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Ausgabe:

1912 Nr. 4

Spalte:

112

Autor/Hrsg.:

Traube, Ludwig

Titel/Untertitel:

Textgeschichte der Regula S. Benedicti. 2. Aufl., hrsg. v. H. Plenkers 1912

Rezensent:

Heussi, Karl

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III

Theologifche Literaturzeitung 1912 Nr. 4.

112

natürlich die Quelle fein. Daß er freilich grade eine Lobrede auf
Therfites gefchrieben hat, ftört G. nicht (S. 171). — Wenn bei Klem.
Strom. IV, 62 erwähnt wird, die fakifchen Frauen hätten auf der Flucht
rückwärts gefchoffen, und bei Aelian V. h. XII, 23 fteht, die Kelten
hielten die Flucht für fchimpflich, fo ift flugs ein Zufammenhang her-
geftellt, ,denn beide Male ift von der Flucht die Rede'. Und da Aelian
an einer ganz anderen Stelle fagt, die Sakerinnen forderten ihren Freier
zum Zweikampf heraus, und Favorin eine Schrift VTCEQ xü)v (i0V0fiäx<ov
(für die Gladiatoren) verfaßt hat, fo beanfprucht G. (S. 98t.), all diefe
Stellen auf Favorin zurückführen zu dürfen.

So ftößt man überall, wo man dem Verfaffer nachgeht, auf willkürliche
Kombinationen, nirgends auf Beweife. Viel fchlimmer find aber
noch die Flüchtigkeiten und Unrichtigkeiten, die er bietet. S. 296 will er
durchaus Athen. 696 b, wo über den Charakter des von Ariftoteles auf
Hermeias gedichteten Liedes gefprochen wird, mit Diog. L. V, 5 zufammen-
bringen, wo diefes Lied ein Hymnus genannt wird. Deshalb erklärt er
,Athenaeus zählt ihn den Skolien nicht bei (sc. p. ögöabc)'. Dabei fteht
p. 696 b Sri öe — %ü)v oxoXlcov ev xi xal aircb Eldüg eaxiv, sg avxrjg
xfjg XslgEwg tpavEpbv viüv noirjam. — S. 28 befpricht er die Verfe des
Krates bei D. L. VI, 85, wo diefer das Leben feiner Idealftadt fchildert,
die keine Luxusartikel hervorbringt, fondern nur die einfachfte Nahrung,
&Vfiov xal axbpöa o>eqec xal avxa xal apxovg. G. macht daraus:
,Am Schluß der Versreihe werden nämlich — bei Diog. — die Feigen
(avxa) genannt, was fleh, wie natürlich, auf die Sykophanten bezieht'!! —
Strom. II, 119,3. 4 und Gell. IX, 5,2 wird behauptet, Epikur habe das
Lebensziel beftimmt als oagxbg Evoxa9-hg xaxaaxrjfia. An einer anderen
Stelle weiß aber Klemens, daß diefe Definition tatfächlich Epikurs Schüler
Metrodor gehört. Statt Verfchiedenheit der Quellen zu folgern, vermutet
G., in der Vorlage fei über die Urheberfchaft der Definition gefprochen,
ja es ift für ihn wahrfcheinlich, ,daß fie dort fchon Homer beigelegt
wurde'. Bei D. L. II, n fagt nämlich Favorin, Metrodor von Lam-
pfakos habe Homer zuerft für die Naturwiffenfchaft ausgebeutet. Was diefe
Notiz überhaupt für eine Beziehung zu der epikureifchen Teloslehre haben
foll, fragt man fleh vergeblich. Das fchönfte aber ift, daß G. ohne
weiteres Epikurs Schüler Metrodor mit dem 150 Jahre älteren gleichnamigen
Manne identifiziert, den Favorin ausdrücklich als Schüler des
Anaxagoras anführt. Das fteht ganz auf der Höhe der Ausführungen von
S. 352, wo er allen Ernftes Plutarchs Freund Serapion mit dem Mathematiker
Serapion zufammenbringt, obwohl er hier fogar felber weiß, daß
diefer fchon bei Cicero genannt wird. S. 476 bekommt es G. fertig,
wieder damit zu argumentieren, daß bei Tzetzes und Stephanos s. v.
Stfiaxxnpia Oxylos erwähnt werde. Dabei ift, wie G. aus meiner ihm
bekannten Rezenfion des erften Teiles weiß, das eine Mal von dem Vater
Herodots, das andere Mal vom Ätolerfürften die Rede.

