfung meiner Auffaffung beigetreten
, nach der Hieronymus nie, wie man früher meinte,
im eigentlichen Sinne ein Anhänger des Origenes gewefen
ift, d. h. daß er fich je bewußt zu den Heterodoxien
des Origenes bekannt hat. In der Beurteilung des Charakters
des Hieronymus weicht dagegen T. ftark von mir
ab, aber hier werden wir uns kaum verftändigen können.
Ein unerfreulicher Charakter bleibt er doch, auch wenn
man manche feiner Schwächen entfchuldigen kann. Auch
vermag ich T. nicht beizuftimmen, wenn er die Behauptung
aufftellt, daß der dogmatifche Lehrgehalt der Schriften
des Hieronymus nicht nur mit der jetzt in der ka-
tholifchen Kirche verkündeten Lehre — dies trifft im Ganzen
zu —, fondern auch mit der neuteftamentlichen Predigt |
übereinftimmt. Im Anhang zählt T. die Aufgaben auf, i
die der künftigen Hieronymusforfchung noch übrig bleiben, j
Von einer Unterfuchung der mittelalterlichen Überlieferung
befonders der legendarifchen Viten des Hieronymus, die
ich felbft durchforfcht habe, verfpreche ich mir nichts,
dagegen würde die ikonographifche Behandlung des
Kirchenvaters im Mittelalter und der Renaissance ein
fruchtbares Thema fein, in der fich auch die Bedeutung
des Hieronymus für die mittelalterliche Volksfrömmigkeit
wiederfpiegeln würde. Trotz mancher Ausftellungen fehe
ich in dem Buche von T. einen wertvollen Beitrag für die
noch zu gering eingefchätzte Bedeutung des für die Folgezeit
neben Auguftin wichtigften abendländifchen Kirchenvaters
.

Heidelberg. G. Grützmacher.

Ziefche, Priv.-Doz. Dr.: Die Sakramentenlehre des Wilhelm
von Auvergne. [Aus: Weidenauer Studien.] Wien 1911.
(Breslau, Müller & Seiffert.) (80 S.) gr. 8 °. M. 2 —

Diefe forgfältige, mit genauen Quellenbelegen ver-
fehene Wiedergabe des Hauptinhalts der beiden Schriften
Wilhelms von Auvergne (Bifchofs von Paris f 1249) über
die Sakramente und über das Sakrament der Buße kommt
einem Bedürfnis entgegen. Denn die übliche Übergehung
(vgl. Loofs, Leitf. d. Dogmengefch. 1 S. 571 ff.) oder nur
flüchtige Erwähnung (vgl. Seeberg, Lehrb. der Dogmengefch
. II, S. 119, 14S) Wilhelms von Auvergne in unfern
proteftantifchen Darftellungen der mittelalterlichen Sakramentslehre
entfpricht nicht der Bedeutung, welche diefer
intereffante vorthomiftifche Scholaftiker für die Entwicklung
des katholifchen Sakramentsbegriffs hat. Leider
macht Ziefche keinen Verfuch, über den Rahmen eines
Exzerpts aus Wilhelms Schriften hinauszugehen und die
Sakramentslehre desfelben in den Zufammenhang der
dogmengefchichtlichen Entwicklung hineinzuftellen, welche
von dem weiten Sakramentsbegriff Auguftins aus (visibile
Signum invisibilis gratiae) fchließhch zur thomiftifchen
Fixierung der fakramentalen Kaufalität (sacramentum
causa instrumentalis, deus causa principalis gratiae) geführt
hat. Aber das Material, das er aus den Quellen
mitteilt, läßt deutlich erkennen, welche Stelle W. v. A.
innerhalb diefer dogmengefchichtlichen Entwicklung zukommt
. Die Sakramentslehre der Scholaftik (fand von
Anfang an vor der fchwierigen Aufgabe, eine Formel für
die Bedeutung der Sakramente zu finden, welche zwei
heterogene Intereffen gleichzeitig befriedigte, das hierar-

chifche Intereffe der Kirche, für welche alles darauf ankam
, daß die Gnadeneingießung von der kirchlichen
Sakramentsverwaltung abhängig blieb, und das unter dem
Einfluß des Ariftotelismus neuerwachte philofophifche
bzw. fyftematifch-theologifche Intereffe, welches die Auffaffung
der Gnadeninfufion als einer von aller äußerlichen
Vermittlung unabhängigen, innerlichen Einwirkung der
göttlichen causa efficiens, formalis et finalis auf die materia
der Seele erheifchte. Die fymbolifche Betrachtung der
Sakramente, nach der fie als heilige Gebräuche ,Verftand
und Herz des Menfchen durch ihre fymbolifchen und
äfthetifchen Werte zur innerlichen lebendigen Beteiligung
am Gottesdienft anregen' (S. 15), genügte dem kirchlichen
Bedürfnis nicht. Die entgegengefetzte kaufale Auffaffung
, nach der die Sakramente als ,innerlich wirkfame
äußere Gebräuche' die Gnadeneingießung kaufieren, war
philofophifch unmöglich. Es galt alfo einen Mittelweg
zu finden, eine Theorie, die den ,indispenfablen' Charakter
der Sakramente ftcher ftellte, ohne doch ein Kaufations-
verhältnis zwifchen äußerlicher Sakramentshandlung und
innerlicher Gnadeninfufion zu ftatuieren. Eine folche vermittelnde
Theorie ift die von Ziefche dargeftellte Sakramentslehre
W.s v. A.