Zieht man die Willkürlichkeiten und Unrichtigkeiten
des Verfaffers ab, fo bleibt beliehen, daß Klemens, Aelian,
Athenaeus u. a. Übereinftimmungen aufweifen und vielfach
mit demfelben Material arbeiten. Nach einer Einzelquelle
darf man dabei aber nicht fragen. Wie wir bei
der Biographie gewohnt find, mit dem aus dem Altertum
überlieferten Begriff der xoivrj laxogia zu arbeiten, d. h.
des allen zugänglichen Wiffensmateriales, fo liegt es auch
hier. Auch die Liften der armen Philofophen fo gut wie
der Weinkataloge waren überall zu finden. Und ob der
Kompilator, der fie bot, grade Favorin hieß oder anders,
ift fchließlich unwefentlich. Viel wichtiger ift ftets die
Frage, wie Klemens arbeitet. Und das fei an einem Bei-
fpiel noch gezeigt.

Paed. II, 83 fpricht Klemens gegen die Päderaftie.
Er geht aus von einer allegorifchen Auslegung des mo-
faifchen Verbotes, Hasen und Hyänen zu effen, die fich
auf die abnorme fexuelle Befchaffenheit diefer Tiere ftützt.
Klemens> nimmt die allegorifche Deutung an, fügt aber
hinzu, ov fiivxoi xyös xq et-rjyrjOsi xcov OVfißohxcög dgrj-
/ievcov Ovyxaxaxi&Eficu und berichtigt ausführlich den Irrtum
, als ob die Hyäne ihr Gefchlecht Jahr für Jahr
wechfle (84,2—86,1). Nachdem er dann noch eine Phä-
drusftelle herangezogen hat, korrigiert er auch die Vor-
ftellungen über die Natur des Hafen (88). — Offenbar
berichtigt Klemens eine ältere chriftliche Auslegung. Wir
wiffen auch, welche. Denn was Klemens 83,4 bietet, flammt
wörtlich aus dem 10. Kapitel des Barnabasbriefes, das er
auch Strom. II, 67,3 V, 51. 2 ausdrücklich zitiert. Die
naturwiffenfchaftliche Korrektur aber geht auf Ariftoteles
Hist. an. 579b. 15 ff. zurück, wo nacheinander die fexuelle
Veranlagung von Hyäne und Hafe behandelt und wie bei
Klemens der bei Barnabas wieder auftretende Irrtum berichtigt
wird. Ob Klemens Ariftoteles unmittelbar benutzt
hat (wie ficher Piatos Phädrus), mag zweifelhaft bleiben.
Jedenfalls ift es wiffenfchaftlich hoch anzufchlagen, daß
er fich gutes naturwiffenfchaftliches Material befchaffte,

um eine chriftliche Auslegung zu verbeffern. — Und was
macht Gabrielsfon (S. 226) mit der Stelle? Daß 83,4 ein
Zitat aus Barnabas ift (was Stählin ausdrücklich anmerkt),
verfchweigt er vollkommen, da es eben feine Kreife ftören
würde. Ihm genügt es, eine Aelianparallele zu 83,4 und
eine Stelle Favorins aufzutreiben, wo diefer von einer
Hafenart mit Doppelleber fpricht, um darauf den Schluß
zu gründen, daß wahrfcheinlich Favorin überhaupt über
die Hafen gehandelt habe, daß dann wohl Aelian und
in 83,4 Klemens — tatfächlich ift es Barnabas — auf
diefen zurückgehen, und unter Heranziehung andrer vager
Möglichkeit dehnt er dann leichten Herzens die Favorin-
benutzung auf die Hyäne und den ganzen Abfchnitt aus.
Daß der Abfchnitt garnicht aus einer Vorlage flammen
kann, da Klemens ausdrücklich gegen 83,4 polemifiert,
merkt er nicht. Und auf Grund folcher Arbeit fällt er
dann über Klemens das Urteil (344): ,Um den gelehrten
Forfcher ift es ein für allemal gefchehen'!

Göttingen. Max Pohlenz.

Traube, Ludwig: Textgefchichte der Regula S. Benedicti.

2. Aufl., hrsg. v. H. Plenkers, m. 4 Taf. (Abhandlgn.
d. kgl. bayer. Akad. d. Wiff. Philof.-philol. u. hifl. Kl.
25. Bd. 2.) (127 S.) Lex. 8°. München, G. Franz 1910.

M. 6 —

Die feffelnd gefchriebene Abhandlung, die man geradezu
als ein klaffifches Paradigma für eine methodifche Quellen-
unterfuchung bezeichnen kann, Hellt in Kap. I feft, daß
die Regel Benedikts in einer reinen und einer interpolierten
Textform überliefert ift, und daß merkwürdiger Weife
gerade die älteren Handfchriften den interpolierten, die
fpäteren den reinen Text bieten. Wie ift dies Problem
zu löfen? Zunächft (Kap. II) zeigt Traube durch eine
Unterfuchung der gefchichtlichen Zeugniffe von den älteften
Handfchriften, daß 1) um 560 Abt Simplicius von Monte
Caffino eine editio princeps der Regel veranftaltete, daß
aber 2) daneben die Originalhandfchrift der Regel, angeblich
von Benedikt eigenhändig niedergefchrieben, von
den Benediktinern forgfältig aufbewahrt, bald nach
787 für Karl den Großen abgefchrieben und 896 beim
Brande des Klofters Teano von den Flammen vernichtet
wurde. Es folgt (Kap. III) eine fehr feine Unterfuchung
der alten Zitate und Kommentare der Regel; fie ergibt,
daß der interpolierte Text befonders in Italien, Frankreich
und England verbreitet war, während der reine Text erft
unter der Regierung Karls d. Gr. auftaucht und feitdem
allmählich das Übergewicht erlangt. Nach einem Überblick
über die Handfchriften (Kap. IV) gelangt Traube
dann in Kap. V und VI zu dem einleuchtenden Ergebnis:
die interpolierte Faffung geht auf Simplicius zurück, der
fie wenige Jahre nach dem Tode Benedikts herausgegeben,
aber ,Sinn und Worte vielfach mißverftanden und leichtfertig
abgeändert' hat. Neben diefer Ausgabe, die für
zwei Jahrhunderte das Handbuch der Benediktiner wurde,
blieb das Originalmanufkript als teure Erinnerung an den
Stifter Monte Cassinos erhalten. Es läßt ,vielerorts noch
Einblicke in die ungeordneten Verfuche des Konzeptes
tun und enthält am Schluß sieben nachträglich hinzu-
gefchriebene längere Abfchnitte'. Damit fpricht die Textgefchichte
,ein entfcheidendes Wort für die Echtheit der
Regula'.

Schon bei ihrem erften, in der ThLZ nicht angezeigten, Erfcheinen
haben die Hauptergebniffe diefer glänzenden Unterfuchung die Zuftim-
mung der Kritik gefunden. Der einzige ernfthaft zu nehmende Kritiker,
der fich ablehnend verhielt, P. C. Butler, hat nach dem Erfcheinen
mehrerer Antikritiken feinen Widerfpruch aufgegeben und bloß noch
Traubes Behauptung, das Originalmanufkript der Regel habe bis 896
exiftiert und aus ihm fei die Vorlage des Cod. Sang. 914 unmittelbar
gefloffen, mit einem Fragezeichen verfehen. Über diefe Kontroverfe unterrichtet
das Vorwort der 2. Aufl., die H. Plenkers, ein Schüler Traubes,
mit großer Akribie veranftaltet hat. Die Textgefchichte der Regula
Benedicti darf, zum minderten in den entfcheidenden Grundzügen, für
ein erledigtes Problem gelten.

Leipzig. Karl Heuffi.