Wenn W. fagt, dal? die göttliche K raft i n dem Sakrament und
durch dasfelbe wirkt, fo grenzt er diefe Anfchauung ausdrücklich gegen
die ,heidnifche' Vorftellung ab, daß Worte, Bilder und Zeichen, in diefem
Falle alfo das Wort und Werk des Sakramentfpenders ,eine Ihnen von
Gott verliehene übernatürliche Heiligungskraft hätten' (S. n). Gott
allein wirkt vielmehr innerlich das, was durch das fakramentale Zeichen
äußerlich verfinnbildet wird. Daß diefe innerliche Wirkung an eine
äußerliche, fakramentale Handlung geknüpft ift, ift zunächft in ,der irdi-
fchen Natur des Menfchen' (S. 8) begründet, mit der die fichtbare ,ge-
fellfchaftliche Ausgeftaltung' des individuellen Lebens (S. 63) zufammen-
hängt, alfo letztlich in der .Würde des Schöpfers', der die Sichtbarkeit
gefchaffen hat. Das ,rein geiltige Gefchehen' verlangt der finnlich-
geiftigen Natur des Menfchen gemäß ,nach einer finnlicheu Einkleidung'
(S. 47). Zu diefem allgemeinen, dem Schöpfungsgedanken entnommenen
Grund tritt nun aber noch eine fpeziellere Motivierung, die der kirchlichen
Erlöfungslehre entflammt. Den Kern der Sakramentshandlung
bilden die fakramentalen Worte. Diefe find aber immer, auch wo fie,
wie z. B. in der Taufformel oder in der Abfolutionsformel, den Charakter
einer einfachen Ausfage tragen, ,als ein Gebet zu faffen' und zwar als
ein Gebet der Kirche oder ,der Gemeinfchaft der Heiligen'. Da nun
die Kirche infolge der Erlöfungsgnade im Belitz ,der Verdienfte' ift, ift
diefes Gebet ein ,feitens der Barmherzigkeit Gottes . . . immer erhörtes
Gebet'. Durch tliefen Grundgedanken find alle Erfordernifte der katholifchen
Sakramentslehre erfüllt. Da nur die ,fürbittende Kraft der Kirche'
(S. 17) folche .Gewalt über den Schatz der göttlichen Gnade' hat, ill
die Gnadenwirkung ,unzerreißbar' mit der kirchlichen Anwendung ,des
äußeren Zeichens als ihrer causa occasionalis' (S. 14) verbunden. Als
Sache der Kirche ift die Erhörung diefes Gebets von der Qualität des
Vollzugsorgans oder Spenders unabhängig, wohl aber bedingt durch die
.vorbereitenden' Funktionen des Empfängers (S. 63 ff), der ,auch feiner-
feits fie erbittet und die inneren Bedingungen für fie fetzt' (S. 10). Dennoch
ift Gott die alleinige .Wirkungsurfache' der Gnade, von dem fie
als ihrem ,Quell unmittelbar in die Herzen der Empfänger der Sakramente
fließt' (S. 18). Es ift intereffant, in Ziefches Referat zu verfolgen, auf
welche Schwierigkeiten diefer Grundgedanke von W.s Sakramentslehre
bei der Anwendung auf die einzelnen Sakramente und Sakramentalien
flößt. Am leichterten läßt er fich beim Bußfakrament durchführen (S. 6oflj,
am fchwerften bei der Euchariftie. Denn die Transfubftantiation, welche
zu diefem Sakrament gehört, kann weder als .Gebet der Kirche' um
Seelenfpeifung aufgefaßt werden, noch als Erhörung diefes Gebets, alfo
als der rein geiftige Vorgang diefer Seelenfpeifung felbft oder .Entflammung
der göttlichen Liebe' (S. 49), da fie ja nur die materielle Vorbedingung
für die letztere fchafft. Sie findet alfo in keiner der beiden
Kategorien von W.s Sakramentslehre Raum, beruht vielmehr auf dem
von der letzteren vorher (S. 11) ausdrücklich als .heidnifch' abgelehnten
Begriff einer Subftanz, der die göttliche Kraft .nicht nur zeitweife', fondern
durch .hypoftatifche Union' dauernd .zu eigen gehört' fS. 51 ff).
Aber gerade diefe Kollifion mit dem magifchen Element im Katholizismus
, die natürlich von Ziefche verfchwiegen wird, ift ein Beweis für
den religiöfen Wert diefer vorthomiftifchen Sakramentslehre, für welche
die Schriften W.s v. A. vielleicht noch bedeutfamer find, als die von
Loofs (Leitf. d. Dogmengefch. * S. 573) erwähnte Lehre Bonaventuras,
nach der eine Art .präftabilierter Harmonie zwifchen göttlichem Wirken
und menfchlichem Handeln' pactione divina feftgefetzt ift.

Halle a. S. Karl Heim.